Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
HarzerUrvieh
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#376

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wenn Olivia eins richtig gut kann, dann alle Nuancen der Farbe Schwarz nennen ;-)
Hat sie wieder eine Schattierung gefunden. Lob und Anerkennung!

Ich überlege gerade, wie man die Umsätze aus dem Shop umlenken kann. Würde ja nur bis zum Jahreswechsel nötig sein ;-)
Vermutlich bewegen sich meine Gedanken gerade auf dünnem Eis...

Eventuell:
-längeres Zahlungsziel anbieten?
-zahle erst, wenn Du 500 Bilder ausgesucht hast?
-ich schenke Dir die Bilder? Nee, kleiner Scherz.
-Pakete "schnüren" (10 Bilder für x, 50 für y und zahle wenn das Paket voll ist?
-die Bilder über einen Drittanbieter verkaufen und die Erlöse erst in 2020 erhalten?
-...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#377

Beitrag von Koelsch »

durchaus übliche Verfahren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#378

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 20:07 Wenn Olivia eins richtig gut kann, dann alle Nuancen der Farbe Schwarz nennen ;-)
Hat sie wieder eine Schattierung gefunden. Lob und Anerkennung!
:zwinker:


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Ihre Zahlung kann wegen einer technischen Störung derzeit nicht verarbeitet werden. Unser Team arbeitet mit Hochdruck daran, Ihnen ab 1.1.2020 einen alternativen Zahlweg anzubieten. Die bestellten Produkte bekommen Sie jedoch unverzüglich geliefert.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#379

Beitrag von Knipsibunti »

Fazit zum heutigen, 2 stündigen Gesprächstermin:

- Berufliche Ortsabwesenheiten werden "geduldet", sofern es sich nur um "verlängerte Wochenenden" handelt. Also wenn ich zum Beispiel Do./Fr. bis Sonntag weg bin. Andere Ortsabwesenheiten sollen jedoch genehmigt werden müssen und werden aller Voraussicht nach abgelehnt.

- Für die Kürzung von Leistungen kann der Arbeitsvermittler nichts. Zuständig ist die Leistungsabteilung. Ich habe mehrfach auf die Notsituation hingewiesen, der Arbeitsvermittler könne da aber nichts machen.

- Ich habe erläutert, wie die Leistungsabteilung bei Kürzungen anhand der Prognose vorgeht. Arbeitsvermittler teilt mir mit, dass bis vor einigen Jahren er selbst auch Prognosen noch bearbeitet hat, als er dafür als Arbeitsvermittler noch zuständig war. Das wurde jedoch an die Leistungsabteilung ausgegliedert. Er selbst schüttelte nach meinen Schilderungen den Kopf und es war durchaus erkennbar, dass er mit den Handlungen der Leistungsabteilung nicht übereinstimmt. Gesagt hat er das jedoch nicht. Kann er vermutlich auch nicht, ohne Probleme zu bekommen.

- Ebenfalls hielt der Arbeitsvermittler fest, dass er von der Leistungsabteilung weiß, dass diese "keine Ruhe geben wird". Demnach ist davon auszugehen, dass die weiterhin versuchen werden, mich mit solchen Entscheidungen zu drangsalieren und mich dadurch zur Aufgabe nötigen wollen. Oder eben so lange bis ich mich aus dem Leistungsbezug "freiwillig" verabschiede.

Ansonsten kam permanent der Verweis auf § 16e bezüglich Vermittlung und "Qualifizierung". Auch dass ich in keinster Weise gefördert werden kann im Bereich meiner beruflichen Tätigkeit. Also weder in Form von Weiterbildungen, noch Qualifizierungen oder Berufsabschlüssen. Einzig und alleine die Aufgabe und etwas völlig anderes käme in Betracht. Insbesondere § 16e -> Also staatlich bezahlte, zu 100% geförderte Arbeit für befristete Zeit. Und das lehne ich entschieden ab.

Außerdem wurde erneut mehrfach versucht, mich zur schnelleren Kontaktaufnahme zu überreden, mich an der Jobbörse anzumelden oder meine Telefonnummer anzugeben. Dies habe ich abgelehnt und werde ich auch weiterhin ablehnen. Schon alleine aus Gründen der Rechtssicherheit.

