Zuschuss Masken-Beschaffung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Olivia
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#51

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Do 21. Mai 2020, 07:45 Auf mich hört ja hier keiner
Doch.
Günter hat geschrieben: Do 21. Mai 2020, 07:45 Der Bedarf für Masken kann im Regelsatz nicht enthalten sein, da die Regelsatzberechnung zu einer Zeit erfolgt ist, in der niemand an Corona und die damit verbundenen Kosten gedacht hat. Es sollte unstrittig sein und von diversen Statistiken gedeckt, dass im Zuge der Coronapandemie die Lebensmittelpreise um mehr als 10 % gestiegen sind, die Stromkosten bereits vor der Pandemie erheblich über dem Regelsatzanteil lagen. Somit verbleibt auch nirgends ein Einsparpotential, welches man zur Maskenbeschaffung verwenden könnte.
Nochmal für alle anderen. Das bedeutet folgendes: ein Antrag auf eA ist möglich, weil alle Einsparpotentiale ausgeschöpft sind. Aufgrund der Krise liegt eine besondere Situation vor, so dass das SG ein Eilverfahren nicht pauschal verweigern kann mit dem Hinweis, dass noch keine 30% Unterdeckung vom Regelsatz eingetreten sind. Da die Beschaffung der Masken auch nicht auf die Zeit nach der Pandemie verschoben werden kann, muss das Gericht im Grunde sofort entscheiden.
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#52

Beitrag von Aurora »

Mal angenommen das SG würde aufgrund des geringen Streitwerts sagen, eA ist nicht.
Wandelt sich der Antrag automatisch in eine Klage oder ist damit alles vom Tisch?
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Koelsch
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#53

Beitrag von Koelsch »

Würde ich sicherheitshalber entsprechend formulieren. Eilantrag, ersatzweise Klage, wenn keine Eilbedürftigkeit gegeben sein sollte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#54

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wampe hat geschrieben: Do 21. Mai 2020, 16:03
kleinchaos hat geschrieben: Do 21. Mai 2020, 08:01 Arbeitsschutz, hm. Der Gesetzgeber spricht von Mund-Nase-Abbdeckung, also Alltagsmasken. Der Gesetzgeber spricht explizit nicht von Arbeitsschutz, das ist ein anderes Gesetz. Und eben WEIL es ALLTAGSMASKEN sind, müssen die Kosten über einen Zuschuss zum REGELBEDARF abgedeckt werden
Wenn wegen Corona Arbeitgeber ihre Beschäftigten mit Masken ausstatten müssen, damit diese überhaupt arbeiten dürfen, kann es sich nicht um normale Alltagsbekleidung handeln. Diese muss ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten nach § 3 ArbSchG nämlich gerade nicht stellen, dort ist nur von Schutzausrüstung die Rede.
Dass als Notlösung auch ein Schal zulässig ist, ändert daran nichts; kein normaler Mensch läuft um diese Jahreszeit freiwillig mit nem dicken Schal durch die Gegend.
ich driffte jetzt ein wenig ab, komme aber wieder zurück...

Als Unternehmer kann ich die Kosten für die "Alltagsmasken"
a) als Einkauf buchen
b) meinen Kunden in Rechnung stellen und
c) vermutlich auch als "laufende", pandemiebedingte Kosten gegen die Soforthilfe ansetzen
d) bekomme die Masken von Kunden gestellt, wenn es sich z.B. um Städtische Kliniken handelt

Warum sollte eine Privatperson diese Kosten selbst tragen müssen? Also alle, nicht nur H4ler, müssten die Kosten erstattet bekommen.

Und wieder zurück; Warum sollte ein H4ler einen Schal, Socken oder was auch immer haben, um sich damit die Visage zu verdecken?
Was, wenn man keinen Schal usw. hat? Ich habe z.b. keinen Schal, weil ich den auch im Winter nicht anziehen würde...
Und, egal aus welchen Materialien man sich die "Alltagsmaske" bastelt, dass Material müsste an anderer Stelle fehlen.

Irgendwie kann man es drehen und wenden wie man will; die Bundesregierung muss die Kohle dafür frei geben...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#55

Beitrag von Aurora »

Für eine eA, wie von Olivia in #58 beschrieben, war zuviel Kohle auf dem Konto.
Bleibt nur die Klage.
Heißt, das was ich für eine eA hinzugefügt habe, wieder rückgängig machen.
Paar Argumente für später, wenn das JC sagt Klage abweisen, aufheben.
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marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#56

Beitrag von marsupilami »

Also Klage.
Dann könnte man/vrau doch das Konzept aus viewtopic.php?f=50&t=26686&start=25#p550464 nehmen, einen anderen Ansprechpartner einsetzen - nämlich das SG und ansonsten an der Argumentation von Bescheid, Widerspruch und Widerspruchsbescheid entlanghangeln.
Alles andere zum Nachlegen aufheben.

