Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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OLDMEN55
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Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#1

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo @ all
Lange ging es (fast) gut, nun melden die sich mit unschönen Dingen.
Eine Kundin der hiesigen ARGE hat nach eine Mieterhöhung in einem netten gelben Brief eine Kostensenkungsaufforderung bekommen, obwohl ein Untermieter schon eingezogen ist und fleißig Miete bezahlt. Ein Gespräch wegen der kostensenkung wurde nicht geführt.

Miete incl. Nebenkosten jetzt: ca. 640€
Einnahme durch Untermieter: ca. 210€
Also verbleibende Miete 430€.

ARGE schreibt in der Aufforderung: Man könne an Miete nur 474,50€ bezahlen.
Es wird aber nur 430€ Miete angerechnet. :1:
Der Versuch in einem Gespräch das klar zu stellen schlug fehl, jetzt kommt man mündlich mit 390€ maximaler Miete an. Ist ja nur für EINE Person.

Laut Liste 1 Person 390€ incl. Nebenkosten.
2 Personen 474,50€ incl. Nebenkosten.

Jetzt die Frage, was ist richtig, wie groß darf die Miete für die Kundin sein.

Vielen Dank für die Antworten und Anregungen.
Gruss
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Koelsch
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#2

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du diese Kostensenkungsaufforderung mal anonymisiert hier hochladen. Mir schein da Einiges unklar.

Die Höhe der angemessenen Miete findest Du voraussichtlich bei Harald Thomé - https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#3

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo Kölsch
Ich werde morgen, wenn ich es vorliegen habe, einstellen.
Gruss
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#4

Beitrag von OLDMEN55 »

Leider darf ich die Kostensenkungsaufforderung auch anonym nicht einstellen. Es wird nicht gewünscht.

In dieser Kostensenkungsaufforderung werden Zahlen wiedergegeben die gar nicht stimmen. Z.B. als Unterkunftskosten wird hier die Gesamtmiete incl. Untermieter angegeben, nicht wie es richtig wäre ohne abzüglich der Miete des Untermieters (kein LB).
Die falschen Zahlen ziehen sich durch das gesamte Geschreibsel, immer wieder falsche Zahlen die man auch nirgens wiederfindet oder sich errechnet lassen. Ein völliges Durcheinander.
Ein Brieflein dazu ist schon unterweges oder sollte schon da sein.

Die Frage die noch bleibt ist: Welche zumutbare Miete darf hier laut Liste zugrunde gelegt werden. Für eine Person, oder 2 Personen.
In dem Schreiben geht SB von zunutbaren 474,50€ aus (2 Personen), die bei weitem nicht erreicht wird.

Dann dachte ich, dass die LB von SB in einem netten Gespräch (bei Kaffee und Kuchen) erst einmal angesprochen wird und nicht eine Zustellung im gelben Brief erfolgt.

Aber auch die Nebenkosten werden sich um einiges verringern, weil der Schornsteinferger nicht mehr kehrt und die Messungen an dem Festbrennkessel wegfallen, sondern nur alle 3 Jahre mal eine kleine Messung an der Gasheizung vornimmt. Das Entgeld wird dann ja zu den Heizkosten gebucht, nicht wie bisher zu den Miet-Nebenkosten.

Also alles komisch.
Gruss
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Koelsch
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#5

Beitrag von Koelsch »

Dazu ist schwer etwas zu sagen - aber ist schon mal gut, dass JC auf den "Mist" hingewiesen wird. Höhe der Unterkunftskosten findet ihr bei Harald in dem Link oben.
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#6

Beitrag von marsupilami »

Und wenn Du die Zahlen aus dem "Geschreibsel" in eine anonyme Excel-Tabelle packst?
Ohne Namen, Ort, etc?
Wäre das anonym genug?
Über die ersten beiden Spalten Überschrift: "JC-Zahlen"
Bezeichnung - Betrag
Bezeichnung - Betrag
...
...

Und mit 2,3 Spalten Freiraum dann "eLB-Zahlen
Netto-Miete aus MV - Betrag
Betriebskosten - Betrag
Heizkosten - Betrag
Mieteinnahmen - Betrag (evtl. aufgedröselt nach netto, Betr.Kostenanteil, Heizkostenanteil, etc.)
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#7

Beitrag von kleinchaos »

Bei meiner Gasheizung kommt der Schornsteinfeger 2 mal im Jahr messen. Ok, das Teil ist von 1992 und der Monteur hat die schon 8 mal totgeschrieben. Weiß nicht, wie das bei neueren Anlagen ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#8

Beitrag von OLDMEN55 »

Man glaubt es kaum, aber ein Brief mit netter Antwort kam heute von der ARGE und die Kostensenkungsaufforderung wird zurück genommen und die Miete wird übernommen.
Dann hat der Brief mit der richtigen Rechnerei wohl Wirkung gezeigt.

:bravo: Vielen Dank für die Unterstützung :Daumenhoch:
Gruss
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#9

Beitrag von marsupilami »

Sehr gut.
Nicht immer alles glauben und übernehmen, was da so vom "Amt" kommt.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#10

Beitrag von OLDMEN55 »

Ich hätte ja sehr gerne das Geschreibsel eingestellt. Die Zahlen waren so was von absurd, nicht beleg- oder nachvollziehbar.

@ kleinchaos
Nur zu Info
Neuere raumluftunabhänige Gasbrennwertgeräte brauchen nur alle 3 Jahre ein Besuch vom Schorni.
Messung kostet um die 60 Euro, gefegt werden braucht ja nicht mehr, 80mm Abgasrohre sind aus Kunststoff.
Gruss
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kleinchaos
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Re: Fragen zur KDU nach Mieterhöhung, Kostensenkungsaufforderung

#11

Beitrag von kleinchaos »

Oha, das ist mal ne Info. Danke
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