Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Guten Abend,
Wir sind im Besitz einer Eigentumswohnung und jetzt hat sich unsere Hausgeldvorauszahlung von 283€ auf 303€ Pro Monat erhöht, ist es sinnvoll die Erhöhung dem Jobcenter zu melden?
Wir sind im Besitz einer Eigentumswohnung und jetzt hat sich unsere Hausgeldvorauszahlung von 283€ auf 303€ Pro Monat erhöht, ist es sinnvoll die Erhöhung dem Jobcenter zu melden?
Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Ja, auf jeden Fall. Wenn ich "wir" höre und den Betrag sehe, dann sehe ich gute Chancen, dass JC zahlen muss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Nicht nur mitteilen, sondern Antrag auf Übernahme stellen - nicht dass ein JC Mitarbeiter das mistversteht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Ja natürlich mitteilen und Übernahme beantragen.
Ihr müsstet ja sonst die 20 Ocken mehr aus dem Regelsatz stemmen!
Ihr müsstet ja sonst die 20 Ocken mehr aus dem Regelsatz stemmen!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Übernahme der Erhöhung von der Hausgeldvorauszahlung von 283 Euro auf 303 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Könnte man das so Schreiben ???
hiermit beantrage ich die Übernahme der Erhöhung von der Hausgeldvorauszahlung von 283 Euro auf 303 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Könnte man das so Schreiben ???
- marsupilami
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
So wie Du die Übernahme der Hausgeldvorauszahlung ja schon mal formuliert hast.
Ansonsten ungefähr so:
Ansonsten ungefähr so:
"mehrheitlich" deshalb, weil Ihr natürlich nicht zugestimmt habt.Hausgeldvorauszahlung
SgDuH,
aufgrund allgemein gestiegener Kosten hat die Eigentümerversammlung mehrheitlich eine Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung um 20,00 € von 283,00 € auf 303,00 € ab Januar beschlossen.
Ich/wir bitten um entsprechende regelmäßige Übernahme dieser Mehrkosten.
mfg
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Muss das sein?
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Erst einmal danke bei der Hilfe der Formulierung, die Abstimmung war einstimmig, die Erhöhung muss stattfinden auf Grund gestiegener Kosten.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 4. Jan 2020, 20:09 So wie Du die Übernahme der Hausgeldvorauszahlung ja schon mal formuliert hast.
Ansonsten ungefähr so:"mehrheitlich" deshalb, weil Ihr natürlich nicht zugestimmt habt.Hausgeldvorauszahlung
SgDuH,
aufgrund allgemein gestiegener Kosten hat die Eigentümerversammlung mehrheitlich eine Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung um 20,00 € von 283,00 € auf 303,00 € ab Januar beschlossen.
Ich/wir bitten um entsprechende regelmäßige Übernahme dieser Mehrkosten.
mfg
also kann trotzdem mehrheitlich mit in das Schreiben?
Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Trotzdem mehrheitlich, liest sich besser für's JC.
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
viewtopic.php?p=538487#p538487
Reicht völlig aus.
oder
SgDuH
Das Hausgeld hat sich um 20 € von 283,00 € aus 303,00 € erhöht. Ich beantrage die Übernahme der erhöhten Kosten.
Reicht völlig aus.
oder
SgDuH
Das Hausgeld hat sich um 20 € von 283,00 € aus 303,00 € erhöht. Ich beantrage die Übernahme der erhöhten Kosten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Richtig, dann hat man nix falsch ausgedrückt
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Das Schreiben von Günter reicht ja auch vollkommen aus.
Zuletzt geändert von Andrea74 am Sa 4. Jan 2020, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Tu das bitte - und viel Erfolg. Sollte aber kein Problem sein
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Guten Morgen zusammen,
Als Anlage zu dem Schreiben reicht doch der Wirtschaftsplan von 2020 wo die Erhöhung um 20€ von 283€ auf 303€ zu ersehen ist aus oder?
