Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Hat irgendjemand hier schon etwas in der Hand, ob die "viel beredeten" unbürokratischen Soforthilfen für "kleine" Selbstständige auf gleichezitigen ALG II Bezug angerechten werden? Und wenn ja, wie - als "sonstiges Einkommen" = zu 100%?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Die Corona-Hilfen werden bei der Einkommensteuer voll angerechnet, sie bilden eine Art Umsatz-Substitut. Demzufolge bilden sie bestimmt auch bei der EKS eine "sonstige betriebliche Einnahme". Je nach Bundesland werden durch Corona-Hilfen auch entgangene Umsätze und damit Gewinne substituiert, z.B. im Land Brandenburg:
Denn:
Daraus folgt, dass die Corona-Hilfe auch die Freibeträge bei Hartz IV im Rahmen der vEKS abdeckt und in der aEKS dann unter A3 "Sonstige betrieblich Einnahmen" zu verbuchen ist. Von der Corona-Hilfe können alle Ausgabeposten aus B1-B18 bestritten werden sowie die EKS-Bereiche C, d.h. Rentenbeiträge, geplante und angegebene Investitionen, Darlehensraten, alle nötigen Betriebsausgaben inkl. Miete, Versicherungen, Telefonkosten usw.
Die Corona-Hilfe soll den Hilfebedürftigen so stellen, als sei das Corona-Ereignis nicht eingetreten. Ein zusätzlicher Gewinn darf aus der Beihilfe allerdings nicht gezogen werden.
Achtung: In Bayern gelten bspw. andere Regeln, dort wird nur ein EKS-Verlust aufgefangen. Zusätzlich sind Sparguthaben aufzubrauchen. In Bremen bleiben Sparguthaben erhalten, jedoch werden auch dort nur EKS-Verluste aufgefangen. Für Berlin stehen die Regeln noch nicht fest.
Daraus folgt: Ein Anspruch auf Hilfe besteht mindestens in Höhe der Umsatzausfälle in der eingereichten vEKS für die nächsten 3 Monate. Sollte sich während eines BWZ eine andere Lage für den Hilfebedürftigen ergeben, dann gelten die anderen, tatsächlichen Zahlen.Der Schadensbegriff ist weitläufig zu definieren. Es kann sich beispielsweise um Umsatzeinbußen, Lohn-oder Mietkostenfortzahlungensowie Zins-und Tilgungsleistungen handeln.
https://www.ilb.de/media/dokumente/doku ... enburg.pdf
Denn:
Am Beispiel für Brandenburg gilt:Schäden, die ab dem 11.03.2020 eingetreten sind und ggf. in den kommenden 3 Monaten erwartet werden, können angegeben werden.
Daraus folgt, dass die Corona-Hilfe auch die Freibeträge bei Hartz IV im Rahmen der vEKS abdeckt und in der aEKS dann unter A3 "Sonstige betrieblich Einnahmen" zu verbuchen ist. Von der Corona-Hilfe können alle Ausgabeposten aus B1-B18 bestritten werden sowie die EKS-Bereiche C, d.h. Rentenbeiträge, geplante und angegebene Investitionen, Darlehensraten, alle nötigen Betriebsausgaben inkl. Miete, Versicherungen, Telefonkosten usw.
Die Corona-Hilfe soll den Hilfebedürftigen so stellen, als sei das Corona-Ereignis nicht eingetreten. Ein zusätzlicher Gewinn darf aus der Beihilfe allerdings nicht gezogen werden.
