Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Mir wurde ja gestern die Teilnahme an einem JC Termin als Beistand verweigert.
Ich denke, die eLB sollten dazu folgendes "Gesprächsprotokoll" an das JC senden.
Ich werde natürlich zum Monatsende dort mit denen erneut als Beistand erscheinen und hoffe darauf, dass man mich dann mit Hilfe des Sicherheitsdienstes "entfernt", das dürfte dann ausreichend sein für Strafanzeigen gegen die 3 JC-Menschen, denn es liegt nichts gegen mich vor. Im Gegensatz zu denen kenne ich nämlich § 13 Abs. 7 SGB X, deshalb fragte ich so oft nach was "Schriftlichem".
Bitte noch bemeckern
Ich denke, die eLB sollten dazu folgendes "Gesprächsprotokoll" an das JC senden.
Ich werde natürlich zum Monatsende dort mit denen erneut als Beistand erscheinen und hoffe darauf, dass man mich dann mit Hilfe des Sicherheitsdienstes "entfernt", das dürfte dann ausreichend sein für Strafanzeigen gegen die 3 JC-Menschen, denn es liegt nichts gegen mich vor. Im Gegensatz zu denen kenne ich nämlich § 13 Abs. 7 SGB X, deshalb fragte ich so oft nach was "Schriftlichem".
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Da bin ich mal gespannt wie es weitergeht
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- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
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Muss das sein?
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Die Formulierung ist für mich missverständlich. Gemeint ist vermutlich, dass (zeitlich) nach dem das SG einen Beschluss auf Grundlage der EKS erlassen hat, das JC die Daten eines Dokumentes, welches Grundlage des Rechtsstreites vor dem SG war, zu lasten des eHB verändert hat.Benennung einer Rechtsgrundlage, auf Grund derer Herr Th** die von uns vorgelegte vorläufige EKS nach dem Beschluss des SG vom 29.8.2019 druch Streichung aller dort ausgewiesenen Betriebseinnahmen meinte ändern zu dürfen.
(Ich würde mal nen Anwalt fragen, ob das nicht den Tatbestand des Betruges zu Gunsten Dritter erfüllt)
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Nicht unbedingt, die haben ja die Urkunde unverändert (vermute ich zumindest) belassen, aber die Daten, die sie zur Berechnung nutzten verändert.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Man darf gespannt sein wie es weiter geht.
- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Wenn das Teil bei Gericht war und dort Grundlage/Bestandteil für einen Beschluss war ....
Hat er auf dem Papier-Dokument rumgemalt, halte ich das für Urkundenfälschung.
Hat er "nur" die Daten "entnommen" und in "sein System" eingegeben, dann Betrug.
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Muss das sein?
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich war ja der Prozessbevollmächtigte im Erörterungstermin beim SG.
Hintergrund: erstmaliger SGB-II-Antrag im Februar 2019. vEKS eingereicht, auch alle Nachfragen bzgl. Kontoauszügen, anderen Belegen etc.
Ende Mai 2019 erfolgte vorläufige Bewilligung, mit einem großen Ertrag, während die Kläger in der vEKS zu einem Verlust gelangten.
Neben dem Widerspruch wurde im Juni 2019 ER-Antrag gestellt, am 29.8. erfolgte Erörterungstermin.
Der Richter hatte dem JC so manche Argumente voll um die Ohren geschlagen (z.B. Leasing-Kfz seien Eigentum der Kläger), und nach einer Erörterung der Kalendersituation, statt einer Bewilligung gemäß dem Antrag per Juni 2019, eine Regelung vorgeschlagen, wonach der 1. BWZ mit aEKS abgerechnet wird, daraus derzeit aber keine Zahlungen erfolgen (da ja bereits seit Ende Juli abgelaufen). Für den Folge-BWZ ab August werde vorläufig von einem Ertrag von 0 € ausgegangen (==> Zahlung volle Leistungen gemäß SGB II).
Selbständigen-Einkommensermittler (Herr Th** im Terminsprotokoll) hatte in die Bewilligung einen Umsatz von 0 € eingetragen, und mit dieser Argumentation wurde bereits beim letzten Mal begründet, dass die Schützlinge (bzw. nur noch Ehefrau, Ehemann ist 68 Jahre und Rentner) der allgemeinen Arbeitsvermittlung zur Verfügung ständen, jedenfalls nicht mehr vom Selbständigenteam betreut würden.
Ehrlich gesagt, bei einer solchen Rabulistik fühle ich mich bald persönlich beleidigt, und beim nächsten geeigneten Kontakt werde ich das auch anbringen!
Hintergrund: erstmaliger SGB-II-Antrag im Februar 2019. vEKS eingereicht, auch alle Nachfragen bzgl. Kontoauszügen, anderen Belegen etc.
