Zuschuss Masken-Beschaffung
- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Ich vermute mal, Aurora will gar nicht bis in einen OP vordringen.
Genauso wenig wie ich.
Nur:
1.) die finanz-Schwächsten sollen aus dem Regelsatz zusätzlich beschaffen. Angeblich ist Ansparen möglich.
2.) Tuch und Schal - Argumente siehe par Postings weiter oben.
3.) Speziell diese Ablehnung ist insgesamt widersprüchlich und albern. Schreit förmlich nach Widerspruch.
Genauso wenig wie ich.
Nur:
1.) die finanz-Schwächsten sollen aus dem Regelsatz zusätzlich beschaffen. Angeblich ist Ansparen möglich.
2.) Tuch und Schal - Argumente siehe par Postings weiter oben.
3.) Speziell diese Ablehnung ist insgesamt widersprüchlich und albern. Schreit förmlich nach Widerspruch.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Der OP-Bereich soll nur als Beisiel dienen, wie sinnbefreit eine Bastelmaske ist. Quasi eine weitere Argumentationshilfe für "ordentliche" Masken.
Selbstverständlich gehören diese Masken kostenfrei zur Verfügung gestellt! Das ist "der Staat" jedem Bürger schuldig.
zu 1.) Wie hoch hätte die Ansparung denn sein sollen? Wie lang braucht man, für die Ansparung? Wann kam die Info, das man auch für jegliche Pandemie-Auslöser ansparen soll? ...
zu 3.) Diese Ablehnung ist insgesamt menschenverachtend, respektlos und dumm. Besonders dann, wenn die Erstellung per Amtsträger erfolgte, welche bisher keinen Cent "opfern" mussten...
Selbstverständlich gehören diese Masken kostenfrei zur Verfügung gestellt! Das ist "der Staat" jedem Bürger schuldig.
zu 1.) Wie hoch hätte die Ansparung denn sein sollen? Wie lang braucht man, für die Ansparung? Wann kam die Info, das man auch für jegliche Pandemie-Auslöser ansparen soll? ...
zu 3.) Diese Ablehnung ist insgesamt menschenverachtend, respektlos und dumm. Besonders dann, wenn die Erstellung per Amtsträger erfolgte, welche bisher keinen Cent "opfern" mussten...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 10:55 .
zu 3.) Diese Ablehnung ist insgesamt menschenverachtend, respektlos und dumm. Besonders dann, wenn die Erstellung per Amtsträger erfolgte, welche bisher keinen Cent "opfern" mussten...
Das ist übrigens ein Superargument.
Aus dem Infektionsschutzgesetz folgt jeder Arbeitnehmer hat bei Zusammenarbeit mit anderen Arbeitnehmern eine Maske zu tragen, die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung sind laut Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber zu tragen.
Wenn der Gesetzgeber vom erwerbslosen Bürger verlangt im öffentlichen Raum bei Kontakten mit anderen Bürgern Masken zu tragen, dann ist die persönliche Schutzausrüstung mit dem Arbeitsschutz gleichzusetzen und damit vom Arbeitgeber des Erwerbslosen, also dem Jobcenter bzw. dem GruSi-Amt zu zahlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Das Argument habe ich schon in marsu´s Faden platziert. Da ist wohl unter gegangen...Günter hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 11:08HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 10:55 .
zu 3.) Diese Ablehnung ist insgesamt menschenverachtend, respektlos und dumm. Besonders dann, wenn die Erstellung per Amtsträger erfolgte, welche bisher keinen Cent "opfern" mussten...
Das ist übrigens ein Superargument.
Aus dem Infektionsschutzgesetz folgt jeder Arbeitnehmer hat bei Zusammenarbeit mit anderen Arbeitnehmern eine Maske zu tragen, die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung sind laut Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber zu tragen.
Wenn der Gesetzgeber vom erwerbslosen Bürger verlangt im öffentlichen Raum bei Kontakten mit anderen Bürgern Masken zu tragen, dann ist die persönliche Schutzausrüstung mit dem Arbeitsschutz gleichzusetzen und damit vom Arbeitgeber des Erwerbslosen, also dem Jobcenter bzw. dem GruSi-Amt zu zahlen.
viewtopic.php?p=549835#p549835
Ich hoffe, die Verlinkung funktioniert, sonst muss ich wieder üben ;-)
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Jein. Deshalb habe ich ja das Beispiel "Techniker" genannt. Wir Techniker müssen uns umziehen und ein Haarnetz tragen.