Es wurde außerdem darauf gedrängt, dass doch eine EGV abgeschlossen werden solle. Mein Beistand verwies unzählige Male darauf hin, dass die Klärung des gesundheitlichen Zustandes im Vordergrund stehen solle und das auch schon das einzige ist, das in einer EGV stehen sollte. Trotzdem wurde immer wieder gesagt, dass man das aufnehmen könne, jedoch die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Vordergrund stünde. Selbst auf den Verweis meines Beistandes, dass das keinen Sinn macht, wenn der gesundheitliche Zustand nicht geklärt ist, brachte keinerlei Richtungswechsel. Ich vermute schwer, das basiert auf Vorgaben "von oben", da dem Arbeitsvermittler schon bewusst war, dass diese Abklärung erst einmal notwendig ist. Dennoch verwies er immer wieder auf eine Teilzeitanstellung mit 15,0 Stunden.

Ich verwies auf meine zahlreichen Bewerbung auf 450-Euro-Tätigkeiten und die daraus resultierenden Absagen. Er meinte, das seien dann aber 14,9 Stunden-Stellen und das sei nicht förderungsfähig bzw. nicht vermittelbar. Irgendwie hatte ich aber das Gefühl, dass der Arbeitsvermittler nicht sehen wollte, dass selbst Bewerbungen auf diese Tätigkeiten ins Leere laufen.

Insgesamt erkennt er zwar wohl meine missliche Lage, betont aber immer wieder, dass ein Grund die Selbständigkeit sei und ob man nicht einen "Cut" machen wolle, weil sich dann (vermeintlich) neue Wege eröffnen würden. Welche das sind? § 16e käme da (natürlich) in Betracht.

Alles in allem hat die meiste Zeit mein Beistand geredet, ich selbst konnte dem Gespräch auch aufgrund Konzentrationsschwierigkeiten und Kopfschmerzen nicht mehr folgen. Ich habe das auch mehrfach gesagt, dass mir das alles zu viel wurde. Es ging einfach nicht mehr.

Nun harre ich der Dinge, die da kommen mögen. Die Kürzungen werden sicher nicht zurückgenommen, ich muss weiterhin mit gekürzter Regelleistung auskommen, obwohl ich keinerlei Verstoß begangen habe. Und auch die Willkür der Leistungsabteilung wird sich fortsetzen.

Alles in allem sind es keine guten Vorzeichen. Ich weiß jedenfalls nicht mehr weiter. Die Gängelung wird ungehemmt weitergehen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar und ich kann mir gar nicht so viel zu essen leisten, dass ich davon kotzen könnte...
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#380

Beitrag von Olivia »

Du sollst Dich also beruflich umorientieren. Das Jobcenter kann Deiner Selbständigkeit nichts Positives mehr abgewinnen. Dem Jobcenter geht es darum, dass Du mit Deiner Tätigkeit Deine Hilfebedürftigkeit verringerst. Diese Perspektive wird nicht mehr gesehen. Stattdessen verspricht sich das Jobcenter mehr davon, wenn Du nach § 16e SGB II in einem Förderarbeitsplatz unterkommst.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#381

Beitrag von Koelsch »

Ihr habt das richtig dargestellt - und ich geb Dir völlig Recht, was die Leistungsabteilung sich da leistet, geht auf keine Kuhhaut. Bleibt aber wohl nur, sich weiter dagegen zu wehren und zu hoffen, dass man vielleicht mal auf einen SG-Richter trifft, der klare Feststellungen auch für die Zukunft trifft.

OA - Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise wurde vermutlich nicht genannt, man kann ja auch schlecht etwas nicht Existentes benennen. :gaga:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#382

Beitrag von Olivia »

Eine Sanktionierung durch die Hintertür ist unzulässig. Und wieso musste der Termin 2 Stunden dauern? Dass Du jetzt Kopfschmerzen hast, ist klar.

Werden Bewerbungsbemühungen verlangt? Was ist mit der laufenden Massnahme, deren Teilnahme strittig ist und deren Widerspruchsverfahren am Sozialgericht "gärt"?

