Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#1

Beitrag von petermaier »

Hallo Forum,

eine Frage, ich habe mir zum 9.1. online arbeitssuchend gemeldet, war am 29.1 auf dem AA zum persönlichen Erscheinen,

am 4.2. hab ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld im Online-Tool endgültig abgeschickt.

Ich möchte den Gründerzuschuß beantragen, dazu braucht man - meines Wissens - 150 Tag Restanspruch Arbeitslosengeld.

Zuvor hatte ich genau 1 Jahr gearbeitet, d.h. ich hätte einen Anspruch von 180 Tagen, richtig ?

Es kommt eine Woche Sperrzeit weg, weil ich 3 Monate dazwischen eine "leere" Zeit hatte. (Sind das 5 Tage oder Sieben Tage ?)

Leider hat man mir die Fristen wegen Gründerzuschuß zu spät erklärt, ich wurde auch erst gestern zu einem Gespräch eingeladen.

Heute, am 13.2, hab ich mich formlos per eimal abgemeldet, und mich für selbstständig erklärt und den Gründerzuschuß beantragt (Unterlagen reiche ich nach)

Meine Frage: Reicht das mit der Frist ? Welches Datum wird als "Startdatum" genommen ? der 9.1, der 29.1, oder der 4.2 ?

ja, ich hätte meinen Berater fragen können, aber bevor ich mich lange durch die Telefonwarteschleife durchhangle, frag ich lieber hier.

Wenn ich keinen Anspruch auf Gründerzuschuß habe, dann brauch ich auch den langen Geschäftsplan - und Gründervorhaben nicht schreiben, darum geht es.

Vielen Dank für euer Antworten !
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Re: Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#2

Beitrag von petermaier »

Noch eine Zusatzfrage: Reduziert sich durch den Gründerzuschuß meine Restlaufzeit von ALG I ?

Ich weiß, daß es zwei Phasen gibt, aber ich dachte in der ersten Phase, gibt es - in meinem Fall - 6 Monate (minus eine Woche) ALG I + 300 Euro, und danach in Phase 2, 300 Euro (für Krankenversicherung)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#3

Beitrag von Koelsch »

Das ist eine schwierige Frage. Die BA wird Deine Arbeitslosmeldung ab 9.1. im Computer haben, das bedeutet, ab da tickt die Uhr. Damit aber wird es mit Gründungszuschuss wohl zu eng.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Re: Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#4

Beitrag von petermaier »

Danke für deine Antwort.
Paradoxerweise hab ich aber die Online Anmeldung nie bestätigt, und mich zuvor auch nie eingeloggt, weil ich nach der Anmeldung eigentlich entschieden hatte lieber per Papier mich zu melden, ich war dann auch einer falschem AA (das der nächs größeren Stadt) zu geordnet.
Als ich am 29.1 auf AA kam, hat man die Meldung "umgeswicht".

Es kam eine email, bitte bestätigen Sie Ihre Online-Anmeldung, die hab ich NIE angeklickt, und war verwundert, daß das dann auch ohne geht !

Ich hab die email noch als Nachweis, ich könnte sagen, daß die Online-Anmeldung ungültig ist, was ja auch stimmt.

Was meinst du dazu ?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#5

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Ich blicke nicht ganz durch.

Einerseits:
petermaier hat geschrieben: Do 13. Feb 2020, 09:00 eine Frage, ich habe mir zum 9.1. online arbeitssuchend gemeldet, war am 29.1 auf dem AA zum persönlichen Erscheinen,
andererseits:
petermaier hat geschrieben: Do 13. Feb 2020, 09:00 Heute, am 13.2, hab ich mich formlos per eimal abgemeldet,
Von was genau abgemeldet?

und dann aber:
petermaier hat geschrieben: Do 13. Feb 2020, 09:00 Heute, am 13.2, hab ich mich formlos per eimal abgemeldet, und mich für selbstständig erklärt und den Gründerzuschuß beantragt (Unterlagen reiche ich nach)
Nach meiner Auffassung hat Dich das JC bzw. Agentur mit dem Antrag Gründerzuschuß voll am Haken.
Egal ob und wie Du Dich abgemeldet hast.

Vielleicht helfen Dir der eine oder andere Link weiter?
https://www.deutschland-startet.de/grue ... -aus-alg1/

https://www.existenzgruender.de/DE/Grue ... nhalt.html

https://www.gruenderkueche.de/fachartik ... setzungen/

https://www.unternehmenswelt.de/gruendu ... agstellung


Und unabhängig von der Entscheidung der Arbeitsagentur Gründerzuschuss ja/nein solltest Du Dir doch einen Business- und vor allem Finanzplan auf stellen.

Nachtrag:
Falls Du die Seiten schon kennst bzw. genau weißt, was Du tun willst, vergiss sie einfach und auch dass ich die gepostet habe.
Signatur?
Muss das sein?
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Re: Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#6

Beitrag von petermaier »

Von was genau abgemeldet?

abgemeldet vom Status arbeitssuchend.
Für den Gründerzuschuß muß man ja mindestens einen Tag arbeitsuchend sein, als ich mich am 9.1 online arbeitsuchend gemeldet habe, wußte ich aber nicht, daß die "Uhr" ab da schon tickt.

Wie gesagt, ich hab den Link nie bestätigt, weil ich entschieden habe mich doch selber zu melden, war dann krank, konnte erst am 29.1 mich melden.

Obwohl ich die Bestätigungsemail: ....sie haben sich registiert, bitte bestätigen Sie Ihre Daten und email-adresse....blablabla, wie das ja so üblich ist, nie bestätigt habe, hat man mir am 29.1 gemeint, daß da schon was im Computer sei. Vermutlich halt noch nicht bestätigt. Außerdem bei der AA der nächst größeren Stadt.

Wieder mal eine Lehre für mich, mach NICHTS online, was mit AA, JC, Versicherungen oder Finanzamt zu tun hat, das ist nur zum Nachteil...
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Re: Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#7

Beitrag von petermaier »

Das ist ja lustig, grade ruft das AA bei mir an, weil ich in einem Formular vergessen hatte einen Punkt auszufüllen.

Da hab ich gleich am Telefon nachgefragt.
Es ist so:

Am 9.1 hab ich mich online arbeitsSUCHEND gemeldet,

Am 29.1 durch persönliches Erscheinen arbeitsLOS...und es zählt nur Letzteres für den Start der "Uhr".

Glück gehabt, trotzdem geh ich morgen nochmal dort vorbei, um es nochmal ganz sicher zu wissen.
Das wäre schön, mein Vorhaben ausprobieren zu können, mit einer kleinen Anschubfinanzierung...
Wenn ihr nichts mehr hört, war es so richtig.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#8

Beitrag von Koelsch »

Richtig, dann morgen hin und den Antrag auf Gründungszuschuss abgeben. Lass Dir die Entgegennahme auf der Kopie bestätigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Gründerzuschuß ALG I - reicht das vom Restanspruch her ?

#9

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:
Ich kann ja mal 'nen Daumen riskieren zu drücken, dass das Vorhaben klappt.
Und auch Antrag auf Gründungszuschuss.
:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“