Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

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marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#101

Beitrag von marsupilami »

Das ging aber zügig!
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Koelsch
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#102

Beitrag von Koelsch »

Ja, wir Rheinländer sind von der schnellen Truppe
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#103

Beitrag von Koelsch »

Weiter geht's, Tigerlaw hat es schon erhalten:
Irgendwann im Februar nächsten Jahres ist mündliche Verhandlung vor dem VG.
Aufschiebende Wirkung ist anderes Aktenzeichen, das geht vermutlich ohne Verhandlung per Beschluss.
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marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#104

Beitrag von marsupilami »

Sag rechtzeitig Bescheid, dass wir :Daumen: können.
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Koelsch
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#105

Beitrag von Koelsch »

JC stützt sich in seiner Klageerwiderung nur auf
Die Beklagte verbietet in ihrem Dienstgebäude das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Dies steht ausdrücklich in der Hausordnung, welche im Dienstgebäude gut sichtbar veröffentlicht ist.
Hausordnung JC Aachen.pdf
Neben der berechtigten Frage, was sind "Waffen und gefährliche Gegenstände" stellt sich mir weiter die Frage, was versteht man unter "gut sichtbar veröffentlichen"?

Wenn ich als Beistand das JC betrete, dann gehe ich durch die Eingangstür, dann ca. 3 - 4 m nach halbrechts durch die offene Lobby und stehe dann vor den Fahrstühlen (oder, falls Sport angesagt ist, vor der Zugangstür zum Treppenhaus). Ich bin mir sehr sicher, auf diesen 3-4 m hängt u.a. mangels Wand keine Hausordnung.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#106

Beitrag von marsupilami »

Dann lass doch schnell jemanden hingehen, der kein Hausverbot hat und von der Lobby ein Foto machen!
Bevor die doch noch was nachträglich aufhängen und dann sagen: kukk - da hängt's.
Und das hing schon immer da.

Ich empfehle kleine Gruppe - 3 Leutchen. 2 schirmen ab, 3. Person macht zügig - nicht hektisch!! - ein paar Fotos.
ISO hochdrehen - im Gebäude ist es trotz Beleuchtung dunkler als nachts (oder so ähnlich) , kein Blitz - Blitz fällt auf.

Abgesehen davon, dass diese Hausordnung ein paar Albernheiten enthält.
Z.B. Kellerzugang: wenn JC nicht will, dass Besucher in selbigen nach Leichen suchen, dann muss das JC dafür sorgen, dass da eben nur Angestellt und Befugte Zutritt haben.
Ansonsten bewerte ich das wie beim Bund damals: Diebe wurden bestraft, ja, aber auch derjenige, der seinen Spind nicht abgeschlossen hatte und somit dem Dieb den Zugriff ermöglicht hat!!

Wie schon angedeutet: man möge bitte definieren, was Waffen und gefährliche Gegenstände sind.
Hier hilft als eigene Argumentation der Link von Olivia zu der Definition Waffen bzw. Messer mit gefährlicher Klinge bei Fluggästen
Würd' ich aber zurückhalten, bis das JC selber definiert hat. Vielleicht rammen sie sich ihre "gefährliche Waffe" selbst in's Knie!


Das Datum.
Man hat im Jahre 2017 erst eine Hausordnung erstellt?
Was war vorher? Gab's da auch eine?
Warum neu? Wie lautete die alte Hausordnung?
Es keimt der Verdacht der Rückdatierung.
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Koelsch
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#107

Beitrag von Koelsch »

Da is nix, wo sie's nachträglich hinhängen können, und beim "Hausverbot" waren wir zu viert - und ich bin sicher, keiner hat 'ne Hausordnung erblickt.

Gut aber auch der Hinweis auf's Datum, denn meine "erste Messerattacke" war ja nicht, wie JC behauptete im Jahr 2017 sondern 2015 oder Anfang 2016
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Günter
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#108

Beitrag von Günter »

Ich würde mal höflich fragen, ob ein Minimesserchen mit einer Klingenlänge von 35 mm als gefährlicher Gegenstand zählt. Vielleicht gelten ja im JC schärfere Sicherheitsanforderungen als im Luftverkehr. siehe
Koelsch hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 08:16 Olivia wies mich gerade per PN auf folgendes hin:
VERORDNUNG (EU) Nr. 185/2010 DER KOMMISSION
vom 4. März 2010
zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit
Anlage 4-C
c) ......Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
Mein Messer hat eine Klingenlänge (gerade nachgemessen) von 3,5 cm


Klasse Hinweis von Oli, damit kann man das Hausverbot also vermutlich sofort in die Tonne kloppen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#109

Beitrag von Koelsch »

Laut Anlage 2 zum Waffengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/waff ... age_2.html darf die Klinge sogar 8,5 cm lang sein, erst ab dann ist es Waffe
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#110

Beitrag von OLDMEN55 »

Ein Argument wäre: Gibt es ungefährliche Gegenstände?

z. B.
Schraubendreher 2mm
Nothammer
Glasflasche
Nagelfeile
High Heels???
Spitzer Bleistift???

