Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#276

Beitrag von Koelsch »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 11:33 Termin am 24.10.19:
a) müsste es nicht auch eine Einladung dazu geben?
b) muss man sich in "eurem" JC nicht an der "Rezeption" anmelden? Wird so eine Anmeldung nicht auch erfasst?
Sehr gute Hinweise
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Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#277

Beitrag von Olivia »

Normalerweise vergibt die Leistungsabteilung keine Termine, sondern die Arbeitsvermittlung. Was mich wundert, dass der Leistungssachbearbeiter eine Änderung der Integrationsstrategie besprochen haben soll.

Der Mitarbeiter aus der Leistungsabteilung könnte sich allerdings bei dem Verbis-Eintrag darauf berufen, bei dem Termin lediglich das eingetragen zu haben, was in den vorangegangenen (mehreren) Terminen besprochen wurde und über das nach seiner Ansicht Konsens herrscht.
HarzerUrvieh
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#278

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 12:01 Normalerweise vergibt die Leistungsabteilung keine Termine, sondern die Arbeitsvermittlung. Was mich wundert, dass der Leistungssachbearbeiter eine Änderung der Integrationsstrategie besprochen hat.

Der Mitarbeiter aus der Leistungsabteilung könnte sich allerdings bei dem Verbis-Eintrag darauf berufen, bei dem Termin lediglich das eingetragen zu haben, was in den vorangegangenen (mehreren) Terminen besprochen wurde und über das nach seiner Ansicht nach Konsens herrscht.
"Meine" Leistungsabteilung hat mir zu jedem Terminwunsch selbst eine Einladung ausgestellt. Das machte bei uns jede Abteilung in Eigenregie.

Sich auf vorangegangene Termine berufen? Nee, so war die Schilderung von knipsi und jcschädiger ;-) nicht zu verstehen...

Hey, es ist Advent! Da kannst Du die schwarze Farbe ruhig mal gegen Weihnachssternrot wechseln ;-)
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#279

Beitrag von Knipsibunti »

#276
Das funktioniert so nicht.
Schließlich ist man auf Großevents nicht der einzige Fotograf. Der Veranstalter beauftragt nicht, der Veranstalter akkreditiert, was bedeutet: Du beantragst, dass Du dort Fotos machen willst und der Veranstalter sagt dann ja oder nein. Und das beinhaltet dann nur die Erlaubnis, überhaupt dort fotografisch tätig sein zu _dürfen_ , was die Veröffentlichung von Bildern angeht, ist seit der DSGVO noch ein ganz anderes Thema.

#280
1. Es existiert naturgemäß zu diesem Termin keine Einladung. Den Termin gab es nicht. Zumindest liegt weder jcgeschaedigter noch mir eine diesbezügliche Einladung vor. Der letzte Termin war am 03.09.2019 sowie am 11.12.2019. Dazwischen fanden keine Termine statt. Alles andere wird dann zu ermitteln sein, sofern an einer Verfolgung überhaupt das Interesse besteht. Derzeit habe ich jedenfalls das Gefühl, dass jcgeschaedigter und ich keine Rechte zu haben scheinen.

2. Nein. Wer einen Termin hat, meldet sich nicht in der Eingangszone an (anderes Gebäude), sondern geht direkt zur Abteilung. Beim Betreten des Gebäudes prüft der Wachschutz die Einladung und öffnet dann die Türe. Eine explizite Erfassung gibt es in dem Fall nicht.
Nur wenn Du ohne Termin kommst, musst Du Dich vorher im Eingangsbereich anmelden, das wird dann dort registriert.


Wenn jemand zu der Erstellung des Eintrags genötigt wurde, dann muss das die Staatsanwaltschaft ermitteln. Dann trägt derjenige zumindest eine Teilschuld, weil er diesen rechtswidrigen und gefälschten Eintrag angelegt hat. Derjenige, der die Nötigung begangen hat, wäre dann der Haupttäter und hätte sich im Falle einer Nötigung einer weiteren Straftat schuldig gemacht.