Ende Mai 2019 erfolgte vorläufige Bewilligung, mit einem großen Ertrag, während die Kläger in der vEKS zu einem Verlust gelangten.
Neben dem Widerspruch wurde im Juni 2019 ER-Antrag gestellt, am 29.8. erfolgte Erörterungstermin.
Der Richter hatte dem JC so manche Argumente voll um die Ohren geschlagen (z.B. Leasing-Kfz seien Eigentum der Kläger), und nach einer Erörterung der Kalendersituation, statt einer Bewilligung gemäß dem Antrag per Juni 2019, eine Regelung vorgeschlagen, wonach der 1. BWZ mit aEKS abgerechnet wird, daraus derzeit aber keine Zahlungen erfolgen (da ja bereits seit Ende Juli abgelaufen). Für den Folge-BWZ ab August werde vorläufig von einem Ertrag von 0 € ausgegangen (==> Zahlung volle Leistungen gemäß SGB II).
Selbständigen-Einkommensermittler (Herr Th** im Terminsprotokoll) hatte in die Bewilligung einen Umsatz von 0 € eingetragen, und mit dieser Argumentation wurde bereits beim letzten Mal begründet, dass die Schützlinge (bzw. nur noch Ehefrau, Ehemann ist 68 Jahre und Rentner) der allgemeinen Arbeitsvermittlung zur Verfügung ständen, jedenfalls nicht mehr vom Selbständigenteam betreut würden.
Ehrlich gesagt, bei einer solchen Rabulistik fühle ich mich bald persönlich beleidigt, und beim nächsten geeigneten Kontakt werde ich das auch anbringen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Es ist ja leider so, gerade in meinem Alter bekommt das Gehirn einen zunehmend siebhaften Charakter. Und bei einem Sieb ist es durchaus sinnvoll dieses in leichte Vibrationen zu versetzen, z.B. durch das Benutzen einer elektrischen Zahnbürste - und genau das habe ich heute morgen natürlich auch wieder gemacht.
Und was fiel aus dem Gehirn - ein Gedanke
JC hätte nach § 13 Abs. 7 SGB X den von mir begleiteten eLB's schriftlich mitteilen müssen, dass ich, der ich sie bisher bei allen JC-Terminen in Aachen begleitet habe, nicht mehr erwünscht bin. Hat der dafür sicher zuständige Fallmänädscher Herr Jä** nicht gemacht. Also werde ich ihm beim nächsten Termin am 25. dieses Monats eine nette Rechnung präsentieren:
Unnötige Fahrtkosten zum JC Aachen = 148 km * € 0,30 =
€ 44,40 Kilometergeld plus
€ 10,50 Aufwendungsersatz gemäß § 20 JVEG
€ 54,90 an mich
Ich bin mir recht sicher, das werde ich nach § 839 BGB beim LG einklagen müssen. Dazu braucht's einen Anwalt (ich hab da jemanden im Auge ) - Beklagter ist dann Herr Jä*
Daraus enstehen laut Prozeßkostenrechner dann zusätzlich
€ 262,68 Anwalts &Gerichtskosten für ihn (falls er erwartungsgemäß verliert) plus natürlich erneut, da ich ja anreisen muss
€ 54,90 für mich
heißt also, der Spass kann Herrn Jä* knapp € 400 kosten. Wäre mir sehr, sehr recht.
Und was fiel aus dem Gehirn - ein Gedanke
JC hätte nach § 13 Abs. 7 SGB X den von mir begleiteten eLB's schriftlich mitteilen müssen, dass ich, der ich sie bisher bei allen JC-Terminen in Aachen begleitet habe, nicht mehr erwünscht bin. Hat der dafür sicher zuständige Fallmänädscher Herr Jä** nicht gemacht. Also werde ich ihm beim nächsten Termin am 25. dieses Monats eine nette Rechnung präsentieren:
Unnötige Fahrtkosten zum JC Aachen = 148 km * € 0,30 =
€ 44,40 Kilometergeld plus
€ 10,50 Aufwendungsersatz gemäß § 20 JVEG
€ 54,90 an mich
Ich bin mir recht sicher, das werde ich nach § 839 BGB beim LG einklagen müssen. Dazu braucht's einen Anwalt (ich hab da jemanden im Auge ) - Beklagter ist dann Herr Jä*
Daraus enstehen laut Prozeßkostenrechner dann zusätzlich
€ 262,68 Anwalts &Gerichtskosten für ihn (falls er erwartungsgemäß verliert) plus natürlich erneut, da ich ja anreisen muss
€ 54,90 für mich
heißt also, der Spass kann Herrn Jä* knapp € 400 kosten. Wäre mir sehr, sehr recht.
