Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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tigerlaw
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#226

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 21:52 (...)

Zu beachten wäre aber noch die Entfernung des Jobcenters von der Wohnanschrift des TE. Wenn das Jobcenter zumutbar zu Fuss erreicht werden kann, könnte es eng werden mit der Forderung nach Fahrkostenerstattung.
Das kann JC-Geschädigter doch mit Google-Maps leicht herausfinden. Wenn mehr als 30 Minuten Fußweg, dann (unter Zeitaspekten!) unzumutbar!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#227

Beitrag von Günter »

tigerlaw hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 23:21
Olivia hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 21:52 (...)

Zu beachten wäre aber noch die Entfernung des Jobcenters von der Wohnanschrift des TE. Wenn das Jobcenter zumutbar zu Fuss erreicht werden kann, könnte es eng werden mit der Forderung nach Fahrkostenerstattung.
Das kann JC-Geschädigter doch mit Google-Maps leicht herausfinden. Wenn mehr als 30 Minuten Fußweg, dann (unter Zeitaspekten!) unzumutbar!
Er ist Schwerbehindert, ich bezweifle die 30 Minuten, zumal bei dem derzeitigen Sauwetter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#228

Beitrag von tigerlaw »

Merkzeichen "G" gibt es erst ab GdB 50, und JC-Geschädigter hat GdB von 30.

"G" gibt es erst dann, wenn man ca 2 km in der Ebene nicht in kürzerer Zeit als ca 30 Minuten zurücklegen kann.

Ich meinte aber unter dem Aspekt, dass er damit unzumutbar an seiner Erwerbstätigkeit (nämlich Aufbereitung der Bilderausbeute) behindert wird.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#229

Beitrag von jcgeschaedigter »

Strecke ist mit dem Auto 7,5 km und 15 Minuten. Zu Fuß wären es 6,1 km und 1 Stunde, 16 Minuten. Ein wenig mehr als 30 Minuten also ...

Das Problem mit dem angehefteten Fahrschein wäre, dass mein Beistand dann selbst zahlen müsste. Vielleicht frage ich aber ohnehin meine Anwältin, ob sie mitkommt, wenn das auf den Beratungsschein noch abrechenbar ist. Ich habe ihr zumindest das Schreiben mit dem Termin geschickt.

@tigerlaw: Der mit den 30% GdB ist Knipsibunti. Ich habe keine eingetragene Behinderung.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#230

Beitrag von Olivia »

Werden denn für Beistände die Fahrtkosten auch übernommen?
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kleinchaos
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#231

Beitrag von kleinchaos »

Nein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#232

Beitrag von jcgeschaedigter »

Apropos Integrationsstrategie: Wie vereinbart sich eigentlich der Zwang, jede "zumutbare" Arbeit annehmen zu müssen, mit Artikel 12 Grundgesetz, in dem es u.a. heißt "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, ..." ? Gab es da schon Verfassungsklagen? Denn der entsprechende Paragraf im SGB ist eigentlich ein Freifahrtschein für Zwangsarbeit.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#233

Beitrag von Koelsch »

Gutgemeinter Tip - vergiß das GG bei solchen Fragen. Bis Du da ggf. eine Entscheidung erhältst, bist Du grauhaarig (mindestens)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#234

Beitrag von jcgeschaedigter »

UPDATE:

Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich meiner Strafanzeige kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Es ließen sich nach deren Ansicht keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat erkennen.

War ja abzusehen. Habe auch nicht mit einem Erfolg der Anzeige gerechnet.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#235

Beitrag von Koelsch »

War in der Tat leider zu erwarten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Knipsibunti
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#236

Beitrag von Knipsibunti »

Zuvor wollte die Richterin bereits ausführliche Beschreibungen haben bezüglich der Tätigkeit, Offenlegung von zukünftigen Aufträgen, Belege über Zahlungen und so weiter inkl. ungeschwärzter Kontoauszüge. Das wurde alles dem Gericht nachgereicht.

UPDATE:
Erneutes Schreiben vom Sozialgericht bezüglich des Eilantrags im Briefkasten:

Zu einer Akkreditierung möchte das Gericht ungeschwärzte Informationen erhalten, die dann auch dem Jobcenter weitergereicht werden sollen.
Geschwärzt wurde die email-Adresse meines Geschäftspartners und außerdem der Name des Veranstalters. Aus der Mail geht ganz klar hervor, dass er für die Veranstaltung akkreditiert wird. Dennoch verlangt das Gericht die ungeschwärzte email und damit die Offenlegung der Person, die die Akkreditierung erteilt hat.

