Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#201

Beitrag von Der Doc »

kleinchaos hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 23:02 Das Gutachten des ÄD ist ja immer auf 6 Monate befristet. Bzw wird der Gutachter die Erwerbsunfähigkeit oder Minderung (hier hätte ich gern mal ne konkrete Antwort von Doc) als voraussichtlich 6 Monate begrenzt haben, weil er Hoffnung am Horizint sieht. Denn wenn er mehr als 6 Monate einschätzt, ist das kein überschaubarer Zeitraum mehr und Doc müsste zum GruSi-Amt.
Hei0t soviel wie: nach 6 Monaten neues Gutachten
Interessanter Tipp..
Ich Zitiere aus dem letzen Gutachten:

Abschnitt 3 punkt 4 ... Die oben genannte Leistungseinschränkung ist aus Sozialmedizinischer Sicht voraussichtlich auf Dauer. (!)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#202

Beitrag von Der Doc »

Der Doc hat geschrieben: Mi 4. Dez 2019, 08:46
kleinchaos hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 23:02 Das Gutachten des ÄD ist ja immer auf 6 Monate befristet. Bzw wird der Gutachter die Erwerbsunfähigkeit oder Minderung (hier hätte ich gern mal ne konkrete Antwort von Doc) als voraussichtlich 6 Monate begrenzt haben, weil er Hoffnung am Horizint sieht. Denn wenn er mehr als 6 Monate einschätzt, ist das kein überschaubarer Zeitraum mehr und Doc müsste zum GruSi-Amt.
Hei0t soviel wie: nach 6 Monaten neues Gutachten
Interessanter Tipp..
>>Bzw wird der Gutachter die Erwerbsunfähigkeit oder Minderung (hier hätte ich gern mal ne konkrete Antwort von Doc)<< verstehe ich nicht ganz die Frage, Auf dem Dokument steht Sozialmedizinische gutachterliche Stellungsnahme
Ich Zitiere aus dem letzen Gutachten:

Abschnitt 3 punkt 4 ... Die oben genannte Leistungseinschränkung ist aus Sozialmedizinischer Sicht voraussichtlich auf Dauer. (!)
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kleinchaos
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#203

Beitrag von kleinchaos »

Da ist es! Das gesuchte Wort: voraussichtlich! Das kann vieles heißen. Voraussichtlich sollte mal gelegentlich überprüft werden. Nach 6 bis 12 Monaten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#204

Beitrag von Der Doc »

Verstehe ... das sollte also raus ...
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#205

Beitrag von kleinchaos »

Raus nicht unbedingt. Es sichert dir aber immernoch den Status ALG2. Allerdings, je nach Einschätzung des ÄD, auch die Vermittlungsbemühungen.
Wenn der ÄD aber geschrieben hat: erwerbsunfähig ... dann dürfen auch keine Vermittlungen stattfinden. Was jedoch stattfinden darf und soll: Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit. Abnehmen, Raucherentwöhnung, Entspannungskurse, Reha usw, sofern das JC die auch bezahlt. Alles andere bleibt draußen
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#206

Beitrag von Der Doc »

Abnehmen währe schlecht ^^ 2kg weniger und ich gelte als Unterernährt
Rauchen tuh ich eh nicht, Oh ja der beste Entspannungskurs währe wenn die mich in Ruhe ließen ^^ ... Reha = Leistungsdruck das man seine Leistungsfähigkeit steigert, Kur = Steigerung des Wohlbefinden aber dagegen sträubt sich meine Krankenkasse wehement

Wie währe die Formulierung "in den nächsten Jahren ist keine besserung zu erwarten" ?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#207

Beitrag von kleinchaos »

Das wäre die Nummer mit der Kristallkugel, darauf lässt sich kein Arzt ein. Das ginge nur, wenn es sich anerkannt um eine fortschreitende Krankheit handelt
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#208

Beitrag von Der Doc »

Was ich habe ist genetisch bedingt, Solange wir nicht in der Lage sind gezielt Selektiv Gene zu ändern is da nix drin

....Unser Pat. leidet zweifelsfrei an einer chronischen nicht heilbaren Erkrankung....
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#209

Beitrag von Der Doc »

*winke*
Kleines Update war gestern beim T.Ü.V ^^. Mein Doc is bereit das schreiben so extrem zu gestalten wie er es kann. Das Komische aber lt. Ihm kam bisher noch keine Anfrage vom Amtsarzt.
Kurzes Gespräch mit meinem (launischen) Anwalt: Das mit der "besonderen Härte" ist für Anwälte wohl ein rotes Tuch, da zwar besondere Härte eine Sanktionierung unmöglich macht, aber Karlsruhe "vergessen" hat das ganze zu definieren.
Das Thema EU-Rente ... Mein altes Gutachten kennt ihr ja, wenn jetzt noch wirklich die Empfehlung auf Teilzeit (3-6h/Tag) dazu käme sähe er recht gute Chancen in der Klage dann die EU-Rente zu erreichen, meine Auswahl an Jobs währe dann erheblich eingeschränkt..
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#210

Beitrag von Koelsch »

Also "fröhlich" weiterkämpfen - sonst käme ja Langeweile auf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#211

Beitrag von Der Doc »

Naja erstmal "genervt" warten ^^
Ich weiß nur selber nicht, Hartz IV mit :aufgemerkt: (Wenn keine Sanktionen) oder wirklich um EU kämpfen am ende kommts denke ich aufs selbe raus
Aufgegeben wird nicht :) aber mir ist glaube ich egal wo es geld herkommt :) hauptsache es kommt
Okay bei EU fällt die Stallpflicht weg, aber ich will ja eh nicht mehr weg ... vielleicht höchstens mal 1-2 Wochen
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#212