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- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Dann artet das in - ja was aus?
Drama?
Lustspiel?
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Muss das sein?
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Klageverfahren für solch kleine Streitwerte sind aber weiß Gott nicht vergnügungssteuerpflichtig!, ein Anwalt kann da gerade mal 157,68 € (incl. Umsatzsteuer!) verdienen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Kleinvieh macht auch Mist.
Und dann der Spaß-Faktor nicht unterschätzen!
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- kleinchaos
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Betone mal den Spaßfaktor nicht so dolle, sonst kommt doch noch das Finanzamt mit der Vergnügenssteuer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
kleinchaos hat geschrieben: ↑Do 7. Nov 2019, 19:29 Betone mal den Spaßfaktor nicht so dolle, sonst kommt doch noch das Finanzamt mit der Vergnügenssteuer
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich gedenke morgen beim nächsten Termin der hochgeschätzten Frau stv. Teamleiterin dann die folgende Rechnung (natürlich schön offiziell auf Briefbogen etc.) zu präsentieren und bitte um Vorschläge, wie man das noch verbessern kann
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- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich hab umgestellt: erst die Forderung, dann die Begründung.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Kommt da noch Mehrwertsteuer drauf?
- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Nein, da ich das ja nicht als "Gewerbetreibender" geleistet habe, meine ich das mit ohne USt. abrechnen zu können.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Sonst könnten vielleicht Kollegen von mir versuchen, Dir eins mit dem RDG überzubraten ...
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- kleinchaos
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Das Unerwünschtsein würde ich mir schriftlich geben lassen. Hast zwar Zeugen, aber du weißt selber, wie das mit der Beweiskraft usw ist vor Gericht
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Ich, wenn ich du wäre, würde das Pferd wegen der möglichen Unterstellung einer gewerblichen Dienstleistung genau andersrum aufziehen.
Der eHB schreibt:
Sie haben mir mein Recht auf einen Beistand bei dem Termin am .... in gesetzwidriger Weise entzogen, in dem sie meinen Beistand Herrn M.... ohne Begründung und ohne schriftlichen Bescheid die Teilnahme am Termin untersagten.
.....
Mir sind daher Kosten in Höhe von
....
die ich Herrn M als Erstattung zugesagt hatte, entstanden.
Ich fordere Sie daher auf, meinen Schaden bis zum 06.12.2019 auf mein Konto zu überweisen.
Der eHB schreibt:
Sie haben mir mein Recht auf einen Beistand bei dem Termin am .... in gesetzwidriger Weise entzogen, in dem sie meinen Beistand Herrn M.... ohne Begründung und ohne schriftlichen Bescheid die Teilnahme am Termin untersagten.
.....
Mir sind daher Kosten in Höhe von
....
die ich Herrn M als Erstattung zugesagt hatte, entstanden.
Ich fordere Sie daher auf, meinen Schaden bis zum 06.12.2019 auf mein Konto zu überweisen.
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- marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Günter, das ist letztendlich genau das, was Tiger in viewtopic.php?f=23&p=534808#p534805 gemeint hat.
Wenn der eigentliche eLB der Begleitung Kostenerstattung zusagt und aufgrund dieser Zusage vom JC Kostenerstattung verlangt, bringt das JC garantiert dieses RDG in's Spiel.
Und dann ist das Spielchen gelaufen.
Ungünstig.
Eine Begleitung MUSS - nach meiner Ansicht - immer auf freiwilliger, kostenloser, kostenfreier Basis funktionieren.
Was eLB und Begleitung hinterher im stillen Kämmerlein untereinander auskungeln, bleibt unter denen.
Ob das 'ne Tass' Kaff ist oder gar der volle Spritkostenersatz + xx kg Nougat, .....
Darf sich halt nur keiner verplappern.
Wenn der eigentliche eLB der Begleitung Kostenerstattung zusagt und aufgrund dieser Zusage vom JC Kostenerstattung verlangt, bringt das JC garantiert dieses RDG in's Spiel.
Und dann ist das Spielchen gelaufen.
Ungünstig.
Eine Begleitung MUSS - nach meiner Ansicht - immer auf freiwilliger, kostenloser, kostenfreier Basis funktionieren.
Was eLB und Begleitung hinterher im stillen Kämmerlein untereinander auskungeln, bleibt unter denen.
Ob das 'ne Tass' Kaff ist oder gar der volle Spritkostenersatz + xx kg Nougat, .....
Darf sich halt nur keiner verplappern.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"
Seh ich auch so, wenn die eLB mir irgendwas zahlen/zusagen würden, dann geht's in Richtung gewerblich.
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