Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Pegasus
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#26

Beitrag von Pegasus »

Ich finde Marsu hat schon Recht, es wird nicht begründet warum ein Auto für mich nicht nötig ist. Davon mal abgesehen, ohne PKW kann Männe zeit längerem nicht mehr ohne. Weder er noch ich könnten u.a. den wöchentlichen Einkauf tragen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#27

Beitrag von marsupilami »

Und wenn Einreichung der Haftpflichtbeiträge E-Rolli UND Kfz, dann aber gut begründen.
Sonst sehen die womöglich tatsächlich keine Notwendigkeit für Kfz.

E-Rolli ist für Kurz-Strecken um überhaupt draußen zu sein, Kfz ist notwendig für Einkäufe!
Oder so ähnlich
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#28

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 10:41 Und wenn Einreichung der Haftpflichtbeiträge E-Rolli UND Kfz, dann aber gut begründen.
Sonst sehen die womöglich tatsächlich keine Notwendigkeit für Kfz.

E-Rolli ist für Kurz-Strecken um überhaupt draußen zu sein, Kfz ist notwendig für Einkäufe!
Oder so ähnlich
..... und um Männe zu den zahlreichen Arztbesuchen zu bringen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#29

Beitrag von marsupilami »

Richtig!
Vor allem weil Busse und Straßenbahnen nicht immer und überall stufen-(Treppen-)losen Zu- und Abgang gewährleisten.

Ist ja auch bei S-Bahnen und Zügen oft genug noch so!
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Olivia
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#30

Beitrag von Olivia »

......und um soziale Teilhabe zu ermöglichen, da ÖPNV nicht (mehr) zumutbar ist, wegen der wie Marsu schrieb nicht immer vorhandenen stufen-(Treppen-)losen Zu und Abgänge, sowie Erschöpfung beim Gehen nach kurzer Strecke, weswegen das Auto absolut notwendig ist
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tigerlaw
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#31

Beitrag von tigerlaw »

Frage an Peg: Welchen Gesamt-GdB hat Männe, und welche Merkzeichen? "aG" wäre zwar sehr wünschenswert, wird aber sehr restriktiv gehandhabt. "G" dürfte aber auf jeden Fall vorliegen, und bei der konkreten Schilderung auch "B" (= Begleitung im ÖPNV notwendig). Wenn nicht, sofort entsprechenden Verschlimmerungsantrag!

@kc: Auch auf der LRA-Ebene wird medizinischer Sachverstand hinzugezogen, ggf. in Form von "externen Beratungsärzten". Ich habe noch keine Akte gesehen, in der nicht eine ärztliche Stellungnahme vorgelegen hätte!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#32

Beitrag von Olivia »

Und nicht vergessen, das starke Ziehen im Bein und die Schmerzen beim Grusi-Amt zu erwähnen. Nur mit dem Auto ist noch eine eingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben möglich, ohne das Auto fällt auch das flach. Von daher sind die Kosten für die Steuern und Versicherung zu übernehmen.

Könnte eigentlich in irgendeiner Form ein Antrag auf Bezuschussung für ein neues gebrauchtes Kfz beim Grundsicherungsamt gestellt werden? Wenn das alte Auto mal kaputt geht. Zum Beispiel ein einmaliger Zuschuss von 2.000 €. Beim JC nennt sich der Topf "Vermittlungsbudget", was natürlich bei Grusi im Alter nicht geht. Andererseits muss die Behörde ja auch die gesellschaftliche Teilhabe sichern.
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tigerlaw
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#33

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 16:34 Und nicht vergessen, das starke Ziehen im Bein und die Schmerzen beim Grusi-Amt zu erwähnen. Nur mit dem Auto ist noch eine eingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben möglich, ohne das Auto fällt auch das flach. Von daher sind die Kosten für die Steuern und Versicherung zu übernehmen.

Könnte eigentlich in irgendeiner Form ein Antrag auf Bezuschussung für ein neues gebrauchtes Kfz beim Grundsicherungsamt gestellt werden? Wenn das alte Auto mal kaputt geht. Zum Beispiel ein einmaliger Zuschuss von 2.000 €. Beim JC nennt sich der Topf "Vermittlungsbudget", was natürlich bei Grusi im Alter nicht geht. Andererseits muss die Behörde ja auch die gesellschaftliche Teilhabe sichern.
Nö, dafür ist das Versorgungsamt da!
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Pegasus
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#34

Beitrag von Pegasus »

Frage an Peg: Welchen Gesamt-GdB hat Männe, und welche Merkzeichen?
Männe hat 60 % ohne Merkzeichen. 60% ist zu wenig, aber er hat und tut es heute auch noch nicht, keinerlei Aufzeichnungen wegen der Diabetes. Und das ist für % eben erforderlich.