Jetzt, wg. der Pandemie, umziehen, Hände waschen und desinfizieren, Haarnetz und Mund-Nase-Schutz (diesen spätestens nach 3h ersetzen) tragen.
Vielleicht ein besseres Beispiel:
Aufenthalt im öffentlichen Bereich (Flur, Empfangshalle, Patientenzimmer usw.), hier muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Es wird kein Schal und auch kein Tuch akzeptiert. Einzige Ausnahme, zu industriell gefertigten Einwegprodukten, sind selbstgenähte Mehrweg-Masken. Und die Mehrweg-Masken auch nur dann, wenn man keinen direkten Kontakt zu Patienten hat.
Das sind die, mir bisher nur mündlich gemachten, Anweisungen mehrerer Krankenhäuser im Rheinland, städtische, private und "ländliche" wie Unikliniken. Ich frage jetzt nach etwas schriftlichem.
P.S.: senga ist doch im Security-Bereich tätig, oder? Die Jungs kontrollieren doch den Zutritt und "meckern", wenn jemand die MNS-Maske nicht trägt. Die müssten doch eine "schriftliche" Grundlage haben, oder?
Nachtrag: wobei die Argumente vermutlich verpuffen, da ja von "ganz oben" Schal & Tuch genehmigt wurden. Mist...
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Wie zu erwarten wurde der Antrag im Widerspruchsverfahren abgelehnt.
Tja dann darf man wohl das SG ....
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Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Also auf in den Kampf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Wir lehnen pauschal ab => Ermessen wurde nicht ausgeübt, daher ist der Bescheid rechtswidrig.
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- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Wie Günter schon gepostet hat.
Liebe Leutz von die Jobcenter.
Schon der 3. (Ab-)Satz in Ihrem Schreiben vom [Datum] ist albern.
Begründung:
Ich habe mich ernsthaft mit der Argumentation Ihres Hauses im Bescheid vom [Datum] auseinandergesetzt und die Formulierungen in meinen Widerspruch basieren auf den von Ihnen aufgeführten Gründen ausgearbeitet.
Damit ist mein Widerspruch sehr wohl begründet.
Nochmal, vielleicht etwas leichter verständlich: wenn ich meinen Widerspruch nicht begründet hätte, hätte ich doch einfach nur "Widerspruch" schreiben müssen und mir die ganze Arbeit der Begründung sparen können.
Sie hätten dann eine Begründung verlangt und dann höchstwahrscheinlich abgelehnt mit der Einleitung:
Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.
Weg von den Albernheiten zum eigentlichen Inhalt Ihres Widerspruchsbescheides: Sie machen sich erst gar nicht die Mühe, auf meine Argumentation einzugehen.
Denn Sie wissen selbst, dass definitiv kein Ermessen ausgeübt wurde und damit der Bescheid rechtswidrig ist.
Abgesehen davon, dass Sie sich in Ihren Aussagen wie bereits im Widerspruch dargelegt, in Ihrer Argumentation selbst widersprechen.
Mit Ihrem nochmaligen simplen Verweis auf das Urteil des LSG NRW [Aktenzeichen] zeigen Sie deutlich, dass in Ihrem Hause noch nicht einmal ansatzweise der Wille besteht, sich wirklich mit der eigentliche Sache: Schutz der Gemeinschaft - auseinandersetzen zu wollen.
Ich betone hier nochmal,
1.) dass ein Urteil - auch eines LSG - generell eine Einzelfallentscheidung ist
2.) die dortige Fallkonstellation nicht auf mein Anliegen zu übertragen ist.
3.) grundsätzlich durch die gesetzlich Anordnung der Maskenpflicht durch die Landesregierung sehr wohl ein unabweisbarer, zusätzlicher Bedarf entstanden ist - für alle Bürger. Auch für Arbeitslose, Aufstocker, Grundsicherungsempfänger, Jobcenter-Mitarbeiter und Richter.
