Zuschuss Masken-Beschaffung
Zuschuss Masken-Beschaffung
Angelehnt an :marus: Antrag, wurde die Kostenübernahme/Darlehn zur Beschaffung des Mundschutz beantragt.
Wie es zu erwarten war, wurde grad ein Ablehnungsbescheid aus dem Postschächtle gefischt.
Schmunzeln oder Galle spucken: Die Begründung findet sich in der Anlage.
Wie es zu erwarten war, wurde grad ein Ablehnungsbescheid aus dem Postschächtle gefischt.
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- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Jo.
Muss man/vrau nun eben auseinander nehmen im Rahmen von Widerspruch.
MNS ist keine Bekleidung im herkömmlichen und damit auch nicht im Sinne von SGB.
Dient nicht zur Ernährung und auch nicht der Körperpflege - eine derartige Argumentation ist albern.
Der Bedarf ist unabweisbar, da durch Gesetz vorgeschrieben.
Die Masken können nicht durch Einsparungen an anderer Stelle des Regelsatzes beschafft werden, da i.d.R. schon seit Jahren die Einsparungen genutzt werden, um den viel zu geringen Anteil an den Stromkosten zu kompensieren.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung kostete Maske A im XX-Pack bei Amazon/Zalando/ XX,xx €.
Derzeit sind heiß waschbare und damit wiederverwendbare Masken von halbwegs anständiger Qualität für nicht unter 10 € das Stück zu haben.
Wiederverwenbare Maske deshalb, weil uns allen Corona vermutlich noch eine ganze zeitlang begleiten wird.
Die Gestattung des Tragens eines "Schals" bzw. "Tuches" halte ich - obwohl kein Mediziner - für albern, da nach meinem Verständnis der Schal, das Tuch nach Gebrauch bei hohen Temperaturen (Wasser, Bügeleisen) ausreichend lange desinfiziert werden muss. Das geben die für Schals und Tücher verwendeten Materialien aber nicht her.
Solche Bekleidungsstücke dürfen nach meinen Erfahrungen i.d.R. nur bei Temperaturen bis 40" gewaschen bzw. gebügelt werden.
Somit ist nach meiner Auffassung das eigentliche Ziel der Maskenpflicht mit solchen Materialien nicht erreichbar und damit diese gesetzliche Ausnahmeregelung in meinen Augen albern.
Die Herstellung von Masken aus T-Shirts und Socken sind maximal ein einmaliger Notbehelf - auch hier ist ein wirklicher Schutz nicht gegeben aufgrund der für T-shirts und Socken verwendeten nicht kochbaren, nicht heiß bügelbaren Stoffe.
Auch die Verwendung von selbst gebastelten MNS-masken aus Servietten, Küchenrollenpapier, etc. ist nicht der Weisheit letzter Schluss.
Sie sind ebenfalls nur 1-malig verwendbar und belasten dann als Abfall die Umwelt und gefährden vorher noch u.U. die Gesundheit der Abfall-Entsorger und -Sortierer.
Daher bestehe ich auf der Gewährung von Betrag XX als einmaligem Zuschuss oder mindestens aber Darlehen.
So ungefähr wird meine Argumentation lauten, wenn der Bescheid von meinem Gruselamt da ist.
Nachtrag:
Evtl. nochmal in die in der Ablehnung aufgeführten §§ kukken, ob und was die sagen und ob man da vielleicht noch eine andere Argumentation - Gegenargumentation, andere Auslegung - rausziehen kann.
Noch'n Nachtrag:
Evtl. bisken Polemik reinbringen von wg. unkontrolliert, ungeprüft Gelder an Konzerne, die diese an die Aktionäre durchreichen,
Betrüger, die mehrfach abzocken, .....
Muss man/vrau nun eben auseinander nehmen im Rahmen von Widerspruch.
MNS ist keine Bekleidung im herkömmlichen und damit auch nicht im Sinne von SGB.
