Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#1

Beitrag von Upstocker »

Hallo Zusammen,

mein AG hat mir zu Weihnachten eine Familienkarte für den hiesigen Zoo geschenkt (Für die Kids und mich). Der Sachbezug erhöht mein
steuerliches Brutto und das Netto wird natürlich in Form der Karte "ausgezahlt".

In der ALGII-VO § 2 Abs. 6 steht:"Sonstige Einnahmen in Geldeswert sind mit ihrem Verkehrswert als Einkommen anzusetzen."
Das wären dann ca. 110 Euro in meinem Fall (Ausgabepreis).

Nun ist es so, daß diese Familienkarten personalisiert sind. Nur wir können damit in den Zoo gehen (mit Lichtbild). Können die Karten auch nicht verkaufen. Ich versuche mal, daß gegenüber dem JC so darzustellen, daß uns dieser Zufluß nicht so viel besser stellt, daß daneben keine ALGII Leistungen mehr gerechtfertigt wären und die Karten eben keine "bereiten Mittel" darstellen. So gesehen gibt es auch keinen Verkehrswehrt. Außerdem, gerechnet auf die einzelne Person (der BG) würde die "Schenkung" unter 50 Euro pro Person liegen. Mal schauen, was daraus wird.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#2

Beitrag von tigerlaw »

M.E. gute Argumente!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#3

Beitrag von Koelsch »

Finde ich auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22299
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#4

Beitrag von Olivia »

SgDuH,

mein Arbeitgeber hat den Mitarbeitern und somit auch mir ungefragt und gegen meinen Willen zu Weihnachten eine personalisierte Familienkarte für den hiesigen Zoo geschenkt. Dazu stelle ich im Hinblick auf meine Leistungen aus ergänzendem ALG II-Bezug folgendes fest:

1.) Die Eintrittskarte ist weder übertragbar noch verkäuflich. Ich kann die Karte nicht verkaufen. Die personalisierte Familienkarte hat somit den Verkehrswert Null.

2.) Auch persönlich hat die Karte für mich keinen finanziellen Wert, da ich mangels Zoobesuchen keine Eintritte erspare.

3.) Die Karte bevorteiligt uns nicht dergestalt, so dass daneben keine ALG II-Leistungen mehr gerechtfertigt wären. Die Karte stellt kein "bereites Mittel" dar. Auch aus dieser Sicht gibt es keinen Verkehrswert.

4.) Zoobesuche lehne ich aus persönlichen Gründen sowie aus Gründen des Tierwohls ab und spreche an dieser Stelle auch für meine Kinder. Die Eintrittskarte wurde bereits von mir entsorgt.

Das Geschenk ist für mich komplett wertlos.

Aus den genannten Gründen sowie der persönlichen Situation scheidet eine Anrechnung der Eintrittskarte als Sachbezug im Sinne des SGB II vollständig aus. Gegen eine anderslautende Entscheidung, insbesondere auch eine nur teilweise Anrechnung, werde ich mich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln wehren. Wenn nötig, werde ich nicht zögern, das Sozialgericht einzuschalten.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35653
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#5

Beitrag von marsupilami »

Punkt 1 + 3 Satz 2 von Olivias Konzept zusammenziehen und tatsächlich vorne anstellen.

Punkt 2 + 4 zusammen mit Satz 1 aus Punkt 3 zusammenziehen.
Ich persönlich hab große Schwierigkeiten mir vorzustellen, Kindern beizubringen dass Zoo nicht gut für Tiere ist.
Für die ist das doch ein Erlebnis, von dem sie dann Montag in der Schule erzählen können.
Sie haben die großen Elefanten, das dicke Nilpferd und die wilden Tiger gesehen.
Und wie die Affen durch ihr Gehege gefegt und gesprungen und geklettert sind.
Dass die "wilden" Tiger faul in der Ecke lagen und Siesta hielten wird dann wohlweislich verschwiegen bzw. in der kinder-eigenen Wahrnehmung "korrigiert".

Wenn Upstocker das doch tatsächlich so verkaufen und vertreten kann - soll's mir recht sein.

