Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#351

Beitrag von Olivia »

In einem anderen Thread hat sich soeben herausgestellt, dass eine Massnahmezuweisung über die Dauer von fallweise 6 oder 8 Wochen hinaus (in Ausnahmefällen bis 12 Wochen) wohl generell unzulässig ist. Siehe viewtopic.php?f=23&t=24940&start=100#p531250 und https://sozialberatungkiel.files.wordpr ... -13-er.pdf

Dies für die Argumentesammlung gegen eventuelle spätere Massnahmezuweisungen vormerken.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#352

Beitrag von Olivia »

Folgendes habe ich in den Handlungsanweisungen des Jobcenters gefunden:
Es ist nicht möglich, neben der zumutbaren Stellensuche/Aufnahme einer Arbeit, ein weiteres Tun in Bezug auf die Selbstständigkeit (Aufgabe, Ruhendstellung, Umwandlung Nebengewerbe etc.) zu fordern bzw. in der EinV zu vereinbaren.

Quelle: Seite 15 untere Hälfte in https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA ... 3.2017.pdf
Inwieweit wird diese Vorgabe bei der EGV im hier vorliegenden Fall eigentlich beachtet und umgesetzt?
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#353

Beitrag von Knipsibunti »

Natürlich wird diese Vorgabe nicht berücksichtigt.
Der Fall ist doch hier ausführlich dargestellt. Das Jobcenter hat im System, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen, meine Selbständigkeit in eine "nebenberufliche Selbständigkeit" umgewandelt und zuletzt dann einfach aberkannt. Letzteres ist wohl gescheitert (ich habe hierüber aber keine Kenntnis, ich kann es nur vermuten anhand der Folgehandlungen des Jobcenters), also versucht man es über die Eingliederungsvereinbarung und forderte von mir zuletzt die Zustimmung, dass das Jobcenter praktisch mit mir machen kann, was es möchte (Maßnahmenzuweisungen etc.). Diese EGV habe ich nicht unterschrieben und den hier im Forum erarbeiteten Vorschlag als Antwort ans Jobcenter geschickt.

Seitdem herrscht Funkstille.

Ich bekomme immer noch um knapp 80 Euro gekürzte Leistungen, nachdem der Richter den Eilantrag ablehnte (immer wieder faszinierend, dass eine Behörde mit Manipulation von Unterlagen durchkommt, weil die Kürzungen angeblich nicht "erheblich" sind und demnach angeblich keinen Schaden verursachen), der Widerspruch ist lediglich als eingegangen beantwortet. Klar, es geht darum, dass ich weniger Geld bekomme, also nimmt sich das Jobcenter alle Zeit der Welt. Im umgekehrten Fall war die Widerspruchszurückweisung innerhalb weniger Tage zugestellt. Ob ich die in 6 Monaten knapp 550 fehlenden Euros je bekomme, steht in den Sternen.

Die ersten beiden Monate des laufenden Bewilligungszeitraumes weisen jedenfalls ein klares Minus aus, was zu erwarten war.

Heute schicke ich jedenfalls die abschließende EKS ab, die Erstellung war auch gut eine Woche Vollzeitarbeit, insgesamt werden das über 250 Seiten Unterlagen sein. Ich erwarte bereits das Widerspruchs- und Klageverfahren, nachdem erneut sämtliche Reise- und Fahrtkosten gestrichen werden, wie schon in den 5 Bewilligungsabschnitten davor.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#354

Beitrag von Knipsibunti »

Ich habe mal eine Frage zur Verfahrensweise:
Mir werden monatlich rund 80 Euro vom Regelsatz gekürzt, nachdem meine EKS-Prognose vom Jobcenter manipuliert und abgeändert wurde. Das Gericht lehnte einen Eilantrag in der Sache ab, so dass ich nun 6 Monate lang um 80 Euro gekürzte Leistung erhalte. Das Geld fehlt. Da nun zwei Monate vorbei sind und meine eingereichte korrigierte EKS keinerlei Handlungen seitens Jobcenter auslöste, wird es wohl so bleiben und ich sehe, dass mein Konto, das ohnehin im Minus ist, jeden Monat um ziemlich genau den Betrag weiter ins Minus rutscht.
Ich spare schon so gut es geht, aber die Kosten für Miete, Telefon, Haushaltsstrom usw. lassen einfach keine weiteren Einsparungen zu. Ich spare längst beim Kauf von Lebensmitteln. So absurde Ausgaben wie neue Winterschuhe habe ich gar nicht erst eingeplant, obwohl ich seit 3 Jahren die gleichen Turnschuhe trage, die Sohlen inzwischen abgerieben und glatt sind. Und wenn dann noch etwas Unvorhergesehenes kommt, bin ich weg vom Fenster.