Achtung: In Bayern gelten bspw. andere Regeln, dort wird nur ein EKS-Verlust aufgefangen. Zusätzlich sind Sparguthaben aufzubrauchen. In Bremen bleiben Sparguthaben erhalten, jedoch werden auch dort nur EKS-Verluste aufgefangen. Für Berlin stehen die Regeln noch nicht fest.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
So vermute ich das auch, aber irgendwelche Anweisungen in der Richtung hab ich noch nicht gesehen. Aber alles andere würde keinen Sinn machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Ich sag mal so. Falls jemand im Leistungsbezug eine Investition plant: niemand muss eine Investition in der vEKS angeben, sondern Investitionen nach Sozialrecht sind auch während eines BWZ ohne "Voranmeldung" erlaubt. Dann muss die Investition im Nachhinein begründet werden. Investitionen können auch aus einem Umsatz-"Substitut" heraus erfolgen. Einziges Kriterium ist die Notwendigkeit der Anschaffung.
So sollte in das jeweilige Landesprogramm geschaut werden, ob auch Investitionen abgedeckt sind und Eigenentnahmen der Betroffenen.
So sollte in das jeweilige Landesprogramm geschaut werden, ob auch Investitionen abgedeckt sind und Eigenentnahmen der Betroffenen.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
So, nach sehr vielen Jahren bin ich mal wieder dabei. Im ALG 2 Bezug auch schon von Anfang an mit meiner kleinen Selbständigkeit. Als Einzelhandel auch betroffen von der Krise habe ich mich versucht überall zu belesen. Mein kleiner Laden ist Grundversorger (Tierbedarfsmarkt) und wir haben noch geöffnet mit erheblichen Umsatzeinbußen. So, wenn man wohl auch als Aufstocker vor dem 11.03.2020 ALG 2 bezogen hat, kann man keine Soforthilfe bekommen. So habe ich es mehrfach gelesen und mir auch die Datei Soforthilfeprogramm heruntergeladen bei uns in Schleswig Holstein auf der es angegeben werden muss ob man v
Gruß
tweeti
vor dem 11.03. im Bezug war. Die Soforthilfe kommt vom Bund, und kann über die jeweiligen Länder beantragt werden. Wer weiß darüber etwas anderes ???Gruß
tweeti
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Das ist krass. ALG II-Empfänger sind in anderen Bundesländern nicht von der Soforthilfe ausgeschlossen! Da aber kein Rechtsanspruch auf die Beihilfe besteht, gibt es wohl keine rechtliche Handhabe gegen den Ausschluss.
Es bleibt wohl nur die Möglichkeit, irgendein anderes Hilfsprogramm in Anspruch zu nehmen (aber welches??).
Es bleibt wohl nur die Möglichkeit, irgendein anderes Hilfsprogramm in Anspruch zu nehmen (aber welches??).
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Danke für die Info. Eine Hilfe vom Bund wo es in verschiedenen Bundesländern verschiedene Anspruchsvoraussetzungen gibt, kann es eigentlich doch nicht geben. Bundeshilfen müssten doch für alle gleich gewährt werden. Vielleicht weiß ein anderer mehr darüber.
Gruß
tweeti.
Gruß
tweeti.
- kleinchaos
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Bei allen Hilfen, die so durch die Presse angeboten wurden, so auch bei den geplanten 9000 bzw 15000 Soforthilfe, dass der Betrieb 2019 nicht bedürftig war.
Ich hab hier auch die Frage eines Gründers am Jahresanfang, der mit der Gründung aus Hartz4 rausgefallen ist. Soweit ich bisher gelesen habe, kann der auch nix beantragen
Ich hab hier auch die Frage eines Gründers am Jahresanfang, der mit der Gründung aus Hartz4 rausgefallen ist. Soweit ich bisher gelesen habe, kann der auch nix beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
So kenn ich das auch
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Das ganze letzte Jahr durch? Gilt das nur für Sachsen und NRW?
- kleinchaos
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Nein. So stehts im Gesetzesentwurf, der morgen beschlossen werden soll im Bundestag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Stehen die Bundes- und Landeshilfen nebeneinander? Hat jemand einen Link zu dem Gesetzentwurf? Habe nach längerer Recherche nur das hier gefunden:
https://www.volkssolidaritaet.de/filead ... ndemie.pdf
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=4
Und diese Entwürfe hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918107.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf
https://www.volkssolidaritaet.de/filead ... ndemie.pdf
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=4
Und diese Entwürfe hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918107.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
In Berlin werden wohl zuerst Landesmittel bis 5.000 € vergeben und danach Bundesmittel bis 9.000 €. Bundesmittel sind in der Verwendung beschränkt - Landesmittel nicht?