Beitrag von Koelsch »

Ich kenn das aus einem anderen Fall - DRV wehrt sich mit Händen und Füssen gegen EU/EM-Rente
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#213

Beitrag von kleinchaos »

Bei mir weigern sie sich auch. Am 08. das nächste Gutachten, diesmal bei einem Internisten. Mal schauen was denen noch so alles einfällt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#214

Beitrag von Der Doc »

Meine Sorge ist eigentlich nur bzw. sind die "lauen des JC" gibt es keine Sanktionen mehr währen das ja "lustige Vorschläge". Währe ja sogar gut weil dann führen den Krieg das Jobcenter und die DRV. Und is mir klar als normaler kleiner kommt man gegen die nicht an.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#215

Beitrag von Günter »

Solange der Rentenantrag läuft, ist das JC außen vor und hat nur das ALG II zu zahlen.

Weder Einladungen noch Bewerbungen sind möglich.

Meine damals neue SB wollte mich auch mal während des EU-Rentenverfahrens einladen.

Ich hab ihr freundlich etwa folgendes zurückgeschrieben.


Sehr ...,

Sie wissen, dass ich EU Rente beantragt habe. Während der Laufzeit des Verfahrens kann ich mit ihnen weder EGVs abschließen, noch Bewerbungen schreiben, denn EU heißt ich bin nicht auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar. Ihre Bemühungen um Eingliederung etc sind kontraproduktiv, daher werde ich sie nicht besuchen.

Sollten sie der Meinung sein, mich sanktionieren zu können, wird sich das SG mit dem Fall beschäftigen.



siehe auch https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#216

Beitrag von Der Doc »

Gut also erstmal der Dinge abwarten
*Abwarten bis der Amtsarzt anfrägt -> Das Gutachten hier hochladen
*Abwarten wie er entscheidet -> Dann mal sehen wie das JC denkt
.... einfach mal nen Antrag auf EU Stellen wenns dann soweit ist
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#217

Beitrag von Der Doc »

Der Sozialmedizinsche Dienst aus Oldenburg hat sich gemeldet
Zuerst einmal wirft er mir vor ich habe nicht mitgearbeitet und hätte nicht verständliche Unterlagen vorgelegt ?????????????
Zwei Absätze später versucht man damit zu erklären warum man immer noch keine Einschätzung abgeben kann man hätte Fachlich korrekte Gutachten anfordern müssen..
Immerhin erkennt man nun Systematische Störungen einem Uthoff-Syndrom ähnlich die zu 3-4 Monaten im Jahr auftretten und somit in dieser Zeit eine Arbeitsfähigkeit erheblich einschränken gegebenenfalls nicht ermöglichen

Ich solle doch dazu bitte Stellung nehmen .... äh jetzt knallts aber im Getriebe ??????

Ich war damit bei meinem Arzt der hat dort angerufen und sich ziemlich aufgeregt ^^. Soll da jetzt auch noch was zu schreiben ?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#218

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht das, was Dein Doc da am Telefon gesagt hat, nochmals zusammen fassen und das dann als Stellungnahme schicken zum Vorwurf, Du hättest nicht mitgearbeitet.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#219

Beitrag von Der Doc »

Ach das ist mir doch ziemlich wurst, die suchen doch nur nen Grund warum sie so wenig brauchen, man sollte Sie wegen untätigkeit verklagen, die haben ne schweigepflichtsenbindung bekommen, und wenn Sie zu blöd sind zu lesen was die Ärzte schreiben sollten Sie sich mal gedanken machen wo sie ihre Abschlüsse gekauft haben :D
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#220

Beitrag von Der Doc »

Update ... bin soweit erfolgreich Umgezogen
In meinen emails eine komische Spam email "Ihr" Termin .. beim Blick ins Spam fach gesehen ich soll am 12.03 zum Ärztlichen Dienst nach Oldenburg .. die Einladung hätte man mir am 03.03 !! zu geschickt, ging wohl noch an die alte Adresse :D ... somit habe ich ja eigentlich nie eine Einladung bekommen ?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#221

Beitrag von marsupilami »

Wann genau hast Du denen die neue Adresse mitgeteilt?
plus 3 Tage gilt als "zugestellt" bzw. empfangen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#222

Beitrag von Der Doc »

Der Umzug war am 26.02 war dem Jobcenter bekannt
Am 29.02 bin ich aus der alten Wohnung ausgezogen
am 01.03 haben sie die Unterlagen per email bekommen
Lt. Mail ist die Einladung vom 03.03 was also noch lange nicht heißt das sie an dem Tag auch in meinem Briefkasten war
Ab dem 01.03 hatte ich keinen Zugriff mehr auf den Briefkasten
Nachsende Auftrag kostet Geld .. das ich für sowas nicht habe
lt dieser seltsamen Mail hat man die Einladung am 02.03 geschrieben was also noch lange nicht heißt das Sie an diesem Tag rausging
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#223

Beitrag von Der Doc »

Ohne diese Email wüßte ich von nix
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#224

Beitrag von Koelsch »

Also denen noch mal "nett und freundlich" mitteilen, Maßnahme geht nicht wegen weit.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#225

Beitrag von Der Doc »

Mein Schreibfehler es geht um den Besuch zum Ärztlichen Dienst, ohne mail wüßte ich von nix ... bin 0 vorbereitet ! Hinfahren geht schon aber wie gesagt ich bin 0 vorbereitet und empfinde es eigentlich als Frechheit was wollen die für Unterlagen etc.... ?
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