Zum Termin von jcgeschaedigter am 03.09.2019 wurde das Ergebnis des ärztlichen Gutachtens "eröffnet", dann wurden mögliche Förderungsmöglichkeiten benannt. Im Anschluss wurde gesagt, dass jcgeschaedigter erstmal wie bisher weitermachen kann/soll und sich die Arbeitsvermittlerin bis zum nächsten Termin voraussichtlich im Dezember Gedanken dazu machen würde, wie eine Integrationsstrategie aussehen *könnte*. Und das wars dann auch.

Der Verbis-Eintrag vom 03.09.2019 liegt vor und enthält bereits inhaltliche Fehler, die sich jedoch im überschaubaren Rahmen halten. Der Eintrag wurde nur bekannt, weil dieser dem Sozialgericht im Rahmen des ER-Verfahrens als Kopie übermittelt wurde und das Gericht diesen Eintrag an jcgeschaedigter weiterleitete.

Der Eintrag vom 24.10.2019 wurde gestern, am 11.12.2019 beim Termin mündlich vom Teamleiter der Leistungsabteilung vorgetragen. Einen Termin zum 24.10.2019 hat es nie gegeben. Die darin festgehaltenen vermeintlichen Vereinbarungen hat es nie gegeben. Sie sind frei erfunden.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#280

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsibunti hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 14:57 #276
Das funktioniert so nicht.
Schließlich ist man auf Großevents nicht der einzige Fotograf. Der Veranstalter beauftragt nicht, der Veranstalter akkreditiert, was bedeutet: Du beantragst, dass Du dort Fotos machen willst und der Veranstalter sagt dann ja oder nein. Und das beinhaltet dann nur die Erlaubnis, überhaupt dort fotografisch tätig sein zu _dürfen_ , was die Veröffentlichung von Bildern angeht, ist seit der DSGVO noch ein ganz anderes Thema.

...
Warum nur an den Veranstalter denken? Sind die anderen Fotografen alle "auf gut Glück" angereist? Wohl kaum. Also was, wenn ihr z.B. von einem anderen Fotografen beauftragt seit, für diesen dort zu knipsen?

Mögliches Szenario:

Fotoladen "Blitzdings" beauftragt euch, das Sportevent "Turmspringen ohne Schachkenntnisse" zu dokumentieren. Ihr bucht den ganzen Kram drumrum, denn ihr müsst ja den Auftrag erfüllen. Das JC könnte kaum behaupten, dass ihr die Kosten aus jux verursacht.

Alles bingo.

Dann, drei Minuten vor der Abreise kommt die Stornierung durch "Blitzdings". Sch...! Aber, jetzt kann auch gereist werden. Ist eh alles bezahlt, Vorkasse weil günstiger. Dann wird fleißig geknipst, Rückreise, Bilder in den onlineshop usw.

Könnte funktionieren, oder?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#281

Beitrag von jcgeschaedigter »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 15:28
Warum nur an den Veranstalter denken? Sind die anderen Fotografen alle "auf gut Glück" angereist? Wohl kaum. Also was, wenn ihr z.B. von einem anderen Fotografen beauftragt seit, für diesen dort zu knipsen?

Mögliches Szenario:

Fotoladen "Blitzdings" beauftragt euch, das Sportevent "Turmspringen ohne Schachkenntnisse" zu dokumentieren. Ihr bucht den ganzen Kram drumrum, denn ihr müsst ja den Auftrag erfüllen. Das JC könnte kaum behaupten, dass ihr die Kosten aus jux verursacht.

Alles bingo.

Dann, drei Minuten vor der Abreise kommt die Stornierung durch "Blitzdings". Sch...! Aber, jetzt kann auch gereist werden. Ist eh alles bezahlt, Vorkasse weil günstiger. Dann wird fleißig geknipst, Rückreise, Bilder in den onlineshop usw.

