Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#251

Beitrag von Koelsch »

Ergänzend dazu diesen Eintrag zu dem "fiktiven Treffen" und die Strafanzeige dazu auch sofort an das SG melden und deutlich darauf hinweisen, dass dadurch dann verständlich wird, wir das SG vom JobCenter "auf eine falsche Fährte" geführt, also manipuliert wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#252

Beitrag von Olivia »

Richtig, der fiktive Termin muss auch am SG bekannt gemacht werden, mit dem Hinweis, dass keine Änderung der Integrationsstrategie besprochen oder vereinbart wurde.
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 11. Dez 2019, 15:07 Müsste der Leistungsempfänger einer Strategieänderung und dem Wechsel in die "Nebenberuflichkeit" nicht auch zugestimmt haben? Das würde ich mir als JC-Depp vom eLB quittieren lassen, schon wegen der Nachvollziehbarkeit.
Eine sinnvolle Änderung der Integrationsstrategie geht nur im beiderseitigen Einvernehmen. Eine vollzeitige Bestandsselbständigkeit kann nicht einseitig durch das Jobcenter beendet werden, da das Recht auf freie Berufsausübung besteht. Zudem fehlt dem Jobcenter der Sachverstand, die Tragfähigkeit einer Selbständigkeit beurteilen zu können. Dazu müsste ein sachverständiger Dritter (IHK, Coach, Handelskammer) erst einmal ein Gutachten erstellen. Ich verweise auf viewtopic.php?f=16&t=24948&start=450#p534898
Meines Erachtens ist dort die einzig zulässige Vorgehensweise enthalten. Alles andere ist rechtswidrig. Besonders rechtswidrig ist die Vorenthaltung existenzsichernder Leistungen durch Kostenkürzungen in der EKS.
schimmy
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#253

Beitrag von schimmy »

:Daumen: viel Erfolg kann man dabei nur wünschen.
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Günter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#254

Beitrag von Günter »

Anzeige erweitern. Das ist versuchter Prozessbetrug.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#255

Beitrag von Koelsch »

Richtig, da kann man durchaus einen Betrugsversuch sehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#256

Beitrag von Günter »

Auch dem SG mitteilen, dass Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetrugs gestellt wurde. Ich denke die Richter dürften auch etwas verstimmt sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#257

Beitrag von kleinchaos »

Spätestens wenn die Richterin darauf nicht eingeht, würde ich sie für befangen erklären und die Sache dem Gerichtspräsidenten vortragen. Eben wegen der Eilbedürftigkeit und weil eben nicht darauf gewartet werden kann, bis die Richterin sich zum Befangenheitsantrag äußert
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Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#258

Beitrag von Olivia »

Noch einmal zusammengefasst. Das Jobcenter verstösst mit seinem Vorgehen gegen seine eigene Weisung:
Die Teilnahme an Aktivitäten zur Unterstützung bei der Beendigung der hauptberuflichen Selbständigkeit ist freiwillig und daher auch nicht mit Rechtsfolgen nach §§ 31 ff. SGB II verknüpft (vgl. 16c.54).

Rn. 16c.58 (2) https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013450.pdf
und weiter:
Davon abzugrenzen ist die Einzelfallentscheidung nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II, wonach mit Eingliederungsvereinbarung Eigenbemühungen (sowie Bewerbungsaktivtäten bei Vermittlungsvorschläge) bezogen auf eine abhängige Beschäftigung rechtsfolgenbewehrt gefordert werden können.

Rn. 16c.58 (3) https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013450.pdf
Von prophylaktischer Stilllegung oder gar "Aberkennung" der Selbständigkeit steht da nichts! Es existiert ja nicht einmal eine gültige Eingliederungsvereinbarung oder ein ersetzender Verwaltungsakt. Es existiert nur ein Verbis-Vermerk, der sich auf einen Termin bezieht, der nicht stattgefunden hat.

Eine einseitige Änderung der Integrationsstrategie ohne EGV-VA durch das Jobcenter ist nicht möglich, sofern eine Tätigkeit bereits ausgeübt wird. Eine Änderung der Intergrationsstrategie setzt mindestens einen wirksamen Verwaltungsakt voraus. Die Änderung der Integrationsstrategie mittels Verwaltungsakt wäre zum einen gerichtlich überprüfbar und könnte dann auch "nur" Bewerbungsverpflichtungen enthalten, keinesfalls jedoch die Forderung nach Stilllegung der ausgeübten Tätigkeit. Die Beendigung einer Selbständigkeit kann das Jobcenter nicht fordern, schon gar nicht prophylaktisch.