4.) der vom LSG hergestellt Zusammenhang Maske = Alltagsbekleidung völlig falsch ist.
Dann dürften Krankenhäuser und Friseure gar keine (Schutz-)Masken und sonst. Schutzbekleidung an ihre Angestellten herausgeben - die Angestellten müssten diese Utensilien selbst beschaffen - bzw. diese Arbeitsschutzkleidung nicht als Betriebskosten/Werbungskosten bei der Steuererklärung berücksichtig werden.
Ich beantrage, das JC zur Zahlung von XX,xx € als nicht rüchzahlbaren Zuschuss zu verpflichten.
Hilfsweise, wenn die Gesetzeslage - angeblich - einen solchen Zuschuss tatsächlich nicht erlaubt, die Gewährung eines entsprechenden zurückzuzahlenden Darlehens für unbillig zu erklären und das JC zu verpflichten, ein solches Darlehen in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umzuwandeln.
Ich grüße Euch fröhlichst mit Narri-Narro, Helau und Alaaf.
Liebe Leutz von die Jobcenter.
Schon der 3. (Ab-)Satz in Ihrem Schreiben vom [Datum] ist albern.
Begründung:
Ich habe mich ernsthaft mit der Argumentation Ihres Hauses im Bescheid vom [Datum] auseinandergesetzt und die Formulierungen in meinen Widerspruch basieren auf den von Ihnen aufgeführten Gründen ausgearbeitet.
Damit ist mein Widerspruch sehr wohl begründet.
Nochmal, vielleicht etwas leichter verständlich: wenn ich meinen Widerspruch nicht begründet hätte, hätte ich doch einfach nur "Widerspruch" schreiben müssen und mir die ganze Arbeit der Begründung sparen können.
Sie hätten dann eine Begründung verlangt und dann höchstwahrscheinlich abgelehnt mit der Einleitung:
Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.
Weg von den Albernheiten zum eigentlichen Inhalt Ihres Widerspruchsbescheides: Sie machen sich erst gar nicht die Mühe, auf meine Argumentation einzugehen.
Denn Sie wissen selbst, dass definitiv kein Ermessen ausgeübt wurde und damit der Bescheid rechtswidrig ist.
Abgesehen davon, dass Sie sich in Ihren Aussagen wie bereits im Widerspruch dargelegt, in Ihrer Argumentation selbst widersprechen.
Mit Ihrem nochmaligen simplen Verweis auf das Urteil des LSG NRW [Aktenzeichen] zeigen Sie deutlich, dass in Ihrem Hause noch nicht einmal ansatzweise der Wille besteht, sich wirklich mit der eigentliche Sache: Schutz der Gemeinschaft - auseinandersetzen zu wollen.
Ich betone hier nochmal,
1.) dass ein Urteil - auch eines LSG - generell eine Einzelfallentscheidung ist
2.) die dortige Fallkonstellation nicht auf mein Anliegen zu übertragen ist.
3.) grundsätzlich durch die gesetzlich Anordnung der Maskenpflicht durch die Landesregierung sehr wohl ein unabweisbarer, zusätzlicher Bedarf entstanden ist - für alle Bürger. Auch für Arbeitslose, Aufstocker, Grundsicherungsempfänger, Jobcenter-Mitarbeiter und Richter.
4.) der vom LSG hergestellt Zusammenhang Maske = Alltagsbekleidung völlig falsch ist.
Dann dürften Krankenhäuser und Friseure gar keine (Schutz-)Masken und sonst. Schutzbekleidung an ihre Angestellten herausgeben - die Angestellten müssten diese Utensilien selbst beschaffen - bzw. diese Arbeitsschutzkleidung nicht als Betriebskosten/Werbungskosten bei der Steuererklärung berücksichtig werden.
Ich beantrage, das JC zur Zahlung von XX,xx € als nicht rüchzahlbaren Zuschuss zu verpflichten.
Hilfsweise, wenn die Gesetzeslage - angeblich - einen solchen Zuschuss tatsächlich nicht erlaubt, die Gewährung eines entsprechenden zurückzuzahlenden Darlehens für unbillig zu erklären und das JC zu verpflichten, ein solches Darlehen in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umzuwandeln.
