Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Ciara-BW
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Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#1

Beitrag von Ciara-BW »

Hallo Mitglieder,

Ich habe vor einigen Tagen einen Erstantrag zur Grundsicherung gestellt und habe dies als Antwort bekommen :


vielen Dank für Ihre E-Mail.

Da Sie 22 Jahre alt sind und wohnhaft bei Ihren Eltern sind, sind Ihre Eltern Unterhaltspflichtig.

Deshalb muss die Antragsstellung durch einer Ihrer Elternteile erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Und brauche nun dringend euren Rat und Hilfe Bitte....

Vielen Dank allen im Voraus

MfG
Zuletzt geändert von Günter am Mo 27. Apr 2020, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Pegasus
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#2

Beitrag von Pegasus »

Hi
Du hast ALG II per Mail formlos, ohne Formular beantragt ?

Edit: wir haben hier eine Unterforum für U25 -> viewforum.php?f=4
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Schau mal hier - vielleicht findest Du dort ja schon etwas - viewtopic.php?p=425828#p425828
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Ciara-BW
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#4

Beitrag von Ciara-BW »

Ich hab den Antrag per E-Mail gestellt weil es in der Website steht das das geht
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Koelsch
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#5

Beitrag von Koelsch »

Bist Du mit dem Link zu dem Beitrag im Forum weiter gekommen?

Immerhin hast Du eine Bestätigung, dass der Antrag gestellt ist, das ist schon mal gut.
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tigerlaw
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#6

Beitrag von tigerlaw »

Ciara-BW hat geschrieben: Sa 25. Apr 2020, 15:21 Hallo Mitglieder,

Ich habe vor einigen Tagen einen Erstantrag zur Grundsicherung gestellt und habe dies als Antwort bekommen :


vielen Dank für Ihre E-Mail.

Da Sie 22 Jahre alt sind und wohnhaft bei Ihren Eltern sind, sind Ihre Eltern Unterhaltspflichtig.

Deshalb muss die Antragsstellung durch einer Ihrer Elternteile erfolgen.

Falsche Aussage des JC, denn jeder kann Antrag stellen.
Allerdings geht das Gesetz davon aus, dass ledige Kinder U-25 im Haushalt der Eltern von Ihnen mit "durchgefüttert" werden, das heißt dann "Bedarfsgemeinschaft".
Die Eltern sind nicht verpflichtet, Angaben zu Einkommen und Vermögen zu machen, aber dann wird JC Dir sagen, dass es den Antrag ablehnen müsse, da es nicht die Voraussetzungen für die H-4-Gewährung prüfen können.
Ansonsten gilt das, was Wampe auch schon gesagt hat: Um Dir qualifiziert helfen zu können, solltest Du hier schon näheren Input geben!
Zuletzt geändert von Wampe am So 26. Apr 2020, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Statt in ein Zitat rein zu schreiben, könnte man es auch um den nicht benötigten Teil kürzen ... ;-)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#7

Beitrag von Olivia »

Bitte mal näherer Input durch die TE.
Ciara-BW
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#8

Beitrag von Ciara-BW »

Ich bin bei meinem Vater gemeldet aber bekommen tue ich von ihm nichts außer essen und trinken und das was ich gepostet habe ist die Antwort vom Jobcenter.
Was muss ich denn tun damit ich den Antrag durch bekommen kann???
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Koelsch
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#9

Beitrag von Koelsch »

Hast Du eine Ausbildung abgeschlossen?
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marsupilami
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Re: Erstantrag ...Ps benötige Hilfe

#10

Beitrag von marsupilami »

Ciara-BW hat geschrieben: Mo 27. Apr 2020, 01:54 Ich bin bei meinem Vater gemeldet aber bekommen tue ich von ihm nichts außer essen und trinken und das was ich gepostet habe ist die Antwort vom Jobcenter.
Was muss ich denn tun damit ich den Antrag durch bekommen kann???
Wie tigerlaw schon gepostet hat: dem SB zurückschreiben, dass nach Deinem Wissen bzw. Recherchen jeder einen Antrag stellen kann.
Dann wird vermutlich die Rückmeldung vom Jobcenter kommen, dass man Angaben und/oder Belege zum Einkommen Deines Vater benötigt.
Also letzte Gehaltsabrechnungen, letzte Steuererklärung, Kontoauszüge sowohl Deines Vaters als auch von Dir, .... je nach dem.

Mal bis dahin.


