Überprüfungsantrag, Fristen

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Überprüfungsantrag, Fristen

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

ich habe, auf die schnelle, keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden. Frage:

Bis wann kann ich einen Ü-Antrag stellen?

Bescheid vom 31.07.2018. Zugang am 03.08.2018.
Betroffener BWZ 01.08.2018 bis 31.01.2019.

Ist ein "Ablehnungsbescheid".

Danke!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn der Bescheid vom 31.7.18 ist, dann kannst Du einen Haken dran machen. Letzter Termin für Ü-Antrag war der 31.12.19
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke. Kommt zu den Akten ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#4

Beitrag von Olivia »

Wenn der Antrag bis 31.12. beim Jobcenter nachweislich eingeworfen wurde und danach abhanden gekommen ist, muss er bearbeitet werden.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 16:37 Wenn der Antrag bis 31.12. beim Jobcenter nachweislich eingeworfen wurde und danach abhanden gekommen ist, muss er bearbeitet werden.
Der Antrag ist nachweislich im Juli 2018 eingegangen. Der Antrag wurde im Juli 2018 bearbeitet und wegen angeblich fehlender Bedürftigkeit abgelehnt.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#6

Beitrag von Olivia »

Nein, der Überprüfungsantrag müsste nachweislich bis 31.12. letzten Jahres beim Jobcenter eingegangen sein. Wenn er dann dort verloren gegangen wäre, muss er trotzdem bearbeitet werden.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

:unschuld: tja, da habe ich Dich aber schön mist verstanden.

Ich wüsste gerade nicht, wie ich den Eingang beim JC nachweisen sollte, da ich ja keinen Ü-Antrag gestellt habe...
Das ist mir mit zu viel "krimineller" Energie verbunden. würde ich machen, wenn es sich lohnen würde, lohnt sich aber in dem Fall nicht.
Danke!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#8

Beitrag von Olivia »

Nicht gestellte Anträge können natürlich auch nicht nachgeforscht werden.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wampe hat geschrieben: Sa 4. Jan 2020, 00:16
HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 15:24Betroffener BWZ 01.08.2018 bis 31.01.2019.
Für Januar 2019 kannst du noch stellen, für die Zeit davor kommst du einige Tage zu spät.
Danke.

Wenn ich für Januar 2019 eine Ü-Antrag stelle, dann beantrage ich doch die Überprüfung des Bescheides aus Juli 2018, richtig?

Beipiel:
Ich beantrage die Überprüfung des Bescheides vom xx.xx.2018. Die Begründung des Bescheides ist nicht nachvollziehbar...

Wenn ich "Recht" bekommen, dann wird der Bescheid neu ausgestellt werden müssen oder welche Folgen hat das dann?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#10

Beitrag von marsupilami »

Du beantragst nicht die Überprüfung des Bescheides von xx.xx.2018, sondern Du beantragst die Überprüfung des Bescheides gültig für den Januar 2019.
Damit greift der Überprüfungsantrag und die müssen dann auf den Bescheid von xx.xx.2018 zurückgreifen, aber die Monate in 2018 sind eh perdü, für die gibt's nix mehr.

Wenn dann der Bescheid geändert werden muss, ist wenigstens der Januar gerettet.

So sehe ich das.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke. Ich hatte bedenken, wenn ich den Bescheid vom Juli 2018 überprüfen lassen will, dass dann kommt: "Ätsch, ist nicht mehr möglich."
Aber jetzt lasse ich, wie von Dir beschrieben, den Januar 2019 prüfen....

Mir geht es darum, den Bescheid als "falsch" zu deklarieren bzw. die oberflächliche Arbeitsweise des JC vorzuführen. Denn, das JC bezieht sich in einem Gerichtsverfahren auch auf diesen Bescheid und die Folgen daraus...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

Merde!

So einfach ist das nicht. Denn, ich habe im Juli 2018 den "beklagten" Ablehnungsbescheid erhalten und damit war es dann erstmal erledigt.
Später stellte ich einen neuen Antrag, der wurde bewilligt. Der Bescheid dazu, schließt den Januar 2019 mit ein.
Das heißt, wenn ich den für Januar 2019 gültigen Bescheid prüfen lasse, ohne genauere Angabe welchen Bescheid ich meine, dann wird der letzte, gültige Bescheid geprüft.

Wenn ich beantrage, den Bescheid vom Juli 2018, gültig für Januar 2019, zu überprüfen, kommt dann das JC drumrum, weil es einen späteren, gültigen Bescheid gibt?