Könnte funktionieren, oder?
Könnte es nicht. Zu konstruiert und an der Realität vorbei. Schließlich fotografieren wir nicht Bundesligafussball. ;)
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#282

Beitrag von jcgeschaedigter »

UPDATE:

Das SG hat mich erneut mit 2 Schreiben bombardiert. Diese werden immer unverschämter. Ich habe sie unten angefügt, ebenso wie mein Antwortschreiben (zur Kenntnisnahme, Kritik und Ergänzung).
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#283

Beitrag von Koelsch »

Offenbar hast Du beim SG nicht gerade einen Glücksgriff bzgl. Richter gelandet. Sch... aber passiert leider.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#284

Beitrag von Knipsibunti »

Langsam habe ICH das Gefühl, dass da irgendwelche Kungeleien stattfinden zwischen der "Rechtsabteilung" des Jobcenters, der Leistungsabteilung und dem Sozialgericht. Ich kann mir das anders inzwischen nicht mehr erklären. Ich hatte eine andere Kammer, anderer Richter und der hat die Kürzungen ebenfalls durchgewunken. Ich habe auch seit 4 Monaten Kürzungen, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Niemand interessiert sich für den Fall, egal wen ich anschreibe. Außerdem Forum gibt es niemanden, der versucht, unter die Arme zu greifen. Man fühlt sich komplett im Stich gelassen.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#285

Beitrag von Koelsch »

Es ist leider so, auf selbstständige Aufstocker hat fast niemand "Bock" - bedeutet eben "jeden Parkschein 3-mal umdrehen zu müssen" und das kann richtig in Arbeit ausarten.

Der mir bekannte Extremfall - in einem BWZ fielen bei eLB etwa 50.000 Belege an, und oh Wunder, JC und SG verlangten in diesem Fall nicht die Vorlage der Belege sondern beschränkten sich auf die Frage: gewährtes Darlehen = anzurechnendes Einkommen oder nicht :unschuld:
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#286

Beitrag von Olivia »

Zu Art und Umfang der Datenverarbeitung durch das Sozialgericht:
Von jeweils zwei Exemplaren eines Schriftsatzes ist je ein Exemplar für das Gericht, das andere wird vom Gericht an die Gegenseite geschickt.

Die Datenverarbeitung schließt die Übermittlung personenbezogener Daten an die Beteiligten des jeweiligen Verfahrens sowie an dritte Personen und Stellen ein. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von nicht am Verfahren beteiligten Personen verarbeitet, wenn deren Daten sich aus dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten ergeben.

Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten besteht bzw. die Nichtbereitstellung zur Klageabweisung oder Ablehnung eines Antrags führen kann, erfolgt ein näherer Hinweis im jeweiligen Verfahren.

https://www.berlin.de/gerichte/sozialge ... -fragen/#1
Das bedeutet, alle Schreiben und Unterlagen an das Sozialgericht gehen in Kopie ans Jobcenter.

Daraus folgt, dass eigentlich alle Datenschutzrechte gegenüber dem SG bestehen müssten, wie sie auch gegenüber dem Jobcenter bestehen. Ansonsten würde der Datenschutz gegenüber dem Jobcenter über den Umweg SG ins Leere laufen.

Erlangt das Jobcenter Kenntnis von den Veranstaltern, so kann das Jobcenter direkt bei diesen Veranstaltern den Widerruf der Akkreditierung beantragen. Dass der Kläger das verhindern will, ist doch verständlich!
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marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#287

Beitrag von marsupilami »

Ich glaube nicht, dass ein Jobcenter das Recht hat, einem Event-Veranstalter vorzuschreiben:
Der Fotograf darf, der andere nicht! Und wenn ihr den mißliebigen schon gebucht und akkreditiert habt, müsst ihr den wieder ausladen.
Wie ihr das macht, ist euer Problem.

Sowas würde meiner Ansicht nach gegen die Vertragsfreiheit verstoßen.


Ich würde mich nicht wundern, dass ein JC damit genauso Schiffbruch erleidet, wie wenn sie bei einem Vermieter anrufen und sagen:
die Garage/Stellplatz muss aus dem Mietvertrag raus, das zahlen wir nicht.
Der meinige hat denen damals höflich den Stinkefinger gezeigt.