Was das mit dem Eilantrag zu tun haben soll, erschließt sich faktisch nicht. Denn letztlich sollte es dem Gericht furzegal sein, wie die Person heisst, die die Akkreditierung für das Event ausgestellt hat. Wichtig ist, dass es diese Akkreditierung gab und das ist eindeutig nachgewiesen. Ich halte das für datenschutzrechtlich höchst bedenklich, dass die Richterin nach diesen Daten fragt. Denn ob derjenige, der die Akkreditierung erteilt hat, Karlheinz, Rudolf oder Brigitte heisst, ist in der Sache unerheblich.

Außerdem verlangt das Gericht eine Aufschlüsselung, wie viel auf den beiden zurückliegenden Events verdient wurde.
Zum einen werden diese Daten derart explizit gar nicht erhoben, zum anderen haben diese Events bisher keine Einnahmen gebracht, da die Bilder auf dem Event angefertigt wurden und nun in der Bearbeitungs-Pipeline sind, vor Januar aufgrund der Masse und der ganzen Verzögerungen auch gar nicht online sein werden, das heisst, Rückschlüsse über Bestellungen frühestens in 6 Monaten erbracht werden können, da vorher gar keine Zahlen vorliegen.

Und selbst dann wäre das ein gigantischer Aufwand, da viele Kunden Mixbestellungen machen mit Fotos aus mehreren Events (sind ja häufig die selben Leute auf mehreren Veranstaltungen). Da bei jedem einzelnen Foto auseinanderzurechnen, in welcher Höhe für welches Event anteilig bestellt wurde, ist hochgradig aufwändig. Hinzu kommt, dass Bestellungen innerhalb der nächsten 2 Jahre gemacht werden können, denn so lange ist das Event verfügbar. Und erfahrungsgemäß ist es auch so, dass auch nach einem Jahr immer noch Bestellungen eingehen, verstärkt nämlich dann, wenn das Folgeevent stattfindet und die Leute dann bemerken "Ach ja, da war ja noch was im letzten Jahr..." und dann auf die Bilder vom Vorjahr stoßen.

Letztlich stellt sich die Frage, was die Richterin eigentlich mit der Beantwortung dieser Fragen fürs Eilverfahren "erhofft". Insgesamt zieht sie das Eilverfahren bereits über 1,5 Monate, bisher fehlen über 1.000 Euro an Leistungen, das Konto von jcgeschaedigter ist im Minus und er ist mit den Nerven absolut am Ende. Er kann nicht mehr! Und ich kann ihm auch nicht helfen, weil ich auch nichts habe.

Kann man diesem Irrsinn nicht irgendwie Einhalt gebieten? Es geht um existenzsichernde Leistungen und nicht um irgendwelche Finanzierung von Luxusgegenständen, sondern um so "trivale Dinge" wie Lebensmittel und Mietzahlungen. Das Existenzminimum wird seit 1,5 Monaten nicht mehr sichergestellt und der Richterin fällt nichts anderes ein, als (sorry) dümmliche Fragen zu stellen, die mit dem eigentlichen Sachverhalt (Leistungskürzungen aufgrund manipulierter Prognose) längst nichts mehr zu tun haben!
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#237

Beitrag von jcgeschaedigter »

Wie oben schon bemerkt, bin ich so ziemlich am Ende. Ich frage mich, was die ganze Korinthenkackerei des SG eigentlich soll. Hier wird Geschiss gemacht um Sachen, die absolut unerheblich für den eigentlich Antrag auf ER sind. Arbeiten die jetzt mit dem JC zusammen, um mich in den Ruin zu treiben? Eigentlich hatte ich gehofft, nach meiner beruflichen Abwesenheit einen Beschluss des SG im Briefkasten zu haben, der mir zu meinem Recht verhilft.
Statt dessen komme ich nach 23 Uhr müde und gestresst an und muss diesen vollidiotischen Bürokratenmüll lesen. Ich hänge den Dreck mal an.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#238

Beitrag von Olivia »

Keine Ahnung, was man da tun kann, wenn sich ein ER-Verfahren so verzögert. Vielleicht nochmal drauf hinweisen, dass das Konto leer ist und Mietschulden drohen?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#239

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich habe dem SG heute geantwortet. Ich hoffe, meine Verzweiflung ist in diesem Schreiben deutlich geworden. Aber das wird die Richterin wohl nicht interessieren. Alles muss seinen bürokratischen Gang gehen und wenn dieser auch über Leichen geht.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#240

Beitrag von Koelsch »

Ich :Daumen: :Daumen: das die Richterin nun "langsam" in die Hufe kommt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#241

Beitrag von Olivia »

:Daumen:
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tigerlaw
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#242

Beitrag von tigerlaw »

:Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#243

Beitrag von Knipsibunti »

Ich muss zugeben, dass ich in meinem gesamten Leben noch nie so viel Angst und Panik hatte wie es derzeit der Fall ist.
Und ich merke, dass ich nicht mehr kann. Was haben wir getan, damit wir diese Behandlung verdienen?
Was passiert, wenn wir obdachlos werden?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#244

Beitrag von Koelsch »

Nur mal so als "Hintergedanke": Wenn alle Stricke reißen, die fristlose Wohnungskündigung vor der Tür steht (2 Monate Rückstand in Kürze eintreten), dann empfehle ich Insolvenzanmeldung (Regelinsolvenz), denn dann kann der Vermieter nicht wegen Mietrückstand kündigen (§ 112 InsO). Dann erneut sofort Eilantrag beim SG wg. nachgewiesener "Tasche leer" und versuchen, beim Insolvenzverwalter die Gewerbefreigabe zu erreichen.