Ich grüße Euch fröhlichst mit Narri-Narro, Helau und Alaaf.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
@marsu, auf einen Widerspruchsbescheid gibt es nur eine Antwort und die heißt Klage.
Da der Betrag zu gering für eine eA ist, geht nur der normale Rechtsweg.
Und der lautet:
wird beantragt das JC zu verurteilen den folgenden Betrag ... als nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Beschaffung von gesetzlich vorgeschriebenen Mund- Nase- Masken zusätzlich zur bereits bewilligten Grundsicherung nach SGB II zu gewähren.
In der Begründung wird auf den Widerspruch vom .... verwiesen.
Das JC hat mit dem pauschalen Verweis auf angebliche gesetzliche Regelungen, nachdem im Regelsatz (Berechnung von 1800-pflaume, einundpflaume) ein Anteil für den Pandemie-schutz von 2020 enthalten sein soll, auf die gesetzlich vorgeschriebene Ermessensausübung verzichtet. Daher ist der Bescheid rechtswidrig und aufzuheben.
Da der Betrag zu gering für eine eA ist, geht nur der normale Rechtsweg.
Und der lautet:
wird beantragt das JC zu verurteilen den folgenden Betrag ... als nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Beschaffung von gesetzlich vorgeschriebenen Mund- Nase- Masken zusätzlich zur bereits bewilligten Grundsicherung nach SGB II zu gewähren.
In der Begründung wird auf den Widerspruch vom .... verwiesen.
Das JC hat mit dem pauschalen Verweis auf angebliche gesetzliche Regelungen, nachdem im Regelsatz (Berechnung von 1800-pflaume, einundpflaume) ein Anteil für den Pandemie-schutz von 2020 enthalten sein soll, auf die gesetzlich vorgeschriebene Ermessensausübung verzichtet. Daher ist der Bescheid rechtswidrig und aufzuheben.
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- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Gut, man könnte in meinem Posting auch die Brief-Anrede umformulieren:
Liebe Leutz vons Sozialgerecht,
....
....
und dann halt statt "Sie" formulieren "die Leutz von die Jobcenteren".
Oder so ählich.
Günter's Version ist halt kürzer.
Letztendlichegal welche Version: die vom JC kriegen's eh zu lesen und sie werden zurückschreiben:
mimimimi - Klage abweisen - mimimimi - LSG NRW - mimimimi
Vielleicht etwas ausführlicher als das, was im Widerspruchsbescheid drinnestand - aber eben Klage abweisen.
Jetzt aber muss der/die Thread-Ersteller*in erst mal entscheiden: Klage ja oder nein.
PKH beantragen ja / nein.
Liebe Leutz vons Sozialgerecht,
....
....
und dann halt statt "Sie" formulieren "die Leutz von die Jobcenteren".
Oder so ählich.
Günter's Version ist halt kürzer.
Letztendlichegal welche Version: die vom JC kriegen's eh zu lesen und sie werden zurückschreiben:
mimimimi - Klage abweisen - mimimimi - LSG NRW - mimimimi
Vielleicht etwas ausführlicher als das, was im Widerspruchsbescheid drinnestand - aber eben Klage abweisen.
Jetzt aber muss der/die Thread-Ersteller*in erst mal entscheiden: Klage ja oder nein.
PKH beantragen ja / nein.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Wie Günter schon schrub: Jetzt zum SG!
Ich beantrage- wegen Eilbedürftigkeit im Wege der Einstweiligen Anordnung-dem Sozialamt aufzugeben, mir cxxx € für MSN als Zuschuss zu bewilligen.
Zur Begründung verweise ich auf meinen Widerspruch vom DATUM, auf den der Antragsgegner überhaupt nicht eingegangen ist.
Um mich verdeutlichend zu wiederholen: <folgt Text von 10.26 Uhr>
p.p.
Ich beantrage- wegen Eilbedürftigkeit im Wege der Einstweiligen Anordnung-dem Sozialamt aufzugeben, mir cxxx € für MSN als Zuschuss zu bewilligen.