Die Höhe der Soforthilfe beträgt für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln. Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerde ... aesse.html
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Wie verrechnen die Bundeshilfen, Landeshilfen und das System EKS untereinander?
- kleinchaos
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Die Sofortzuschüsse werden auf jeden Fall nächstes Jahr in der Steuererklärung relevant werden, da muss man die angeben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Gibt es inzwischen Neuigkeiten zur Anrechnung eines Hilfe-Zuschusses auf das ALG II? Folgende Fragen wären zu beantworten:
1.) Steht der Zuschuss neben den Hilfeleistungen oder wird er auf sie angerechnet?
2.) Was ist, wenn der Verwendungszeitraum des Zuschusses über den aktuellen BWZ "hinausragt"? Wird das Zuflussprinzip ausgehebelt?
3.) Oder kann das Jobcenter gar fordern, den Zuschuss vorrangig für den Lebensunterhalt zu verwenden (statt für Betriebsausgaben)?
4.) Was ist, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass zu wenig Zuschuss beantragt wurde? Kann ein Nachschlag beantragt werden oder gleicht das Jobcenter den rest aus?
1.) Steht der Zuschuss neben den Hilfeleistungen oder wird er auf sie angerechnet?
2.) Was ist, wenn der Verwendungszeitraum des Zuschusses über den aktuellen BWZ "hinausragt"? Wird das Zuflussprinzip ausgehebelt?
3.) Oder kann das Jobcenter gar fordern, den Zuschuss vorrangig für den Lebensunterhalt zu verwenden (statt für Betriebsausgaben)?
4.) Was ist, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass zu wenig Zuschuss beantragt wurde? Kann ein Nachschlag beantragt werden oder gleicht das Jobcenter den rest aus?
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Würde mich auch interessieren,
mein Antrag Alg2 steht auf Warteschleife obwohl ich ersichtlich auf finanzielle Hilfe angewiesen bin, da mein Sachbearbeiter vom Jobcenter auf den Eingang der Soforthilfe wartet und Ausgaben der Firma gegenrechnen will bevor er etwas bewilligt.
Ist das richtig so???
Ich überlege echt schon alles hinzuschmeissen.
mein Antrag Alg2 steht auf Warteschleife obwohl ich ersichtlich auf finanzielle Hilfe angewiesen bin, da mein Sachbearbeiter vom Jobcenter auf den Eingang der Soforthilfe wartet und Ausgaben der Firma gegenrechnen will bevor er etwas bewilligt.
Ist das richtig so???
Ich überlege echt schon alles hinzuschmeissen.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Bei uns im Forum.
Meines Erachtens nein - guck mal hier - https://sozialberatung-kiel.de/2020/03/ ... -pandemie/
aber auch da findet man leider für den Fall nicht's Konkretes.
Der Sachbearbeiter geht also sehr förmlich vor:
Erwartete Betriebseinnahmen plus Soforthilfe minus Betriebsausgaben nach vorläufiger EKS = zur erwartender Gewinn als Basis für das anzurechnende Einkommen. Formell vermutlich leider immer noch korrekt, aber eben leider auch reichlich langsam.
Meines Erachtens nein - guck mal hier - https://sozialberatung-kiel.de/2020/03/ ... -pandemie/
aber auch da findet man leider für den Fall nicht's Konkretes.
Der Sachbearbeiter geht also sehr förmlich vor:
Erwartete Betriebseinnahmen plus Soforthilfe minus Betriebsausgaben nach vorläufiger EKS = zur erwartender Gewinn als Basis für das anzurechnende Einkommen. Formell vermutlich leider immer noch korrekt, aber eben leider auch reichlich langsam.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Also wohl weitere Klageverfahren.