Die Miete lag incl. Garage deutlich unterhalb des Mietspiegels und auch im 2. Versuch paar Jahre später sind sie damit schon im Erörterungstermin gescheitert.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#288

Beitrag von Olivia »

Vollkommen richtig. Nachdem aber vom Jobcenter beim Geschäftspartner bereits einfach so ein Termin in Verbis eingetragen wurde, der nicht stattgefunden hat, in dem angeblich besprochen wurde, dass die Selbständigkeit abgewickelt werden soll, muss man damit rechnen, dass sie die Aberkennung der Tätigkeit noch auf anderem Weg mit ähnlichen Mitteln erreichen wollen.

Darüber hinaus vermutet das SG das Bestehen eines SV-pflichtigen Arbeitsverhältnisses mit dem Akkreditierungsgeber. Es wird also spekuliert, dass die erledigten Aufträge nur Nebengeschäft sind und das eigentliche Geld vom Arbeitgeber = Veranstalter kommen könnte. Wenn der Akkreditierungsgeber gleichzeitig Arbeitgeber wäre, dann müsste der Kläger dem Jobcenter (und Sozialgericht) den Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnungen vorlegen.
HarzerUrvieh
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#289

Beitrag von HarzerUrvieh »

Eigentlich Blödsinn, oder?

Wer kann das Gewerbe abmelden bzw. einstellen/verbieten..., ausser der Bertreiber des Gewerbes? Richtig; das JC ist nicht dabei...

Meine Meinung: SG u. JC bekommen nur die notwendigsten Daten. Dazu gehören eventuell:
- Rechnungsnummern, Ein- u. Ausgang
- Kontoauszüge auf denen die Rechnugnsnummern erkennbar sind
- wenn man hat, dann die Buchungslisten aus der eigenen FiBu anstatt der Rechnungen, die Buchungsnummern kann man auf den K-Auszug notieren. Dann spart man sich den Versand und das völlige schwärzen der Rechnungen. Rechnungen werden dann eigentlich nicht mehr benötigt denn, das die Buchungen betrieblich waren, geht aus der FiBu-Liste hervor. Damit müsste die Pflicht erfüllt sein, nachviollziehbare Belege vorzulegen.

Beispiel:
Was sollte an einer Ausgangsrechnung erkennbar bleiben um es bedenkenlos dem JC vorzulegen? Richtig, Datum, Rechnungsnummer, Endbetrag, Buchungsnummer (FiBu).
Welche Infos sollte das JC/SG noch benötigen um die Rechnung zu akzeptieren? Keine Ahnung, mit vorgenannten Daten ist eigentlich alles notwendige dargelegt.

Kommt jetzt die Idee auf, dass das JC dann aber nicht prüfen kann, ob Ausgaben angemessen waren? Mag ja sein aber, wie könnte das JC dies beurteilen, selbst wenn diese Information vorliegen würde? Gar nicht! Wie auch? Das kann keiner. Kein Wirtschaftsprüfer, kein U-Berater, kein Bankhansel, kein Steuerfutzi, nicht mal mein direkter Wettberwerber kann das. Es würde nur zu ewigen Streiterein führen, die durch inkompetente JCler und SG-Richterbänke in die Länge gezogen und zu unrecht (wenn gegen den eLB) entschieden werden.