Jetzt sagen wir mal, der Bewilligungsabschnitt endet, ich muss die abschließende EKS bis zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes einreichen. Wie läuft das dann? Bekomme ich dann das fehlende Geld nachgezahlt? In der Theorie ja. In der Praxis gehe ich davon aus, dass das Jobcenter erneut meine abschließenden Angaben massiv kürzen wird, so dass es zu hohen Rückforderungen kommen soll, die dann praktischerweise gleich mit den fehlenden 550 Euro verrechnet werden. Ich muss dann dagegen ins Widerspruchs- und Klageverfahren.

Heisst das dann, dass ich auf das Geld, das mir bereits seit 2 Monaten dringend fehlt, jahrelang warten muss, bis es irgendwann einmal zu einem Urteil kommt?

Das wäre doch absurd.
Denn dann könnte das Jobcenter mit dieser Methode praktisch jahrelang 100 Euro im Monat kürzen, nur weil man an der Prognose-EKS wahllos herumkürzt und Fantasieeinkommen angerechnet wird, das gar nicht existiert.
Und am Ende heisst es dann vom Richter: "Sie leben doch noch, also brauchen sie diese Nachzahlung nicht mehr."
Oder wie habe ich das zu verstehen?

Ich frage deshalb, weil eben mein Konto immer mehr ins Minus läuft, parallel aber der Dispositionskredit gekündigt wurde und monatlich zurückgefahren wird, bis er in etwa 2-3 Jahren bei 0 Euro ist. Spätestens in 1,5 Jahren hätte ich dann das Problem, dass ich einen hohen Dispositionskredit habe, den ich aber einerseits nicht mehr tilgen kann, andererseits aber durch die monatliche Absenkung der Dispokredithöhe so weit runtergefahren ist, dass auch dieser überschritten wird. Also zumindest bei mir gehen an der Stelle bereits jetzt die Alarmglocken an, denn ich habe eigentlich gelernt, gut zu wirtschaften.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#355

Beitrag von Koelsch »

Knipsibunti hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 14:20

Heisst das dann, dass ich auf das Geld, das mir bereits seit 2 Monaten dringend fehlt, jahrelang warten muss, bis es irgendwann einmal zu einem Urteil kommt?

So isses leider, aber im Regelfall wird der Richter nicht sagen: Sie sind doch bisher mit weniger ausgekommen, warum soll ich dann jetzt 'ne Nachzahlung "urteilen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#356