Es kann nicht hinkommen, dass eine staatliche Unterstützung für den Erhalt einer Unternehmung aus Steuermitteln finanziert wird, um den Erhalt des Betriebes sicherzustellen... und auf der anderen Seite steckt sich der Staat die Kohle über die Jobcenter wieder in die Tasche?
Am Ende kommt dann die Rückforderung vom Finanzamt mit der Begründung: Weil die Mittel für den privaten Lebensunterhalt zweckentfremdet wurden, sind diese Mittel zu erstatten. Der Verlust (sofern der Betroffene überhaupt in der Lage ist, das auszugleichen) ist dann - ällabätsch - "Privatsache". Strafrechtlich dürfte dann nichts kommen können, da schließlich das Jobcenter durch den Bescheid das Verhalten erzwungen hat, aber man würde praktisch doppelt zahlen:
1. Durch die Kürzung von ALG-II und
2. Durch die zu erwartende Erstattung zwecks unsachgemäßer Mittelverwendung (Lebensunterhalt)
Wenn das dann auch durch die Gerichte (Sozialgericht) käme, dann wäre der Staat hochoffiziell kriminell, da er sich an den Ärmsten bereichert und diese dann gleich doppelt abzockt. Die Mittel zur Corona-Hilfe sind zweckgebunden.
Kurzum:
Die Mittel aus der Corona-Soforthilfe sind nicht für den Lebensunterhalt gedacht, sondern zur Sicherstellung und ggf. Fortführung des Kleingewerbes.
Und dazu zählen ausdrücklich NICHT die Kosten für den Lebensunterhalt des Gewerbetreibenden, denn dafür ist auch laut der Corona-Hilfe das Jobcenter zuständig, nämlich in Form von ALG II.
Ich hoffe, der Gesetzgeber wird dem ganz schnell einen Riegel vorschieben. Allerdings sehe ich schon kommen, dass sich Tausende im Nachhinein über Jahre hinweg wieder durch Klageverfahren wühlen dürfen.
NOCH verbuche ich das unter "es wurde schnell ein Hilfspaket geschnürt und die Detailfragen sind noch nicht geklärt bzw. kommuniziert worden."
Boshaftigkeit und Willkür sind in den Jobcentern seit über einem Jahrzehnt Programm. Schön, dass das langsam auch andere merken. Unschön, dass es bei vielen derzeit um die nackte Existenz geht und dies von den Jobcentern schamlos ausgenutzt wird.
Es kann nicht hinkommen, dass eine staatliche Unterstützung für den Erhalt einer Unternehmung aus Steuermitteln finanziert wird, um den Erhalt des Betriebes sicherzustellen... und auf der anderen Seite steckt sich der Staat die Kohle über die Jobcenter wieder in die Tasche?
Am Ende kommt dann die Rückforderung vom Finanzamt mit der Begründung: Weil die Mittel für den privaten Lebensunterhalt zweckentfremdet wurden, sind diese Mittel zu erstatten. Der Verlust (sofern der Betroffene überhaupt in der Lage ist, das auszugleichen) ist dann - ällabätsch - "Privatsache". Strafrechtlich dürfte dann nichts kommen können, da schließlich das Jobcenter durch den Bescheid das Verhalten erzwungen hat, aber man würde praktisch doppelt zahlen:
1. Durch die Kürzung von ALG-II und
2. Durch die zu erwartende Erstattung zwecks unsachgemäßer Mittelverwendung (Lebensunterhalt)
Wenn das dann auch durch die Gerichte (Sozialgericht) käme, dann wäre der Staat hochoffiziell kriminell, da er sich an den Ärmsten bereichert und diese dann gleich doppelt abzockt. Die Mittel zur Corona-Hilfe sind zweckgebunden.
Kurzum:
Die Mittel aus der Corona-Soforthilfe sind nicht für den Lebensunterhalt gedacht, sondern zur Sicherstellung und ggf. Fortführung des Kleingewerbes.