In einer jeder Frauenhandtasche gibt es genügend gefählichen Sachen.

Die Liste könnte sehr lang werden. Es kommt auf die Verwendung an.

Meist werden Messer ab einer Klingelänge von 6cm als gefählich betrachtet. Warum auch immmer.

:1:
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
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Günter
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#111

Beitrag von Günter »

Und dann auch noch der Hinweis, dass dieses Messerchen keine Vorrichtung zum Feststellen der Klinge besitzt. Damit wäre es bei einer Verwendung als Waffe vermutlich für den Verwender gefährlicher als für das potentielle Opfer.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#112

Beitrag von marsupilami »

@ Günter: Vorsicht mit der Argumentation!
Jedes Taschenmesser, Klappmesser, .... braucht eine Arretierung um die Klinge "festzustellen".
Denn sonst kannst Du damit ja nix anfangen, weil immer die Gefahr besteht, dass Dir die Klinge umklappt.
Wennste dann noch die Finger um den Griff hast, wo die Klinge hin will und selbige auch noch scharf ist ....
Arretierung
Um das unbeabsichtigte Wiedereinklappen der Klinge zu vermeiden, haben viele Taschenmesser eine Verriegelung (eng. lock). Die ausgeklappte Klinge von Klappmessern kann über einen Schlitzring, eine Rückenfeder, eine Wippe, eine Seitenfeder oder die Griffschale verriegelt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Taschenmesser#Arretierung


Wenn die trotz geringer Klingenlänge auf "Waffe" argumentieren, würde ich dagegen halten:
Zweihand-Messer! Ich brauch beide Hände, um die Klinge aus dem Heft zu ziehen - damit ist das Teil als Waffe, die ja i.d.R. schnell zur Hand sein soll, völlig ungeeignet.
Öffnungshilfe
Anhand der Öffnungshilfen unterscheidet man zwischen einhändig und zweihändig zu öffnenden Messern. Ist gar keine Hilfe oder lediglich eine Rille für den Fingernagel angebracht, lässt sich das Messer nur zweihändig öffnen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Taschenmesser


Nachtrag
Man könnte doch auch das JC über das SG mal fragen, ob die noch Art und Größe der "Waffe" im Gedächtnis haben.
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Günter
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#113

Beitrag von Günter »

Dann schau dir mal das Messerchen an, da ist keine Feststelleinrichtung vorhanden. Das ist eindeutig ein Universalwerkzeug.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#114

Beitrag von angel6364 »

OLDMEN55 hat geschrieben: Sa 14. Dez 2019, 13:20 In einer jeder Frauenhandtasche gibt es genügend gefählichen Sachen.
Es war zwar keine Handtasche, sondern ein kleinerer Rucksack, aber darin waren unter anderem eine Nagelschere und eine lange Nagelfeile: Damit kam ich sogar trotz Röntgengerät viele Jahre ohne Probleme in den Bundestag, jedes Mal.
:ironiea: Aber so ein JC, das ist natürlich was anderes. Sowas von gefährdet, die kostbaren SBchens ...
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marsupilami
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#115

Beitrag von marsupilami »

Messerchen hin, gefährlicher Gegenstand her - waffen-technisch wird man das Gericht recht schnell überzeugen können.

Viel wichtiger ist doch aber, mit welcher Argumentation kriegt man das Gericht auf die richtig Fährt!

Wie kann man das Gericht davon überzeugen, dass das ein - billiges - Ablenkungsmanöver ist, um Koelsch - und auch andere Begleiter - gezielt kaltzustellen, weil sie mit unangenehmen Fachfragen die SB's dahin drängen, dass ihnen die sachlichen Argumente und vor allem Rechtsgrundlagen ausgehen.