Wichtig ist die Reihenfolge Kündigung vor Insoanmeldung ist gültig, Kündigung nach Insoanmeldung nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#245

Beitrag von Knipsibunti »

Zusammenfassung:
Heute war der Termin im Jobcenter.
Die zuständige Sachbearbeiterin war "heute nicht im Haus", weswegen der Termin dann bei meinem Jobvermittler stattfand und ich direkt bat, die Teamleiterin zum Gespräch mit dazu zu holen.

Ich sprach anstelle von jcgeschaedigter und habe erst einmal diverse Dinge vorgetragen, dann auf das amtsärztliche Gutachten und die gesundheitlichen Einschränkungen hingewiesen. Ich habe ebenfalls den aktuellen gesundheitlichen Zustand von jcgeschaedigter offen gelegt. Wir haben zwei Kontoauszüge vorgelegt: Einmal den Kontostand vom 31.10.2019 (also am letzten Tag des alten Bewilligungsabschnitts) sowie den Kontostand am 11.12.2019. Die Differenz beträgt 1.000 Euro. Von einem Plus (+) auf dem Konto am 31.10.2019 entwickelte sich das Konto zu einem dreistelligen Minus (-). Der Differenzebetrag ist erstaunlicherweise exakt der Betrag, der bisher an Leistung zurückgehalten wird aufgrund der Anrechnung fiktiven Gewinnes.
Ebenso wurde die Betriebswirtschaftliche Auswertung für November 2019 vorgelegt. Anstatt der 800 Euro prognostizierten (und angerechneten) Betriebseinnahmen gab es im November nur knapp 190 Euro Betriebseinnahmen. Das ist vor allem auf die gesundheitliche Situation zurückzuführen, die Arbeit konnte nicht ausgeübt werden, wie sie es eigentlich hätte müssen. Die Arbeit blieb liegen, die Kosten waren trotzdem vorhanden. Im November ergibt sich nach Abzug der Betriebsausgaben ein betriebliches Minus (-) von ca. 950 Euro.

Daraufhin wurde die Mittellosigkeit und der Notstand erklärt.

Die Arbeitsvermittlung sowie die Teamleitung beharrten darauf, nicht zuständig sein und verwiesen auf die Leistungsabteilung. Einen kurzfristigen Termin haben wir direkt in Anspruch genommen, so dass nach dem Gespräch mit der Arbeitsvermittlung ein weiteres Gespräch mit der Teamleitung der Leistungsabteilung stattfand. Auch die Teamleitung der Arbeitsvermittlung war anwesend.

Dabei traten erstaunliche Dinge zu Tage:

1. Die völlige Unkenntnis betrieblicher Zusammenhänge des Teamleiters.
Trotz mehrfacher Erklärungsversuche ist der Teamleiter überzeugt, dass die Selbständigkeit nicht die Gewinne brächte, die den Lebensunterhalt gewährleisten. Aus diesem Grund ist die vorläufige Bewilligung so geschehen wie im vorliegenden Fall: Die Anrechnung der prognostizierten Betriebseinnahmen sei korrekt. Und da die Selbständigkeit nicht mehr berücksichtigt werde und nur noch nebenberuflich ausgeübt wird, würde man die Betriebsausgaben nicht mehr anerkennen, die seien dann eben "irgendwie privat zu finanzieren".
Die Betriebseinnahmen seien jedoch logischerweise anrechenbares Einkommen.

Ich lasse das jetzt mal so stehen. Das ist die Aussage eines Mannes, der angab, er habe ein abgeschlossenes Studium (ich hatte interessehalber nachgefragt).


2. Der Teamleiter gab an, dass es zu dem Thema bereits am 24.10.2019 ein Gespräch im Jobcenter gab, das zwischen mir, jcgeschaedigter und einem Herrn G. der Leistungsabteilung stattgefunden hätte. Dort habe man eine alternative Integrationsstrategie besprochen, sowie sich darauf geeinigt, dass die Betriebsausgaben künftig sehr stark zu minimieren seien. Außerdem wurde gesagt, dass die Selbständigkeit nur noch nebenberuflich sei und auch keinerlei Relevanz mehr habe. Dies ist alles im VerBIS entsprechend vermerkt und entsprechend wurde darauf am 29.10.2019 der entsprechende vorläufige Bewilligungsbescheid erstellt, der ein Einkommen von 700 Euro unterstellt und dadurch die vorläufigen Leistungen um 500 Euro im Monat mindert.