Dann aber auch vielleicht noch dazuschreiben, dass dieses Weihnachtsgeschenk per Post kam und somit nicht direkt persönlich mit entsprechenden Argumenten abgelehnt werden konnte.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22299
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#6

Beitrag von Olivia »

Bild

Dumm wäre natürlich, wenn man dann am Tiergehege dem JC-Sachbearbeiter begegnet, der den Fall bearbeitet. Oder dem Sozialrichter, bei dem der Fall dann liegt. Bild

Nötigenfalls die entsprechenden Punkte rauslassen!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich würde überhaupt nicht so in's Detail gehen.

Die Karte ist personalisiert, kann nicht veräussert werden, hat also keinen Verkehrswert. Punkt, Ende, aus.

Es geht das "geschätzte" JC "einen feuchten" an, ob ich von Stund an in jeder nicht mit Bewerbungen pflichtgemäß verbrachten Minute Elefanten betrachte oder mich zum Affen mache.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35653
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#8

Beitrag von marsupilami »

So ischt äs!
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Egal wie man die Eintrittskarte erhalten hat, denn:
a) wie ist denn der Arbeitgeber an die "Passbilder" dafür gekommen?
b) wer haut seinem AG so vor den Kopp und lehnt ein Geschenk ab?
c) mit Ablehnung des Geschenks hätte man auch das Arbeitsverhältnis gefährden können?

Trifft man SBchen im Zoo, dann wäre es gut, wenn die Raubtiere satt sind. :unschuld:

Kann SBchen doch egal sein, ob man in den Zoo geht..
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22299
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#10

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 15:04 Egal wie man die Eintrittskarte erhalten hat, denn:
a) wie ist denn der Arbeitgeber an die "Passbilder" dafür gekommen?
Ich vermute, dass zusammen mit der Familienkarte ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden muss.
b) wer haut seinem AG so vor den Kopp und lehnt ein Geschenk ab?
Die Annahme des Geschenks gehört zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten.
c) mit Ablehnung des Geschenks hätte man auch das Arbeitsverhältnis gefährden können?
Richtig, die Ablehnung des Geschenks würde dazu führen, dass man die Arbeitsstelle gefährdet.



Bild
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22299
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#11

Beitrag von Olivia »

Die Karten müssen von § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB II aus verschoben werden.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22299
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#12

Beitrag von Olivia »

:verlegen:
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#13

Beitrag von Upstocker »

Naja, die Karten möchten wir schon ganz gerne nutzen. Mein AG ist auch Sponsor für den Zoo und hat auch eine Patenschaft für ein Tier übernommen.
Es gibt keine Betriebsvereinbarung für Geschenke an Arbeitnehmer. Die Karten haben wir anlasslos bekommen, weil mein AG eben meine finanzielle Situation kennt. Man will ja vor allem meinen Kindern etwas Gutes tun und mich finanziell entlasten. Die Probleme, die daraus im ALGII-Bezug entstehen, kennt der AG nicht. Er hat mich mündlich gefragt, ob ich die Karten haben möchte und ich habe das bejaht. Hätte ich das nicht gemacht, wäre man zumindest irritiert gewesen. Mir war schon klar, daß die Annahme des "Geschenks" ein Aufhänger für die SB-Schergen werden kann. Das muß ich jetzt eben ausfechten. Danke für den Hinweis auf § 11a Abs. 5 SGB II. Ich hatte das oben schon formuliert, ohne die rechtliche Begründung.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35653
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#14

Beitrag von marsupilami »

Mal 'ne ganz andere Idee:
Wenn ich es recht verstanden habe, tauchen die Karten doch nur als Mehr-Brutto auf der Lohn-/Gehalts-Abrechnung auf.
Das Netto auf der Abrechnung bleibt gleich.
In der Lohn-/Gehalts-Abrechnung wird aber garantiert nicht drinnestehen, dass damit Zoo-Karten beziffert sind.

Was, wenn im Vorfeld dem JC erstmal garnix erklärt wird?
Erst wenn die fragen, dann entsprechend sagen: es gab Zookarten für die Kids als Weihnachtsgeschenk.
Laut Aushang Zoo sind pro Karte XX,xx Euronen anzusetzen.
Mehr erstmal nicht.

Erst wenn die rumzicken, dann das große Besteck auffahren.