Man merkt vielleicht, ich mag das Thema nicht besonders und fühle mich/uns ungerecht behandelt ;-)
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#290

Beitrag von Knipsibunti »

Das Jobcenter kann aber den Veranstalter kontaktieren und dem breit unter die Nase schmieren, dass der akkreditierte Fotograf von Sozialleistungen abhängt und man sich künftig überlegen solle, ob man "so einen" überhaupt noch akkreditieren sollte. Und genau das möchten wir verhindern. Und ja, das Event erzielt nach Abzug der Kosten Überschüsse.
Wir wissen nicht, wie der Veranstalter reagieren würde, wenn der plötzlich vom Sozialgericht in Deutschland bzw. vom Jobcenter ein Pamphlet an Unterlagen auf den Tisch geknallt bekommt mit zahlreichen absurden Fragen, die er beantworten soll.
Bei dem Aufwand wird der sich dann zweimal überlegen, ob er im nächsten Jahr noch einmal eine Akkreditierung erteilt oder nicht, wenn er dadurch einen solchen unsinnigen Aufwand auf den Tisch bekommt, mit dem er als Veranstalter gar nichts zu tun hat.

Ich frage mich sowieso, aus welchem Grund die Richterin nun auf diesen Trichter kommt? Boshaftigkeit?
Ich (wir) sind dort EINMAL pro Jahr an ZWEI Tagen als akkreditierte Fotografen tätig. Der Veranstalter bekommt nichts von uns. Er bekommt eine Hand voll Bilder, die wir auswählen (der Veranstalter hat auf die Auswahl keinen Einfluss) und kann diese dann nutzen, was jedoch wiederum für uns kostenlose Werbung ist, wenn er die Bilder mit unserem Namen versehen auf seiner Homepage etc. nutzt. Das wars aber schon. Bei einer Akkreditierung sagt der Veranstalter höchstens "Ja, Du darfst kommen und zu den folgenden Bedingungen Bilder machen" oder "Nein, Du bekommst keine Akkreditierung."

Woraus ist hierbei bitteschön auch nur der Ansatz auf ein Arbeitsverhältnis erkennbar?
Wir bekommen vom Veranstalter kein Geld und verkaufen die Bilder an die Teilnehmer der Veranstaltung. Immerhin, der Veranstalter kann, wenn er das will, natürlich auch Bilder kaufen. Auf der Veranstaltung waren 6 oder 7 Fotografen tätig, mindestens 8-10 weitere im Publikum. Das ist auf einem internationalen Event der Größenordnung normal.

Zumal ich (wir) auf ca. 20 Veranstaltungen pro Jahr tätig sind, die mit diesem einen Veranstalter absolut nichts zu tun haben.

Ich frage mich ernsthaft, in was für einer Welt die Richterin lebt. Offenkundig nicht in der gleichen Welt wie ich (wir). Oder hat sie noch nie eine Fußballübertragung im Fernsehen gesehen? Meint sie, dass die 50 oder 100 Fotografen am Spielfeldrand alle vom Veranstalter (der Heimmannschaft) bezahlt werden? Die meisten davon haben entweder einen festen Auftraggeber, eine Redaktion, oder sind (wie wir) Freelancer. Ich verstehe nicht, wie das für eine Richterin, die für diesen Posten nun einmal studiert haben muss, solch einen simplen Zusammenhang ausbelenden kann bzw. einfach nicht verstehen will.

Da bleibt am Ende nur noch Boshaftigkeit übrig. Die ist vergnatzt, weil jcgeschaedigter nicht vor dem Jobcenter komplett die Unterhosen runterzieht. Zumal die "verweigerten" Daten mit dem ER-Verfahren nichts zu tun haben, sondern einfach nur auf der Basis "Ich will aber" abgefordert werden.

Wäre jcgeschaedigter oder ich Arbeitnehmer beim Veranstalter, gäbe es dazu Unterlagen. Es gibt aber keine. Es gibt eine (!) email mit der Akkreditierungsbestätigung. Und das wars. Und diese Mail liegt dem Gericht vor, lediglich um den Namen geschwärzt. Die Veranstaltung ist klar erkennbar, ebenso dass es sich um eine Akkreditierungsbestätigung handelt.