Kontoauszug auch als Nachweis wo der Betrag von 303€ Hausgeldvorauszahlung ersichtlich ist?
Die Beschlussfassung von der Eigentümerversammlung soll ich die auch noch mit einreichen als Nachweis, dabei handelt es sich um eine halbe Seite?
Oder wie würdet ihr Vorgehen?
Danke schön für eure Hilfe.
Als Anlage zu dem Schreiben reicht doch der Wirtschaftsplan von 2020 wo die Erhöhung um 20€ von 283€ auf 303€ zu ersehen ist aus oder?
Kontoauszug auch als Nachweis wo der Betrag von 303€ Hausgeldvorauszahlung ersichtlich ist?
Die Beschlussfassung von der Eigentümerversammlung soll ich die auch noch mit einreichen als Nachweis, dabei handelt es sich um eine halbe Seite?
Oder wie würdet ihr Vorgehen?
Danke schön für eure Hilfe.
Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Wirtschaftsplan geht die nix an. Kontoauszug beweist nur, dass du 303,00 € bezahlt hast aber gibt keine Rechtsgrundlage an.
Also die Beschlussfassung der Eingentümerversammlung. Falls da Namen und Daten Dritter draufstehen, sind die zu schwärzen.
Also die Beschlussfassung der Eingentümerversammlung. Falls da Namen und Daten Dritter draufstehen, sind die zu schwärzen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Egal ob Deine eigene Version oder Günter/Wampe oder meine (ich kann auch mit diesen anderen Versionen leben), ich bin der Auffassung dass aber unbedingt mit rein muss ab wann.
Denn wenn die Erhöhung ab Januar beschlossen wurde und JC womöglich erst ab Februar die Erhöhung übernimmt, seid Ihr 20 Ocken los.
Also reinschreiben, dass die Erhöhung ab Jänner gilt!!
Denn wenn die Erhöhung ab Januar beschlossen wurde und JC womöglich erst ab Februar die Erhöhung übernimmt, seid Ihr 20 Ocken los.
Also reinschreiben, dass die Erhöhung ab Jänner gilt!!
Signatur?
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Hallo zusammen,
Dann reiche Ich das Schriftstück, Kontoauszug , und den Beschluss der Eigentümerversammlung ein,natürlich nur die eine Seite wo das drauf ersichtlich ist.
Das sollte dann auch ausreichend sein als Nachweis.
Dann reiche Ich das Schriftstück, Kontoauszug , und den Beschluss der Eigentümerversammlung ein,natürlich nur die eine Seite wo das drauf ersichtlich ist.
Das sollte dann auch ausreichend sein als Nachweis.
Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich gebe die Unterlagen Morgen persönlich im Jobcenter gegen Empfangsbestätigung ab. Unser Jobcenter ist noch eins von den wenigen wo das noch persönlich geht, bei vielen Freunden von mir in den ihren zuständigen Jobcentern gibt es das schon lange nicht mehr.
Ich halte euch auf den laufenden.
Ich halte euch auf den laufenden.
Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Guten Abend,
Ich habe die Unterlagen am Montag gegen Empfangsbestätigung im Jobcenter eingereicht und nun warten wir ab.
Ich habe die Unterlagen am Montag gegen Empfangsbestätigung im Jobcenter eingereicht und nun warten wir ab.
Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Sollte gut gehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Guten Tag zusammen,
haben heute unseren neuen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter bekommen und es wurde die Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung im vollen Umfang bewilligt, das wollte ich euch eben mitteilen und mich noch einmal ganz doll für eure Hilfe bedanken.
haben heute unseren neuen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter bekommen und es wurde die Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung im vollen Umfang bewilligt, das wollte ich euch eben mitteilen und mich noch einmal ganz doll für eure Hilfe bedanken.
Re: Erhöhung der Hausgeldvorauszahlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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