Dient nicht zur Ernährung und auch nicht der Körperpflege - eine derartige Argumentation ist albern.
Der Bedarf ist unabweisbar, da durch Gesetz vorgeschrieben.
Die Masken können nicht durch Einsparungen an anderer Stelle des Regelsatzes beschafft werden, da i.d.R. schon seit Jahren die Einsparungen genutzt werden, um den viel zu geringen Anteil an den Stromkosten zu kompensieren.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung kostete Maske A im XX-Pack bei Amazon/Zalando/ XX,xx €.
Derzeit sind heiß waschbare und damit wiederverwendbare Masken von halbwegs anständiger Qualität für nicht unter 10 € das Stück zu haben.
Wiederverwenbare Maske deshalb, weil uns allen Corona vermutlich noch eine ganze zeitlang begleiten wird.
Die Gestattung des Tragens eines "Schals" bzw. "Tuches" halte ich - obwohl kein Mediziner - für albern, da nach meinem Verständnis der Schal, das Tuch nach Gebrauch bei hohen Temperaturen (Wasser, Bügeleisen) ausreichend lange desinfiziert werden muss. Das geben die für Schals und Tücher verwendeten Materialien aber nicht her.
Solche Bekleidungsstücke dürfen nach meinen Erfahrungen i.d.R. nur bei Temperaturen bis 40" gewaschen bzw. gebügelt werden.
Somit ist nach meiner Auffassung das eigentliche Ziel der Maskenpflicht mit solchen Materialien nicht erreichbar und damit diese gesetzliche Ausnahmeregelung in meinen Augen albern.
Die Herstellung von Masken aus T-Shirts und Socken sind maximal ein einmaliger Notbehelf - auch hier ist ein wirklicher Schutz nicht gegeben aufgrund der für T-shirts und Socken verwendeten nicht kochbaren, nicht heiß bügelbaren Stoffe.
Auch die Verwendung von selbst gebastelten MNS-masken aus Servietten, Küchenrollenpapier, etc. ist nicht der Weisheit letzter Schluss.
Sie sind ebenfalls nur 1-malig verwendbar und belasten dann als Abfall die Umwelt und gefährden vorher noch u.U. die Gesundheit der Abfall-Entsorger und -Sortierer.
Daher bestehe ich auf der Gewährung von Betrag XX als einmaligem Zuschuss oder mindestens aber Darlehen.
So ungefähr wird meine Argumentation lauten, wenn der Bescheid von meinem Gruselamt da ist.
Nachtrag:
Evtl. nochmal in die in der Ablehnung aufgeführten §§ kukken, ob und was die sagen und ob man da vielleicht noch eine andere Argumentation - Gegenargumentation, andere Auslegung - rausziehen kann.
Noch'n Nachtrag:
Evtl. bisken Polemik reinbringen von wg. unkontrolliert, ungeprüft Gelder an Konzerne, die diese an die Aktionäre durchreichen,
Betrüger, die mehrfach abzocken, .....
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Muss das sein?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Irgendwo in meinem alten Schädel schwirrt ein Urteil rum, wo festgestellt wurde, dass es für ALG II-Bezieher keine "geringen" Beträge gibt. Das war nicht im Zusammenhang mit Aufrechnung oder so 'nem Sch...., es schwirrt, aber es will sich nicht setzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Waren das die Fahrtkosten?
Die JC's haben doch ganz am Anfang mal eine ganze Zeit lang durchgezogen: unter 5 Tacken gibt es keine Fahrtkosten!
Noch ein Nachtrag zu meiner Argumentationskette oben:
Außerdem befinden sich in meinem Kleiderschrank keine T-Shirts und/oder Socken, die ich zu Behelfs-Masken degradieren könnte.
Es sind gerade ausreichend Kleidungsstücke vorhanden, um einerseits halbwegs anständig gekleidet zu sein und andererseits eine Reserve zu haben, wenn die normale Bekleidung mal in der Wäsche sein sollte.
