Leitsatz ( Juris )
1. Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums ist auch im Bereich des SGB 2 die geeignete Schätzgrundlage zur Bestimmung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, wenn die Buchführung des Selbständigen zu verwerfen ist.
2. Im Bereich des SGB 2 ist die Richtsatzsammlung besonders für die Beurteilung des Verhältnisses zwischen Wareneinsatz und Umsatz geeignet, bei Abschätzung des Verhältnisses zwischen Wareneinkauf und Gewinn ist sie hingegen mit besonderer Vorsicht anzuwenden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
SG Berlin - S 179 AS 3515/19 ER - Anwendung von steuerrechtlichen Pauschalen
SG Berlin - S 179 AS 3515/19 ER - Richtsatzsammlung des BMF im SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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SG Berlin - S 179 AS 3515/19 ER - Anwendung von steuerrechtlichen Pauschalen
Leitsätze (der Redaktion von info also):
1. Zur Prüfung des Verhältnisses zwischen Wareneinkauf und Umsatz kann auf die Richtsatzsammlung des
Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen werden.
2. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben,
die vom Bundesfinanzministerium angewandt werden,
sind auch im Bereich des SGB II anzuwenden.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=207835
1. Zur Prüfung des Verhältnisses zwischen Wareneinkauf und Umsatz kann auf die Richtsatzsammlung des
Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen werden.
2. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben,
die vom Bundesfinanzministerium angewandt werden,
sind auch im Bereich des SGB II anzuwenden.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=207835
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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