Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Hallo,
folgende Situation:
- 12/19 wurde Wohngeld und Alg2 beantragt.
- ALG2 wurde wegen Studentenstatus abgelehnt.
- Wohngeld wollte weitere Bescheide, unter anderem ALG2-Bescheide und Auskünfte über Einkommen (da zu wenig)
- Da Geld fehlte wurde geliehen und Krankenkasse nicht bezahlt, Miete und evtl. Wohnungsverlust konnte abgewehrt werden. Allerdings steht für Krankenkasse evtl. ein Pfändungsverfahren an. (Jenachdem wie schnell ich das Geld zusammen bekomme.
- 02.01.2020 exmatrikuliert, neuer Antrag bei Alg2, Bescheid wird anfang Feb. erwartet.
-Wohngeld läuft noch, wenn wird evtl. für Nov./Dez. 19 gezahlt.
Meine Frage: Wenn ich eine Nachzahlung für's Wohngeld erhalte greift dann das Zuflussprinzip? Die Zahlung wäre doch eine zweckgebundene Sozialleistung und greift für einen Zeitraum, in für den kein ALG2 gezahlt wurde.
Genau diese Summe fehlt mir für die Krankenkasse, was u.a. dazu führen könnte das ich bald eingeschränkt Versichert bin.
folgende Situation:
- 12/19 wurde Wohngeld und Alg2 beantragt.
- ALG2 wurde wegen Studentenstatus abgelehnt.
- Wohngeld wollte weitere Bescheide, unter anderem ALG2-Bescheide und Auskünfte über Einkommen (da zu wenig)
- Da Geld fehlte wurde geliehen und Krankenkasse nicht bezahlt, Miete und evtl. Wohnungsverlust konnte abgewehrt werden. Allerdings steht für Krankenkasse evtl. ein Pfändungsverfahren an. (Jenachdem wie schnell ich das Geld zusammen bekomme.
- 02.01.2020 exmatrikuliert, neuer Antrag bei Alg2, Bescheid wird anfang Feb. erwartet.
-Wohngeld läuft noch, wenn wird evtl. für Nov./Dez. 19 gezahlt.
Meine Frage: Wenn ich eine Nachzahlung für's Wohngeld erhalte greift dann das Zuflussprinzip? Die Zahlung wäre doch eine zweckgebundene Sozialleistung und greift für einen Zeitraum, in für den kein ALG2 gezahlt wurde.
Genau diese Summe fehlt mir für die Krankenkasse, was u.a. dazu führen könnte das ich bald eingeschränkt Versichert bin.
Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Wollte gerade abschalten.
Deshalb auf die Schnelle: Schau mal in § 16 SGB V, Abs. 3a, S.2 und Satz 4! ==>> Sobald Du im ALG-II-Bezug bist, endet das "Ruhen" der Mitgliedschaftsrechte.
Ob Du dann die Versicherungsbeiträge gleichwohl irgendwann entrichten musst, kann man dann immer noch in Ruhe abklären ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Hallo,
schön das noch jemand schlaflose Nächte hat. Danke das beruhigt mich etwas.
Die Forderungen beziehen sich auf November/Dezember, wo ich noch kein ALG2 Anspruch habe, aber ich werd mich da auf jeden Fall noch mal melden. Evtl. ist eine Ratenzahlung möglich? Schön wäre es jedoch wenn ich die 400€ sofort mit dem Wohngeldanspruch aus Nov/Dez. bezahlen könnte. Immerhin war das Geld auch für diese Monate gedacht aber ich fürchte, dass sie es als Zuflussprinzip jetzt abziehen und die Schulden bei mir hängen bleiben.
schön das noch jemand schlaflose Nächte hat. Danke das beruhigt mich etwas.
Die Forderungen beziehen sich auf November/Dezember, wo ich noch kein ALG2 Anspruch habe, aber ich werd mich da auf jeden Fall noch mal melden. Evtl. ist eine Ratenzahlung möglich? Schön wäre es jedoch wenn ich die 400€ sofort mit dem Wohngeldanspruch aus Nov/Dez. bezahlen könnte. Immerhin war das Geld auch für diese Monate gedacht aber ich fürchte, dass sie es als Zuflussprinzip jetzt abziehen und die Schulden bei mir hängen bleiben.
- kleinchaos
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Meiner Meinung nach ist es Zufluss und damit anrechenbar.