Bis Mitte nächster Woche sollte der Enlassungsbericht angekommen sein. Dann werde ich ein zeitnahes Gespräch mit der Kardiologin im Nachbarort anstreben. Aber ob das alles für Merkzeichen "G" reicht bezweifel ich. Gerade "G" und "aG" wird nicht so schnell vergeben.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#35

Beitrag von Pegasus »

Anbei der Widerspruchbescheid.

Leider ist es mir wieder nicht gelungen, den häufigen Begriff "angemessen" erläutern zu lassen. Ewig nur angemessen, aber nie wie die auf den angemessenen Betrag kommen. Ich hebe den Verdacht, da wird von vorne rein gedeckelt. Ich meine die "angemessenen" Kosten der Hausrat-und Privathaftpflichtversicherung.
ü-antrag-antwort-Grusi-amt-1.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#36

Beitrag von Koelsch »

Dazu mal Udo Geiger in Bieritz-Harder/Conradis/Thie, Sozialgesetzbuch XII - 11. Auflage 2018
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte (§ 23 SGB XI), in einigen Ländern auch die Gebäudebrand- (Feuer)versicherung.160 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar auch gesetzlich vorgeschrieben. Soweit es jedoch dem Hilfesuchenden zuzumuten ist, auf das Halten des Kfz zu verzichten, muss er dies als Mittel zur Selbsthilfe (§ 2 Abs. 1) tun.161 Deshalb sind Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung nur abziehbar (nach Nr. 3 oder Nr. 4), falls die Kfz-Haltung sozialhilferechtlich zu billigen ist,162 insbesondere soweit ein Kfz zur Aufnahme einer Tätigkeit (§ 11 Abs. 3 Satz 4) unentbehrlich ist163 oder das Kfz wegen einer besonderen Lebenslage – insbesondere Behinderung (s. § 8 VO nach § 60 SGB XII) – erforderlich ist.164 Zur Frage, ob in solchen Fällen der Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit in der Kilometerpauschale von 5,20 Euro (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 DVO zu § 82) aufgeht, → Rn. 116 f.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#37

Beitrag von tigerlaw »

Pegasus hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 16:56
Frage an Peg: Welchen Gesamt-GdB hat Männe, und welche Merkzeichen?
Männe hat 60 % ohne Merkzeichen. 60% ist zu wenig, aber er hat und tut es heute auch noch nicht, keinerlei Aufzeichnungen wegen der Diabetes. Und das ist für % eben erforderlich.

Bis Mitte nächster Woche sollte der Enlassungsbericht angekommen sein. Dann werde ich ein zeitnahes Gespräch mit der Kardiologin im Nachbarort anstreben. Aber ob das alles für Merkzeichen "G" reicht bezweifel ich. Gerade "G" und "aG" wird nicht so schnell vergeben.
"G" ist sehr viel leichter zu bekommen. Hauptvoraussetzung: Man muss in der Ebene für eine Strecke von 2 km mehr als eine halbe Stunde benötigen!

Gut, Gesamt-GdB wird natürlich auch von Diabetes beeinflusst.

In diesem Zusammenhang: Muss Männe messen und spritzen?

Die GdB-Tabelle weist für Diabetes aus:
15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt 0
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 20
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 30 - 40
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen.
Ansonsten: Männe sollte sich nicht das damalige Wort von Kurt Beck zu Herzen nehmen. Auch im GdB-Recht gilt:
"Wer sich für nen Pannekoken hält, wird dafür opäten"
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#38

Beitrag von Pegasus »

Jep er muss messen und spritzen. Seine Werte gehen rauf und leider auch weit weit runter.

Aber mal grundsätzlich kennt mich die SB vom Grusi-Amt doch gar nicht. Sie ist erst letztes Jahr neu eingestiegen und so war es das erste Mal, das ich einen BWA mit der Post bekam. Auch ein Beratungsgespräch konnte sie nicht, weil sie sich erst einarbeiten muss.
Ich erinnere mich, das die ersten Jahre ich beim Termin immer gefragt wurde, ob ich mit der Wohnung noch zurecht komme. Es sind 6 Stufen die ich mich mehr oder weniger am Gelände hochziehe.
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Koelsch
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#39

Beitrag von Koelsch »

Darauf solltest Du hinweisen
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#40

Beitrag von tigerlaw »

Pegasus hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 19:23 Jep er muss messen und spritzen. Seine Werte gehen rauf und leider auch weit weit runter.

Aber mal grundsätzlich kennt mich die SB vom Grusi-Amt doch gar nicht. Sie ist erst letztes Jahr neu eingestiegen und so war es das erste Mal, das ich einen BWA mit der Post bekam. Auch ein Beratungsgespräch konnte sie nicht, weil sie sich erst einarbeiten muss.
Ich erinnere mich, das die ersten Jahre ich beim Termin immer gefragt wurde, ob ich mit der Wohnung noch zurecht komme. Es sind 6 Stufen die ich mich mehr oder weniger am Gelände hochziehe.
Dann soll er doch einfach die Messwerte und gespritzten Insulinmengen (sowohl Basis, als auch Spitzen) tabellarisch notieren. Wenn er das dann beim Versorgungsamt einreicht, dürfte er einen Einzel-GdB von mindestens 30 erhalten, was seinen Gesamt-GdB wohl um 10 erhöhen könnte.