Davon klar abzugrenzen ist die Anerkennung von notwendigen Kosten im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit. Das Jobcenter überschreitet hier seine Kompetenzen ganz erheblich.

Wenn sich das Verfahren immer weiter verschleppt, sollte der TE direkt eine Verfassungsbeschwerde einlegen wegen Verletzung des Rechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und Verhinderung eines rechtsstaatlichen Eilrechtsverfahrens durch Sozialgericht und Jobcenter.

Bei dem hier vorliegenden Fall läuft wirklich etwas ganz gravierend falsch!
Knipsibunti
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#259

Beitrag von Knipsibunti »

Bezüglich der Meldung ans Sozialgericht waren wir nun heute direkt noch einmal bei der Rechtsanwältin.
Sie meinte, man solle eine Eingabe beim Datenschutzbeauftragten machen bezüglich des Verbis-Eintrages. Wenn dieser dann tatsächlich entsprechend beschieden hat, kann man über eine Strafanzeige nachdenken (letzteres wurde nun vorgezogen, der Brief ist bereits zur Staatsanwaltschaft unterwegs).

Ich habe das Thema Sozialgericht auch angesprochen, da meinte sie jedoch, es wäre vielleicht hilfreicher, jetzt auf den Beschluss zu warten und sich die Punkte ggf. fürs Beschwerdeverfahren vor dem LSG aufzuheben, falls der Beschluss negativ ausfällt. Sie meinte, wenn man jetzt die Richterin am Sozialgericht direkt noch einmal auf diese Geschichte mit diesem ominösen Verbis-Eintrag hinweist, dann würde das evtl. das Eilverfahren noch weiter in die Länge ziehen, da dann eben wieder Unterlagen und Akten hin und her geschoben werden.

Also im Grunde schon richtig, aber es würde das Verfahren hinauszögern und sie geht davon aus, dass der Fall eigentlich klar zu unseren Gunsten wiegt, kennt aber auch die Richterin, und dass die nicht ganz einfach zu sein scheint.
HarzerUrvieh
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#260

Beitrag von HarzerUrvieh »

Die Eingabe beim Datenschutzbeauftragten kann doch parallel verlaufen, oder?

Verbis-Eintrag: Wie wäre es mit einer Akteneinsicht? Entweder selbst beim JC oder über die Kopie, welche die Rechtsanwältin vorliegt?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#261

Beitrag von Knipsibunti »

Akteneinsicht ins Verbis wurde mit der Eingabe an den Jobcenter-Datenschutzbeauftragten beantragt.
Zumindest erst einmal die Eintragungen der letzten 12 Monate, um den Zeitraum einzugrenzen.
Die schriftliche Eingabe an alle drei Datenschutzbeauftragte (Land, Bund, Jobcenter) ist ebenfalls heute schon geschehen, parallel mit dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.

Zum Verbis-Eintrag vom 24.10.2019 habe ich zumindest handschriftliche Notizen gemacht, den Namen des vermeintlichen Sachbearbeiters notiert, der das Gespräch geführt haben soll, sowie die Inhalte, die mir mitgeteilt wurden (Einschränkung Selbständigkeit, Vereinbarung bezüglich Minimierung von Betriebsausgaben, Nebenberuflichkeit sowie geänderte Integrationsstrategie).

Wenn es, wie Koelsch schrieb, ohnehin nicht ohne Weiteres möglich ist, den Eintrag im Verbis zu löschen oder löschen zu lassen, wird der Staatsanwaltschaft (oder bei dessen Nichtaktivwerdens) oder spätestens einer der Datenschhutzbeauftragten darauf stossen.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#262

Beitrag von Koelsch »

Datenschutzbeauftragter, klar kann das parallel laufen, und was RAin meint, das macht auch Sinn.
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kleinchaos
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#263

Beitrag von kleinchaos »

Am schönsten wäre ja noch, wenn ihr für die Zeit am 24.10. nachweisliche Termine wahrgenommen hättet ...
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#264

Beitrag von Olivia »

... zum Beispiel dem Jobcenter bereits mit Beleg nachgewiesene Events zur Erzielung von Einkommen.
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#265

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ein Termin bzw. eine Veranstaltung hat am 24.10. nicht stattgefunden. Erst eine Woche später sind wir wieder zu einer Veranstaltung gefahren.