Mal so ganz formfrei und doof gesponnen:
Liebes Gericht. Am Termin X haben eLB und Begleitung wissen wollen, warum - auf welcher Rechtsgrundlage - SB entschieden hat ....
Diese Frage wurde nicht/falsch beantwortet.
Und so in der Art eine ganze Liste.
So dass im Endeffekt herauskommt: SB/Teamleitung haben von 10 Fragen 3 Fragen völlig falsch beantwortet, 5 Fragen wurden SEHR schwammig beantwortet (z.B. ohne konkrete Rechtsgrundlage, schriftliche Beanwortung wurde verweigert, ....)
Summa sumarum: Schulnote 5, mangelhaft.
Um diesen unbequemen Fragen, die man nicht beantworten kann, aus dem Wege zu gehen, wird vom JC diese Waffen-Argumentation, Hausordnung und Hausverbot vorgeschoben.
Das ist Amtsmißbrauch.

Oder so ähnlich.
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Koelsch
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#116

Beitrag von Koelsch »

So viele Fragen gab es beim "entscheidenden" Termin nicht, bei dem, nachdem ich den Raum verlassen hatte Frau stv. Teamleiterin "auftrat" und im Beisein der beiden eLB's :arge: erklärte, man müsse dafür Sorge tragen dass Herr Koelsch künftig nicht mehr teilnähme.
Gesprächsprotokoll

Termin: 7.10.2019 um 11:40 Ort: JobCenter Aachen Teilnehmer:

· S* & N* F* – Leistungsberechtigte

· Koelsch – als Beistand

· Herr J* – Fallmanager JC Aachen

· Herr T* – Sachbearbeiter JC Aachen

Thema war die angeblich nicht tragfähige Selbstständigkeit der Leistungsberechtigten. Dieser Aussage wurde vehement widersprochen, Herr J* und Herr T* verwiesen wiederholt auf eine vorläufige EKS, die keinerlei Betriebseinnahmen auswiese.

Im Gesprächsverlauf wurde dann seitens Herrn T* erklärt, dass er die von den Leistungsberechtigten abgegebene vEK geändert habe, dies basierend auf dem Beschluss des SG, nach dem ja kein anrechenbares Einkommen vorläge.

Die mehrfache Frage nach Nennung einer Rechtsgrundlage für eine derartige Korrektur der Betriebseinnahmen blieb unbeantwortet.

Herr J* erklärte dann, die selbstständige Tätigkeit sei ab sofort als Tätigkeit im Nebenerwerb anzusetzen, dementsprechend würden die Leistungsberechtigte aus dem Selbstständigenbereich „entfernt“. Auf Nachfrage, woran er denn festmache, dass die Leistungsberechtigten weniger als 15 Stunden/Woche arbeiteten, antwortete Herr J*, es sei richtig, es gäbe eine Vorschrift der Bundesagentur für Arbeit, nach der weniger als 15 Stunden Arbeit / Woche nebenberuflich bedeute. (Das es sich hierbei um eine gesetzliche Vorschrift in § 138 Abs. 3 SGB III) handelt, war ihm anscheinend unbekannt). Diese aber würde vom JC Aachen nicht angewandt. Die wiederholte Nachfrage, welche Definition denn statt dessen angewandt würde, blieb unbeantwortet.

Herr J* und Herr T* erklärten, die Leistungsberechtigten sollten Nachweise vorlegen, in welcher Art sie denn derzeit selbstständig tätig wären. Die Nachfrage, inwiefern solche Nachweise gesetzlich vorgeschrieben wären und inwiefern sie während des laufenden BWZ für die Leistung erheblich seien, blieb unbeantwortet.

Bemerkenswert ist, dass seitens Herrn T* bereits die vorgelegte vEKS für den Zeitraum Februar bis Juli 2019 derart „schön gerechnet“ wurde, dass er einen Leistungsanspruch verneinte, der von ihm ermittelte Gewinn lag angeblich deutlich oberhalb des Bedarfs. Diese Art der Berechnung wurde von Herrn T* dann auch versucht, beim Sozialgericht für den laufenden Bewilligungszeitraum versucht durchzusetzen. Das SG konnte den Darstellungen des Herrn T* nicht folgen, es kam, anders als Herr T*, nicht auf einen Gewinn von deutlich über € 1.000/Monat sondern auf einen Gewinn in einer Höhe von weniger als € 100, so dass kein anrechenbares Einkommen gegeben sei. Und sofort nachdem seine Sichtweise vom Sozialgericht korrigiert wurde, meinen Herr T* und Herr J*, jetzt, nur 2 Monate nach Beginn des BWZ, bereits feststellen zu können, es läge keine Tragfähigkeit vor, es würde keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit durchgeführt.