In etwa so:
Als Betreff: Klage gegen JC Dingeskirchen auf Zahlung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von [Betrag] zur Beschaffung von MNS-Masken, die dem Kerngedanken des Gesundheitsschutzes entsprechen.

SgDuH,
schon der 3. (Ab-)Satz aus dem Widerspruchsbescheid vom [Datum] ist albern.
Begründung:
Ich habe mich ernsthaft mit der Argumentation des Jobcenters Dingenskirchen im Bescheid vom [Datum] auseinandergesetzt und die Formulierungen in meinen Widerspruch basierend auf den dort aufgeführten Gründen ausgearbeitet.
Damit ist mein Widerspruch sehr wohl begründet.

Nochmal, vielleicht etwas leichter verständlich: wenn ich meinen Widerspruch nicht begründet hätte, hätte ich doch einfach nur "Widerspruch" schreiben müssen und mir die ganze Arbeit der Begründung sparen können.
Das Jobcenter hätten dann eine Begründung verlangt und dann höchstwahrscheinlich abgelehnt mit der Einleitung:
Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.

Weg von den Albernheiten zum eigentlichen Inhalt des Widerspruchsbescheides: das Jobcenter macht sich erst gar nicht die Mühe, auf meine Argumentation einzugehen.
Denn den Mitarbeitern des Jobcenters ist selbst klar, dass definitiv kein Ermessen ausgeübt wurde und damit der Bescheid vom [Datum] rechtswidrig ist.

Abgesehen davon, dass die Beklagte sich in ihrer Argumentation, wie bereits im Widerspruch dargelegt, selbst widerspricht.

Mit nochmaligen simplen Verweis auf das Urteil des LSG NRW [Aktenzeichen] zeigt die Beklagte deutlich, dass in ihrem Hause noch nicht einmal ansatzweise der Wille besteht, sich wirklich mit der eigentliche Sache: Schutz der Gemeinschaft - auseinandersetzen zu wollen.

Des weiteren betone hier nochmal:
1.) dass ein Urteil - auch eines LSG - generell eine Einzelfallentscheidung ist
2.) die dortige Fallkonstellation nicht auf mein Anliegen zu übertragen ist.
3.) grundsätzlich durch die gesetzlich Anordnung der Maskenpflicht durch die Landesregierung sehr wohl ein unabweisbarer, zusätzlicher Bedarf entstanden ist - für alle Bürger.
4.) der vom LSG hergestellt Zusammenhang Maske = Alltagsbekleidung völlig falsch ist.
a) Es ist in Mittel-Europa, in Deutschland nicht üblich im Alltag eine Maske zu tragen.
b) Die Verwendung des Begriffes "Alltagsbekleidung" verfälscht völlig den Sinn und Zweck des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes.
c) Dann dürften Krankenhäuser und Friseure gar keine (Schutz-)Masken und sonst. Schutzbekleidung an ihre Angestellten herausgeben - die Angestellten müssten diese Utensilien selbst beschaffen - bzw. diese Arbeitsschutzkleidung nicht als Betriebskosten/Werbungskosten bei der Steuererklärung berücksichtig werden.

Ich beantrage, das JC zur Zahlung von XX,xx € als nicht rüchzahlbaren Zuschuss zu verpflichten.

Hilfsweise, wenn die Gesetzeslage - angeblich - einen solchen Zuschuss tatsächlich nicht erlaubt, die Gewährung eines entsprechenden zurückzuzahlenden Darlehens für unbillig zu erklären und das JC zu verpflichten, ein solches Darlehen in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umzuwandeln.
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Koelsch
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#57

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Günter
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#58

Beitrag von Günter »

Passt leider nicht zum Widerspruchbescheid, kann man aber in einer Büttenrede verwenden. Dem Gericht würde ich das nicht schicken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#59

Beitrag von Koelsch »

Wenn ich noch mal überlege, finde ich auch kurz und knapp wie in #50 und #53 vorgeschlagen besser.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#60

Beitrag von Aurora »

Sorry, aber ich finde das alles gerade ziemlich verrückt und schlaf jetzt ne Nacht drüber.
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marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#61

Beitrag von marsupilami »

Also dann so:
es wird beantragt das JC zu verurteilen den folgenden Betrag ... als nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Beschaffung von gesetzlich vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutzmasken zusätzlich zur bereits bewilligten Grundsicherung nach SGB II zu gewähren.