Wäre das eine realistische und halbwegs gesetzes-konforme Handhabung?
Signatur?
Muss das sein?
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#15

Beitrag von Upstocker »

Guter Ansatz, marsu.
Ich schaue erstmal, was auf meinem Gehaltszettel steht, bzw. ob und als welche Lohnart die das eingetragen haben.
Dauert aber noch etwas, weil ich den erste Ende des Monats bekomme. Vorher würde ich das JC auch nicht damit konfrontieren.
Meine Bescheide bekomme ich ohnehin vorläufig. Insofern sollte da nix anbrennen.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#16

Beitrag von HarzerUrvieh »

Nur mal so in die Tüte gesprochen:

Besteht die Möglichkeit, dass Du innerhalb diesen Jahres aus dem Bezug ziehst?
Und dein AG könnte die KArten eventuell erst danach auf der Entgeldabrechnung erscheinen lassen?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#17

Beitrag von Upstocker »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 13:56 Besteht die Möglichkeit, dass Du innerhalb diesen Jahres aus dem Bezug ziehst?
Und dein AG könnte die KArten eventuell erst danach auf der Entgeldabrechnung erscheinen lassen?
Das ist alles schon gelaufen. Fehlt quasi nur noch der Ausdruck aus der Lohnsteuersoftware.
Danke für alle Einlassungen. Ich warte mal ab, was auf dem Papier steht, ggf. komme ich dann hier noch mal
darauf zurück.

Ansonsten werde ich wohl noch eine (laaaaaaaange) Weile im Bezug bleiben müssen.
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#18

Beitrag von Upstocker »

Der Arbeitgeber hat für Dezember 2019 folgende Lohnarten verbucht:

4205 Zookarten aus Verlosung 100,00
6775 Abzug Sachzuwendung-100,00

Netto ist es dann quasi wie sonst. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß ich laut Bescheid vom Oktober im
Dezember 2019 KEINEN Anspruch auf ALG II Leistungen habe. Ist es dann nicht sowieso egal, was mir im Dezember zufliesst?
Wir hatten so etwas ähnliches schon mal hier:

viewtopic.php?f=26&t=16898
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#19

Beitrag von Koelsch »

Dann ist es egal nach meiner Meinung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35653
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#20

Beitrag von marsupilami »

Sehe ich auch so.
Wenn Du eh keinen Anspruch hast, dann dürfen die - eigentlich - auch nix verlangen.

Also laufen lassen.
Mit den Kids in den Zoo gehen, schöne Zeit haben und das JC einen guten Mann sein lassen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#21

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Do 23. Jan 2020, 10:06 ...... und das JC einen guten Mann sein lassen.
Das dürfte sehr, sehr schwierig werden :jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#22

Beitrag von Upstocker »

Koelsch hat geschrieben: Do 23. Jan 2020, 10:14 Das dürfte sehr, sehr schwierig werden :jojo: :jojo:
LOL, YMMD. :D
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35653
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#23

Beitrag von marsupilami »

Artet jetzt zwar in OT aus, aber ich bin schon so schalu, dass ich den Kommentar von Wampe erst falsch interpretiert habe.
Ich dachte: die Kinder sind doch in der BG, und wenn der BG nix zufließt, dann hat es das JC auch nicht zu interessieren, was den Kindern zufließt.

Die Kinder selbst werden sicherlich begeistert sein, wenn ihnen über den Pappa so eine Dauerkarte für den Zoo "zufließt".
Signatur?
Muss das sein?
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Anrechnung Sachbezug Arbeitgeber

#24

Beitrag von Upstocker »

marsupilami hat geschrieben: Do 23. Jan 2020, 13:14 Ich dachte: die Kinder sind doch in der BG, und wenn der BG nix zufließt, dann hat es das JC auch nicht zu interessieren, was den Kindern zufließt.
Korrekt, die Kinder sind (zeitweise) Teil der BG. Die Karte ist aber Bestandeil MEINES Gehalts.
Klar, die Kinder freuen sich darüber. Das ist schon ein attraktiver Zoo.
hashtag_haas
Beiträge: 4
Registriert: Mo 4. Sep 2023, 13:06

Anrechnung 50€ Gutschein (Sachbezug) vom Arbeitgeber

#25

Beitrag von hashtag_haas »

Hallo alle! Ich habe eine brennende Frage:
Ich bekomme seit diesem Monat von meinem Arbeitgeber einen 50€ Gutschein von Lidl zusätzlich zu meinem Gehalt. Ich bin mit meiner Freundin zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Wird dieser 50€ Gutschein als Sachleistung betrachtet und es wird mir nichts abgezogen, oder werden die 50€ von den Leistungen des Bürgergelds abgezogen, da sie auf der Lohnabrechnung auftauchen?
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“