Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#451

Beitrag von Knipsibunti »

Das habe ich alles inzwischen verstanden, Olivia. Aber was nutzt es, wenn es das Jobcenter ignoriert?
Aktuell bleibt nur das laufende Eilverfahren von jcgeschaedigter sowie das Widerspruchsverfahren, das nun von der Anwältin übernommen wird.
In meinem Fall habe ich die schriftliche Klage abgeschickt. Aber Du siehst doch, was das Jobcenter abzieht. Zuletzt in meinem Fall der Verweis auf zwei Widerspruchsbescheide aus 09/2019, von denen ich überhaupt keine Kenntnis habe.
Als ich das der Anwältin erzählte und meinte, das kam am 23.11.2019 per Förmliche Zustellung, war sie auch verwirrt und meinte, das ist kein normales Vorgehen, ergibt keinen Sinn und sieht fast so aus, als hätte die Behörde da einen Fehler gemacht, sie nun versuchen, auf diese Weise glattzubügeln.

Die Behörde begeht zahlreiche Rechtsverstösse, aber die Justiz scheint in dem Fall ein zahnloser Tiger.
jcgeschaedigter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#452

Beitrag von jcgeschaedigter »

Olivia hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 16:29 Gegen einen Verwaltungsakt mit geändertem Integrationsziel wäre im übrigen der Rechtsweg eröffnet.
Ob man allerdings für den VA eine aufschiebende Wirkung erreichen kann, ist fraglich. Und dann gilt der Mist erst einmal. Wenn das Gericht sich wie üblich 1-2 Jahre Zeit lässt, ist die Selbständigkeit dann trotzdem futsch.
Olivia hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 16:29 Die Tragfähigkeit der Selbständigkeit müsste von einem sachverständigen Coach in einem Coaching nach § 16c SGB II in einem Gutachten untersucht werden. Weder ein solches Coaching noch ein solches Gutachten existieren. Die Entscheidung ist daher auch hier rechtsfehlerhaft.
Diese "Coachings" haben doch alle das selbe, vom JC vorbestimmte Ergebnis: "Die Selbständigkeit ist nicht tragfähig."
Und auch nicht tragfähige Selbständigkeit (d.h. eine, mit der man die Bedürftigkeit nicht verringern kann; denn tragfähig im betriebswirtschaftlichen Sinne ist die Selbständigkeit allemal) kann nicht untersagt werden.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#453

Beitrag von Olivia »

Als Folge einer festgestellten Nichttragfähigkeit dürfte das Jobcenter Bewerbungsbemühungen verlangen. Vorher nicht, es müsste bis dahin den eLB von Bewerbungsverpflichtungen freistellen. Die Selbständigkeit kann weiter fortgeführt werden, bis ein passendes Arbeitsangebot konkret vorliegt. Würde dieses abgelehnt werden, dürfte das Jobcenter sanktionieren. Die Selbständigkeit könnte jedoch auch dann noch weitergeführt werden. Eine Integration in eine fiktive andere Arbeit durch Kostenkürzungen bei der Selbständigkeit und damit deren faktische Beendigung halte ich für nicht zulässig. Bitte auch noch mal viewtopic.php?f=16&t=24948&start=450#p534898 genau lesen!
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#454

Beitrag von Olivia »

Gibt es Neuigkeiten?
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#455

Beitrag von Knipsibunti »

Bei mir? Nein. Nichts außer der Zusendung des Aktenzeichens zu siehe Post #479.
Mir wird nach wie vor Leistung gekürzt, der Widerspruch wurde laut Datum am 10.09.2019 zurückgewiesen, den Bescheid habe ich aber nie erhalten. Stattdessen kam am 23.11.2019 die Förmliche Zustellung eines weiteren Widerspruchsbescheids vom 10.09.2019, der auf einen Vorgang vom 10.09.2019 verweist, den ich aber ebenfalls nicht vorliegen habe.

Auch die Anwältin hält das für höchst merkwürdig, dass das Jobcenter eine "Zweitschrift" eines inhaltlich belanglosen Widerspruchsbescheids, der lediglich auf einen weiteren Vorgang vom selben Datum verweist, per Förmliche Zustellung versendet hat. Denn sie sagt auch, dass das Jobcenter sowas eigentlich nicht macht und die Handlungsweise schon arg verwunderlich ist.