Und um nichts anderes ging es ursprünglich: Die Richterin wollte wissen, warum jcgeschaedigter in Österreich war. Das hat er durch die Akkreditierungsbestätigung belegt. Und daraus folgert die Richterin nun ein potentielles Arbeitsverhältnis. Häh?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#291

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich frage mich, was die Richterin eigentlich will. Hat sie als Kind stets ihren Willen bekommen, wenn sie nur laut genug mit dem Fuß aufgestampft hat? Ich habe auch schon gehört, dass viele der derzeitigen Richter am Sozialgericht relativ neu sind und dass das soziale Empfinden, das früher viele Richter ausgezeichnet hat, heute quasi nicht mehr vorhanden ist. Also junge Schnösel*innen, die da als Herrenreiter*innen auftreten und den "Plebs" verächtlich behandeln.

Ich bin derzeit kaum noch lebensfähig. Ich weiß nicht, ob es der psychische Stress, eine beginnende Grippe oder eine Lebensmittelvergiftung ist, jedenfalls kann ich nur noch unter Aufbietung aller Kräfte ein paar Sachen erldeigen, wie z.B. den Schriebs an das SG zum Briefkasten zu bringen. Zum Arzt habe ich es heute nicht geschafft, das ging rein physisch nicht mehr. Vielleicht bin ich ja zu Weihnachten im Krankenhaus oder Schlimmeres, wer weiss das schon ...
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#292

Beitrag von Koelsch »

So schwarz würde ich mal nicht sehen, und meine Meinung zu Richter (allgemein) - auch das sind Menschen und der Anteil an A....öchern dort dürfte durchaus auf dem Normaldurchschnitt liegeb.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#293

Beitrag von Knipsibunti »

Wir waren heute bei dem Rechtsanwalt, der von sanktionsfrei kontaktiert wurde und der sich dann direkt bei uns meldete.
Er machte uns jedoch in der Sache vergleichsweise wenig Hoffnung und konnte auch erst einmal nichts tun.
Er meinte anhand unserer Unterlagen, dass wir alles richtig gemacht haben: Widerspruch eingelegt, parallel ER-Verfahren initiiert und sogar eine überarbeitete Prognose im Jobcenter eingereicht.
Er meinte auch, dass die Richterin in dem Fall ein sehr "spezieller" Fall ist. Die Richterin ist ihm jedenfalls bekannt.

Faktisch meinte er, wenn wir die geforderten Daten nicht offen legen, würde sie seiner Einschätzung nach den ER-Antrag ablehnen. Einfach nur, weil sie es kann. Tatsache ist aber, dass wir diese Daten nicht offen legen können und auch nicht offen legen werden. Wer haftet denn im Zweifel? Ausschließlich jcgeschaedigter.

Die Person, die die Akkreditierung erteilte, hat mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun, sondern lediglich eine Erlaubnis ausgeteilt, Fotos auf dem Event machen zu dürfen. Eine Offenlegung hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass wir im nächsten Jahr keine Akkreditierung mehr erhalten. Und dabei ist das eines der umsatzstärksten Events der letzten Jahre. Das würde uns im wahrsten Sinne das Genick brechen.

Also wird der ER-Antrag aller Voraussicht nach abgelehnt werden, bleibt also dann nur das LSG-Verfahren. Der Anwalt machte aber wenig Hoffnung, dass sich da in diesem Jahr noch viel tun wird. Jetzt ist eben Weihnachten und da genießen eben die Meisten die freien Tage.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#294

Beitrag von Olivia »

Und der Verein kann nicht einspringen, über irgendeinen Fonds?

Ansonsten wie Günter schrieb: viewtopic.php?f=16&t=24948&start=475#p537144

Oder man bietet der Richterin die Belege zur Einsicht im Verhandlungstermin an, aber nicht zum Kopieren und Kontaktieren des Verstalters durch das Jobcenter.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#295

Beitrag von Knipsibunti »

Das klappt leider nicht, da die Richterin bereits schriftlich deutlich machte, dass sie alle ungeschwärzten Unterlagen direkt an das Jobcenter weiterleiten "muss", da sie ansonsten nicht für das Verfahren verwendet werden können - laut ihrer Aussage.