Und dazu zählen ausdrücklich NICHT die Kosten für den Lebensunterhalt des Gewerbetreibenden, denn dafür ist auch laut der Corona-Hilfe das Jobcenter zuständig, nämlich in Form von ALG II.
Ich hoffe, der Gesetzgeber wird dem ganz schnell einen Riegel vorschieben. Allerdings sehe ich schon kommen, dass sich Tausende im Nachhinein über Jahre hinweg wieder durch Klageverfahren wühlen dürfen.
NOCH verbuche ich das unter "es wurde schnell ein Hilfspaket geschnürt und die Detailfragen sind noch nicht geklärt bzw. kommuniziert worden."
Boshaftigkeit und Willkür sind in den Jobcentern seit über einem Jahrzehnt Programm. Schön, dass das langsam auch andere merken. Unschön, dass es bei vielen derzeit um die nackte Existenz geht und dies von den Jobcentern schamlos ausgenutzt wird.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Nein, die Soforthilfe ist doch gerade für Betriebe gedacht, um deren Verluste aufzufangen.
Anders ausgedrückt: Während "früher" "Minus-Erträge" das "Privatvergnügen" des eLB waren, werden sie nun vom Staat ausgeglichen. Was darüber hinausgeht, kann zum Lebensunterhalt verwendet werden.
Und gerade bei Knipsi und JCG sind ja in letzter Zeit sehr große Verluste aufgelaufen, die mit dem Zuschuss ausgeglichen werden können.
Dann wäre natürlich bei einem späteren Schritt zu prüfen, ob für eine Klage gegen das JC überhaupt noch das "Rechtsschutzbedürfnis" gegeben wäre. Andererseits: Die "schrottartigen" Entscheidungen des JC können auch in der Zukunft wieder erfolgen, so dass hier eine (Fortsetzungs-)Feststellungsklage Sinn machen dürfte.
Anders ausgedrückt: Während "früher" "Minus-Erträge" das "Privatvergnügen" des eLB waren, werden sie nun vom Staat ausgeglichen. Was darüber hinausgeht, kann zum Lebensunterhalt verwendet werden.
Und gerade bei Knipsi und JCG sind ja in letzter Zeit sehr große Verluste aufgelaufen, die mit dem Zuschuss ausgeglichen werden können.
Dann wäre natürlich bei einem späteren Schritt zu prüfen, ob für eine Klage gegen das JC überhaupt noch das "Rechtsschutzbedürfnis" gegeben wäre. Andererseits: Die "schrottartigen" Entscheidungen des JC können auch in der Zukunft wieder erfolgen, so dass hier eine (Fortsetzungs-)Feststellungsklage Sinn machen dürfte.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Ich hab das ganze ja so verstanden, das wer 2019 "Verlust" gemacht hat, die Hilfen gar nicht bekommt ?
Ich z.B. darf (wahrscheinlich) die im Dezember 2019 geflossene Provision (die eigentlich erst im Mai relevant wird) zurückzahlen darf.
Von neuen Provisionen rede ich jetzt mal gar nicht, weil da gibt es aktuell keine.
Ich z.B. darf (wahrscheinlich) die im Dezember 2019 geflossene Provision (die eigentlich erst im Mai relevant wird) zurückzahlen darf.
Von neuen Provisionen rede ich jetzt mal gar nicht, weil da gibt es aktuell keine.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Das kommt ein bisschen auf das Bundesland an, in dem Du wohnst. Welches ist es denn?
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Ich denke, wenn Du laut Buch 2019 schwarze Zahlen geschrieben hast, und jetzt ist "tote Hose" plus die zu erwartende Rückzahlung in Mai, dann ist Antrag auf Soforthilfe gerechtfertigt. Die Mairückzahlung ist von daher genauso Blick in die Glaskugel wie der zu erwartende Nullumsatz im Mai
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Und was ist, wenn 2019 ein Verlustjahr war, wie Turtle schrieb?