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 14:20 Jetzt sagen wir mal, der Bewilligungsabschnitt endet, ich muss die abschließende EKS bis zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes einreichen. Wie läuft das dann? Bekomme ich dann das fehlende Geld nachgezahlt?
In der Praxis läuft es häufig so ab, dass viele Monate gar nichts passiert und dann werden kleckerweise Unterlagen nachgefordert. Bis es zu einer Entscheidung kommt, kann durchaus ein Jahr vergangen sein.
In der Praxis gehe ich davon aus, dass das Jobcenter erneut meine abschließenden Angaben massiv kürzen wird, so dass es zu hohen Rückforderungen kommen soll, die dann praktischerweise gleich mit den fehlenden 550 Euro verrechnet werden. Ich muss dann dagegen ins Widerspruchs- und Klageverfahren.
Höchstwahrscheinlich wird es so kommen. Da das Jobcenter Deiner Selbständigkeit eine "negative Prognose" bescheinigt hat, wird man keinen Service leisten, sondern Kostenkürzungen durchführen.
Heisst das dann, dass ich auf das Geld, das mir bereits seit 2 Monaten dringend fehlt, jahrelang warten muss, bis es irgendwann einmal zu einem Urteil kommt?
Ja.
Das wäre doch absurd.
Damit wird Deine Selbständigkeit über kurz oder lang faktisch kaltgestellt.
Denn dann könnte das Jobcenter mit dieser Methode praktisch jahrelang 100 Euro im Monat kürzen, nur weil man an der Prognose-EKS wahllos herumkürzt und Fantasieeinkommen angerechnet wird, das gar nicht existiert.
Ja.
Und am Ende heisst es dann vom Richter: "Sie leben doch noch, also brauchen sie diese Nachzahlung nicht mehr."
Das nicht, aber Du müsstest erst einmal mit langer finanzieller Unterdeckung leben.
Oder wie habe ich das zu verstehen?
Sollte es jeweils in den Folge-BWZ wieder zu einer Unterdeckung kommen, müssten irgendwann aber inzwischen die ersten BWZ "reif" zum Urteil und zur Auszahlung sein - es sei denn, Kostenkürzungen stellen sich als rechtens heraus. Beim Übergang in die spätere Rente bekommst Du dann noch einige Nachzahlungs-BWZ ausgezahlt, quasi aus dem Aufstau der noch nicht entschiedenen Bewilligungszeiträume.
Ich frage deshalb, weil eben mein Konto immer mehr ins Minus läuft, parallel aber der Dispositionskredit gekündigt wurde und monatlich zurückgefahren wird, bis er in etwa 2-3 Jahren bei 0 Euro ist.
Das hört sich gar nicht gut an. Was wäre mit einem Wechsel zu einer anderen Bank, die Dir auch wieder einen Dispo gewährt?
Spätestens in 1,5 Jahren hätte ich dann das Problem, dass ich einen hohen Dispositionskredit habe, den ich aber einerseits nicht mehr tilgen kann, andererseits aber durch die monatliche Absenkung der Dispokredithöhe so weit runtergefahren ist, dass auch dieser überschritten wird. Also zumindest bei mir gehen an der Stelle bereits jetzt die Alarmglocken an, denn ich habe eigentlich gelernt, gut zu wirtschaften.
Bis dahin musst Du unbedingt eine Lösung gefunden haben. Entweder durch eine Entscheidung der Sozialgerichte, oder durch Steigerung der Erträge, durch den Verkauf von Wohnungseinrichtung, durch Umschuldung in einen langlaufenden Ratenkredit, durch einen Neustart der Beziehungen mit dem Jobcenter oder ähnliches. Ansonsten droht die Privatinsolvenz.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#357

Beitrag von Olivia »

Praxistipp: Die nächste vEKS sollte einen so hohen Verlust ausweisen, dass auch durch Kostenkürzungen keinerlei Kürzung Deines Existenzminimums mehr möglich ist. Das Jobcenter muss nach § 41a Abs. 2 SGB II den Lebensunterhalt für jeden einzelnen Monat sicherstellen, d.h. in keinem einzelnen Monat darf das Existenzminimum unterschritten sein.

Beispiel: Summe der Betriebseinnahmen pro BWZ 1.000 €
Summe der von vornherein nachweisbaren und nicht kürzungsfähigen Betriebsausgaben 3.000 €
= Gewerbeverlust von -2.000 €

oder
Summe der Betriebseinnahmen pro BWZ max. 600 €
Summe der Betriebsausgaben egal, da die Einnahmen selbst bei Nullkosten unterhalb des Grundfreibetrages bleiben
= Gewerbeertrag liegt in jedem Fall unterhalb des Grundfreibetrages

--> in beiden Fällen muss das Jobcenter den vollen Regelsatz bewilligen
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#358

Beitrag von Knipsibunti »

So habe ich das auch geplant für den kommenden Bewilligungszeitraum.
Ich werde aber die unabwendbaren und nicht kürzungsfähigen Betriebsausgaben eintragen und die Einnahmen so anpassen, dass zumindest eine "0" steht. Dann ist auch nichts streichfähig. Bei einem Minus würde dann die berechtigte Frage kommen, womit ich das Minus denn ausgleiche bzw. das Jobcenter würde dann argumentieren, dass die Selbständigkeit in sich selbst nicht tragfähig ist (was sie jedoch ist).
Bei den Reise- und Fahrtkosten werde ich in der Prognose darauf hinweisen, dass diese flexibel entstehen können, jedoch in der Prognose vorerst keine Berücksichtigung finden, da die Höhe nicht geplant werden kann.

Aber Du hast völlig recht. Vermutlich war es ein Fehler, eine realistische Prognose abzugeben. Denn das führte letztlich zu diesen Kürzungen. Es ist unfassbar, dass ich als Unternehmen keine unvermeidbaren Betriebsausgaben prognostizieren darf, ohne dass das Jobcenter diese ersatzlos streicht. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nur noch wenig zu tun. Und dass sie mit dieser Willkür vor Gericht durchkommen, ist ebenfalls unerträglich.

Mir fällt dazu ein Begriff ein: Narrenfreiheit.