Was anderes wäre der Fall einer Bekannten: Ex zahlt für ein halbes Jahr Unterhalt nach. Der wurde ihr aber in den jeweiligen Monaten schon als Einkommen angerechnet, obwohl er nicht gezahlt wurde. JC hat aber auch nicht ausgeglichen. Trotzdem gab es erstmal einen netten Kampf beim WBA
Was anderes wäre der Fall einer Bekannten: Ex zahlt für ein halbes Jahr Unterhalt nach. Der wurde ihr aber in den jeweiligen Monaten schon als Einkommen angerechnet, obwohl er nicht gezahlt wurde. JC hat aber auch nicht ausgeglichen. Trotzdem gab es erstmal einen netten Kampf beim WBA
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Ich fürchte auch, dass die das als anrechenbaren Geldzugang nach dem Zuflußprinzip anrechnen werden.
Denn auch Rückerstattungen des Vermieters aus der NK-Abrechnung werden ja gerne vom JC angenommen, auch wenn diese Rückerstattung in einem Nicht-ALG-II-Zeitraum "erwirtschaftet" wurde.
Den Versuch eines Widerspruches ist es aber doch wert.
Argumentation in der Richtung, die schon angesprochen wurde:
a) Kein Einkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes, sondern zur Deckung der Miet-Ansprüche des Vermieters - also Zweckbindung
und das auch noch
b) für einen Zeitraum, in dem kein ALG II bezogen wurde
Ob's hilft, ist wie gesagt fraglich.
Denn auch Rückerstattungen des Vermieters aus der NK-Abrechnung werden ja gerne vom JC angenommen, auch wenn diese Rückerstattung in einem Nicht-ALG-II-Zeitraum "erwirtschaftet" wurde.
Den Versuch eines Widerspruches ist es aber doch wert.
Argumentation in der Richtung, die schon angesprochen wurde:
a) Kein Einkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes, sondern zur Deckung der Miet-Ansprüche des Vermieters - also Zweckbindung
und das auch noch
b) für einen Zeitraum, in dem kein ALG II bezogen wurde
Ob's hilft, ist wie gesagt fraglich.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Googeln hilft manchmal
https://www.verbraucherhilfe.de/schulde ... eistungen/
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/pf ... zahlungen/1. Pfändung bei Einkommensnachzahlungen
Im Pfändungsrecht gilt die Regel, dass die Pfändbarkeit des monatlichen Einkommens danach bestimmt wird, für welchen Zeitraum (insb. für welchen Monat) die Einkommenszahlung erfolgt. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung selbst. Denn in § 850c Abs. 1 ZPO spricht bei der Bestimmung des pfändbaren Einkommens ausdrücklich vom
„Zeitraum, für den es gezahlt wird“.
Das aber bedeutet, dass die Pfändbarkeit eben nicht davon abhängt, wann das Einkommen gezahlt wird (oder in welchen Margen), sondern für welchen Monat.[1]
Nachzahlungen führen so letztlich zu einer Zuordnung der nachgezahlten Summe zu einem bestimmten Nachzahlungsmonat, für den sich dadurch nachträglich eine andere Einkommenshöhe ergibt. Das bedeutet auch, dass bei einer bestehenden Pfändung die Pfändungsbeträge für den betreffenden Monat noch nachträglich bestimmt bzw. korrigiert werden müssen.[2]
Dagegen gelten alle Sachleistungen generell als unpfändbar (beispielsweise die von der Agentur für Arbeit finanzierte Erstausstattung der Wohnung). Außerdem sind auch die Sozialhilfe
das Arbeitslosengeld II
Ansprüche aus Erziehungs- und Elterngeld
das Mutterschaftsgeld
das Wohngeld
Leistungen der Pflegeversicherung
generell unpfändbar. Eine Ausnahme ist beim Wohngeld nur dann zu machen, wenn es sich bei dem Gläubiger um den Vermieter des Schuldners handelt und dieser anführt, mit der Pfändung solle die wirtschaftliche Sicherung von dessen Wohnraum bewirkt werden.
https://www.verbraucherhilfe.de/schulde ... eistungen/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Ja, Wohngeldnachzahlung wäre für einen "normalen" Gläubiger nicht pfändbar. Das JC aber "pfändet" nicht, sondern findet das Wort "Anrechnung" dafür - und das ist ja ganz was anderes, das geht also.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Geht um die KV und nicht ums JC.
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- marsupilami
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Günter: Jein!
Thread-Ersteller*in will ja mit dem nachgezahlten Wohngeld die KV bezahlen.
Wird aber nach unserer Auffassung nicht funktionieren, weil JC den Geldeingang (Nachzahlung Wohngeld) einfach anrechnen wird und nicht als Durchgangsposten an die KV ansehen wird.
Thread-Ersteller*in will ja mit dem nachgezahlten Wohngeld die KV bezahlen.