Oder so ähnlich.
Die JC's haben doch ganz am Anfang mal eine ganze Zeit lang durchgezogen: unter 5 Tacken gibt es keine Fahrtkosten!
Noch ein Nachtrag zu meiner Argumentationskette oben:
Außerdem befinden sich in meinem Kleiderschrank keine T-Shirts und/oder Socken, die ich zu Behelfs-Masken degradieren könnte.
Es sind gerade ausreichend Kleidungsstücke vorhanden, um einerseits halbwegs anständig gekleidet zu sein und andererseits eine Reserve zu haben, wenn die normale Bekleidung mal in der Wäsche sein sollte.
Oder so ähnlich.
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- kleinchaos
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Mal beim Schwirren behilflich sein. Ich glaub bei dem Geschwirr ging es um die Fahrtkosten zum Meldetermin. Beim ALG1 sind bis zu 6€ selbst zu tregen. Bei ALG2 sind die Fahrtkosten komplett vom JC zu zahlen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Ja richtig, muss ich heute später (muss gleich op jöck) mal gucken, ob man da brauchbare Argumente finden kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Noch was:
MNS-Masken sind nicht in den (Mehr-)Bedarfen, weil damals, als die entsprechenden Listen erstellt wurden, Corona nicht mal angedacht war und somit auch keine Maskenpflicht.
Sehr ambivalent ist es auch, Armen, Hilfebedürftigen - also i.d.R. ALG-II- und GruSi-Empfängern - ein paar nicht im Bedarf gelistete, waschbare und damit wiederverwendbare Schutzmasken nicht zu gewähren - aber die gleichen Menschen dann im Ernstfall mittels aufwändiger und teurer Therapie - unter Infektionsrisiko für Ärzte und Pflegepersonal - versuchen am Leben zu halten.
MNS-Masken sind nicht in den (Mehr-)Bedarfen, weil damals, als die entsprechenden Listen erstellt wurden, Corona nicht mal angedacht war und somit auch keine Maskenpflicht.
Sehr ambivalent ist es auch, Armen, Hilfebedürftigen - also i.d.R. ALG-II- und GruSi-Empfängern - ein paar nicht im Bedarf gelistete, waschbare und damit wiederverwendbare Schutzmasken nicht zu gewähren - aber die gleichen Menschen dann im Ernstfall mittels aufwändiger und teurer Therapie - unter Infektionsrisiko für Ärzte und Pflegepersonal - versuchen am Leben zu halten.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Das ist aber eine Argumentation, die auch in anderen Rechtsmaterien nicht "zieht": So exemplarisch im "Hodenimplantat-Urteil" des BSG (von ca. 1996): Man hat nur Anspruch auf eine "wirkende" Therapie. Wegen einer Erkrankung entfernte Hoden können nicht "funktionell" ersetzt werden. Auch wenn das "Aussehen" zu psychischen Problemen führen sollte, kann man insoweit Hilfe (bei Psychologen/Psychotherapeuten) erhalten.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 16:41 Noch was:
MNS-Masken sind nicht in den (Mehr-)Bedarfen, weil damals, als die entsprechenden Listen erstellt wurden, Corona nicht mal angedacht war und somit auch keine Maskenpflicht.
Sehr ambivalent ist es auch, Armen, Hilfebedürftigen - also i.d.R. ALG-II- und GruSi-Empfängern - ein paar nicht im Bedarf gelistete, waschbare und damit wiederverwendbare Schutzmasken nicht zu gewähren - aber die gleichen Menschen dann im Ernstfall mittels aufwändiger und teurer Therapie - unter Infektionsrisiko für Ärzte und Pflegepersonal - versuchen am Leben zu halten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Sehe ich genauso, aber mit anderen Ergebnis.
