Hausverkauf

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Hausverkauf

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB, selbstständiger Aufstocker erhielt für 2019 den anhängenden vorläufigen Bescheid. JC war bekannt, dass er sein Häusle veräußern will/muss. Das ist jetzt erfolgt, Zahlung erfolgt jetzt im Januar.
vorl. Bewilligungsbescheid.pdf
Beim gestrigen Stammtisch berichtete er, er habe beim JC in der Link :kopfkratz: oder Rechtabteilung? :ka: antreten müssen. Dort habe man ihm eröffnet, da er ja nun sein Häuschen verkauft habe und jetzt also mit satt Geld zu rechnen habe, solle er bitte berücksichtigen, dass JC nach Geldzufluss natürlich von ihm die Leistungen aus 2019 zurückfordern werde.

Eure Sicht der Dinge???
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Hausverkauf

#2

Beitrag von tigerlaw »

Ich habe den Bescheid auch gesehen.

Eine darlehensweise Gewährung habe ich nicht gesehen (es sei denn sie wäre auf S. 2 vermerkt gewesen, woran ich mich jetzt nicht erinnern kann).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausverkauf

#3

Beitrag von Koelsch »

Nein, kein Darlehen und Haus war wohl auch nicht unangemessen oder so. Verkauf hatte wohl persönliche Gründe (Trennung).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Hausverkauf

#4

Beitrag von marsupilami »

In § 45 SGB X steht, dass ein Leistungsempfänger grundsätzlich keine Hartz-4-Rückzahlung tätigen muss, wenn er “auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat” und das Vertrauen schutzwürdig ist. Schutzwürdig ist der Empfänger dann, wenn er in große finanzielle Schwierigkeiten kommen würde oder andere “unzumutbare Nachteile” hätte, wenn das Geld zurückgefordert würde.
https://www.hartz4.org/hartz-4-rueckzahlung/

Und dann schon mal vorsichtshalber:
Verkaufen ALG-II-Bezieher ihr Eigenheim, kann der Erlös nicht unbedingt als Einkommen angerechnet werden. Diesen Grundsatz äußerte das Bundessozialgericht in Kassel in einer mündlichen Verhandlung am 15. Dezember.
https://www.hartziv.org/news/20101216-e ... tz-iv.html

Und hier
https://www.hartz4.org/haus-verkaufen/
wird Wampe's Einschätzung von wg. angemessene Größe geteilt.


Ist zwar schon ziemlich alt, könnte aber evtl. nützlich sein
https://www.elo-forum.org/threads/hartz ... auf.23778/
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Hausverkauf

#5

Beitrag von tigerlaw »

M.E. kommt es nur auf den tatsächlichen VA an. Der hatte nur Vorläufigkeit wg. variablen Einkommens festgesetzt, kein sonstiger Vorbehalt.

Damit ist jetzt nur noch abschließend zu bewilligen, soweit der Vorbehalt reichte, also Einkommen mit dem abschließenden EKS-Zahlenwerk!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30885
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Hausverkauf

#6

Beitrag von kleinchaos »

Wenn beim Erstantrag ein Haus oder Wohnung als Vermögen angegeben wird und es nicht selbst bewohnt wird oder es unangemessen groß ist und vom JC deshalb die Veräußerung "befohlen" wird, dann gibts das erste halbe Jahr ALG2 nur als Darlehen. Kann das Haus in dem halben Jahr nicht verkauft werden, gibts das nächste halbe Jahr ganz normal als Bedarf.
Nun muss man aber aufpassen und das erste halbe Jahr als Bedarf beantragen, sonst bleibt das Darlehen vin an den Sanktnimmerleinstag bestehen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausverkauf

#7

Beitrag von Koelsch »

Es wurde, da bin ich mir sicher, kein Darlehen gegeben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Hausverkauf

#8

Beitrag von marsupilami »

Vermutlich bin ich jetzt komplett auf dem Holzweg:

Widerspruch gegen die Rückzahlung, weil nicht von vorneherein als Darlehen gewährt?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausverkauf

#9

Beitrag von Koelsch »

Isch weiß, isch bin ene fiese Möp :verlegen:
aber es beruhigt mich ungemein, dass Ihr auch genauso rumeiert, wie ich das getan habe. :unschuld:

Ich mach's mal ganz einfach: Vorläufige Bewilligung Januar - Dezember 19, dann aktuell erneute vorläufige Bewilligung Januar 20 bis Dezember 20.
Geld vom Hausverkauf kommt im Januar 20 - und die heilige Kuh Zuflussprinzip sagt muh zu 2019 ..... und tigerlaw erläuterte dem eLB dann gestern, dass er erstens, mit der Zahlung aus dem Bezug raus ist, wie viel er zweitens als Schonvermögen "behalten" dürfe, wie und wieviel er als jetzt 64-jähriger "schadlos" in eine Altersvorsorge umschichten könne und dass er in der Zeit außerhalb des Bezugs durchaus in sein Gewerbe investieren könne, da käme kein SB, der ihm wortreich erklärt: PC ist nicht notwendig, Filzstift und Schreibblock sind ausreichend und angemessen und notwendig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4140
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Hausverkauf