Die machen eben, was sie wollen. Und irgendwie fühlt man sich von allen Seiten im Stich gelassen. Nirgends gibt es Unterstützung und das Sozialgericht lässt sich als Esel vor den Karren sparren und schnappt nach der sprichwörtlichen (Jobcenter)-Karotte. Mit Rechtsstaat hat das nichts zu tun.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#456

Beitrag von Olivia »

Wie wäre es mit einem Schreiben ans Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters?
SgDuH des Kundenreaktionsmanagements,

durch das grob arbeitsmarktwidrige Verhalten meines Jobcenters hat sich meine persönliche Situation sehr verschlechtert. Die Privatinsolvenz steht bevor. Die "Beratungstätigkeit" des Jobcenters im Zusammenhang mit meiner Selbständigkeit war total falsch und ist komplett nach hinten losgegangen. Nicht die Verringerung meiner Hilfebedürftigkeit und die Verbesserung meiner Selbständigkeit stand im Vordergrund, sondern die Beschädigung meiner Selbständigkeit durch Manipulation der EKS. Durch den sozialen Absturz stehen nun noch ganz andere Probleme ins Haus. Die vorangegangene "Vermittlungstätigkeit" kann ich nur als bösartig und kriminell bezeichnen. Ich bemühe mich um den Wohungserhalt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Parallel versuche ich, die mir noch verbleibende restliche Gesundheit so gut es geht zu erhalten.

Durch die Aktivitäten des Jobcenters wurde eine Notlage hervorgerufen. Dabei soll das Jobcenter das Gegenteil bewirken, nämlich Notlagen vermeiden. Aktuell erhalte ich nicht einmal das Existenzminimum. Dies steht im Gegensatz zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ich fordere Sie auf, das Verhalten des Jobcenters sofort zu unterbinden und Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen. Ich erwarte, dass mir der mir zustehende Regelsatz ausgezahlt wird. Aktuell werden mir Leistungen vorenthalten.

Helfen Sie mir umgehend! Weisen Sie das Jobcenter an, mein Existenzminimum sicherzustellen! Dies ist derzeit nicht der Fall. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf!
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#457

Beitrag von Koelsch »

Kann nicht schaden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#458

Beitrag von Olivia »

Wie wäre es zusätzlich mit folgendem Schreiben?
An den Verein Sanktionsfrei

Sehr geehrter Verein!

Ich werde beim Jobcenter .......... geführt. Seit knapp einem halben Jahr lebe ich unterhalb des Existenzminimums, um nicht zu sagen ich vegetiere dahin. Das Jobcenter zahlt mir seitdem nur Leistungen, die ca. 30% unterhalb des Regelsatzes liegen. Dies ist von der Wirkung her mit zwei Sanktionen nacheinander vergleichbar. Inzwischen kann ich meine Miete nicht mehr zahlen und mir kein richtiges Essen mehr kaufen. Die Kürzung kommt dadurch zustande, dass das Jobcenter mir als Selbständigen die eingereichte EKS manipuliert hat. Alle Aufforderungen ans Jobcenter, mein Existenzminimum sicherzustellen, sind ins Leere gelaufen. Ich weiss nicht mehr weiter und bin inzwischen vollkommen verzweifelt.

Hiermit beantrage ich den Ausgleich der mir vorenthaltenen 30% des Existenzminimums über den Verein Sanktionsfrei. Mir ist bewusst, dass die Vorenthaltung von Geldern durch das Jobcenter mittels Kostenkürzungen in der Anlage EKS keine eigentliche Sanktion im Rechtssinne darstellt. Jedoch weiss ich mir nicht mehr anders zu helfen.

Vielleicht gibt es ja bei Ihnen im Rahmen des Vereins eine Art Nothilfefonds, der in sonstigen SGB II-Notfällen wie meinem einspringen kann? Bei Bedarf bin ich gern bereit, in Ihrer Beratungsstelle vorzusprechen und meinen Fall zu erläutern.