Man hat Anspruch auf wirkende Therapie zur Erhaltung der Gesundheit auf Kosten der Krankenversicherung
Bei Covid-19 ist die wirksame Therapie mangels wirkender Medikamente, Ansteckung mittels Abstandsgebotes (kostenlos) und Masken (Kosten im Regelsatz nicht enthalten) vermeiden.
Aus dem Sozialstaatsgebot des GG siehe entspr. Urteil des BVerfG ergibt sich der Staat muss bedürftigen Bürgern die materiellen Mittel zum Gesundheitsschutz zur Verfügung stellen.
Man hat Anspruch auf wirkende Therapie zur Erhaltung der Gesundheit auf Kosten der Krankenversicherung
Bei Covid-19 ist die wirksame Therapie mangels wirkender Medikamente, Ansteckung mittels Abstandsgebotes (kostenlos) und Masken (Kosten im Regelsatz nicht enthalten) vermeiden.
Aus dem Sozialstaatsgebot des GG siehe entspr. Urteil des BVerfG ergibt sich der Staat muss bedürftigen Bürgern die materiellen Mittel zum Gesundheitsschutz zur Verfügung stellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Schreibe grad mal den Widerspruch (und vieles davon einfach ab).
In diesem Zusammenhang wurde auf die Ermessensentscheidung - kann oder muss - aufmerksam gemacht.
Erklärt mir bitte jemand woraus sich im Ablehnungsbescheid entnehmen lässt, ob der SB eine Ermessensentscheidung ausgeführt hat
In diesem Zusammenhang wurde auf die Ermessensentscheidung - kann oder muss - aufmerksam gemacht.
Erklärt mir bitte jemand woraus sich im Ablehnungsbescheid entnehmen lässt, ob der SB eine Ermessensentscheidung ausgeführt hat
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Im Bescheid ist keinerlei Ermessensgebrauch festzustellen: Es erfolgen nur schlichte Auslegungen von "unbestimmten Rechtsbegriffen", bzw. sog "Subsumtionen" (was das ist: vgl. z.B. https://www.juraforum.de/lexikon/subsumtion).Aurora hat geschrieben: ↑So 10. Mai 2020, 19:49 Schreibe grad mal den Widerspruch (und vieles davon einfach ab).
In diesem Zusammenhang wurde auf die Ermessensentscheidung - kann oder muss - aufmerksam gemacht.
Erklärt mir bitte jemand woraus sich im Ablehnungsbescheid entnehmen lässt, ob der SB eine Ermessensentscheidung ausgeführt hat
Selbst die Ausführungen zur möglichen Höhe des Anspruchs (nämlich niedriger als eine Monatsdarlehensrate) sind m.E. nur Auslegungen, aber keine Ermessensausübung.
Beachte: Die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen durch die behörde ist stets umfasend nachprüfbar, während bei eigentlichen Ermessensentscheidungen von den Gerichten geprüft wird, ob die Behörde zuerst einmal überhaupt die Möglichkeit eines Ermessens erkannt hat (sonst sog. "Ermessensnichtgebrauch"), oder aber ob sie die Grenzen des Ermessens überschritten hat (dann "Ermessensfehlgebrauch"). Wenn die Behörde aber innerhalb der Grenzen des Ermessens geblieben ist, dann ist die konkrete Entscheidung nicht mehr von den Gerichten nachzuprüfen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Aus welchem Grund eigentlich nur ein einmaliger Zuschuss?
Beim Gründen eines eigenen Hausstand und dem daraus resultierenden Erstausstattung: 1 Bett, 1 Herd, .... ist das nachvollziehbar.
Doch hier meinen die Damen und Herren aus der Politik und ihre Souffleusen doch immer mal wieder, Corona-Viren würden uns
noch "ein bisschen länger" begleiten.
Unser Vizekanzler warf locker einen Zeitraum von 2 Jahren in die Waagschale.
Wenn dieses Vermumungsgebot "Maskenpflicht" länger anhält, reichen 3-4 Masken wahrscheinlich nicht.