Aber die sollte eine staatliche (oder gleichgestellte) Behörde niemals haben.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#359

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 15:59 So habe ich das auch geplant für den kommenden Bewilligungszeitraum.
Ich werde aber die unabwendbaren und nicht kürzungsfähigen Betriebsausgaben eintragen und die Einnahmen so anpassen, dass zumindest eine "0" steht. Dann ist auch nichts streichfähig. Bei einem Minus würde dann die berechtigte Frage kommen, womit ich das Minus denn ausgleiche bzw. das Jobcenter würde dann argumentieren, dass die Selbständigkeit in sich selbst nicht tragfähig ist (was sie jedoch ist).
:Daumenhoch:

Bei Gewerbeverlusten bestünde nämlich auch das zusätzliche Risiko, dass Du einer Schuldnerberatung zugewiesen wirst.

Ergnzung für den Formulierungsvorschlag:
Bei den Reise- und Fahrtkosten werde ich in der Prognose darauf hinweisen, dass diese flexibel entstehen können, jedoch in der Prognose vorerst keine Berücksichtigung finden, da die Höhe nicht geplant werden kann sowie die Kosten vorab nicht nachgewiesen werden können.
Vermutlich war es ein Fehler, eine realistische Prognose abzugeben. Denn das führte letztlich zu diesen Kürzungen.
Das konnte man aber nicht vorher wissen. Nun passt Du Deine Prognosen dem Bewilligungsverhalten des Jobcenters an.
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#360

Beitrag von Günter »

Alle Beratungsangebote nach § 16a SGB II geschehen grundsätzlich auf freiwilliger Basis.

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#361

Beitrag von Olivia »

Bitte auch schon mal vormerken, falls hier eine EGV als Verwaltungsakt kommen sollte:
Eine Eingliederungsvereinbarung ohne Gegenleistung der Arbeitsagentur ist nichtig

viewtopic.php?f=28&t=25811
Daraus folgt, dass eine für den ausgeübten Beruf schädliche EGV erst recht nichtig sein müsste (Verbot von Ortsabwesenheit, Erzielung weiterer Schulden).
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#362

Beitrag von Knipsibunti »

Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich auch folgenden Satz gefunden:
"Mitwirkungspflichten dürfen auch in der Praxis nicht zur Bevormundung, Erziehung oder Besserung missbraucht werden."

Am 13. November habe ich einen erneuten Vorsprachetermin, natürlich mit der üblichen 10%-Drohung bei Nichterscheinen. Zusammen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sich der Sachbearbeiter warm anziehen dürfen. Er wird sich von mir in sachlicher Art und Weise, aber doch sehr deutlich einige Dinge anhören müssen.

Der Widerspruch zum Änderungsbescheid vom 21.08.2019 ist natürlich bis heute unbeantwortet. Mir werden weiterhin knapp 80 Euro Leistung im Monat gekürzt. Auch meine Veränderungsmitteilung mit korrigierter Prognose auf Basis der Jobcenter-Entscheidung vom 13.09.2019 blieb bisher unbeantwortet. Auch der Hinweis auf § 41a SGB II hat bislang nichts bewirkt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass in anderer Sache, nämlich wenn Widersprüche zu meinen Lasten abgewiesen werden, teilweise sogar binnen einer Woche der Widerspruchsbescheid vorlag. Jetzt, wo es darum geht, dass mir monatlich aktiv Leistungen gekürzt werden, lässt sich die Behörde mit dem Widerspruchsbescheid Zeit. Dieser wäre vermutlich ebenso abweisend, aber das Jobcenter möchte wohl abwarten, dass ich garantiert vor Ende des Bewilligungsabschnitts keine Klage einreichen kann, um die 6 Monate Leistungskürzung ausschöpfen zu können und mich dadurch natürlich zu strafen. Ich nenne das gezieltes Mobbing und unterlassene Hilfeleistung.

Zusammen mit den aktuellen Handlungen gegen jcgeschaedigter ergibt das ein rundes Bild. Ab wann darf man eigentlich von der Bildung einer kriminellen Vereinigung sprechen?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#363

Beitrag von Olivia »

Was kann denn sinnvollerweise das Jobcenter von Dir verlangen? In Anbetracht Deiner gesundheitlichen und persönlichen Situation doch eigentlich nur den Auf- und Ausbau Deiner Erwerbstätigkeit in Form der bestehenden Selbständigkeit. Fordere das Jobcenter doch erneut zu ziel- und sachgerechter Hilfe und Unterstützung auf!