Jetzt bin ich mal ganz böse und stelle Gegenfragen:
Ciara-BW hat geschrieben: Mo 27. Apr 2020, 01:54 Ich bin bei meinem Vater gemeldet
Ist das "nur" eine Meldeadresse, die vielleicht auch im Personalausweis steht - Du aber lebst ganz woanders?
Bei Freund/Freundin, Verwandten, ....

Ciara-BW hat geschrieben: Mo 27. Apr 2020, 01:54 aber bekommen tue ich von ihm nichts außer essen und trinken
Was erwartest Du mehr?
Was trägst Du zum Haushaltsgeld bei?
Für Essen und Trinken und Miete, Strom, Müllabfuhr, etc.

Vielleicht verdient er ja nicht so viel, um Dir noch extra Zucker in den ......... zu blasen.

Du bist nach eigenen Angaben 22 Jahre alt, also volljährig.
Darfst also arbeiten und damit im Grunde für Dich selber sorgen.
Also für Dich von Deinem Geld Lebensmittel einkaufen, einen Mietanteil an Deinen Vaterf/Eltern abgeben für das Dach über dem Kopf.

Schon mal irgendwo beworben?
Als was?

Oder sogar gearbeitet/gejobbt?
Als was, wie lange?
Wenn lange genug, kommt u.U. ALG I in Betracht.


Abgeschlossene Schulausbidlung? Ja/Nein?
Abgeschlossene Berufausbildung? Ja/Nein?

Oder hängst Du den ganzen Tag mit Deinen Kumpels auf dem Spielplatz ab zum "Tschillen", wie man das heute so nennt?


Gut, das klingt jetzt genauso inquisitorisch und böse wie beim JC oder gar Sozialhilfe24.
Und ich werde vermutlich von dem einen oder anderen Foristen verbal die Hucke voll kriegen.
Aber wenn Du Hilfe willst, musst Du selber auch was tun - ein paar mehr Infos wären für den Anfang schon hilfreich.
Siehe auch unser Motto im Banner: Hilfe zur Selbsthilfe.


Noch eine Frage: in Zeiten dieser Corona-Krise: Dein Vater hat Arbeit?
Arbeitet Vollzeit?
Oder hat er gar schon ALG II für sich und seine Bedarfsgemeinschaft - und damit auch für Dich - beantragt und bekommt das ALG II?
Dann bekommt er schon Geld vom Amt auch für Dich und dann kannst Du nicht mehr als Essen und Trinken erwarten und Du wirst vom Amt kein ALG bekommen.
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Ciara-BW
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#11

Beitrag von Ciara-BW »

Hallo zusammen,

Ich hab keine Ausbildung leider.

Zum Haushalt usw kann ich nichts beisteuern weil ich nichts habe aber würde gerne mein Vater unterstützen weil er nicht so viel verdienen tut da sein Lohn gepfändet wird.
Ich arbeite nicht und ja bewerbe mich und ich muss ich zugeben das ich knapp drei Jahre inhaftiert war und in Haft gearbeitet habe und habe auch beim Arbeitsamt ein Antrag gestellt das abgelehnt wurde das nach drei Monaten.
Mein Papa arbeitet Vollzeit und nein er bekommt nichts vom Amt oder wo anders her.

Vielen Dank für eure Hilfe ehrlich nur was soll ich jetzt antworten oder wie weiter vorgehen???
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Koelsch
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#12

Beitrag von Koelsch »

Wie viele Personen sind in Eurem Haushalt? Wie hoch ist die Warmmiete/Monat? Bekommst Du noch Kindergeld - vermutlich ja nicht.

Dann kann man zumindest schon mal rechnen, ob überhaupt ein Anspruch besteht
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marsupilami
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#13

Beitrag von marsupilami »

So.
Damit kann man doch schon mal was anfangen.

Ich gehe mal von einem Haushalt bestehend aus Dir und Deinem Vater aus.

Als erstes müsste geprüft werden, ob die Lohnpfändung bei Deinem Vater korrekt ist, also alle Haushaltsmitglieder - und damit Dich - berücksichtigt.
Denn wenn die Pfändung eingetreten ist während Du anderweitig untergebracht warst, könnte es sein, dass der Pfändungsbetrag zu hoch ist.

Mal ein paar erste Infos hier:
https://www.akademie.de/wissen/lohnpfae ... -einkommen


Dann, wenn das korrekt ist, ist zu prüfen, ob Dein Vater nicht sogenanntes "aufstockendes ALG II" bekommen kann.