Beim Gründen eines eigenen Hausstand und dem daraus resultierenden Erstausstattung: 1 Bett, 1 Herd, .... ist das nachvollziehbar.
Doch hier meinen die Damen und Herren aus der Politik und ihre Souffleusen doch immer mal wieder, Corona-Viren würden uns
noch "ein bisschen länger" begleiten.
Unser Vizekanzler warf locker einen Zeitraum von 2 Jahren in die Waagschale.
Wenn dieses Vermumungsgebot "Maskenpflicht" länger anhält, reichen 3-4 Masken wahrscheinlich nicht.
- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Wiederverwendbare, waschbare, ....?
Notfalls im Kopftopf auskochen ....
Notfalls im Kopftopf auskochen ....
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Materialverschleiß durch häufiges Waschen.
Stoffe sind qualitativ nicht mehr das, was sie in unserer Kindheit mal waren.
Stoffe sind qualitativ nicht mehr das, was sie in unserer Kindheit mal waren.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Möchte nochmals auf die Frage in #14 eingehen.
Den es handelt sich bei den MNS-Masken nicht um einen einmaligen Bedarf, der mit 1 bis 3 MNS-Masken gedeckelt ist.
Ähnlich wie bei orthopädischen Schuhen handelt es sich bei dieser Schutzmaßnahm um einen wieder auftretenden Bedarf,
solange die gesetzliche Regelung in Kraft ist.
Den es handelt sich bei den MNS-Masken nicht um einen einmaligen Bedarf, der mit 1 bis 3 MNS-Masken gedeckelt ist.
Ähnlich wie bei orthopädischen Schuhen handelt es sich bei dieser Schutzmaßnahm um einen wieder auftretenden Bedarf,
solange die gesetzliche Regelung in Kraft ist.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Der Antrag wird zu wiederholen sein, wenn der MNS verschlissen ist.
- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Ich hab mir die Ablehnung des JC nochmal durchgelesen.
Die schreiben dauernd von Darlehen - hast Du wirklich nur ein Darlehen beantragt?
Dann: in Deinem Fall würde ich dem Leitgedanken von tiger folgen und die Ablehnung als überwiegende Aneinanderreihung von schlichten Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe bezeichnen.
Der Verweis auf Schals, Tücher, selbstgebasteltes ist eine Argumentation auf Kindergarten-Niveau:
Tücher, Schals, T-shirts, Socken - alles muss nach Gebrauch desinfiziert werden.
Dazu ist zu sagen: laut Stiftung Warentest waschen die haus- und handelsüblichen Waschmaschinen nicht Keimfrei.
https://www.ksta.de/ratgeber/stiftung-w ... rei-324752
Sonst. Basteleien belasten als Abfall die Umwelt und gefährden die Abfall-Entsorger.
Die schreiben dauernd von Darlehen - hast Du wirklich nur ein Darlehen beantragt?
Dann: in Deinem Fall würde ich dem Leitgedanken von tiger folgen und die Ablehnung als überwiegende Aneinanderreihung von schlichten Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe bezeichnen.
Der Verweis auf Schals, Tücher, selbstgebasteltes ist eine Argumentation auf Kindergarten-Niveau:
Tücher, Schals, T-shirts, Socken - alles muss nach Gebrauch desinfiziert werden.
Dazu ist zu sagen: laut Stiftung Warentest waschen die haus- und handelsüblichen Waschmaschinen nicht Keimfrei.
https://www.ksta.de/ratgeber/stiftung-w ... rei-324752
Sonst. Basteleien belasten als Abfall die Umwelt und gefährden die Abfall-Entsorger.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
marsupilami hat geschrieben: ↑Di 12. Mai 2020, 14:14
Dazu ist zu sagen: laut Stiftung Warentest waschen die haus- und handelsüblichen Waschmaschinen nicht Keimfrei.
https://www.ksta.de/ratgeber/stiftung-w ... rei-324752
Es muss eben nicht steril sein. Seife reicht. Hör mit deiner Waschmaschinenargumentation auf.
viewtopic.php?f=50&t=26651&p=549828#p549828
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Es wurde ein Antrag auf Kostenübernahme und gffs. auf Erteilung eines Darlehn eingereicht.marsupilami hat geschrieben: ↑Di 12. Mai 2020, 14:14 Ich hab mir die Ablehnung des JC nochmal durchgelesen.
