Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

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HarzerUrvieh
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Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Servus miteinander,

folgendes:
Widerspruch eingelegt, Eingang am 04.02.20,
Antwort a) Mitteilung Eingang und Verfahrensnummern, Datum 05.02.2020 / Eingang heute.
Antwort b) Da Widerspruch bisher nicht begründet, bitte bis xy begründen (in 13 Tagen), sonst Entscheidung nach Aktenlage. Datum 06.02.2020 / Eingang heute.

Also, wieviel Zeit sollte ich bekommen, um einen Widerspruch zu begründen. Weniger als 14 Tage ganz sicher nicht, oder?

Um wieviel Wochen werde ich die Frist wohl verlängern können? Vier bis sechs Wochen wären super, da ich voher keine Zeit habe, den Widerspruch "sauber" zu begründen.

Andererseits überlege ich auch, die Begründung bis zum Klageverfahren auszusetzen. Denn, egal wie ich den W. begründe, JC wird in sowieso ablehnen, oder?
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Koelsch
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#2

Beitrag von Koelsch »

Da gibt es meines Wissens keine festgelegten Fristen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Na dann, versuche ich mal ein wenig Zeit zu "schinden". Ich habe da nichts zu verlieren. Danke!
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tigerlaw
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#4

Beitrag von tigerlaw »

Wenn Du nicht fristgerecht antwortest, wird der Widerspruch vermutlich als unbegründet ("nach Aktenlage") zurückgewiesen werden.

Ggf. kannst Du natürlich auch noch eine Fristverlängerung beantragen; eine erstmalige Verlängerung um bis zu 4 Wochen dürfte auch unproblematisch sein.

Wenn Du dann die Argumente eingereicht hast, und gleichwohl der Widerspruch zurückgewiesen wird, kannst Du in der Klage natürlich erneut Deine Begründung vortragen.

Du kannst natürlich auch Fristvelängerung bei der Widerpsruchsstelle beantragen, aber gleichwohl keine Begründung nachreichen - dfnn wird eben dann "nach Aktenlage" entschieden. :unschuld: :unschuld:

Wenn der Widerspruchsbescheid ergeht, musst Du natürlich innerhalb eines Monats Klage erheben.

In der erstgenannten Alternative (also keine Meldung zur Fristverlängerung an die Widerspruchsstelle) solltest Du dann nur eine "nackte Klage beim SG einreichen und eine Fristverlängerung beantragen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
HarzerUrvieh
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Stand heute werde ich kurz vor Fristende eine Verlängerung "beantragen". Dabei werde ich auch erfragen, in wieweit sich der Aufwand denn lohnt. Denn bisher kam nur Grütze von der W-Stelle.

Und wenn es sowieso zur Klage kommt, dann begründe ich im Klageverfahren.

Bis dahin bin ich vielleicht auch schon ein Schriftsätze, im parallelen Klageverfahren, weiter. Ich baue darauf, dass ich dann mehr Futter für eine gute Begründung habe.
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Olivia
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#6

Beitrag von Olivia »

Kann man auch mehrfach Fristverlängerung beantragen und dann keine Begründung geben?
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tigerlaw
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#7

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Sa 8. Feb 2020, 23:41 Kann man auch mehrfach Fristverlängerung beantragen und dann keine Begründung geben?
Widerspruchsverfahren ist formlos. Man kann sicherlich so handeln.

Nur ist die Frage, ob man beim nächsten Mal Entgegenkommen findet.

Hartzer-Urvieh ist derzeit weg vom JC und kann sich so was eher leisten als jemand, der voraussichtlich noch längere Zeit auf deren Payroll steht ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#8

Beitrag von Olivia »

Evtl. gibt es ja Gründe für Hartzer Urvieh, ein langes Verfahren anzustreben, unter Inkaufnahme, dass die 3-Monats-Frist dann hinfällig wird. Dann sollte er Fristverlängerung um vier Wochen beantragen und gegen Ende der Frist noch mal um einen weiteren Monat. Am Ende schickt er dann eine kurz Notiz, dass der Sachverhalt zu umfangreich wäre für eine zeitnahe Bearbeitung und er um weiteren Aufschub bittet, ohne Terminangabe, und wartet dann einfach ab. Irgendwann wird ja dann der Widerspruchsbescheid kommen.
HarzerUrvieh
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich will das Verfahren erstmal nicht in die Länge ziehen. Aber, keine 24h Stunden nach meinem Widerspruch flattert hier eine Fristsetzung zur Begründung ein, die mir weniger als 14 Tage Zeit lässt.

Ich vermute, das JC geht wieder davon aus, dass es von mir etwas erstattet bekommt. Und deshalb hat das JC es eilig.

Ich weiß aber noch gar nicht, ob ich etwas erstatten muss oder ob ich eine Nachzahlung erkämpfen darf. Mir fehlt die Zeit, die Zahlen mal genauer zu prüfen. Bei einem vorigen BWZ stellte sich ja heraus, dass ich eine Nachzahlung fordern kann...

So oder so, in den nächsten Wochen habe ich keine Zeit für´s JC. Abgesehen davon, muss ich ja darauf warten, dass das Sozialverfahren für mich auch auslagen- und gebührenfrei wird. Dazu gehört für mich auch, Vorkasse für die benötigte Zeit und die benötigten Materialien. Das ist eben nich das "Privatvergnügen" eines Leistungsbeziehers. Und da ich das gerade in einem Klageverfahren als "Beschwerdegrund" habe, warte ich doch etwas mit meiner Widerspruchsbegründung ab. Im "Notfall" kann ich ja im anschließenden Klageverfahren begründen ;-)
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Olivia
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#10

Beitrag von Olivia »

SgDuH,

hiermit beantrage ich für meine Stellungnahme eine Fristverlängerung für weitere sechs Wochen nach dem von Ihnen genannten Termin, d.h. bis zum 5. April 2020. Tatsache ist, dass mir die Zeit fehlt, die Zahlen einmal genauer prüfen zu können. In den nächsten Wochen habe ich deswegen keine Möglichkeit, die umfangreiche Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen vorzunehmen, um darauf aufbauend die von Ihnen gewünschte Stellungnahme abgeben zu können. Der Grund ist, dass derzeit ein hoher Auftragsstand vorliegt und ich wegen der vielen Arbeit nicht eher zur Bearbeitung der Jobcenter-Unterlagen komme.
HarzerUrvieh
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Re: Widerspruchsverfahren - zeitlicher Ablauf

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke, Olivia.

So was in der Art habe ich schon versandfertig. Jedoch bitte ich hier niemanden mehr, sondern teile mit das....

Denn egal was wir Kunden dem JC im W-Verfahren vorlegen, die entscheiden sich doch eh gegen uns. Die Hand die mich füttert...
Also wird die Widerspruchsstelle gegen den Kunden oder für das JC entscheiden. Dann kann ich mir auch die Zeit nehmen und erst im Klageverfahren begründen. Das spart mir zumindest die Kopiererei. Denn im Klageverfahren "greifen" die beiden Rechtsschutzversicherungen ;-)
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