Zur Begründung verweise ich auf meinen Widerspruch vom DATUM, auf den der Antragsgegner überhaupt nicht eingegangen ist.
Um mich verdeutlichend zu wiederholen: <folgt Text von 10.26 Uhr>
p.p.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
OMG! Da komm ich zurück vom Zögling (4 Jahre das eine, das andere 10 Monate) hüten, bespuckt mit dem was das Kleine nicht zu sich nehmen wollte und dachte "... jetzt noch ne Klage schreiben .... Mist!"
Ihr Lieben, danke für all die untersütztenden Beiträge.
Die Klage geht morgen so raus wie in #43 und #44 raus.
In 4.) wird ausschließlich über Arbeitskleidung argumentiert.
Der Seuchenschutz bleibt ebenso wie die Tatsache, dass das dieser Posten weder in der EVS noch in den Folgebedarfen enthalten ist, unerwähnt.
Oha, bei Streitwert von 60,00 Euro ist eA möglich. Dann heißt es eben PKH und eA beantragen.
Attacke!
Ihr Lieben, danke für all die untersütztenden Beiträge.
Die Klage geht morgen so raus wie in #43 und #44 raus.
In 4.) wird ausschließlich über Arbeitskleidung argumentiert.
Der Seuchenschutz bleibt ebenso wie die Tatsache, dass das dieser Posten weder in der EVS noch in den Folgebedarfen enthalten ist, unerwähnt.
Oha, bei Streitwert von 60,00 Euro ist eA möglich. Dann heißt es eben PKH und eA beantragen.
Attacke!
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Hier wollte ich wissen, ob diese Hinweise aus strategischen Gründen nicht angeführt wurden, um nicht gleich alles Pulver zu verschießen.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Im Widerspruch hättest du recht, bei der Klage muss es mit rein, wenn du, wie vom Tiger geschrieben eA machst, dann hast du nur dieses eine Schreiben, denn es muss ja schnell gehen. Allet uffen Tisch und sehen was passiert.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
So gut der Auftakt ist, kann er nicht verwendet werden.
Der ist nämlich in keinem der JC-Anschreiben/Bescheide zu finden. Leider.
Ich glaube mich dunkel daran erinnern zu können, dass diese Formulierung von Marsu's SB verwendet wurde.
Der ist nämlich in keinem der JC-Anschreiben/Bescheide zu finden. Leider.
Ich glaube mich dunkel daran erinnern zu können, dass diese Formulierung von Marsu's SB verwendet wurde.
In diesem Fall wären es bestenfalls die Absätze 4 und 5, die man in dieser Intro verwenden könnte.marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 20. Mai 2020, 10:26
Schon der 3. (Ab-)Satz in Ihrem Schreiben vom [Datum] ist albern.
Begründung:
Ich habe mich ernsthaft mit der Argumentation Ihres Hauses im Bescheid vom [Datum] auseinandergesetzt und die Formulierungen in meinen Widerspruch basieren auf den von Ihnen aufgeführten Gründen ausgearbeitet.
Damit ist mein Widerspruch sehr wohl begründet.
Nochmal, vielleicht etwas leichter verständlich: wenn ich meinen Widerspruch nicht begründet hätte, hätte ich doch einfach nur "Widerspruch" schreiben müssen und mir die ganze Arbeit der Begründung sparen können.
Sie hätten dann eine Begründung verlangt und dann höchstwahrscheinlich abgelehnt mit der Einleitung:
Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Auf mich hört ja hier keiner, ich versuche es trotzdem nochmal.
wird beantragt das JC zu verurteilen den folgenden Betrag ... als nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Beschaffung von gesetzlich vorgeschriebenen Mund- Nase- Masken zusätzlich zur bereits bewilligten Grundsicherung nach SGB II zu gewähren.
In der Begründung wird auf den Widerspruch vom .... verwiesen.
Das JC hat mit dem pauschalen Verweis auf angebliche gesetzliche Regelungen, nachdem im Regelsatz ein Anteil für den Pandemie-schutz von 2020 enthalten sein soll, auf die gesetzlich vorgeschriebene Ermessensausübung verzichtet. Daher ist der Bescheid rechtswidrig und aufzuheben.
