Mehrbedarf Mittagessen WfbM

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Koelsch
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Mehrbedarf Mittagessen WfbM

#1

Beitrag von Koelsch »

Bisher wurde für eine behinderte in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitende junge Frau Mittagessen dort von der LVR im Rahmen der Eingliederungshilfe gezahlt.

Durch das Bundesteilhabegesetz BTHG sind die wohl jetzt nicht mehr zuständig, es wurde Ende Oktober 19 Antrag nach § 42b SGB XII beim jetzt wohl zuständigen Sozialamt gestellt. Vor dort bisher gähnendes Schweigen, die WfbM bekam jetzt im Januar kein Essensgeld.

Meine Frage: Ist für solche Anträge auch die enge Fristenregelung des § 14 SGB IX anwendbar?

Ich habe erst mal "freundliches Nachfragen beim Sozialamt empfohlen
Sehr geehrte Frau Sozial-SB,

leider habe ich auf mein Schreiben vom 30.11.2019 und meinen Antrag vom 29.10.2019 noch nichts gehört. Wie ist da der Stand der Dinge, warum meinen Sie nicht ggf. vorläufig nach § 44a SGB XII entscheiden zu können?

Ich bitte um eine kurzfristige rechtsmittelfähige Antwort.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Mehrbedarf Mittagessen WfbM

#2

Beitrag von marsupilami »

Das sieht mir nach Anbahnung von Behörden-Ping-Pong aus.

Ab wann kann Untätigkeitsklage eingereicht werden?

Mindestens aber nicht nur an SB sondern auch gleich in Kopie an Behördenleiter und Landrat.
Alles andere ist doch wieder ....
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Koelsch
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Re: Mehrbedarf Mittagessen WfbM

#3

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, ob Eilverfahren geht. Ich weiß nicht, um wie viel Geld es geht. Die Sache erfuhr ich gestern bei der "Dreherei", da war nicht viel Zeit, um da nachzuhakem.
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Koelsch
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Re: Mehrbedarf Mittagessen WfbM

#4

Beitrag von Koelsch »

Der Betrag ergibt sich aus § 42b SGB XII = 17 € / Woche bei einer 5-Tagewoche
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marsupilami
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Re: Mehrbedarf Mittagessen WfbM

#5

Beitrag von marsupilami »

Wenn aber der/die Betreuer*in das womöglich vom Regelsatz abknappsen muss, ist das auch nicht lustig.

Ich würde da nur noch dieses eine Mal nachfragen, aber dabei auch - wie ich schon gepostet hatte - einen Verteiler-Vermerk mit reinnehmen und entsprechende Kopie an die anderen Adressaten verschicken.
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Koelsch
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Re: Mehrbedarf Mittagessen WfbM

#6

Beitrag von Koelsch »

Den Hinweis hab ich schon weitergeleitet - ist natürlich richtig, gleich mehrere einschalten, auch "die oben".
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marsupilami
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Re: Mehrbedarf Mittagessen WfbM

#7

Beitrag von marsupilami »

@ Wampe: Aber selbst wenn Du recht hast, ist es ein Unding, die Betroffenen solange im Unklaren zu lassen.
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