Die schreiben dauernd von Darlehen - hast Du wirklich nur ein Darlehen beantragt?
Auf die Kostenübernahme, das siehst Du richtig, geht das JC mit null nada nothing an Worten ein.
Und dann auf einen rechtskräftigem Bescheid mit Ermessensausübung bestehen? Diesen Ansatz wollte ich mir fürs SG aufheben.marsupilami hat geschrieben: ↑Di 12. Mai 2020, 14:14Dann: in Deinem Fall würde ich dem Leitgedanken von tiger folgen und die Ablehnung als überwiegende Aneinanderreihung von schlichten Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe bezeichnen.
Der Widerspruch wird eh abgelehnt.
Biskken Pulver sollte man sich für später aufheben.
Auf Tücher, T-Shirts und die grandiose Idee mit den Socken werde ich eingehen.marsupilami hat geschrieben: ↑Di 12. Mai 2020, 14:14Der Verweis auf Schals, Tücher, selbstgebasteltes ist eine Argumentation auf Kindergarten-Niveau:
Tücher, Schals, T-shirts, Socken - alles muss nach Gebrauch desinfiziert werden.
Dazu ist zu sagen: laut Stiftung Warentest waschen die haus- und handelsüblichen Waschmaschinen nicht Keimfrei.
https://www.ksta.de/ratgeber/stiftung-w ... rei-324752
Sonst. Basteleien belasten als Abfall die Umwelt und gefährden die Abfall-Entsorger.
Und das meine Kleidungsstück die notwendigen Materialanforderungen, die an MNS-Masken gestellt werden, nicht erfüllen.
Zu allerst schiebe ich das leckere Hühnchen in den Ofen, damit die Damens aus der Nachbarschaft ein leckeres Essen auf dem Tisch haben.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Aber denk dran, Maske auf beim Essen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Als Frau kann man auch einen Streifen aus der Strumpfhose schneiden, Tempotuch oder Serviette über Mund und Nase, Strumpfhose drüber, fertig ist die Einwegmaske.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
tigers Hinweis so nebensächlich erwähnt, wie die Tatsache das auf meinen Antrag auf Kostenübernahme überhaupt nicht eingegangen wurde.
Schaut bitte mal drauf und mäkelt.
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- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Ich würde das in diesem Fall genau anders herum aufziehen - á la tiger.
Und dann auf die sich widersprechenden Allgemeinplätze und Albernheiten zum Ende hin eingehen.
Also so ungefähr:
Alle anderen Argumente aber griffbereit als Nachschub für's SG halten.
Und dann auf die sich widersprechenden Allgemeinplätze und Albernheiten zum Ende hin eingehen.
Also so ungefähr:
So ungefähr würde ich aufgrund der Ablehnung in #1 schreiben.Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Bescheid vom [Datum] ist überwiegend eine oberflächliche Aneinanderreihung von Paragraphen und Zitaten aus den selben und unbestimmten Rechtsbegriffen, mit denen Sie glauben, mein Anliegen wirksam abwürgen zu können.
Dieses oberflächliche Sammelsurium lässt aber keinerlei eigene Ermessensausübung erkennen.
Erst zum Ende hin verwenden Sie eigene Worte und widersprechen sich dabei auch noch in Ihren Aussagen.
Zitat:
Ich möchte Sie noch auf folgendes hinweisen, was zusätzlich gegen das Vorliegen eines unabweisbaren Bedarfes spricht.
Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr ist derzeit Pflicht.
Zitat Ende.