Jetzt kommt der Knackpunkt:
Punkt (2) fand nie statt. Es gab kein Gespräch am 24.10.2019 im Jobcenter. Weder jcgeschaedigter, noch ich waren am 24.10.2019 im Jobcenter. Wir haben auch diesbezüglich nicht mit dem Jobcenter telefoniert. Weder Telefonnummer, noch email-Adresse liegen dem Jobcenter vor. Eine Kommunikation auf diesem Weg ist also auch ausgeschlossen. Da der Termin innerhalb eines "persönlichen Gesprächs" stattgefunden habe, ist hier eindeutig festzustellen, dass es sich hierbei offenkundig nur um eine Manipulation handeln kann.
Weder jcgeschaedigter, noch ich kennen Herrn G., der angeblich mit uns dieses Gespräch geführt haben soll.

Dass aufgrund dieses angeblichen Gesprächs ein Bescheid erlassen wurde, setzt dem ganzen die Krone auf.

Allerdings besteht nun die Gefahr, dass der Eintrag natürlich aus dem System gelöscht wird, so als hätte es ihn nie gegeben. Leider habe ich da etwas falsch reagiert, indem ich sofort anmerkte, dass es diesen Termin nie gegeben hat. Ich hätte mir erst einmal einen Ausdruck abholen sollen...
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#246

Beitrag von Koelsch »

In VERBIS kann meines Wissens nicht einfach gelöscht werden. Aber in diesem Fall sehe ich die Notwendigkeit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#247

Beitrag von HarzerUrvieh »

Vielleicht bin ich ein wenig langsam im Kopf, aber...

Wurde der angebliche Verbis-Eintrag denn vorgelegt? Ist vermutlich nur eine Behauptung, oder? Dann vielleicht "in Ruhe" schriftlich die Einträge der letzten Termine anfordern?

Müsste der Leistungsempfänger einer Strategieänderung und dem Wechsel in die "Nebenberuflichkeit" nicht auch zugestimmt haben? Das würde ich mir als JC-Depp vom eLB quittieren lassen, schon wegen der Nachvollziehbarkeit.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#248

Beitrag von Knipsibunti »

Wir haben folgende Schreiben erstellt:

* jeweils ein Schreiben an den Landes-, Bundes-, sowie Jobcenter-Datenschutzbeauftragten bezüglich des Eintrages

* Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit dem neuen Sachverhalt

Ich habe auch noch einmal den Versuch unternommen und "Gegen-Hartz" sowie einen weiteren Journalisten kontaktiert und den neuen Sachverhalt geschildert.

Wie erwähnt:
Ein Gespräch am 24.10.2019 fand nicht statt.
Der Eintrag ist rein fiktiv erstellt worden und entbehrt jeder Grundlage.
Der Herr G., der das Gespräch mit uns geführt haben soll, ist weder mir, noch jcgeschaedigter bekannt. Wir Beide hörten den Namen heute zum ersten Mal.


Liebes Hartzer Urvieh:
Der Teamleiter des Teams hat den Eintrag am PC geöffnet und aus diesem VerBIS-Eintrag vom 24.10.2019 mehrere Punkte vorgelesen, die angeblich in dem Gespräch geklärt worden seien. Das kann er sich nicht spontan aus dem Finger gesaugt haben, das ist dort dokumentiert. Ich habe mir Notizen gemacht, aber leider keinen Ausdruck verlangt (das fiel mir dann hinterher auf dem Rückweg ein, dass ich mir einen Ausdruck hätte geben lassen sollen).

Zu dem anderen Punkt: Die Einstufung "nebenberuflich" wurde in der Vergangenheit ohne Einwilligung seitens des Jobcenters einseitig vorgenommen. Eine Absprache oder gar Zustimmung ist nie erfolgt. Das wurde seitens Jobcenter einfach so gemacht.
Zuletzt geändert von Knipsibunti am Mi 11. Dez 2019, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#249

Beitrag von jcgeschaedigter »

Koelsch hat geschrieben: Mi 11. Dez 2019, 14:55 In VERBIS kann meines Wissens nicht einfach gelöscht werden. Aber in diesem Fall sehe ich die Notwendigkeit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung
Die Strafanzeige habe ich gerade fertig gemacht, bzw. diese Sache unter dem Geschäftszeichen der bereits im November erfolgten Anzeige (bei der der Herr Staatsanwalt ja kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat) eingereicht. Mal schauen, ob die Staatsanwaltschaft nun etwas Strafbares erkennt.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#250

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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