Was den VA zum Ü-Antrag angeht:

Das ist ja eine lange Auflistung von Einzelpunkten. Ich kann in der Ferndiagnose nicht nachvollziehen, inwieweit die Punkte auf der ersten Seite richtig gesehen wurden.

Hinsichtlich der Frage des Kfz müsstest Du tatsächlich Widerspruch einlegen und dabei spezifisch zu diesem Punkt weiter vortragen.

Ggf. müsstest Du anschließend noch klagen.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#41

Beitrag von Pegasus »

Och man ich habe ihn schon vor Jahren Tabellen ausgedruckt. Aber er hat nie etwas eingetragen. Manchmal vergisst er ja selbst die zusätzliche "Zucker-Tbl."

Na ja ich habe nichts anderes beim Ü-Antrag erwartet. Was mich aber sehr verärgert ist halt der Satz, das die Notwendigkeit bei mir nicht gegeben ist. Denke drüber nach, was ich tue.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#42

Beitrag von tigerlaw »

Pegasus hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 19:39 (...)

Na ja ich habe nichts anderes beim Ü-Antrag erwartet. Was mich aber sehr verärgert ist halt der Satz, das die Notwendigkeit bei mir nicht gegeben ist. Denke drüber nach, was ich tue.
Solltest Widerspruch einlegen, wenn Du nicht bereits jetzt endgültig auf den Prämien sitzen bleiben willst!
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#43

Beitrag von Pegasus »

Yes Sir Widerspruch ist wohl angesagt.
Ich überlege, ob ich mit den ganzen Bescheiden, Ü-Antrag und den jetzigen Bescheid Bescheid für den Behindertenausweis etc. zusammen packe und zum SovD düse. Schließlich zahle ich seit einigen Jahren Beiträge.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#44

Beitrag von tigerlaw »

Mach das.

Was Männe anbelangt, hast Du ja schon einige Einschätzungen per "Ferndiagnose" von mir erhalten.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#45

Beitrag von Pegasus »

Ja genau. Post ist ja erst am 12.2.20 eingegangen. Somit habe ich 4 Wochen Zeit. Aber ich weiß nie wie es Männe an den Tagen geht (ob er überhaupt Autofahren kann), so und da würde es doch fristgerecht sein wenn ich einen Zweizeiler aufsetze und schreibe ...... Ich lege Widerspruch .... eingegangen am .... ein. BEGRÜNDUNG folgt. Denke das langt erst Mal?
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#46

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das ist erst mal ausreichend
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#47

Beitrag von Pegasus »

okay dann werde ich so verfahren.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#48

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 22:55 Richtig, das ist erst mal ausreichend
:jojo: :jojo: :jojo:
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#49

Beitrag von marsupilami »

@ Wampe: also die bloße - unbegründete - Behauptung eines Behörden-MA, es besteht keine Notwendigkeit für ein Kfz. halte ich für einen ziemlich gewagten Eingriff in meine bzw. Peg's Persönlichkeitsrechte.

Nun kann diese Behörde natürlich argumentieren: es kann nicht angehen, dass die Gemeinschaft aus Steuergelder für den Unterhalt eines Fahrzeuges aufkommt.
Aber die tun ja nicht mal das - eben keine Begründung.
Da fängt es für mich an.

Deshalb unbedingt Widerspruch.
Ich würde a) Begründung verlangen und b) gleich - die bereits aufgeführten - gesundheitliche Gründe angeben, warum Kfz. notwendig.
Gleich deshalb, weil das sonst eine elend lange Hin- und Her-Schreiberei gibt, die Peg und ihren Günther auf Dauer an den Geldbeutel geht.
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Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#50

Beitrag von Pegasus »

Moin zusammen. Ich werde ein Gespräch mit unserer Hausärztin führen. Sie ist bisher immer sehr hilfreich gewesen. Aber erst wenn ich den Abschlussbericht aus den Krankenhaus erhalten habe.

Im Übrigen hatten wir uns den Wagen 2010 angeschafft. Grund war:
1. Jokecenter verlangte u.a. Fahrtenbuch für den 7,5 To. Also ob ich damit Brötchen einkaufen fahre. Alles war im direkten Umkreis und ich bin ausschließlich mit den Rad unterwegs gewesen. Bis zu den Unfall 9/2011 - 3-facher Kniescheibenbruch.

2. Männe konnte nach der Bypass-Op und mehreren Stents in der Leistengegend nicht mehr mit den Rad fahren (Schmerzen in den Beinen). Das war der im Grunde ausschlaggebend einen Wagen anzuschaffen. Trotz meiner Knochenprobleme bin ich stur mit den Rad gefahren - wer rastet der rostet.
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