Ich habe die Staatsanwaltschaft übrigens direkt auf die merkwürdige zeitliche Nähe des angeblichen Gespräches zum Datum des Bescheides (29.10.) hingewiesen. Allerdings hege ich keine großen Hoffnungen, dass die Staatsanwaltschaft nun docvh noch ein Ermittlungsverfahren einleiten wird.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#266

Beitrag von Koelsch »

Wenn da falsche Einträge vorgenommen wurden, dann ist das was "Handfestes", auf das sich die Staatsanwaltschaft stützen kann.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#267

Beitrag von kleinchaos »

Muss ja kein Event gewesen sein. Aber vielleicht hast du an dem Tag zu Hause telefoniert zu der Zeit, und der Einzelverbindungsnachweis kann das bestätigen. Oder du warst um diese Zeit einkaufen, hast mit Karte bezahlt oder hast den Kassenzettel noch, warst beim Arzt oder so
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#268

Beitrag von Olivia »

1.) Datensperrung gem. § 35 Bundesdatenschutzgesetz
Es könnte ein (Gerichts-)Verfahren (auch des einstweiligen Rechtsschutzes) in die Wege geleitet werden, die falschen Verbis-Daten beim Jobcenter sperren zu lassen. Grundlage wäre das Bundesdatenschutzgesetz. Die Sperrung bietet gegenüber der Löschung den Vorteil, dass sich auch später nachweisen lässt, dass das Jobcenter falsche Einträge vorgenommen hat.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht auf Löschung oder Sperrung falscher Daten. Nach der DSG-VO nennt sich dieser Anspruch "Einschränkung der Verarbeitung".

An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden [hier: der Nachweis unrichtiger Eintragungen durch das Jobcenter]. Personenbezogene Daten sind zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt. (§ 35 Abs. 4 BDSG)

https://www.scope-and-focus.com/datensc ... aeuterung/

2.) Berichtigung der Verbis-Akte
Der TE könnte sich ebenfalls überlegen, ob eine Klage am Sozialgericht auf Berichtigung der Verbis-Akte eingereicht wird. Es handelt sich derzeit in der vorliegenden Form um eine falsche Urkunde. Bei Personalakten sind solche Berichtigungen üblich, wenn falsche Vorwürfe darin auftauchen!
Da durch falsche Einträge das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Mitleidenschaft gezogen wird, hat er unter anderem nach § 1004 BGB „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ das Recht, vom Arbeitgeber zu verlangen, eine falsche Abmahnung aus der Personalakte herauszunehmen.

https://www.arbeitsrechte.de/personalakte/
Da anhand der falschen Daten über die weitere Vermittlungstätigkeit entschieden werden soll, ist die Angelegenheit besonders wichtig und auch eilig. D.h. der Anspruch auf ein sozialgerichtliches Eilverfahren auf vorläufige Sperrung der betreffenden Verbis-Vermerke wäre vorhanden!


3.) Ruhen der Vermittlungstätigkeit bis zum Abschluss des Verfahrens
Bis dahin könnte weiteren Terminen im Jobcenter unter Hinweis auf die Falscheinträge widersprochen werden. Eine Vermittlungs- und Beratungstätigkeit auf Basis unrichtiger Daten ist nicht möglich.


4.) Kündigung etwa vorhandener Eingliederungsvereinbarungen und Eingliederungsverwaltungsakte
Eventuell vorhandene EGV(-Verwaltungsakte) könnten möglicherweise gekündigt werden, unter Hinweis auf einen besonders schwerwiegenden und wichtigen Grund.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#269

Beitrag von Koelsch »

Sehr gut, ich würde hier zur Sperrung tendieren wg. Beweissicherung
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#270

Beitrag von HarzerUrvieh »

Termin am 24.10.19:
Wir haben uns doch am Thälmann-Denkmal, Greifswalder Str, getroffen und eine eventuelle Zusammenarbeit besprochen. Um wieviel Uhr war das noch? ;-)

Termine in der Kuhzunft:
Was, wenn ihr einen schriftlichen Auftrag habt, zu bestimmten Events zu reisen um dort Bilder zu machen? Wie könnte JC dann die Reisen untersagen bzw. die Kosten daraus nicht anerkennen?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#271

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 08:55 Was, wenn ihr einen schriftlichen Auftrag habt, zu bestimmten Events zu reisen um dort Bilder zu machen? Wie könnte JC dann die Reisen untersagen bzw. die Kosten daraus nicht anerkennen?
Das Jobcenter würde sich dann direkt an den Auftraggeber wenden und ihm telefonisch mitteilen, dass Reisetätigkeit untersagt wurde und der TE ortsanwesend zu sein hat.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#272