Alternativ könnte das Jobcenter bei fortdauernder Erfolglosigkeit Bewerbungsbemühungen verlangen. Die Zahl der Bewerbungsbemühungen und die Art der (zusätzlichen) Stellen sollte dabei im Einklang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen und mit Deiner Gesundheit und persönlichen Situation übereinstimmen. Zunächst müsste eine EGV mit Dir abgeschlossen werden, in welcher die Strategie zur Verringerung Deiner Hilfebedürftigkeit möglichst einvernehmlich geregelt wird.

Erziehung durch Leistungsentzug, Mobbing durch Kürzungen und Bestrafung durch Verschleppung der Antragsbearbeitung geht gar nicht!

Vorschlag:

Du formulierst eine Bestandsaufnahme Deiner Situation und schlägst dem Jobcenter proaktiv eine Förderung Deiner Selbständigkeit vor. Dazu wärst Du bereit, an einem Coaching teilzunehmen. Das Jobcenter seinerseits sollte sollte sich mit einem finanziellen Zuschuss an dem Voranbringen Deiner Selbständigkeit beteiligen, indem es beispielsweise eine neue Kamera befürwortet, einen Webshop für den Verkauf der Bilder, ein zusätzliches Standbein in Form von Landschaftsfotografie, Wissensvermittlung für Buchhaltung (damit künftig der Steuerberater eingespart werden kann) und dergleichen mehr.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#364

Beitrag von Knipsibunti »

Dein Wort in Gottes Ohr, aber wie es tatsächlich läuft, ist hier in zwei Threads (meinem und dem Thread von jcgeschaedigter) sehr ausführlich seit Monaten dargestellt.
HarzerUrvieh
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#365

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ist jetzt ein wenig kätzerisch, aber nett gemeint:

Was ich bisher nicht lesen konnte war, was ihr zwei Hübschen dem JC bisher alles angeboten habt. Die Tätgkeit ist sicher gut für euch; psychisch. Aber physich fehlt es an Einkommen. Habt ihr keine Chance, das Geschäft so weit zu verbessern, dass ihr das JC-Gesinde endlich hinter euch lassen könnt?

Während meines Bezugs besonders und danach immerhin gelegentlich, blockiert mich der JC-Streit sehr. Mein Geschäft währe vermutlich deutlich schneller wieder auf Trab gewesen, wenn das JC einfach mal in Vorleistung gegangen wäre...

Deshalb ist es um so wichtiger, das eigene Geschäft zu fördern. Kann euch dabei Unterstützung angeboten werden?

:Daumen:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#366

Beitrag von Knipsibunti »

Olivia hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 13:39 Du formulierst eine Bestandsaufnahme Deiner Situation und schlägst dem Jobcenter proaktiv eine Förderung Deiner Selbständigkeit vor. Dazu wärst Du bereit, an einem Coaching teilzunehmen. Das Jobcenter seinerseits sollte sollte sich mit einem finanziellen Zuschuss an dem Voranbringen Deiner Selbständigkeit beteiligen, indem es beispielsweise eine neue Kamera befürwortet, einen Webshop für den Verkauf der Bilder, ein zusätzliches Standbein in Form von Landschaftsfotografie, Wissensvermittlung für Buchhaltung (damit künftig der Steuerberater eingespart werden kann) und dergleichen mehr.
Coaching:
Dann, und nur dann, wenn es sich um ein professionelles Coaching von professioneller Seite handelt, das mich in meiner Tätigkeit durch Wissensvermittlung vorwärts bringt und keine Daten ans Jobcenter liefert. Sprich: Professionelle Unternehmensberatung eines fachkundigen Beraters. Das habe ich schriftlich bereits angeboten und wurde ignoriert. Diese reinen Jobcenter-Coachings sind nichts anderes als ein Spionagewerkzeug, das im Regelfall keinerlei Fortschritt bringt.

Finanzieller Zuschuss:
Nein. Ich werde sicherlich kein Darlehen vom Jobcenter annehmen und mich dadurch vom diesem Ungetüm noch abhängiger machen lassen. Zumal ich keine anstehenden neuen Investitionen habe. Zumindest keine Finanzierbaren. Mir würde es schon reichen, wenn die meine EKS "anerkennen" und nicht willkürlich notwendige Sachverhalte streichen und dabei selten dämliche und unhaltbare Begründungen anbringen, warum die jeweilige Betriebsausgabe nicht anerkannt wird. Ich habe in den Jahren gelernt, mit den mickrigen Mitteln gut hauszuhalten, sonst würde es mich nach nun über 10 Jahren selbständige Tätigkeit mit Leistungsbezug gar nicht mehr geben, sondern wäre längst pleite. Ich habe aber die Zahlen schon sehr gut im Griff - sofern ich nicht unberechtigterweise von Dritten durch Manipulation und Unterschlagung in Probleme gebracht werde.