Also schreibst Du dem Sachbearbeiter, dass grundsätzlich jeder einen Antrag stellen kann und dass Du diesen Antrag für Dich und Deinen Vater stellst.
Du wirst folgende Unterlagen brauchen:
Mietvertrag, Lohnabrechnungen Deines Vaters, Kontoauszüge der letzten 3 Monate von Dir und Deinem Vater (Du hast ein eigenes Konto?), Bescheinigung über den Aufenthalt auf Staatskosten, Bescheinigungen was Du da in welchem Zeitraum verdient hast.

Wichtig: immer nur Kopien an das JC schicken!! nie die Originale.
Wenn Du ein bischen Ahnung und die technischen Voraussetzungen für die Comupterei und foto-handy hast, kannst Du die Unterlagen auch fotografieren und als Anhang an das JC schicken.
Hier haben wir ein paar Anleitungen: viewforum.php?f=22 dort im Bereich "Themen".
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tigerlaw
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#14

Beitrag von tigerlaw »

Ciara-BW hat geschrieben: Mo 27. Apr 2020, 15:22 Hallo zusammen,

Ich hab keine Ausbildung leider.

Zum Haushalt usw kann ich nichts beisteuern weil ich nichts habe aber würde gerne mein Vater unterstützen weil er nicht so viel verdienen tut da sein Lohn gepfändet wird.
Ich arbeite nicht und ja bewerbe mich und ich muss ich zugeben das ich knapp drei Jahre inhaftiert war und in Haft gearbeitet habe und habe auch beim Arbeitsamt ein Antrag gestellt das abgelehnt wurde das nach drei Monaten.
Mein Papa arbeitet Vollzeit und nein er bekommt nichts vom Amt oder wo anders her.

Vielen Dank für eure Hilfe ehrlich nur was soll ich jetzt antworten oder wie weiter vorgehen???
Da könnte ggf. doch ein Arbeitslosengeld I - Anspruch gegeben sein, auch wenn die Weisungslage der BA die aktuelle BSG-Rechtsprechung noch nciht angewandt hat.

Wie lange hast Du denn "non-stop" gearbeitet (also wenn die Arbeit nur durch Wochenenden/Feiertage unterbrochen war, darf daraus nicht "einzeln gestückelt" werden, sondern muss durchgängig gezaählt werden!)?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Ciara-BW
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#15

Beitrag von Ciara-BW »

Es sind drei Leute gemeldet mein Vater mein Bruder mein Bruder ist 17 und noch Schüler und ich. Ich lebe aber bei meinem Lebensgefährten, ich bin dort nur gemeldet aber bin fast nicht mehr dort
Wie hoch die Miete ist weiß ich leider nicht. Kindergeld bekomme ich keins mehr.
Ich weiß nur dass mein Vater gerade so über die Runden kommt.
Es geht doch nicht um meinen Vater es geht um mich.
Ich habe keinen Anspruch auf ALG 1 weil ich die Anwartsschaft nicht erfüllt habe.

Ich hab insgesamt 22 Monate gearbeitet
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Koelsch
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#16

Beitrag von Koelsch »

Wie sind die Einkommensverhältnisse von Deinem Lebengefährten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#17

Beitrag von marsupilami »

Ciara-BW hat geschrieben: Di 28. Apr 2020, 00:46 Ich lebe aber bei meinem Lebensgefährten, ich bin dort nur gemeldet aber bin fast nicht mehr dort
Genau danach hab' ich doch weiter oben gefragt!
Ciara-BW hat geschrieben: Mo 27. Apr 2020, 01:54 Ich bin bei meinem Vater gemeldet aber bekommen tue ich von ihm nichts außer essen und trinken und das was ich gepostet habe ist die Antwort vom Jobcenter.
Was muss ich denn tun damit ich den Antrag durch bekommen kann???
Mit anderen Worten: Du tauchst ab und an bei Deinem Vater auf, greifst Lebensmittel und Getränke ab und verschwindest wieder.

Lustig.

Okay, lass' ich mal Moral und Respekt beiseite und kram den Bürohengst raus!



Du und Dein Lebenspartner an dessen Wohnort bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

Wenn sein Einkommen nicht für Euch beide reicht, müsst Ihr - wer von Euch ist im Prinzip egal - einen Antrag auf ALG II stellen.
Da Du dort nicht "gemeldet" bist, macht es Sinn, wenn Dein Lebensgefährte den Antrag für sich und Dich stellt.

Und Du selbst sorgst beim Meldeamt umgehend dafür, dass die Adresse im Perso geändert wird.