Zu Weihnachten droht mir ansonsten Hunger. Bitte helfen Sie mir! Sie sind meine letzte Hoffnung.
schimmy
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#459

Beitrag von schimmy »

@Olivia... sehr gute Idee 😀 die Schreiben, hoffen wir mal das knipsbunti das hier noch rechtzeitig liest.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#460

Beitrag von Knipsibunti »

Versuchen kann man es. Mehr als ein "Nein" kann dabei nicht herauskommen.
schimmy
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#461

Beitrag von schimmy »

Knipsibunti hat geschrieben: Mi 11. Dez 2019, 16:52 Versuchen kann man es. Mehr als ein "Nein" kann dabei nicht herauskommen.
Versuchen würde ich es auf jeden Fall, viel Erfolg.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#462

Beitrag von Olivia »

Insbesondere beim Verein Sanktionsfrei könnte ich mir vorstellen, dass sich in dem Fall noch vor Weihnachten irgendetwas tut.

Was das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters angeht, so gibt es genaue Vorgaben, wie mit Kundenbeschwerden umzugehen ist:
Im Rahmen der Gewährleistungsverantwortung ist sicherzustellen, dass den berechtigten Anliegen der Kundinnen und Kunden zeitnah abgeholfen wird. Im Interesse einer hohen Kundenzufriedenheit hat KRMzentral die Möglichkeit, bei berechtigten Anliegen der Kundinnen und Kunden Abhilfe zu schaffen, indem es die Entscheidungen der gE prüft und ggf. eine Korrektur anregt. Beschwerden sind in der KRM-IT-Anwendung mit „begründet“ (siehe auch Ziff. 6.2), „unbegründet“ oder „nicht bewertbar“ abzuschließen.

Eine Kundenreaktion kann verschiedene Anliegensarten beinhalten:
  • Beschwerde
  • Lob
  • Idee/Anregung
  • Petition
  • Dienstaufsichtsbeschwerde
  • Folgereaktion
Auf schriftliche Kundenreaktionen (einschließlich E-Mail) ist grundsätzlich innerhalb von drei Arbeitstagen zumindest mit einer Eingangsbestätigung oder Zwischennachricht zu reagieren. Schriftliche Beschwerden (einschließlich E-Mail) sind grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen abschließend zu bearbeiten.

https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/reda ... en_KRM.pdf
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#463

Beitrag von Knipsibunti »

Update bei mir:

Heute kam ein großer A4-Umschlag per Förmliche Zustellung (also erneut im gelben Brief).
Darin 3 Widerspruchsbescheide, die natürlich alle 3 zurückgewiesen werden.

Es handelt sich um die Zeiträume
09.2015 bis 02.2016
03.2016 bis 08.2016
09.2016 bis 02.2017

Die Widerspruchsbegründungen kommen erneut von Herrn N. aus der Rechtsabteilung. Die Begründung der Zurückweisung ist erneut hanebüchen und vollkommen unlogisch, zitieren zum Teil einen völlig falschen Sachverhalt, der auch nach mehrfacher Korrektur bei Herrn N. nicht angekommen zu sein scheint.
Ich weiß nicht, ob ich den Mist hier noch einstellen soll, der Wortlaut ist identisch zu den ganzen anderen Widerspruchsbegründungen, die zurückgewiesen werden. Die drei Widerspruchsbescheide, die heute bei mir ankamen, sind inhaltlich wortgleich und wurden per Copy & Paste verfasst, da auch gleichlautende Betriebsausgaben "zurückgewiesen" werden.

Ich kenne den Weg: Information an die Inkassostelle, dass das Klageverfahren angestrebt wird und Einreichung der Klage binnen eines Monats beim Sozialgericht. Ich werde aber diesmal den Rechtsanwalt fragen, ob er die Klagen mitsamt Klagebegründung unter Beantragung von PKH einreichen möchte, da ich vom Sozialgericht aufgrund der jüngsten Aktionen auch nicht mehr allzu viel halte.

Bei Interesse stelle ich einen der drei Widerspruchsbescheide hier gerne ein. Einer von Dreien reicht, denn inhaltlich sind die wortgleich.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#464

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 17:58 Bei Interesse stelle ich einen der drei Widerspruchsbescheide hier gerne ein.
Ja bitte. Warum schickt das Jobcenter die Bescheide zu Weihnachten?
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tigerlaw
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#465

Beitrag von tigerlaw »

Immerhin ist (bisher) beim SG die Geschäftsverteilung so, dass jeder neue Zugang im Umlaufverfahren verteilt wird, und nicht immer wieder beim selben Richter landet solange noch ein anderer Vorgang offen ist.