Was Günter sagt klingt eigentlich ganz gut, nur bei den massiven Vertrauensbrüchen, die das Jobcenter begangen hat. Würde man denen diesbezüglich vertrauen? Was passiert denn im Ernstfall? Gibts ein "Du Du Du böses Jobcenter Du!"? Im Zweifel haben wir doch das Nachsehen und alles verloren, was wir uns in den Jahren aufgebaut haben. Es geht für uns nicht um Peanuts, wie bereits erwähnt, stehen wir an der Schwelle, die Kleinunternehmergrenze aufgeben zu müssen. Und letztlich müssen die laufenden Geschäftskosten weiterbezahlt werden können, Darlehen, etc. pp.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#296

Beitrag von Olivia »

Der Preis ist eben bisher nur so kalkuliert, dass die Kosten gerade so gedeckt werden. Für den Lebensunterhalt reicht die Kalkulation nicht, auch nicht teilweise. Deswegen meinte ich ja im anderen Thread, dass die Richterin vielleicht am ehesten überzeugt werden könnte mit einem Konzept, wie die Erträge aus der Selbständigkeit gesteigert werden sollen.

Sowohl das Jobcenter als auch das Sozialgericht wollen keine dauerhafte Bezuschussung einer Tätigkeit, die die Bedürftigkeit weder ganz noch teilweise mindert. Ihr beide als Kläger solltet dem Gericht daher etwas anbieten, damit sie euch entgegenkommen. Und sei es der Vorschlag mit der Bereitschaft, an einem Coaching für Selbständige teilzunehmen.

Die Tätigkeit kann in der vorliegenden Form stressfrei quasi nur als Hobby ausgeübt werden von einem Kapitalanleger mit Zins- und Mieteinkünften. Für den Lebensunterhalt taugt sie in der vorliegenden Form nicht, und das ist der zentrale Punkt, an dem sich das Jobcenter stört.
Zuletzt geändert von Olivia am Mi 18. Dez 2019, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#297

Beitrag von Koelsch »

Einsicht im Verhandlungstermin bringt nix, die reitet ja auf dem "rechtlichen Gehör" des JC rum.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#298

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mi 18. Dez 2019, 16:01 Einsicht im Verhandlungstermin bringt nix, die reitet ja auf dem "rechtlichen Gehör" des JC rum.
Dann ist an der Stelle definitiv bald Ende. Ein verlorenes Eilverfahren wegen mangelnder Bereitschaft zur Belegvorlage wird die Folgeinstanz als "Nichtachtung des Gerichtes" werten und dementsprechend urteilen. Das Hauptverfahren kann sich viele Monate bis mehrere Jahre hinziehen. Im nächsten BWZ wird das Jobcenter Gründe finden, die Leistung wieder zu kürzen oder gleich ganz einzubehalten.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#299

Beitrag von jcgeschaedigter »

Nun, der ER wird mir sicher abgelehnt werden. Aber dass das LSG die Beschwerde genauso abbügelt, glaube ich nicht, denn zum einen haben sich andere Richter des SG in der Vergangenheit mit geschwärzten Unterlagen zufridengegeben, zum anderen hat der geschwärzte Inhalt keine Bedeutung für das Verfahren. Und ich werde den Teufel tun und den Verbrechern im JC, die erfundene Termine ins VerBIS eintragen, um eine Grundlage für willkürliche Kürzungen zu finden, auch noch meine Kundendaten auszuhändigen. Schlimm genug, dass ich noch nichts von den diversen Datenschutzbeauftragten und dem Staatsanwalt gehört habe. Aber inzwischen sind die alle im Weihnachtsurlaub, Scheiss drauf, ob da jemand verreckt ...
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#300

Beitrag von Olivia »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Mi 18. Dez 2019, 16:37 Schlimm genug, dass ich noch nichts von den diversen Datenschutzbeauftragten und dem Staatsanwalt gehört habe. Aber inzwischen sind die alle im Weihnachtsurlaub, Scheiss drauf, ob da jemand verreckt ...
https://www.berlin.de/gerichte/sozialge ... 79.php#dsb
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