Wird aber nach unserer Auffassung nicht funktionieren, weil JC den Geldeingang (Nachzahlung Wohngeld) einfach anrechnen wird und nicht als Durchgangsposten an die KV ansehen wird.
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Muss das sein?
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Nein, Günter, das ist miteinander verbunden:
In 11 + 12 /2019 gab es keinen H-4-Anspruch (Ausschluss wg BAföG, vgl. § 7 IV SGB II), und deshalb möglicherweise WohnG.
WohnG wird ggf. jetzt, während bereits H-4-Berechtigung (nach Exmatrikulation) besteht, nachgezahlt.
Mit der Nachzahlung könnte KK bedient werden. Das geht aber nur, wenn die Wohngeldnachzahlung nicht als (bereites) Einkommen gewertet wird.
--> Greift hier § 11a III 1 SGB II ein?
Edit: Marsu war etwas schneller
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- marsupilami
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Könnte man meiner Meinung nach drauf herumreiten bzw. einen Widerspruch begründen.
Wird zu einem bestimmten Zweck erbracht.
Wird aber trotzdem kniffelig.
Denn "die Leistungen nach diesem Buch" - SGB II - dienen ja zumindest in Teilen - KdU - dem selben Zweck.
Bleibt doch nur der unterschiedliche Zeitraum.
Wohngeld ist öffentlich-rechtliche Vorschrift.(3) 1Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen.
Wird zu einem bestimmten Zweck erbracht.
Wird aber trotzdem kniffelig.
Denn "die Leistungen nach diesem Buch" - SGB II - dienen ja zumindest in Teilen - KdU - dem selben Zweck.
Bleibt doch nur der unterschiedliche Zeitraum.
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Im Urteil B 14 AS 35/16 R | BSG vom 25.10.2017 wird in Rn 26 ff dargelegt, dass eine Nachzahlung von Kinderzuschlag dem Zweckmonat zuzurechnen ist und nicht dem Monat des Zuflusses.
Andererseits hat das LSG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 19.10.2016 (L 4 AS 736/15) dies in Rn 34 - 38 ausdrücklich abgelehnt.
Ich befürchte, dass dieses Urteil durchschlagen wird.
@KatrinW sollte mit der KK zu einer monatlichen Ratenzahlung gelangen; wegen des H-4-Bezugs vielleicht eine Ratenhöhe von nur 20 € anstreben?
Andererseits hat das LSG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 19.10.2016 (L 4 AS 736/15) dies in Rn 34 - 38 ausdrücklich abgelehnt.
Ich befürchte, dass dieses Urteil durchschlagen wird.
@KatrinW sollte mit der KK zu einer monatlichen Ratenzahlung gelangen; wegen des H-4-Bezugs vielleicht eine Ratenhöhe von nur 20 € anstreben?
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Hallo,
erst mal danke für die vielen Antworten.
Ich hab dieses Urteil gefunden, aber ich weiß nicht ob das noch greift
https://www.judicialis.de/Verwaltungsge ... .2004.html
Wie sieht es den aus, wennn ich den Anspruch versuche an die Krankenkasse abzutreten? Oder an den Vermieter, immerhin bin ich einem Monat im Verzug, den aber die ALG2-Stelle ausgleichen sollte. Ich bin mir nicht sicher ob die Wohngeldstelle sich da überhaupt drauf ein läst aber wenn ja würden sie doch direkt an die KK zahlen, sowas würde i.d.R. ja auch mit dem Mieter klappen.
erst mal danke für die vielen Antworten.
Ich hab dieses Urteil gefunden, aber ich weiß nicht ob das noch greift
https://www.judicialis.de/Verwaltungsge ... .2004.html
Wie sieht es den aus, wennn ich den Anspruch versuche an die Krankenkasse abzutreten? Oder an den Vermieter, immerhin bin ich einem Monat im Verzug, den aber die ALG2-Stelle ausgleichen sollte. Ich bin mir nicht sicher ob die Wohngeldstelle sich da überhaupt drauf ein läst aber wenn ja würden sie doch direkt an die KK zahlen, sowas würde i.d.R. ja auch mit dem Mieter klappen.
Zuletzt geändert von KatrinW am Sa 1. Feb 2020, 13:10, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Keine schlechte Idee, und wenn die Zahlung gar nicht erst auf Deinem Konto auftaucht, fällt es dem JC ggf. auch nicht auf.
Andererseits: Wenn es aufkippen sollte, dann könnte man daran denken, hier einen "Sozialleistungsbetrug" (schau mal in § 263 StGB) zu sehen.