Somit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du nicht nur bei dieser ***** Richterin landen wirst.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#466

Beitrag von Olivia »

nochmal zwischendurch :Daumen: :Daumen:

Eventuell ergibt sich ja die Möglichkeit, dass ein Anwalt die neuen Fälle übernimmt. Wegen der Bedeutung des Falles sollte auch die PKH gewährt werden.
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tigerlaw
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#467

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 18:38 nochmal zwischendurch :Daumen: :Daumen:

Eventuell ergibt sich ja die Möglichkeit, dass ein Anwalt die neuen Fälle übernimmt. Wegen der Bedeutung des Falles sollte auch die PKH gewährt werden.
Die PKH gibt es schon dann, wenn die Erfolgsaussichten nicht gerade gegen Null streben ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#468

Beitrag von Günter »

Ich habe zwar zwischendurch aufgegeben jedes Posting und die Anhänge genau zu lesen, aber zum Thema ungeschwärzte Kundendaten fiel mir eben ein, das würde ich ganz pragmatisch behandeln.

Zu den geforderten Unterlagen würde ich ein Anschreiben beifügen, in dem ich dem JC ausdrücklich jegliche Kontaktaufnahme mit meinen Kunden untersage und aus die rechtlichen Folgen eines möglichen Sozialgeheimnisbruchs hinweise.

Nach dem Prozess würde ich sofort Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten des JC, dem Kundenreaktionsmanagement der BA, dem Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten aufnehmen, und beim JC die sofortige Löschung aller Kunden- und Lieferantendaten verlangen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#469

Beitrag von Knipsibunti »

Exemplarisch mal eines der Pamphlete.
Inhaltlich sind alle drei Widerspruchsbescheide für alle drei Bewilligungsbescheide wortgleich.

Ich glaube, die einzelnen Punkte müssen wir nicht erneut aufdröseln, oder etwa doch?
Denn die sind exakt gleich zu den Punkten, welche bereits zu den vorherigen Klageverfahren geführt haben. Die Formatierung des Textes ist etwas "schöner" gegliedert, vermutlich weil es dem Herrn N. die Arbeit erleichterte und diese per Copy & Paste einfach wieder erneut einfügen konnte.

Ich gehe trotzdem kurz auf die Punkte ein:

Beratungskosten
Hier schwurbelt Herr N. von einer Einnahme-Überschussrechnung und einer Einkommenssteuererklärung.
Diese Kosten sind jedoch in dem Zeitraum gar nicht entstanden und wurden auch nicht geltend gemacht. Demnach entzieht sich diese Begründung meiner Logik. Die Kosten entstanden für einen Programmierer, der im Zuge der Einführung der DSGVO meine Webseite sowie den Online-Shop von http auf https umstellte und dabei auch ein für 3 Jahre gültiges und notwendiges Zertifikat bei einem entsprechenden Dienstleister buchte, was imho für einen kommerziell betriebenen Onlineshop, der auf einem eigenen Server gehostet ist, auch nicht kostenfrei ist. Ganz davon abgesehen, dass ich davon keinerlei Ahnung habe und daher auf die Arbeitsleistung Dritter angewiesen war.

Fremdleistungen:
Ich zitiere aus der Serie "ALF": "Ich habe es versucht, immer und immer wieder habe ich es versucht!"
Er will es einfach nicht kapieren. Störrischer als ein Esel spricht er immer wieder von Auftraggebern. Lernresistent ist dabei noch ein sehr milder Begriff.
jcgeschaedigter und ich betreiben einen gemeinsamen Shop. PayPal geht an ihn, Überweisungen an mich. Am Ende des Monats rechnen wir ab: 50% PayPal überweist er an mich, 50% Überweisungsbestellungen überweise ich an ihn. Simpel, einfach, würde jeder Idiot verstehen. Ein Mann mit Studienabschluss in der Rechtsabteilung einer Behörde erfindet jedoch ominöse, nicht vorhandene Auftraggeber und erklärt dabei noch feierlich, dass es seiner Ansicht nach sowieso nicht notwendig ist, einen Geschäftspartner zu haben, mit dem man zusammenarbeitet.