Gerade weil der Gesetzgeber die Bürger zum Tragen einer Schutzbekleidung verpflichtet, ist ein unabweisbarer Bedarf entstanden!
Ihre Aussagen zur Ihrer Recherche nach Kosten für Masken sind nicht sonderlich aussagekräftig.
Sie behaupten, dass die Kosten für Masken weit unter dem beantragten Betrag liegen.
Ich behaupte, dass es sich dabei um Kosten für eine einzelne Maske handelt - meine eigenen Recherchen ergaben Beträge zwischen ca. 6,00 und 12,00 € für einzelne Masken.
Einzelne Masken zu beschaffen ist aber nicht sonderlich ökonomisch, da zu jeder einzelnen Maske umweltbelastender Transport und kostenaufwändiger Verpackungsmüll hinzukommen.
Ihre Ausführungen zu den von der Landesregierung festgelegten Ausnahmen - Tragen von Schals und Tüchern, Anfertigung von Masken aus T-Shirts und Socken - ist von der gleichen Schlichtheit und medizinischen Unkenntnis geprägt wie diese Ausnahmeregelung selbst.
Ich selbst bin kein Mediziner, noch nicht einmal Desinfektionsfachkraft, aber aus einfacher Lebenserfahrung heraus weiß ich, dass "Tücher" und "Schals" nach einem einmaligen Gebrauch unter diesen Pandemie-Umständen nicht nur einfach gewaschen werden müssen, sondern durch sehr hohe Waschtemperaturen desinfiziert werden müssen.
Die üblichen "Tücher" und "Schals", "T-Shirts" und "Socken" sind aber dummerweise in der Regel aus Materialien gefertigt, die solch hohe Desinfektions-Temperaturen gar nicht vertragen und zu gerade mal Putzlumpen verfilzen und damit entgegen Ihrer Meinung eben nicht wiederverwendbar sind.
Auch in diesen Ausführungen widersprechen Sie sich mit in Ihren oberflächlichen Kenntnissen, nicht sehr kenntnisreichen Ausführungen.
Zitat:
Bei der Maskenpflicht und das Tragen eines einfachen Gesichtsschutzes gilt zudem, dass es sich um einen Schal oder Tuch handeln kann, aber auch selbstgemachte oder gekaufte Atemmasken sind zulässig.
Zitat Ende.
"gekaufte Atemmasken sind zulässig".
Diese Aussage impliziert zumindest die Möglichkeit der käuflichen Beschaffung von MNS-Masken.
All diese Oberflächlichkeiten und Widersprüche in Ihrem Bescheid bestärkt mich in meinem Verlangen nach einem Betrag in Höhe von [Betrag einsetzen] als Darlehen/nicht rückzahlbarer Zuschuss - nicht zutreffendes streichen.
In Erwartung Ihres positiven Bescheides verbleibe ich
mfg
Alle anderen Argumente aber griffbereit als Nachschub für's SG halten.
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 15. Mai 2020, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Liest sich gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Tücher und Schals...
Versucht doch mal, mit einem privaten, gewaschenen Tuch als Ersatzmaske, einen Operationsbereich zu betreten. Man fliegt so schnell raus, das knallt wie die Schallmauer...
Und nein, man muss nicht steril sein, um einen OP-Bereich zu betreten. Techniker usw. sind unsteril, tragen aber die bekannten Mund-Nase-Masken. Und niemals nie ein gewaschenes Tuch oder einen Schal. Warum eigentlich? ;-)
Versucht doch mal, mit einem privaten, gewaschenen Tuch als Ersatzmaske, einen Operationsbereich zu betreten. Man fliegt so schnell raus, das knallt wie die Schallmauer...
Und nein, man muss nicht steril sein, um einen OP-Bereich zu betreten. Techniker usw. sind unsteril, tragen aber die bekannten Mund-Nase-Masken. Und niemals nie ein gewaschenes Tuch oder einen Schal. Warum eigentlich? ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.