Webshop:
Ich habe einen laufenden Webshop. Der ist zwar inzwischen veraltet, weil es keine Updates mehr gibt, es existieren jedoch leider keine Alternativen. Man müsste also die Programmierung eines Shops beauftragen und da landen wir bei dem Anforderungskatalog im 5-stelligen Bereich. Ein neuer Shop sollte als Mindestziel moderner, performanter und besser sein. Und zwar vom Frontdesign her (Kundennutzung) als auch vom Backend (Vereinfachung von administrativen Arbeiten angefangen bei automatisierter Rechnungserstellung bis hin zur quasi automatisierten Einbindung von Fotos). Weitere Improvisationslösungen, die evtl. sogar noch mehr Zeit fressen als bisher, wären kontraproduktiv. Aber Automatisierung kostet...

Landschaftsfotografie:
Nein, Landschaften interessieren mich aus fotografischer Sicht nicht die Bohne. Außerdem glaube ich, dass ich das sogar relativ gut kann, solange es sich nicht um Architektur handelt. Aber wer bezahlt solche Arbeiten schon? Die fallen in den Bereich "künstlerisch", aber wenn man da keinen großen bekannten Namen hat, wirst Du damit keinen Cent verdienen. Aber ich sehe Deinen Punkt. Weiterbildungen im fotografischen Bereich werden mir jedoch seit Jahren verweigert.

Wissensvermittlung Buchhaltung zur Einsparung Steuerberater:
Klares Nein. Der Steuerberater kostet etwa 400 Euro für das gesamte Geschäftsjahr und gibt mir Sicherheit. Sicherheit gegenüber dem Finanzamt und vor allem auch Sicherheit gegenüber dem Jobcenter, das mir permanent Leistungsbetrug unterstellt. Der Steuerberater ist hierbei für mich die neutrale Instanz, die im Zweifel alle Vorwürfe des Jobcenters vom Tisch wischen kann. Das ist der einzige rechtssichere Anker, der mir zur Verfügung steht. Diesen Anker aufzugeben, wäre grob fahrlässig. Wüsste ich, dass das Jobcenter rechtskonform arbeitet und ein "verlässlicher Partner" wäre, dann könnte man das überdenken. Aber so auf gar keinen Fall.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#367

Beitrag von Knipsibunti »

Liebers HarzerUrvieh,

ich sage Dir, wie es ist:
Wenn Du den Thread von jcgeschaedigter überflogen hast, dann hast Du vielleicht mitbekommen, dass er a) 50+ ist und b) ärztlich bestätigte massive dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen hat.

Mit anderen Worten:
Er wird bis zur Rente NIE den Leistungsbezug verlassen, da sich für ihn zur Selbständigkeit keine Alternative anbietet. Der einzige Weg ist der Erhalt und Ausbau der Selbständigkeit. Das wird aber seit Jahren blockiert. Ich kann mich an kein Jahr erinnern, in dem einen das Jobcenter "in Ruhe" gelassen hätte. Die letzten 10 Jahren sind voll mit Widersprüchen und Klageverfahren, die im Ernstfall eigentlich immer zu seinem bzw. meinem Gunsten ausgegangen sind.
Mit anderen Worten: Wir werden seit Jahren rechtswidrig blockiert.

So kann sich kein Fortschritt ergeben, das ist die logische Konsequenz.

Bei mir sieht es ähnlich aus. Eine medizinische Untersuchung liegt zwar noch nicht vor, aber die Einschränkungen dürften bei mir auf gleichem Niveau gelten, wenn nicht sogar noch weiterführender, da ich auch eine dauerhafte körperliche Behinderung habe, die zur dauerhaften psychischen Belastung noch hinzukommt. Die Daten waren alle mal im Jobcenter gespeichert, wurden aber gelöscht. Warum das geschehen ist, wurde bis heute nicht aufgeklärt. Ich habe da aber einen klaren Verdacht: Es ging darum, mich als den perfekt gesunden und sofort vermittelbaren Hartzer zu beschreiben, der seine Selbständigkeit nur als "Deckung" nutzt, nicht arbeiten zu müssen. Was jedoch in sich absurd ist, denn im Rahmen meiner Selbständigkeit reiße ich mir im Rahmen meiner Möglichkeiten sprichwörtlich den A**** auf.

