Der Mann konnte den Absperrhahn des Eckventils nicht schließen, geht nicht. Und damit konnte die alte Maschine nicht mitgenommen und die neue nicht angeschlossen werden. Die neue steht jetzt im Wohnungsflur und man kommt kaum mehr durch.
Um die zuviel bezahlten 14 € (Vorkasse) kümmere ich mich selbst.
Mein Problem ist nun der Austausch des Eckventils. Zusätzlich haben wir hier das Problem, dass sich auch der Hauptwasserhahn nun recht brutal mit der Zange und viel Kraft schließen lässt. Soviel ich weiß, sind diese Teile nicht in der Kleinreparaturklausel auf den Mieter umzuwälzen, da nicht "häufig darauf zugegriffen wird" und sie "Bestandteil der Wohnung" sind.
Also hab ich der Vermieterin geschrieben, per Mail, noch friedlich und ohne Frist:
Plan war, wenn sie nicht reagiert morgen Abend einen Einschreibebrief zu schicken mit Fristsetzung.beim - deshalb vergeblichen - Versuch, meine Waschmaschine auszutauschen,
> stellten die Monteure fest, dass der Absperrhahn für den
> Waschmaschinenanschluss defekt ist. Er lässt sich nicht mehr schließen, und
> ich möchte einen eventuellen Wasserschaden vermeiden.
> Würden Sie bitte einen Handwerker beauftragen, den Hahn auszutauschen und
> mich dann verständigen, damit ich mit ihm eine Terminabsprache treffen kann?
Nun kam eine Antwort per Mail, die mich etwas perplex macht:
Uff.ich bin im Urlaub und kann Ihnen derzeit nicht behilflich sein.
Im Allgemeinen heißt es, wer beauftragt, zahlt. Aber das ist Vermietersache!
Und nun?
Wie würdet Ihr reagieren? Was ist, wenn jetzt bei der kaputten Maschine der Schlauch platzt?
Ich könnte schon wieder k...