Das Urteil des VGH BaWü ist förmlich nicht mehr zutreffend, da es noch zum alten BSHG ergangen ist. (Die alte Sozialhilfe wurde per 2004/2005 geändert: Grundsätzlich nur noch voll erwerbsgeminderte Personen fallen in den Bereich des SGB XII, ansonsten ist SGB II zuständig. Gleichzeitig wurde die alte Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Zum selben Datum änderte sich auch die Zuständigkeit bei der Sozialhilfe: Während bis 2004 die Verwaltungsgerichte zuständig waren, sind es ab 2005 die Sozialgerichte [mit Sachgebietsbezeichnung "SO" im Aktenzeichen]).
Inhaltlich könntest Du auch aus diesem Urteil leider keinen Honig saugen ...
Andererseits: Wenn es aufkippen sollte, dann könnte man daran denken, hier einen "Sozialleistungsbetrug" (schau mal in § 263 StGB) zu sehen.
Das Urteil des VGH BaWü ist förmlich nicht mehr zutreffend, da es noch zum alten BSHG ergangen ist. (Die alte Sozialhilfe wurde per 2004/2005 geändert: Grundsätzlich nur noch voll erwerbsgeminderte Personen fallen in den Bereich des SGB XII, ansonsten ist SGB II zuständig. Gleichzeitig wurde die alte Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Zum selben Datum änderte sich auch die Zuständigkeit bei der Sozialhilfe: Während bis 2004 die Verwaltungsgerichte zuständig waren, sind es ab 2005 die Sozialgerichte [mit Sachgebietsbezeichnung "SO" im Aktenzeichen]).
Inhaltlich könntest Du auch aus diesem Urteil leider keinen Honig saugen ...
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Das JC weiß das ich Wohngeld beantragt habe, würde es also garnicht verschweigen. Die Frage ist halt, ob da das Zuflussprinzip greift. (Eine m.M. absolut hirnrissige Regelung, sobald ich Arbeit aufnehme und man einen Tag zu früh zahlt ist man gleich den Beitrag schuldig, schräg und absolut unfair)
Vermutlich geht Abtreten nur für den Vermieter. Dann würde defacto ein alter Anspruch gegen mich mit einem alten Anspruch von mir beglichen werden und ich hätte das Geld nie gesehen (kein Zufluss) Damit hätte ich meine finanzielle Situation nicht geändert, sondern nur eine andere Schuldenquelle gestillt. Das würde mich dann etwas befreien um die KK zu bezahlen.
Vermutlich geht Abtreten nur für den Vermieter. Dann würde defacto ein alter Anspruch gegen mich mit einem alten Anspruch von mir beglichen werden und ich hätte das Geld nie gesehen (kein Zufluss) Damit hätte ich meine finanzielle Situation nicht geändert, sondern nur eine andere Schuldenquelle gestillt. Das würde mich dann etwas befreien um die KK zu bezahlen.
Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Ja, das Zuflussprinzip hat so seine Tücken - aber eben auch seine Vorteile.
Wenn Du z.B. heute in ALG 2 rutschest Dir aber morgen das Finanzamt mit einer "satten" Einkommensteuerforderung aus 2018 kommt, dann kannst Du diese "alte" Forderung durchaus von Deinem heutigen Einkommen abziehen = das JC zahlt die (falls Du aufstocken Einkommen erzielst)
Wenn Du z.B. heute in ALG 2 rutschest Dir aber morgen das Finanzamt mit einer "satten" Einkommensteuerforderung aus 2018 kommt, dann kannst Du diese "alte" Forderung durchaus von Deinem heutigen Einkommen abziehen = das JC zahlt die (falls Du aufstocken Einkommen erzielst)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Also mal Butter bei die Fische!
Was dem/der Thread-Ersteller*in raten?
Anspruch abtreten und möglicherweise eine Strafanzeige wg. Sozialbetrug riskieren?
Oder erstmal laufen lassen und wenn das JC tatsächlich anrechnet zumindest mal einen Widerspruch riskieren?
Was dem/der Thread-Ersteller*in raten?
Anspruch abtreten und möglicherweise eine Strafanzeige wg. Sozialbetrug riskieren?
Oder erstmal laufen lassen und wenn das JC tatsächlich anrechnet zumindest mal einen Widerspruch riskieren?
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Muss das sein?
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Ich würde abtreten und wie folgt argumentieren:
Antrag auf WG wurde rechtzeitig gestellt, ich bin nicht für die Bearbeitungszeiten der Behörde verantwortlich. Zum Überleben mussten die Beiträge, die der KV geschuldet wurden verwendet werden, die Nachzahlung des WG ist zweckgebunden für den Bewilligungszeitraum und wurden damit zu Recht an die KV abgetreten.