Parallel dazu habe ich Bewerbungen geschrieben, auch ohne EGV-Zwang. Und zwar für Stellen, die ich auch sehr gerne angenommen hätte. Doch leider rasselt es nur Absagen, selbst für 450-Euro Aushilfs-Tätigkeiten.

Aktuell sieht es sogar so aus, dass wir wohl Mitte November unseren Shop abschalten werden, da sonst die 17.500 Euro-Kleinunternehmergrenze gerissen werden müsste. Und das wollen und können wir in der aktuellen Situation nicht machen. Es gibt aber einen steten Aufwärtstrend in den letzten Jahren. Letztes Jahr war es schon eng bzgl. der 17.500er Grenze, dieses Jahr müssen wir darauf reagieren und die Umsätze zwangsläufig ausbremsen. Zumal ab 2020 dann als neue Kleinunternehmergrenze 24.000 Euro gelten. Es wäre Unsinn, jetzt über die 17.500 zu gehen, dann ein Jahr 19% Umsatzsteuer zu erheben, um dann im darauf folgenden Jahr wieder steuerbefreit zu sein.

Außerdem:
Vorsteuer/Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Jobcenter? Ich habe mir von meinem Steuerberater sagen lassen, dass das schon einigen das Genick gebrochen hat, weil das Jobcenter wohl scheinbar bis heute nicht begreifen möchte, dass eingenommene Umsatzsteuer kein Umsatz ist und auch keinen Gewinn erhöht.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#368

Beitrag von HarzerUrvieh »

Super! Da habt ihr doch einiges anzubieten. Das hatte ich nicht mehr alles auf dem Schirm. Ich würde das dem JC immer wieder auf´s Brot schmieren, was ihr schon alles gemacht habt. Und die Prognose für den eigenen Betrieb würde ich im Gespräch deutlich besser darstellen als im letzten post.

Wegen der Shopabschaltung würde ich den Steuerberater konsultieren. Wenn ich mich nicht irre, dann bleibt die Kleinunternehmereigenschaft bestehen, auch wenn ihr die 17.500 einmal reisst. Und zwar dann, wenn im Folgejahr die Hürde nicht wieder gerissen wird. Aber, lieber den Fachmann fragen.

Und was die Umsatzsteuererhebung betrifft, da habt ihr eigentlich nur gegenüber dem JC einen Nachteil.

Steuerlich macht das mMn keinen Unterschied. Es verschiebt sich nur der Geldfluss ein wenig.

Geht mir gerade noch durch den Kopf: Wenn ihr die 17.500 Umsatz nicht reissen wollt, wie wollt ihr dann davon leben?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#369

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 14:40 Zumal ab 2020 dann als neue Kleinunternehmergrenze 24.000 Euro gelten.
Es ist eine Anhebung auf 22.000 € vorgesehen.
Vorsteuer/Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Jobcenter? Ich habe mir von meinem Steuerberater sagen lassen, dass das schon einigen das Genick gebrochen hat, weil das Jobcenter wohl scheinbar bis heute nicht begreifen möchte, dass eingenommene Umsatzsteuer kein Umsatz ist und auch keinen Gewinn erhöht.
Eingenommene Umsatzsteuer ist laut ALG II-V zwingend für den Lebensunterhalt zu verbrauchen und wird auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Sobald ihr die Kleinunternehmergrenze überschreitet, müsstet ihr daher sofort die Preise um 19% anheben.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#370

Beitrag von HarzerUrvieh »

Nee, sobald die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. An verfügbaren Mitteln ändert sich durch die Ausweisung doch nichts.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#371

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 15:53 Nee, sobald die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. An verfügbaren Mitteln ändert sich durch die Ausweisung doch nichts.
Na klar ändert sich an den verfügbaren Mitteln was, und zwar hat der Betroffene beim Ausscheiden aus der Kleinunternehmerregelung bei ansonsten gleich bleibenden Verkaufspreisen 19% weniger Einnahmen (Netto statt Brutto).
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#372