Der Bedarf für Masken kann im Regelsatz nicht enthalten sein, da die Regelsatzberechnung zu einer Zeit erfolgt ist, in der niemand an Corona und die damit verbundenen Kosten gedacht hat. Es sollte unstrittig sein und von diversen Statistiken gedeckt, dass im Zuge der Coronapandemie die Lebensmittelpreise um mehr als 10 % gestiegen sind, die Stromkosten bereits vor der Pandemie erheblich über dem Regelsatzanteil lagen. Somit verbleibt auch nirgends ein Einsparpotential, welches man zur Maskenbeschaffung verwenden könnte.
Der Gesetzgeber hat die Schutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben, damit muss auch analog zum § 3 ArbSchG die Kostenübernahme durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende erfolgen.
wird beantragt das JC zu verurteilen den folgenden Betrag ... als nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Beschaffung von gesetzlich vorgeschriebenen Mund- Nase- Masken zusätzlich zur bereits bewilligten Grundsicherung nach SGB II zu gewähren.
In der Begründung wird auf den Widerspruch vom .... verwiesen.
Das JC hat mit dem pauschalen Verweis auf angebliche gesetzliche Regelungen, nachdem im Regelsatz ein Anteil für den Pandemie-schutz von 2020 enthalten sein soll, auf die gesetzlich vorgeschriebene Ermessensausübung verzichtet. Daher ist der Bescheid rechtswidrig und aufzuheben.
Der Bedarf für Masken kann im Regelsatz nicht enthalten sein, da die Regelsatzberechnung zu einer Zeit erfolgt ist, in der niemand an Corona und die damit verbundenen Kosten gedacht hat. Es sollte unstrittig sein und von diversen Statistiken gedeckt, dass im Zuge der Coronapandemie die Lebensmittelpreise um mehr als 10 % gestiegen sind, die Stromkosten bereits vor der Pandemie erheblich über dem Regelsatzanteil lagen. Somit verbleibt auch nirgends ein Einsparpotential, welches man zur Maskenbeschaffung verwenden könnte.
Der Gesetzgeber hat die Schutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben, damit muss auch analog zum § 3 ArbSchG die Kostenübernahme durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende erfolgen.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Arbeitsschutz, hm. Der Gesetzgeber spricht von Mund-Nase-Abbdeckung, also Alltagsmasken. Der Gesetzgeber spricht explizit nicht von Arbeitsschutz, das ist ein anderes Gesetz. Und eben WEIL es ALLTAGSMASKEN sind, müssen die Kosten über einen Zuschuss zum REGELBEDARF abgedeckt werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Die Bezeichnung Alltagsmaske ist irreführend.
Die haben es so genannt, weil es kein "wirklicher" Schutz ist á la genormte und zertifizierte FFP2-Masken.
Aber selbst eine einfache, selbstgebastelte Einmal-Bedeckung von Mund und Nase ist eine Schutzvorrichtung - sie schützt mein Gegenüber davor, direkt und voll von einer Tröpfchenwolke zu stehen, schützt die ausgelegte Ware im Laden davor, "besprüht" zu werden, wenn ich es nicht mehr schaffe, in die Armbeuge zu niesen oder zu husten.
Es ist eine Schutzvorrichtung!
Keine Alltagsbekleidung!
Ich respektiere mit dem Tragen einer zwar einfachen, unzertifizierten aber professionell hergestellten Maske die gesetzlichen Vorgaben UND mein Gegenüber, ich stelle mich nicht gegen die Gemeinschaft.
Ich torpediere nicht die Gesundheitsvorsorge des Staates, in dem ich womöglich diese albernen DIY-Masken aus T-shirts und Socken (Gott bewahre!!) als "Schutz" verwende oder mir einen "Schal" oder "Tuch" vor's Gesicht halte und hab dann nur noch eine Hand frei.
Denn weder T-shirts, noch Socken, Schal oder Tuch können nach Gebrauch ordentlich desinfiziert werden. Sie müssen ebenso wie die DIY-Dinger nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.
Dabei gefährden sie die Müllentsorger/-sortierer und belasten generell als Abfall die Umwelt.