Antrag auf WG wurde rechtzeitig gestellt, ich bin nicht für die Bearbeitungszeiten der Behörde verantwortlich. Zum Überleben mussten die Beiträge, die der KV geschuldet wurden verwendet werden, die Nachzahlung des WG ist zweckgebunden für den Bewilligungszeitraum und wurden damit zu Recht an die KV abgetreten.
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Ich denke auch, dass die Anrechnung geschluckt werden sollte und stattdessen eine geringe Rate mit der KK ausgehandelt wird.
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Dem Gerechtigkeitsempfinden nach müsste eigentlich eine Regelung existieren, dass ab dem Zeitpunkt der vollständigen Vorlage von Unterlagen bei der Wohngeldstelle und einer als angemessen zugestandenen Bearbeitungsdauer der Anspruch auf Wohngeld zu einer Forderung gegen die Wohngeldstelle wird und diese Forderung zum (ALG II-Schon-)Vermögen gehört. Ansonsten läge es im zufälligen Einflussbereich der Wohngeldstelle, ob eine Nachzahlung angerechnet wird oder nicht. Geht der Zahlungslauf regulär durch, dann würde es nicht angerechnet werden. Ist in der Wohngeldstelle Grippesaison, Personalmangel, eine Akte verlegt oder sonstiges und gibt der Sachbearbeiter somit die Überweisung zu spät ein, dann kommt das Geld zu spät und es wird angerechnet.
https://www.sozialleistungen.info/forum ... -gewertet/
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich allerdings auch an eine Jobcenter-Broschüre, die Kölsch mal hatte, wo "Forderungen gegen Dritte gleich Vermögen" aus dem Heft in einer späteren Auflage gestrichen worden sind. Die Sachlage scheint demnach nicht ganz unumstritten zu sein.
https://www.sozialleistungen.info/forum ... -gewertet/
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich allerdings auch an eine Jobcenter-Broschüre, die Kölsch mal hatte, wo "Forderungen gegen Dritte gleich Vermögen" aus dem Heft in einer späteren Auflage gestrichen worden sind. Die Sachlage scheint demnach nicht ganz unumstritten zu sein.
- marsupilami
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Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
@ Olivia: Du kannst ja mal die ganzen Abgeordneten Deines Wahlkreises zum Thema "Gerechtigkeitsempfinden unter Berücksichtigung der Arbeitsweise von Behörden" anschreiben.
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Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Mal angenommen ich trete die Ansprüche an meinen Vermieter ab und informiere das JC darüber, dann würde ich mich damit doch nicht strafbar machen, oder? Meine irgendwas verpflichtendes dazu auch in meinem Mietvertrag gelesen zu haben, muss ich noch mal nachschlagen.
Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Nachtrag: was ist mit der Pflicht zur Vorauszahlung des Wohngeldes durch die Wohngeldstelle? Nach § 26 II WoGG ist Wohngeld stets im voraus zu zahlen - ich denke mal, um genau solche Scherereien wie bei der TE zu vermeiden. Wird nun Wohngeld neu beantragt, liegt es in der Natur der Sache, dass zuerst einmal der Antrag bearbeitet und beschieden werden muss, bevor die erste Überweisung stattfinden kann.
Die Anrechnung von Wohngeld auf ALG II, was aufgrund Wohngeld-Erstantragstellung zwangsläufig "verspätet" gezahlt wird, könnte grob unbillig sein. Denn damit würden Erstantragsteller auf Wohngeld gegenüber bereits länger im Wohngeldbezug befindlichen Personen, die das Geld monatlich im voraus erhalten, benachteiligt werden.
Die Anrechnung von Wohngeld auf ALG II, was aufgrund Wohngeld-Erstantragstellung zwangsläufig "verspätet" gezahlt wird, könnte grob unbillig sein. Denn damit würden Erstantragsteller auf Wohngeld gegenüber bereits länger im Wohngeldbezug befindlichen Personen, die das Geld monatlich im voraus erhalten, benachteiligt werden.
Re: Wohngeldnachzahlung als Einkommen?
Ich glaube das Argument zieht nicht, da z.B. Arbeitnehmer die ihren Lohn verspätet kriegen auch in die Röhre schauen und defacto schlechter gestellt werden, weil sie z.B. Kredite für den Zeitraum aufgenommen haben. Deshalb auch die Idee mit dem Abtreten, da ich gelesen habe, dass man Lohnanspruch ans JC abtreten könne um Zahlungsverzug zu überbrücken.