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

Warum ist er mit der Zahlung aus dem Bezug raus?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausverkauf

#11

Beitrag von Olivia »

Mal als Hinweis, wenn der jetzt 64-jährige selbständig sein sollte, wie Du ja oben schreibst, dann könnte er den gesamten übersteigenden Betrag als Einmalzahlung in einem Rürup-Vertrag verrenten lassen.

Dann bekommt der Betroffene im Alter eine Zusatzrente zusätzlich zum Regelsatz in Höhe von bis zu 216 €, davon sind die ersten 100 € Rente voll erhältlich. Die weiteren 116 € müssten sich aus 387 € Rente ergeben, da dieser Rententeil zu 70% auf die Grusi angerechnet wird.

Für 100 € Zusatzrente müssten 27.000 € bis 36.000 € Guthaben eingezahlt werden. Für die darüber hinaus gehende Zusatzrente müsste man genau hingucken, denn da würden wie gesagt 70% auf die Grusi angerechnet werden. Für 387 € Rente würden weitere 104.500 € bis 139.300 € Einmalzahlung zu leisten sein.

Also: für die volle Zusatzrente von 216 € müssten 131.500 € bis 175.300 € eingezahlt werden.

Das alles geht neben dem Schonvermögen, da es sich bei Rürup um privilegierte Altersvorsorge handelt!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausverkauf

#12

Beitrag von Koelsch »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 15:50 Warum ist er mit der Zahlung aus dem Bezug raus?
Weil die im deutlichen 5-stelligen Bereich liegen wird, und wie Du aus dem Bescheid siehst, hat er einen Bedarf von € 724
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausverkauf

#13

Beitrag von Olivia »

Na dann:

Schonvermögenskonto anlegen, Rürup-Zusatzrente von 100 € veranlassen, Gewerbe aufstocken, Haushalt auf Vordermann bringen und Wohnung renovieren, und vielleicht mal eine Reise machen.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Hausverkauf

#14

Beitrag von Pegasus »

Och Oli.......Lirumlarumlöffelstiel ....... wer rüpupt hat später auch nicht viel. Ist genauso ein totes Pferd wie Riester und was da sonst noch auf den Markt ist. Und meines Wissens müssen auch diese "Renten" später versteuert werden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4140
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Hausverkauf

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 16:02
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 15:50 Warum ist er mit der Zahlung aus dem Bezug raus?
Weil die im deutlichen 5-stelligen Bereich liegen wird, und wie Du aus dem Bescheid siehst, hat er einen Bedarf von € 724
Ja aber...

Ich habe auch gelesen, dass nächster BWZ von 01-2020 bis 12-2020.
Demnach müsste eLB doch erst danach die aEKS abgeben und dann schauen wir mal, ob Bezug oder nicht, richtig?
Wäre mir neu, wenn man während des Bezugs wegen plötzlichem Reichtum aus dem Bezug aussteigen kann, oder?
Warum ist der Folge-BWZ überhaupt ein Jahr und nicht 6 Monate lang?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausverkauf

#16

Beitrag von Olivia »

Pegasus hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 17:01 Och Oli.......Lirumlarumlöffelstiel ....... wer rüpupt hat später auch nicht viel. Ist genauso ein totes Pferd wie Riester und was da sonst noch auf den Markt ist. Und meines Wissens müssen auch diese "Renten" später versteuert werden.
Nein. In diesem Fall geht es darum, dass eine Erbschaft verteilt werden soll auf den späteren Zeitraum der Grusi. 100 € Zusatzrente sind anrechnungsfrei und müssen auch nicht versteuert werden. Rürup ist nur der Mantel, unter dem diese Transaktion durchgeführt wird, damit es später anrechnungsfrei ist. Es handelt sich um eine Zusatzrente, die zusätzlich zur Grundsicherung gezahlt wird!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausverkauf

#17

Beitrag von Olivia »

Das zulässige Schonvermögen lässt sich sehr schnell dezimieren durch eine Einmalzahlung in einen Rürupmantel. Dieser kommt dann in Kürze zur Verrentung und sichert 100 € Zusatzrente. Durch geschickte Gestaltung kann alsbald wieder Leistungsbezug eintreten.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausverkauf

#18

Beitrag von Olivia »