Mach dem Jobcenter doch mal einen Gegenvorschlag. Sie sollen Dich mit der gleichen Summe fördern wie einen § 16e-Arbeitsplatz über fünf Jahre. Dafür machst Du Dir Gedanken, wie Du Dein Konzept der Selbständigkeit umstellst und erweiterst. Die Chancen auf ein nachhaltiges Verlassen des Leistungsbezuges dürften ähnlich hoch sein wie bei der SV-pflichtigen Variante mit einem Förderarbeitsplatz!
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#383

Beitrag von marsupilami »

Wie weit ist das Thema "Medizinischer Dienst" und Feststellung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit gediehen?
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#384

Beitrag von Olivia »

Überschlagsrechnung zu einem § 16 e-Arbeitsplatz:

1.543,92 € Bruttolohn mtl. (zum Mindestlohn in Vollzeit)
zzgl. 20% Zuschlag für die betreuende Vermittlungsfirma (Coachingbemühungen, Betreuung, Nachhaltung der Ergebnisse , Reporting ggü. dem JC usw.)
+ 312,78 € mtl. (für Coaching und Langzeitbetreuung)
= 1.856,70 € mtl.

1.856,70 x 12 = 22.280,40 € im 1. Jahr (100% Förderung)
22.280,40 € im 2. Jahr (100% Förderung)
20.052,36 € im 3. Jahr (90% Förderung)
17.824,32 € im 4. Jahr (80% Förderung)
15.596,28 € im 5. Jahr (70% Förderung)

SUMME der Förderung über fünf Jahre = 98.033,76 €
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#385

Beitrag von Knipsibunti »

Was Olivia schreibt:
Das dürfte korrekt sein. Und zur Durchsetzung scheint jedes Mittel recht zu sein, auch wenn es rechtswidrig ist. Denn dann obliegt es erst einmal mir, mich dagegen zu wehren und hinsichtlich der trägen Gerichte weiß das Jobcenter auch, dass die Methoden relativ nutzbringend sind. Die wissen, dass sie mich damit schädigen, die wissen vermutlich auch, dass es rechtswidrig ist. Es ist aber egal und wird billigend in Kauf genommen, da im Ernstfall das Gericht nach Wochen oder Monaten lediglich das Gröbste zurecht rückt.

Fakt ist, ich werde meine Tätigkeit nicht aufgeben und erst recht nicht gegen irgend ein befristetes Förderdings eintauschen, bei dem ich nach 2 Jahren dann vor dem absoluten Nichts stehe und das bißchen, was ich mir mühsam aufgebaut habe, auch noch den Bach runtergegangen ist.

Ich finde es immer noch absurd, das das Jobcenter mir den Regelsatz kürzt, aber bereit ist, monatlich mehrere tausend Euro Subventionen in eine befristete, geförderte Hilfstätigkeit aus dem Fenster zu werfen. Bin ich es, der inzwischen so verbohrt und vernebelt ist, oder sehen das auch andere so?

Was Koelsch schreibt:
Aber was will man dagegen tun? Man hat das Gericht doch bereits mit dem Holzhammer darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen der Leistungsabteilung selbst für den Laien erkennbar unlogisch sind. Trotzdem wird nicht darauf eingegangen. Und selbst wenn man in einem Bewilligungsabschnitt auf einen fähigen Richter trifft, der das in Ansätzen erkennt, ist das 6 Monate später wieder Makulatur und man fängt wieder bei 0 an.
Parallel dazu erkennt man jetzt "kurze Ortsabwesenheiten zu Wochenenden" an, aber was ist mit den daraus entstehenden Fahrt- und Übernachtungskosten? Die stehen immer noch bei "0" in der EKS. Auch hier wird deutlich: Willkür. Die Entscheidungen sind in sich selbst nicht konsistent und völlig unlogisch.

Zur Ortsabwesenheit habe ich das dem Sachbearbeiter auch erstaunt um die Ohren gehauen und meinte dann auch:
"Aha? Das ist ja interessant, dass das Jobcenter das auch endlich mal erkennt."
Nach der Rechtsgrundlage fragte ich mehrfach, da kam aber nichts als Antwort. Man könne mir jedoch die Selbständigkeit nicht verbieten. So viel hat das Jobcenter angeblich zumindest herausgefunden. Die Anweisungen kämen ohnehin von oben, der Arbeitsvermittler hat dazu nichts zu sagen und muss brav "oben" nachfragen. Wer dieses "oben" ist, war erneut nicht herauszufinden.