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 09:15
HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 08:55 Was, wenn ihr einen schriftlichen Auftrag habt, zu bestimmten Events zu reisen um dort Bilder zu machen? Wie könnte JC dann die Reisen untersagen bzw. die Kosten daraus nicht anerkennen?
Das Jobcenter würde sich dann direkt an den Auftraggeber wenden und ihm telefonisch mitteilen, dass Reisetätigkeit untersagt wurde und der TE ortsanwesend zu sein hat.
Nicht wirklich, oder?

a) Datenschutz???
1. würde ich dem JC meinen Auftraggeber nicht nennen (müssen).
2. ich, als Auftraggeber, würde Amok laufen, wenn sich ein JC-Muckel in meine Geschäfte einmischt. Und das macht der JC-Muckel, wenn er meine Lieferanten gängelt. So etwas wie Schadensersatz fällt mir da spontan ein.
3. da fällt mir sicher noch was ein, bin gerade emotional aktiviert ;-)

b) man kann es ja mal darauf ankommen lassen. Es könnte eine weiterer Beleg gegen das JC werden...
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#273

Beitrag von Knipsibunti »

Also mir persönlich (und ich glaube jcgeschaedigter) ebenfalls wäre es am Liebsten, wenn die Staatsanwaltschaft diesen Eintrag sichert und darauf ein Ermittlungsverfahren einleitet. Denn die Person, die sich dafür verantwortlich zeichnet, handelte in krimineller Absicht, um eine Schädigung von jcgeschaedigter zu erreichen. Schließlich werden bis auf Weiteres 500 Euro monatliche Grundsicherung entzogen anhand dieses Eintrages.

Dieser Eintrag flog ausschließlich deswegen auf, weil die eigentliche Arbeitsvermittlerin am Tag des Termins nicht im Haus war und ein Teamleiter, der wohl nicht informiert war, diesen Eintrag vor unseren Augen öffnete und daraus zitierte, was angeblich an besagtem 24.10.2019 "vereinbart" worden sei. Für mich ist das ein glasklarer Straftatbestand, wenn frei erfundene Inhalte in eine Akte eingepflegt werden und diese dann gegen den betroffenen Bürger genutzt werden.

Nach Abschluss der Ermittlungen ist der Eintrag selbstverständlich zu entfernen. Zumindest wäre das in meinen Augen der einzig rechtsstaatliche Weg.
Was die Nichtanerkennung von Fahrt-, Reise- und andere unmittelbare Kosten der Selbständigkeit angeht, so haben diese anerkannt zu werden. Alles andere wäre ebenfalls nicht rechtsstaatlich, sondern willkürlich. Aber bis die Gericht entscheiden, dauert es...

Und natürlich geben weder jcgeschaedigterm noch ich, Daten von Auftraggebern an das Jobcenter weiter. Das wäre zudem ein massiver Verstoss gegen die DSGVO.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#274

Beitrag von HarzerUrvieh »

Termin am 24.10.19:
a) müsste es nicht auch eine Einladung dazu geben?
b) muss man sich in "eurem" JC nicht an der "Rezeption" anmelden? Wird so eine Anmeldung nicht auch erfasst?

Ob die Person in krimeneller Absicht handelte ist eine Vermutung?
Vielleicht wurde die Person dazu genötigt und ging den Weg des geringsten Widerstandes?
Will sagen, die Staatsanwaltschaft wird sich eventuell mit ähnlichen Argumenten gegen eine Ermittlung wehren. Vielleicht kann man vorher bereits zusätzliche Argumente für eine Ermittlung sammeln?

Was ist mit der Idee aus #276 "Termine in der Zukunft"? Kann das helfen?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#275

Beitrag von Olivia »

Der Termin wird aus Sicht des Jobcenters stattgefunden haben. In dem Termin hat der Leistungsempfänger der Änderung der Integrationsstrategie sowie dem Herunterfahren der Selbständigkeit ins Nebengewerbe zugestimmt. Darauf wird sich das Jobcenter bei den Kostenkürzungen und bei Vermittlungsvorschlägen nun berufen. Eine Verbis-Dokumentation hat einen hohen Beweiswert bzw. Stellenwert, da sie amtlich durch das Jobcenter erstellt wurde.
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