:pssst: Na ja, die Aussicht auf die Rente plus Zusatzrente aus "versenktem" Schonvermögen könnten einem wieder eintretenden Leistungsbezug entgegenwirken.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4140
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Hausverkauf

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wampe hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 17:43 ...
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 15:50Warum ist er mit der Zahlung aus dem Bezug raus?
Weil der Kontostand jetzt das zulässige Schonvermögen überschreitet und dadurch kein Anspruch mehr besteht.
??? Fliegt dann nicht jeder selbstständige Aufstocker gleich aus dem Bezug, wenn sein Kontostand das hergibt? Welchen Sinn macht dann die vorläufige Bewilligung für sechs Monate?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausverkauf

#20

Beitrag von Koelsch »

Richtig, er hat die "Qual der Wahl"

- jetzt ein "paar Tage" halbwegs ordentlich leben, dann Minirente plus GruSi

oder

- jetzt maximal in Altersvorsorge packen, und dann in absehbarer Zeit Minirente plus GruSi plus Zusatzrente
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Hausverkauf

#21

Beitrag von marsupilami »

Die Grusi wird dem was Husten von wg. Zusatzrente.
Minirente und Zusatzrente werden erstmal als anrechenbares Einkommen angenommen, die gesetzlichen Freibeträge abgezogen und wenn dann noch Anspruch besteht .....
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausverkauf

#22

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Hausverkauf

#23

Beitrag von tigerlaw »

Bevor wir uns verrennen:

1. Trennen zwischen aktueller Handlungsnötwendigkeit gegenüber JC und Planung für später.

2. Um Planung für später vorzuziehen: eLB ist erst seit recht kurzem im Bezug, Baujahr 1955, erreicht im Frühjahr 2021 gesetzl. Rentenalter, dürfte also eher Anwartschaften für "normales" Renteneinkommen haben, wohl über GruSi-Grenze.
Insoweit könnte Rürup interessant sein, hat aber sehr viele Pferdefüße ==>> @ Oli: Zähme Deine "Reflexe" in Richtung Riester und Rürup!

3. Bei erstmaliger Antragstellung hatte eLB das Haus gar nicht zu eigen, brauchte es also auch nicht anzugeben. Es gab allerdings eine Klausel, dass ein Mehrerlös aus dem Hausweiterverkauf (zumindest zum Teil) an eLB ausgezahlt werden soll. Es gab Zank mit dem vormaligen Käufer, dann wurde ein Betrag X im Vergleichsweg gefunden, mit Ausgleichungsklausel.

4. Wenn Betrag X fließt, ist es einmaliges Einkommen (keine Vermögensumschichtung, da vorher kein Haus im Vermögensbestand war!).

5. bei 5-stelligem Betrag ist klar, dass nicht nur ein Monatsbedarf überschritten wird, sondern bei Verteilung auf 6 Monate auch dann. Er fällt also ab Zahlung erst einmal aus dem Bezug heraus.

6. Zu:
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 17:15
Koelsch hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 16:02
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 15:50 Warum ist er mit der Zahlung aus dem Bezug raus?
Weil die im deutlichen 5-stelligen Bereich liegen wird, und wie Du aus dem Bescheid siehst, hat er einen Bedarf von € 724
Ja aber...

Ich habe auch gelesen, dass nächster BWZ von 01-2020 bis 12-2020.
Demnach müsste eLB doch erst danach die aEKS abgeben und dann schauen wir mal, ob Bezug oder nicht, richtig?
Wäre mir neu, wenn man während des Bezugs wegen plötzlichem Reichtum aus dem Bezug aussteigen kann, oder?
Warum ist der Folge-BWZ überhaupt ein Jahr und nicht 6 Monate lang?
Der einmalige Einkommenszufluss erfolgt nicht innerhalb der 'EKS-Tätigkeit! Nur insoweit könnte man das ganze Jahr "aussitzen" (wegen "Saisonabhängigkeit" wurde 12-Monats-Zeitraum genommen).

7. eLB sollte sicherlich bis Spätsommer 2020 nicht wieder bei JC anklopfen, sondern bis dahin von seinem gewerblichen Ertrag und zu (hoffentlich) kleinen Teilen von dem einmaligen Einkommen zehren.

8. In der Zwischenzeit gerne "goldene Schraubenzieher" für den Betrieb kaufen, Wohnung aktualisieren, und dann vielleicht auch noch überschüssges Vermögen für ein gutes Jahr "zugriffsfest" anlegen. Danach mag er nochmal für 6 Monate EKS-Antrag stellen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausverkauf

#24

Beitrag von Olivia »

==>> @ Oli: Zähme Deine "Reflexe" in Richtung Riester und Rürup!
Warum?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Hausverkauf

#25

Beitrag von tigerlaw »

Weil bei solchen Fragestellungen IMMER sofort diese Worte fallen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“