RV wegen Körperverletzung verklagen?

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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kleinchaos
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RV wegen Körperverletzung verklagen?

#1

Beitrag von kleinchaos »

Nur eine rhetorische Frage, aber irgendwie betrifft es mich ja doch:
Mein Rentenantrag ist nun fast 1 Jahr alt. Ja klar werde ich ihm am 19. auch mit einer kleinen Kerze und einem Stück Kuchen in der RV gratulieren gehen.
Die RV hatte abgelehnt, weil ich vollschichtig einsetzbar wäre, so ähnlich, nur mit vielen Einschränkungen, äußerten sich auch die beiden nichtswissenden Gutachter. Die RV hatte ja keinen meiner behandelnden Ärzte angeschrieben. Der Widerspruch dümpelt nach einer Untätigkeitsklage auch so dahin. Nix passiert. Wenn ich nun einen Job annehmen müsste und sich der Gesundheitszustand dadurch verschlimmert, kann ich dann die RV wegen Körperverletzung belangen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: RV wegen Körperverletzung verklagen?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte nein, das wirst Du leider nicht können
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: RV wegen Körperverletzung verklagen?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Hab ich mir schon gedacht. Wenn das möglich wäre, würden die ja beizeiten korrekte Bescheide erstellen müssen
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Koelsch
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Re: RV wegen Körperverletzung verklagen?

#4

Beitrag von Koelsch »

So isses. Ist bei der Untätigkeitsklage denn schon was rausgekommen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: RV wegen Körperverletzung verklagen?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ja. Man schickte mir mehrere Formulare für meine behandelnden Ärzte, die ich hinbringen und innerhalb von 5 Tagen an die RV zurücksenden sollte. Inkl der Kosten für die ärztlichen Stellungnahmen, die sollte ich erstmal verauslagen. Dagegen bin ich angegangen. Seitdem ruht still der See. Bzw hoffe ich mal, dass die Ärzte nun angeschrieben wurden
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Koelsch
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Re: RV wegen Körperverletzung verklagen?

#6

Beitrag von Koelsch »

Also das übliche Spielchen - ein Stück Papier übersenden und erklären: "Wieso untätig? :ka: Wir haben doch was getan."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: RV wegen Körperverletzung verklagen?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Richtig
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Günter
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Re: RV wegen Körperverletzung verklagen?

#8

Beitrag von Günter »

Körperverletzung ist eine Straftat, das heißt du kannst keine Versicherung anzeigen, sondern den verursachenden Sachbearbeiter. Der stützt sich auf das Gutachten und hat keine andere Entscheidungsmöglichkeit. Der Gutachter sagt: Als ich die Frau untersuchte war sie belastungsfähig. Was 14 Tage (handelt sich bei dir um einen Zeitraum von mehr als einem Jahr) später mit er Frau passiert, das kann ich nicht wissen, denn :kristall_defekt:

Also nimm deine :wpfeife_ und lass dir was anderes einfallen. :trost: :trost: :trost:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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