Was marsupilami schreibt:
Gar nicht. Ich habe die Unterlagen verschickt und seitdem ist nichts weiter geschehen. Der Arbeitsvermittler möchte sich noch einmal erkundigen, ob die Unterlagen angekommen sind. Er hat jedenfalls nichts bekommen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#386

Beitrag von Olivia »

:verlegen:
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#387

Beitrag von Olivia »

Frage an den TE. Würde es einen Unterschied machen, wenn Du 98.000 € Förderung auf Dein Konto bekämst, mit der Auflage, davon die Hälfte in Deine Selbständigkeit zu investieren und von der anderen Hälfte die nächsten fünf Jahre zu leben?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#388

Beitrag von Knipsibunti »

Olivia: Das fragst Du ernsthaft? Das würde mindestens 5 Jahre absolute Ruhe bedeuten.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#389

Beitrag von Olivia »

Schreib doch mal an Arbeitsminister Heil, dass die § 16e/i-Förderung auf Selbständige ausgedehnt werden sollte.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#390

Beitrag von marsupilami »

viewtopic.php?f=16&p=533890#p533890

.... ähhh .... was soll das bringen?

Bei aller Sachlichkeit und Ausführlichkeit und tollster juristischer Begründung wird dieses Schreiben höflich von einem Referenten beantwortet dahingehend, dass der Herr Minister nicht alle Briefe, Mails selbst beantworten kann und der Brief an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde und dort geprüft werden wird.

Und wenn's Polemik ist, verschwindet das kommentarlos in der Rundablage.

Ich will nicht so weit gehen zu behaupten, dass Du, Olivia, den Knipsibunti veralbern wolltest.


Nachtrag:
@ Knipsibunti: dann mal nachhaken.
Oder mal darüber nachdenken, ob Du nicht mit aller Entschiedenheit auf VV's antwortest: solange physische und psychische Leistungsfähigkeit festgestellt ist, geht gar nix.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#391

Beitrag von Olivia »

Der TE kann sich doch mal bei Tesla als Produktfotograf bewerben. Vielleicht wird das ja was?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#392

Beitrag von Knipsibunti »

Ich vermute auch, dass das wenig zielführend ist.
Olivia denkt eben in alle Richtungen, auch wenn manche Gedankengänge wenig zielführend sind :)

Nachtrag zu marsupilamis Nachtrag:
Genau das haben wir heute mündlich mehrfach getan.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#393

Beitrag von Koelsch »

Ganz ehrlich: Damit würde er als absoluter "Nobody" auf dem Gebiet gegen eine etablierte Konkurrenz "anzustinken". Sehe ich als weitgehend aussichtslos an, besser dort arbeiten, wo man ihn kennt und schätzt.

Und als absoluter pfottografischer Laie behaupte ich mal: Produktfotografie ist etwas sehr viel anderes als Sportfotografie
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#394

Beitrag von Olivia »

Wie soll es denn nun weitergehen? Mal angenommen, Knipsibunti entschliesst sich zur weiteren Fortführung seiner Selbständigkeit. Dann wird das JC seine Kürzungen wahrscheinlich weiter in einem Umfang fortführen, wo Gerichte (noch) keine Eilbedürftigkeit wegen zu massiver Unterschreitung des Existenzminimums sehen. Also Kürzungen bis ca. maximal 130 € monatlich. Die Selbständigkeit wird auf diesem Weg finanziell kaltgestellt. Im Ergebnis kommt diese Strategie einer Dauersanktionierung gleich. Dagegen legt der TE jeweils Widerspruch und dann Klage ein. Bei den aEKS kommt es ja dann auch irgendwann zu einem Bescheid. Es ist davon auszugehen, dass auch hier das Jobcenter seine Kürzungen fortsetzt. Auch dagegen müsste dann geklagt werden. Irgendwann sind dann die Gerichtsentscheidungen zu den abschliessenden Entscheidungen zu erwarten. Das Sozialgericht wird sich wahrscheinlich fragen, ob die Tätigkeit geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Das Jobcenter wird das bestreiten. Und dann kommt es auf die Argumentation des TE an. Wie sieht er die Sache? Wie überzeugend ist das? Welche Strategie zur Erhöhung der Erträge verfolgt der TE? Je nachdem wird das SG die Kosten dann endgültig kürzen, damit wäre das Geld dann futsch. Oder es erkennt die Kosten an, dann gibt es eine Nachzahlung vom Jobcenter. Das setzt sich dann bis zur Rente mit 70 so fort. Zwischendurch wird das Jobcenter versuchen, Eingliederungsverwaltungakte entsprechend dem Ausgang des Gesundheitsprüfungsverfahrens zu erlassen. Auch dagegen müsste dann jeweils geklagt werden, wenn der TE mit den Inhalten nicht einverstanden sein sollte.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#395