Nachdem heftige Proteste gegen diese Sichtweise seitens der Herren J* und T* nur mit der lapidaren Erwiderung der völlig unsubstantiierten, man möchte fast sagen willkürlichen Sichtweise beantwortet wurden, verließ ich den Raum.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#117

Beitrag von Senga »

Ich gebe mal aus meinem Beruf ein wenig was dazu.

Hatten die SB Kugelschreiber in der Hand? Ja super sie hatten ein Waffe.

Waffe

Kölsch wollte nur den § 32 StGB anwenden. Man könnte auch die Nothilfe anführen

Notwehr

Nothilfe

Nein ich darf nicht beraten. Ich muste das büffeln

Ach ich möcht zu gerne bei der Verhandlung Mäuschen spielen :gunni: :gunni: :mrgreen2: :mrgreen2:
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#118

Beitrag von Günter »

Eine Frage: hattest du die lose Schraube am Stuhl mit der Messerklinge oder mit dem Schraubendreher des "Multitools" angezogen? Wurde damals überhaupt die Klinge aufgeklappt oder nur der Schraubendreher benutzt?
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#119

Beitrag von Koelsch »

Das Messerchen hat keinen Schraubendreher, ich meine, ich hätte die Nagelfeile des Messerchens gewählt
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#120

Beitrag von Koelsch »

SENGA's Kugelschreiberhinweis ist durchaus hilfreich, bekenne mich schuldig, neben Messer hatte ich auch 'nen Kuli dabei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#121

Beitrag von Günter »

Es wurde also keine Klinge sondern ein Werkzeug benutzt. Das sollte man in die Schilderung des ersten Vorfalls einbauen.

Außerdem dein makelloser Ruf als ehrenamtlicher Beistand in diversen JCs.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#122

Beitrag von tigerlaw »

Senga hat geschrieben: Sa 14. Dez 2019, 18:57 Ich gebe mal aus meinem Beruf ein wenig was dazu.

Hatten die SB Kugelschreiber in der Hand? Ja super sie hatten ein Waffe.

Waffe

Kölsch wollte nur den § 32 StGB anwenden. Man könnte auch die Nothilfe anführen

Notwehr

Nothilfe

Nein ich darf nicht beraten. Ich muste das büffeln

Ach ich möcht zu gerne bei der Verhandlung Mäuschen spielen :gunni: :gunni: :mrgreen2: :mrgreen2:
Das ist eine ganz normale öffentliche Verhandlung im Justizzentrum Aachen.

Wenn Du es Dir eintakten willst: 19.02.2020 um 09.15 Uhr, Saal A2.026
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#123

Beitrag von Senga »

Aber gerne doch Tigerchen :jojo: :jojo:
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#124

Beitrag von Koelsch »

Koelsch hat geschrieben: Sa 14. Dez 2019, 09:21
..... Dies steht ausdrücklich in der Hausordnung, welche im Dienstgebäude gut sichtbar veröffentlicht ist.
Die Aussage bedeutet also, gar nicht mal so quer gedacht, ich betrete mit "Waffe" das Dienstgebäude, finde dortselbst irgendwo "gut sichtbar" die Hausordnung. Aber wenn ich die lese, hab ich mich doch bereits "JC-widrig" vehalten = die Hausordnung müsste, um so was zu verhindern, draußen am Gebäude hängen. Nur dann kann ich "ordnungskonform" handeln.
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Re: Meine Ernennung zur "unerwünschten Person"

#125

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Sa 14. Dez 2019, 20:22
Koelsch hat geschrieben: Sa 14. Dez 2019, 09:21
..... Dies steht ausdrücklich in der Hausordnung, welche im Dienstgebäude gut sichtbar veröffentlicht ist.
Die Aussage bedeutet also, gar nicht mal so quer gedacht, ich betrete mit "Waffe" das Dienstgebäude, finde dortselbst irgendwo "gut sichtbar" die Hausordnung. Aber wenn ich die lese, hab ich mich doch bereits "JC-widrig" vehalten = die Hausordnung müsste, um so was zu verhindern, draußen am Gebäude hängen. Nur dann kann ich "ordnungskonform" handeln.
Sollten wir vielleicht um den 10.2.2020 noch einmal einreichen? Dann müssen die JC-Muckel sehr schnell denken.

Oder sollen wir uns das sogar erst für den Termin aufheben? Ist ja keine "Tatsache", die evtl. präkludiert werden könnte ... :unschuld: :unschuld:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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