Ja, das tun auch diese sog. OP-Masken, aber wenigstens sind die in ihrem gesamten Design/Zuschnitt/Fertigung .... auf einen halbwegs vernünftigen Schutz des Trägers/Gegenübers ausgelegt.
Die haben es so genannt, weil es kein "wirklicher" Schutz ist á la genormte und zertifizierte FFP2-Masken.
Aber selbst eine einfache, selbstgebastelte Einmal-Bedeckung von Mund und Nase ist eine Schutzvorrichtung - sie schützt mein Gegenüber davor, direkt und voll von einer Tröpfchenwolke zu stehen, schützt die ausgelegte Ware im Laden davor, "besprüht" zu werden, wenn ich es nicht mehr schaffe, in die Armbeuge zu niesen oder zu husten.
Es ist eine Schutzvorrichtung!
Keine Alltagsbekleidung!
Ich respektiere mit dem Tragen einer zwar einfachen, unzertifizierten aber professionell hergestellten Maske die gesetzlichen Vorgaben UND mein Gegenüber, ich stelle mich nicht gegen die Gemeinschaft.
Ich torpediere nicht die Gesundheitsvorsorge des Staates, in dem ich womöglich diese albernen DIY-Masken aus T-shirts und Socken (Gott bewahre!!) als "Schutz" verwende oder mir einen "Schal" oder "Tuch" vor's Gesicht halte und hab dann nur noch eine Hand frei.
Denn weder T-shirts, noch Socken, Schal oder Tuch können nach Gebrauch ordentlich desinfiziert werden. Sie müssen ebenso wie die DIY-Dinger nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.
Dabei gefährden sie die Müllentsorger/-sortierer und belasten generell als Abfall die Umwelt.
Ja, das tun auch diese sog. OP-Masken, aber wenigstens sind die in ihrem gesamten Design/Zuschnitt/Fertigung .... auf einen halbwegs vernünftigen Schutz des Trägers/Gegenübers ausgelegt.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Gut, dann entfernen wir den Arbeitsschutz und schreiben.
Der Gesetzgeber hat die Schutzmasken zwingend vorgeschrieben, wie vorher aufgeführt, waren diese Kosten nicht Bestandteil der Regelsatzberechnung. Somit sind die Kosten ein Mehrbedarf, der nicht durch den Regelsatz abgedeckt ist und zusätzlich zu gewähren ist.
Der Gesetzgeber hat die Schutzmasken zwingend vorgeschrieben, wie vorher aufgeführt, waren diese Kosten nicht Bestandteil der Regelsatzberechnung. Somit sind die Kosten ein Mehrbedarf, der nicht durch den Regelsatz abgedeckt ist und zusätzlich zu gewähren ist.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Sorry, Aurora, da hatte ich gestern die verschiedenen Fäden verwechselt.
Bei Dir muss es natürlich "Jobcenter" und nicht "Sozialamt" heißen!
Bei Dir muss es natürlich "Jobcenter" und nicht "Sozialamt" heißen!
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Also was soll es denn jetzt sein:
EA oder "nur" einfach Klage?
Wenn EA, dann muss nach meiner Auffassung darauf abgestellt werden, dass Geldbeutel leer wg Beschaffung von Pflicht-Masken.
Dass die bisherigen Bemühungen um Zuschuss beim JC erfolglos waren
SG möge JC dazu per Urteil/Erlaß/wasauchimmer bewegen, Geldbeutel/Konto um Betrag xx aufzufüllen.
Wenn Klage, kann das wegfallen.
EA oder "nur" einfach Klage?
Wenn EA, dann muss nach meiner Auffassung darauf abgestellt werden, dass Geldbeutel leer wg Beschaffung von Pflicht-Masken.
Dass die bisherigen Bemühungen um Zuschuss beim JC erfolglos waren
SG möge JC dazu per Urteil/Erlaß/wasauchimmer bewegen, Geldbeutel/Konto um Betrag xx aufzufüllen.
Wenn Klage, kann das wegfallen.
Signatur?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Hast recht, Marsu, EA dürfte hier nicht hinhauen, dafür geht es um zu wenig Geld bzw. ist das Konto nicht "genügend leer".
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Wie ich bereits erwähnte, aber
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