Beitrag von Koelsch »

....und was wäre die Alternative? Füße hoch und ihr könnt mich kreuzweise?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#396

Beitrag von Olivia »

Nein!

Eine sinnvolle Sofortmassnahme wäre auf jeden Fall ein angepasster Business-Plan, der die Entwicklungsperspektiven der Bestandsselbständigkeit aufzeigt. Dies schon, um dem Sozialgericht später bei der Rechtfertigung der Kosten zu zeigen, dass man sich Gedanken gemacht hat, wie die Selbständigkeit künftig profitabel werden soll. Was dann konkret bei rauskommt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn jedoch ein nachgewiesener Plan existiert, wie man Erträge erzeugen wollte, müssen sie die Kosten anerkennen!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#397

Beitrag von Knipsibunti »

Die Betriebsausgaben werden auf Notwendigkeit und Angemessenheit geprüft.
Da die Ausgaben, die mir seit mehreren Zeiträumen ersatzlos gestrichen wurden, im direkten Zusammenhang mit den erzielten Einnahmen stehen (ohne diese gäbe es die Einnahmen nicht), dürften diese angemessen und notwendig sein.
In der Vergangenheit wurden diese Kosten stets im vollen Umfang anerkannt. Also waren sie zum damaligen Zeitpunkt auch angemessen und notwendig. Wieso soll sich das nun verändert haben? Diese Erklärung hat das Jobcenter bis heute nicht abgegeben.
Das Jobcenter versäumt es außerdem zu erklären, wie die Betriebseinnahmen entstehen, wenn die hierzu notwendigen Ausgaben nicht getätigt werden dürfen.

Das Gericht wird also, nach meinen laienhaften Gedanken, diese Betriebsausgaben im Nachhinein umsatzmindernd anerkennen müssen. Wenn es das nicht täte, wäre das ein sehr merkwürdiges und vermutlich willkürliches Verständnis von Betriebswirtschaft und müsste notfalls bis vor den EuGH geklagt werden. Es kann nicht sein, dass Fahrt- und Reisekosten zu einem Sportevent gestrichen werden, die Fotoverkäufe jedoch als Einkommen angerechnet werden. Ohne die Reise- und Übernachtungskosten gäbe es die Umsätze gar nicht.

Ich habe keine Ahnung, was das Sozialgericht machen wird oder machen kann.
Es spielt auch gar keine Rolle, ob zukünftig eine Besserung eintreten wird oder nicht, wenn es um die Berechnung von Betriebsausgaben aus der Vergangenheit geht. Das Sozialgericht kann sicherlich nicht entscheiden: "Also, da Sie keine ausreichenden Gewinne zum Lebensunterhalt erzielen, werden die Betriebsausgaben der Vergangenheit nicht anerkannt und Sie müssen jetzt 3.000 Euro erstatten.". Obwohl, bei unserer Gerichtsbarkeit halte ich inzwischen für alles möglich. Ich hab in den Rechtsstaat nur noch sehr wenig Vertrauen.