Reise-, Übernachtungs- & Fahrtkosten:
Muss ich dazu noch etwas schreiben? Wohl nicht.

Werkzeuge & Kleingeräte:
Auch hier erkennt man den langjährigen Profifotografen N. bei der Arbeit. Er weiß nicht nur über mein Gewerbe bestens Bescheid, sondern kann auch gleich noch beurteilen, was meine Kunden wollen und verlangen. Und der Abstand von Fotograf und Videografie ist so eklatant und gar nicht nahelegend, dass er gar die "Kernkompetenz" in Frage stellt.



Bei all dem Mist frage ich mich, welche Kernkompetenz Kollege N. in der Widerspruchsabteilung so besitzt. Offenkundig keine. Oder aber, was realistisch klingt, bei all seinem Hass gegen mich und jcgeschaedigter hat er so viel Schaum vor dem Mund, dass er selbst ausführliche Widersprüche nicht mehr korrekt erfassen und verstehen kann. Wobei, wie wir wissen seit den PISA-Tests, ist es mit dem Textverständnis bei vielen Menschen heutzutage nicht mehr sehr ausgeprägt.

Verzeiht den Zynismus.
Aber im Jobcenter Lichtenberg ist offenkundig ein Mensch am Werk, der seinen Hass und seine Tyrannei gerne gegenüber Schwächeren ausleben möchte und von niemanden mehr gebremst wird.

PS: Und ja natürlich kurz vor Weihnachten. Das nennt man psychologische Kriegsführung. N. ist eben ein ******* durch und durch.

Disclaimer: mit ****** ist natürlich "freundlicher Mensch" gemeint...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#470

Beitrag von Koelsch »

Da kann man nur noch mittem Kopp schütteln
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#471

Beitrag von Olivia »

Ist denn in der Vergangenheit mal ein Rentabilitätscoaching durchgeführt worden? Das Jobcenter will nun durch die Kostenkürzungen seinen Anrechnungsbetrag haben.

Das Problem wird auch beim Sozialgerichtsverfahren sein, dass das Gewinnsteigerungsversprechen über so lange Zeit nicht eingelöst wurde. Es müsste daher ausführlich begründet werden, warum das so ist und welche Anstrengungen unternommen worden sind und vor allem welche künftig unternommen werden sollen, damit das nicht mehr so bleibt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#472

Beitrag von Knipsibunti »

Olivia, Du kennst den Fall. Warum stellst Du die gleichen Fragen immer wieder?
Wir müssen diese Thematik nicht erneut die nächsten 20 Postings durchdiskutieren, dazu fehlen mir inzwischen die Nerven.
Das Jobcenter will nur eines: Mich mit aller Macht (und dazu ist jedes Mittel recht, selbst Illegale) zur Aufgabe meiner selbständigen Tätigkeit nötigen. Das Jobcenter hört nicht zu, es interessiert sie nicht, egal was ich sage oder schreibe. Alles wird gekonnt ignoriert, wie die letzten 20 Seiten deutlich belegen.
Natürlich will das Jobcenter einen "Anrechnungsbetrag". Aber der ergibt sich eben aus der einfachen Rechnung:

Umsatz - zur Erzielung notwendige Betriebsausgaben = Gewinn
Und am Gewinn ergibt sich ein Anrechnungsbetrag (oder eben nicht), und nicht, wie es das Jobcenter mit der Brechstange will: Umsatz = Gewinn.

Es ist absurd anzunehmen, dass die Umsätze ohne die dazu entstandenen Betriebsausgaben entstanden wären. Wo hätten die denn herkommen sollen? Wenn ich als Fotograf nicht auf den jeweiligen Events tätig gewesen wäre, gäbe es keinen Umsatz. Die Argumentationslinie des N. ist inzwischen bekannt. Viel Sinn ergibt sie jedoch nicht, Belege liefert er für seine dümmlichen Behauptungen sowieso nicht. Ich frage mich bis heute, wieso sich das Sozialgericht bei einer solch stupiden Argumentation an der Nase herumführen lässt und ich derjenige bin, der unzählige "Belege" bringen muss, das Jobcenter jedoch zu keiner Zeit etwas belegen muss.

Bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht das in ein paar Jahren ähnlich sieht.
Wenn nicht, bleiben die Instanzen über das LSG zum Bundessozialgericht übrig. Und wenn das auch nichts nützt, habe ich ein paar zehntausend Euro Schulden. Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber inzwischen habe ich jegliche Hoffnung in den sogenannten Rechtsstaat fallen gelassen. Der Rechtsstaat ist eine Utopie, er existiert nicht.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#473

Beitrag von Olivia »

Die Selbständigkeit sollte möglichst einen künftig kontinuierlich steigenden Anrechnungsbetrag abliefern. Dem Jobcenter und Sozialgericht sollte dazu eine Auflistung eingereicht werden, welche Massnahmen dabei helfen sollen. Bei einer Preiserhöhung von 10% wäre das schon eine schöne Summe, bei einer späteren Preiserhöhung um weitere 10% würde das Jobcenter vielleicht Ruhe geben. Man könnte auch vier Preisschritte zu je 5% gehen. Auf jeden Fall wäre der daraus folgende Gewinn eine andere Verhandlungsbasis als jetzt.

Was die Anfertigung der EÜR angeht: manche machen die EÜR anhand der Vorjahreswerte des Steuerberaters selbst. Da kann man die Vorjahre als Vorlage nehmen und fertigt die EÜR selbst an. Die Ersparnis darf dann aber nicht "verballert" werden für neue, höhere Betriebsausgaben, sondern senkt die Bedürftigkeit und "gehört" somit dem Jobcenter. Das Jobcenter möchte Fortschritte bei der Gewinnentwicklung oder wenigstens Nachweise zu den Bemühungen sehen. Der gesetzliche Auftrag ist die Verringerung und Überwindung der Notsituation. Man sollte sich das auch immer wieder selbst vergegenwärtigen, damit man nicht in eine falsche Anspruchs- und Erwartungshaltung verfällt.
Liebe Kunden,

aufgrund ständig steigender Kosten müssen die Preise im kommenden Jahr leider in drei Schritten moderat erhöht werden, beginnend mit dem Jahreswechsel. Die Kosten für die Umsetzung der DSGVO wurden bisher ebenso wenig umgelegt wie ein Gewinnanteil. Stattdessen waren die Preise über 15 Jahre immer konstant geblieben, haben dabei jedoch im Grunde nur die Kosten gedeckt. Ohne die Preisanpassung gäbe es aufgrund veränderter Rahmenbedingungen schon in Kürze gar keine Bilder mehr. So hat ein bisheriger Investor die Kofinanzierung leider aufgekündigt.

Viele zufriedene Kunden haben jedoch immer wieder die gute, ja exzellente Qualität zurückgemeldet und signalisiert, dass die Arbeit für sie wichtig und lohnend ist. Aufgrund dessen hoffe ich auf Ihr Verständnis und dass Sie uns als Kunden erhalten bleiben. Ihre Treue ist Ausdruck der Wertschätzung der Arbeiten. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Künftig gibt es ein neues Bonus- und Abonnementprogramm, mit dem wir unsere treuen Kunden belohnen werden und mit dem sie unter dem Strich sogar sparen können. Die neuen Abonnement-Pläne werden Ihnen in Kürze vorgestellt werden. Sie haben die Möglichkeit, ein Monats-, Jahres- und Mehrjahresabo abzuschliessen. Dafür erhalten Sie stark erweiterte Bildkontingente. Die neuen Pläne geben unserem Unternehmen die nötige Planungssicherheit und Ihnen die Gewähr, die bisherigen Fotos in der gewohnten Qualität, jedoch in einem erweiterten Umfang zu erhalten. Attraktive Frühbucher- und Bestandskundenrabatte werden Ihnen den Umstieg auf das Abo-Modell leicht machen!

Die Geschäftsleitung
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#474

Beitrag von Olivia »

Ich habe auch keine Ahnung, wie es weitergehen könnte. Die Situation am Sozialgericht scheint ja vollkommen festgefahren zu sein.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#475

Beitrag von Olivia »

Eine Unterdeckung von ca. 30% stellt einen Verstoss gegen effektiven Rechtsschutz dar, siehe viewtopic.php?f=27&t=26058

Vielleicht sollte in diesem Fall mal der Verfassungsgerichtshof Berlin angerufen werden?
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