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 16:02
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 15:53 Nee, sobald die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. An verfügbaren Mitteln ändert sich durch die Ausweisung doch nichts.
Na klar ändert sich an den verfügbaren Mitteln was, und zwar hat der Betroffene beim Ausscheiden aus der Kleinunternehmerregelung bei ansonsten gleich bleibenden Verkaufspreisen 19% weniger Einnahmen (Netto statt Brutto).
... was sich aber durch die gezogene Vorsteuer entsprechend reduziert. Natürlich - wenn an das FA im Saldo keine USt gezahlt wird, dann sollte man sich schon Gedanken machen, weil kein "Mehrwert" erzielt wird ... :gaga:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#373

Beitrag von Olivia »

Es ist jedoch fraglich, ob in dem hier vorliegenden Fall die gezogenen Vorsteuern die zu leistenden Umsatzsteuern kompensieren. Aus den Nicht-EU-Eingangsrechnungen der Auslandsaufenthalte und den mehrwertsteuerfreien Auslandsflugreisen kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden; der Verkauf findet dagegen vollständig im Inland statt. Kommen dazu noch Vorleistungen anderer Kleinunternehmer, gerät das Unternehmen noch mehr in Schieflage!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#374

Beitrag von Knipsibunti »

Das ist ein sehr interessanter Punkt, den Olivia da anführt. Soweit habe ich noch gar nicht gedacht.
Natürlich wäre es möglich, die Kleinunternehmergrenze zu reissen, aber zum *jetzigen* Zeitpunkt in der *jetzigen* Situation ist das ungünstig. Zumal die Überschreitung dann nicht hoch ausfallen dürfte. Vielleicht wären es dann am Ende des Jahres 18.000 oder 19.000 Euro. Und dafür dann 2020 diesen Aufwand zu betreiben, rechtfertigt das nicht. Ich habe diesbezüglich mit dem Steuerberater schon gesprochen und er hat auch geraten, dass wenn es geht, dass man eben aufgrund der aktuellen Konstellation diesen Übertritt vermeiden sollte. Zumal ab 2020 die Grenze ohnehin auf 22.000 Euro angehoben wird.

Es ist aber genau der Punkt, den auch Olivia angesprochen hat: Dass vereinnahmte Umsatzsteuer für den Lebensunterhalt zu verbrauchen ist. Das ist absurd, denn im Grunde ist das Veruntreuung von Steuergeldern, denn diese 19% gehören nicht mir, sondern dem Staat. Ich würde davon ausgehen, dass ich regelmäßig einen, wenn auch geringen, Betrag an das Finanzamt zahlen müsste, denn ich erziele Gewinne.

Umsatzsteuer mit EU-Rechnungen wäre wohl nicht das Problem, denn da liege ich meilenweit unter den "Freigrenzen". Ich würde die Umsatzsteuer weiterhin in Deutschland abführen und müsste mich mit der EU-Regelung nicht auseinandersetzen.

Das wäre auch nicht das Problem, der Steuerberater meinte auch, dass wir dann eben auf monatliche Abrechnung übergehen würden und ich mit 40-50 Euro im Monat dabei wäre, dafür macht er dann auch die Umsatzsteuervoranmeldung mit. Das wäre unwesentlich mehr, als ich aktuell als Einzelgebühr im Jahr bezahle. Ich selbst würde das nicht machen, ich scheue mich massiv vor solchen Geschichten. Ich will mit Finanzamt usw. nichts zu tun haben und da auf gar keinen Fall Fehler machen. Deshalb auch der Steuerberater.

Das Problem, das bleibt, ist letztlich das Jobcenter.

Mein Geschäftspartner müsste im Falle der Aufgabe der Kleinunternehmerregelung, natürlich ebenfalls den Kleinunternehmerstatus aufgeben. Das ist uns durchaus bewusst und wäre dann auch so der Plan.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#375

Beitrag von Koelsch »

Das "Olivia"-Problem EU-Vorsteuer hatte ich seinerzeit. Ich (USt.-pflichtig) hatte eine Bewirtung in Höhe von 3 (in Worten 3) Tassen Kaffee in den Niederlanden brutto, also ohne EU-Vorsteuer in die EKS genommen, da ich diese Vorsteuer eben nicht zum Abzug bringen konnte.

Vor dem SG (wegen dieses gigantischen Betrages :ohnmacht: ) knickte JC dann ein und erkannte das an. Aber Achtung, wenn der niederländische Vorsteuerbetrag größer € 50 gewesen wäre (bei 3 Tassen Kaffee etwas unwahrscheinlich), dann hätte JC darauf bestehen können, dass ich mir den Betrag aus den Niederlanden zurückhole. (€ 50 ist der Mindestbetrag)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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