Die nächste Prognose wird so laufen, dass die unstreichbaren Kosten in der EKS stehen werden, die Umsätze nur so geschätzt werden, dass diese die Kosten gerade so decken und maximal 10 Euro Gewinn entstehen. Reise-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie Fremdleistungen werde ich in die Prognose nicht eintragen und lediglich darauf hinweisen, dass Kosten entstehen werden, aber aufgrund vorliegender Bedingungen nicht geschätzt werden können. Letztlich wird es dann nichts mehr geben, was gestrichen werden kann. Zumindest nach meiner laienhaften Vorstellung. Aber ich bin leider trotzdem sehr zuversichtlich, dass man sich im Jobcenter einen neuen Winkelzug einfallen lässt, wie man mich nachhaltig schädigen kann. Denn auf Hilflose einzutreten wurde im Jobcenter scheinbar perfektioniert. Verzeiht bitte diesen polemischen Satz, aber es wirkt eben so.

Ich weiß auch nicht mehr, was ich noch machen soll.
Ich werde meine Selbständigkeit weiter betreiben und nicht aufgeben, nur weil mich das Jobcenter dafür hasst.
Für mich ist das längst eine kriminelle Vereinigung, denn auf eine Rechtsgrundlage basiert deren Handeln nicht und ist demnach Willkür.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#398

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 18:57 Die Betriebsausgaben werden auf Notwendigkeit und Angemessenheit geprüft.
Notwendig könnten die Ausgaben dann nicht mehr sein, wenn die Tätigkeit keine begründeten Anhaltspunkte (mehr) liefert, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit verringert oder beendet werden kann. Das Gericht könnte sich dann einfach auf den Standpunkt stellen, dass für eine nicht zielführende Tätigkeit keinerlei Kosten mehr abgesetzt werden können.
Reise-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie Fremdleistungen werde ich in die nächste Prognose nicht eintragen und lediglich darauf hinweisen, dass Kosten entstehen werden, aber aufgrund vorliegender Bedingungen nicht geschätzt werden können. Letztlich wird es dann nichts mehr geben, was gestrichen werden kann.
Das Jobcenter könnte dann jegliche Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung solange verweigern, bis Belege zu den erwarteten, jedoch zahlenmässig nicht konkretisierten und plausibilisierten Kosten vorgelegt werden.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#399

Beitrag von Knipsibunti »

Deiner Ansicht nach also ein Berufsverbot bzw. eine Gewerbeuntersagung aussprechen?
Denn nichts anderes wäre das dann ja.

Und wieso mangelnde Mitwirkung? Wenn ich keine Belege habe, kann ich nicht mitwirken.
Die plausibilisierten Kosten hat das Jobcenter aus der Prognose gestrichen und behauptet, sie seien "in einem auffälligen Missverhältnis gegenüber den Einnahmen.". Das hat das Gericht im vorherigen Zeitraum zwar bereits als unzutreffend abgeurteilt, aber im aktuellen Bewilligungsabschnitt hat das Jobcenter die Kosten erneut gestrichen und das Gericht ist im Eilverfahren (anderer Richter) gar nicht erst darauf eingegangen, sondern hat lediglich darauf verwiesen, dass Kürzungen um ca. 80 Euro nicht existenzbedrohend sei und ich sicherlich in der Lage bin, diesen Fehlbetrag selbst zu erwirtschaften.

Also lasse ich solche Kosten eben in der nächsten Prognose weg. Und da diese Kosten prognostiziert vorerst nicht stattfinden, reduzieren sich daraus auch die Einnahmen im erheblichen Maß, denn ich muss mich in der Prognose schließlich auf die Gegebenheiten beziehen und nicht Wunschphantasien geltend machen.
In der abschließenden EKS sind die konkreten Daten dann drin. Aber eben erst dann, wenn sie konkret angefallen sind und durch Belege nachgewiesen werden können. Wann und ob ich überhaupt zu einem Sportevent reisen kann, ergibt sich mangels Kontoguthaben erst dann, wenn die Vorfinanzierung gesichert ist. Und das ist abhängig aus den vergangenen Bestellungen.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#400

Beitrag von Koelsch »

Ich würde diese Kosten durchaus in die Prognose einbauen.
Oder versuch mal was ganz anderes: vEKS abgeben wie bisher mit "allem"
zusätzlich: Prognose abgeben unter Berücksichtigung der Ausgabenstreichung des JC und entsprechend reduzierten Betriebseinnahmen. Es muss deutlich sein, mit zweiter vEKS steht JC schlechter da als mit erster. Im Anschreiben klar darauf hinweisen, warum 2 vEKS abgegeben werden.
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