Nachtrag: wie kann ich den Bescheid aus Juli 2018 überprüfen lassen?
Zuletzt geändert von HarzerUrvieh am Sa 4. Jan 2020, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#13

Beitrag von marsupilami »

Meine Sichtweise muss aber nicht unbedingt die richtige sein!!!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#14

Beitrag von Koelsch »

Wenn es für Januar 2019 einen gültigen Bescheid gibt, der ok ist, dann würde ich nicht mehr daran rütteln. Also 2018 vergessen, weil verpennt und gut ists
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

Aber es geht ja gerade darum, dass der ältere Bescheid völlig inkompetent ausgestellt wurde.

Was soll mir denn passieren, wenn ich an Januar 2019 rüttel? Der zu dem Zeitpunkt "gültige" Bescheid (Dezember-19) ist Bestandteil des laufenden Klageverfahrens. Der Antrag zum vorigen, älteren Bescheid (Juli-18), wird vom JC als Beweismittel gegen mich eingesetzt. Jetzt würde ich gerne deren Bescheid als inkompetent darstellen um dem JC ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Na ja, ich könnte natürlich den Juli-18-Bescheid auch ins Klageverfahren einbringen, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#16

Beitrag von Koelsch »

Dann probier's, wenn der Januar 19 ohnehin schon vor Gericht ist, dann kann eigentlich nix passieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#17

Beitrag von tigerlaw »

Warum musst Du überhaupt einen Ü-Antrag einreichen? Hau denen den alten Bescheid aus dem Sommer 2018 direkt um die Ohren. Denn der Ü-Antrag würde im Ergebnis auf demselben Schreibtisch landen, wo auch das Klageverfahren bearbeitet wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#18

Beitrag von HarzerUrvieh »

Da ich in der Zwischenzeit den Ü-Antrag formuliert habe, schicke ich ihn auch ab...

Auszug:
-Anfang-
Hiermit beantrage ich die Überprüfung des Bescheides vom xx.xx.xxxx gültig für den Jan. 2019.

Der Bescheid umfasst den Zeitraum von August 18 bis Januar 19.

Die Berechnungsbögen, welche Bestandteil des Bescheides sind, sind für den Zeitraum Februar 18 bis Juli 18 ausgestellt.

Die Leistungsberechnung ist nicht nachvollziehbar.
-Ende-

Sollte ausreichen, um im JC noch einmal für ein wenig Arbeit zu sorgen, oder?

Vor Gericht darf das der RA anbringen. Mit dem konnte ich noch nicht darüber sprechen, da im Urlaub...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#19

Beitrag von Olivia »

Schönen Urlaub! Urlaub ausserhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs ist genehmigungspflichtig. :jojo:
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#20

Beitrag von HarzerUrvieh »

Stimmt, RA hat den Urlaub weder beantragt, noch von mir genehmigt bekommen. Da lasse ich mir eine Sanktion, kleiner 30%, einfallen. Dann haben wir beide was zu lachen ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#21

Beitrag von Günter »

Ungenehmigte Ortsabwesenheit kann nicht sanktioniert werden. Während der OA entfällt der Leistungsanspruch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#22

Beitrag von HarzerUrvieh »

Dann muss ich den RA während seines Urlaubs nicht bezahlen? Super ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#23

Beitrag von HarzerUrvieh »

update:

Letzte Woche ist eine Rückmeldung vom JC eingetroffen.

-Auszug Anfang-
SgHxy,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.01.2020 teile ich Ihnen folgendes mit:

Der Ablehnungsbescheid vom xy.07.2018 wurde mit dem vorläufigen Bewilligungsbescheid vom xy.01.2019 für den Zeitraum vom 12.18 - 05.19 aufgehoben, als dass ab diesem Zeitpunkt Leistungen vorläufig bewilligt wurden.

Des Weiteren ist ein laufendes Klageverfahren für den vg. Zeitraum anhängig. Aus diesem Grund kann durch das JC keine Überprüfung erfolgen.

Eine Überprüfung kann nur seitens des Sozialgerichts durchgeführt werden.
-Auszug Ende-

So, und nu? Macht das Sinn, das Gericht damit zu beschäfftigen?
Wenn, dann würde es nur zeigen, wie inkompotent "mein" JC Bescheide ausstellt bzw. wie inkompetent dort Entscheidungen getroffen werden.
Nutzt das was, oder begebe ich mich damit nur auf das seitenfüllende, ablenke Niveau des JC?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#24

Beitrag von Koelsch »

Stimmt das denn, dass für den zu überprüfenden Zeitraum schon ein Klageverfahren läuft? Dann hätte JC m.E. Recht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Überprüfungsantrag, Fristen

#25

Beitrag von HarzerUrvieh »

Jein.

Der zu überprüfende Ablehnungsbescheid ist für den Zeitraum 08.18 - 01.19.
Für den Zeitraum 12.18 - 05.19 läuft ein Klageverfahren.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“