Wenn Du den Antrag stellst mit der Meldeadresse/Anschrift wie im Perso, wird das wieder in die Hose gehen, denn der SB wird wieder sagen:
Du bist unter 25, lebst bei Deinem Vater, also seid Ihr - Dein Vater, Dein Bruder, Du - eine Bedarfsgemeinschaft.
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#18

Beitrag von kleinchaos »

Nun kann man aber auch sagen, dass sie mit dem Freund erstmal "auf Probe" lebt, somit hätte sie erstmal 1 Jahr gesichert mit Krankenversicherung und vollem Regelsatz. Oder eben WG. Wie auch immer. Es ist außerdem ganz fix erforderlich, dass Clara sich sofort bei der arbeitsagentur arbeitsuchend und lehrstellensuchend meldet. Warum? Damit lebt der Kindergeldanspruch wieder auf. Mit der Bescheinigung von der Arbeitsagentur (nicht vom Jobcenter!) beantragt sie (oder der Vater) wieder das Kindergeld und macht gleich einen Abzweigungsantrag auf das Konto von Clara. Dann kanns beim Vater nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn er selbst eventuell ALG2 beantragen sollte.
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#19

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#20

Beitrag von tigerlaw »

Wampe hat geschrieben: Di 28. Apr 2020, 11:40
Ciara-BW hat geschrieben: Di 28. Apr 2020, 00:46Ich habe keinen Anspruch auf ALG 1 weil ich die Anwartsschaft nicht erfüllt habe.

Ich hab insgesamt 22 Monate gearbeitet
Da sollte aber ein Alg1-Anspruch drin sein.
Und genau das war mein Hinweis im Beitrag #15, bei 22 Monaten musst Du einen ALG-I-Anspruch haben!!

==> Stell sofort Antrag auf ALG-I Denn Du warst nach § 26 I Nr. 4 SGB III versicherungspflichtig, und hast weitaus mehr als 12 Monate gearbeitet!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#21

Beitrag von Ciara-BW »

Hallo zusammen,
Mein Lebensgefährte bezieht auch Alg2.
Ich war schon beim Arbeitsamt, und habe mich arbeitssuchend gemeldet.

Ich habe zwei Anträge gestellt einen im Januar und einen im Februar beide wurden abgelehnt. Mit der Aussage dass ich die Anwartschaft nicht erfüllt habe.Dann jetzt das vom Jobcenter. Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas verarscht. Keiner fühlt sich verantwortlich dass ist doch nicht normal
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#22

Beitrag von Koelsch »

Dann ist das vermutlich eben doch keine "normale" Arbeit gewesen.

Bleibt nur, wie ja schon geschrieben, offiziell umziehen zum Lebensgefährten. Dort eindeutig sagen: "Wir wollen es mal ausprobieren, ob wir zusammen passen" sind also keine Bedarfsgemeinschaft sondern eine Wohngemeinschaft. Er muss Deinen Einzug dann aber beim JobCenter melden, da Du dann 50% der Miete tragen musst (die Du dann vom JC bekommst).
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#23

Beitrag von Ciara-BW »

Danke für eure Hilfe und Geduld mit mir 😀😀

Ich hab während ich in Haft war 22 Monate gearbeitet und ich hab auch einen alg 1 Antrag gestellt aber eine Absage mit der Begründung ich hätte keine Anwartschaft gehabt ...

Ich würde gerne wissen wie und ob ich ein Anspruch auf alg2 habe

Dankeeeee
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tigerlaw
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Re: Erstantrag U25 im Haushalt der Eltern JC will Antragsstellung der Eltern

#24

Beitrag von tigerlaw »

Ciara-BW hat geschrieben: Mi 29. Apr 2020, 19:11 Danke für eure Hilfe und Geduld mit mir 😀😀

Ich hab während ich in Haft war 22 Monate gearbeitet und ich hab auch einen alg 1 Antrag gestellt aber eine Absage mit der Begründung ich hätte keine Anwartschaft gehabt ...

Ich würde gerne wissen wie und ob ich ein Anspruch auf alg2 habe

Dankeeeee
1. Stell doch mal den ablehnenden Bescheid hier ein. Wie man die Angaben anonymisieren kann, hat Marsupilami u.a. hier: viewtopic.php?f=22&t=8610 dargestellt.

2. Wenn wir hier den Bescheid gesehen haben, können wir Dir sicherlich Tips geben, wie man einen "Überprüfungsantrag" formuliert (denn ein normaler Widerspruch wäre auf jeden Fall verspätet!).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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