In der Begründung wird auf den Widerspruch vom .... verwiesen.

Das JC hat mit dem pauschalen Verweis auf angebliche gesetzliche Regelungen, nachdem im Regelsatz ein Anteil für den Pandemieschutz von 2020 enthalten sein soll, auf die gesetzlich vorgeschriebene Ermessensausübung verzichtet. Daher ist der Bescheid rechtswidrig und aufzuheben.

Der Bedarf für Masken kann im Regelsatz nicht enthalten sein, da die Regelsatzberechnung zu einer Zeit erfolgt ist, in der niemand an Corona und die damit verbundenen Kosten gedacht hat. Es sollte unstrittig sein und von diversen Statistiken gedeckt, dass im Zuge der Corona-Pandemie die Lebensmittelpreise um mehr als 10 % gestiegen sind, die Stromkosten bereits vor der Pandemie erheblich über dem Regelsatzanteil lagen. Somit verbleibt auch keinerlei Einspar- oder Umschichtungspotential innerhalb des Regelsatzes, welches man zur Maskenbeschaffung verwenden könnte.

Der Gesetzgeber hat die Schutzmasken zwingend vorgeschrieben, wie vorher aufgeführt, waren diese Kosten nicht Bestandteil der Regelsatzberechnung. Somit sind die Kosten ein Mehrbedarf, der nicht durch den Regelsatz abgedeckt ist und zusätzlich zu gewähren ist.
Vermutlich wird das JC aber trotzdem verlangen, die Klage abzuweisen und nochmal auf das Urteil des LSG NRW hinweisen.
Ich persönlich neige dazu, durch entsprechende zusätzliche Formulierung dem JC von vorneherein den Wind aus den Segeln zu nehmen.




SoSo.
Büttenrede.

Naja, immerhin etwas.
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Koelsch
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#62

Beitrag von Koelsch »

Jep
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#63

Beitrag von kleinchaos »

Das JC beantragt immer die Klage abzuweisen. Ist ein Standard-Text, der automatisch auf jede Klageschrift folgt
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#64

Beitrag von Günter »

Na siehste, jeht doch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#65

Beitrag von Günter »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 22. Mai 2020, 08:56 Das JC beantragt immer die Klage abzuweisen. Ist ein Standard-Text, der automatisch auf jede Klageschrift folgt
Irgendwann hackt jemand die Textdateien und dann steht in der Antwort:

Das JC beantragt der Klage statt zugeben, wegen erwiesener Gesetzwidrigkeit der vorangegangenen Bescheide.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#66

Beitrag von marsupilami »

Und wovon träumst Du nachts?

Ich habe mir erlaubt, unterwegs zum und vom Einkaufen eine Art "Schlachtplan" zu konzeptionieren.

Der geht folgendermaßen:

Jetzt, im 1. Schritt klagen mit der Begründung: kein Ermessen ausgeübt.

Das JC wird - wie schon diskutiert - verlangen die Klage abzuweisen.
Hauptargument wird - vermutlich - das Urteil des LSG NRW - sein.

Das Gericht wird um Stellungnahmen bitten.
Im 2. Schritt gar nicht auf die Argumentation des JC eingehen sondern weiterhin auf "kein Ermessen ausgeübt" beharren.
Dieses Mal mit der Begründung, dass sich SB ja in dem Bescheid in 2 Fällen selbst widerspricht.

JC wird vom SG um Stellungnahme gebeten - die werden weiterhin "Klage abweisen" weil LSG NRW.
Dieses Mal dann doch dieses unselige Machwerk zerpflücken, wie wir es schon getan haben.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#67

Beitrag von Koelsch »

Hört sich gut an, soll noch einer sagen Einkaufen wär nicht gut
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#68

Beitrag von marsupilami »

Man/vrau könnte sogar noch "kein Ermessen ausgeübt" unterteilen:

Teil 1: die Argumente des JC sind überwiegend eine Aneinanderreihung von Gesetzen und Zitaten daraus, die rein vom zeitlichen her gar keinen Bezug zu Corona und Maskenpflicht haben, weil es damals eben kein Corona gab.

Teil 2: wenn wieder zur Stellungnahme aufgefordert, die Widersprüche in der "freien" Argumentation anführen - wieder kein Ermessen ausgeübt, wie kommen sonst solche Widersprüche zustande.


Nachteil: damit zieht sich die Sache und es ist immer noch kein Geld im Beutel.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#69

Beitrag von Günter »

Jetzt hast du es verstanden.

Erstens die Ermessensausübung, das ist der Einstieg in die Klage, damit ist das JC gezwungen darzulegen, warum sie meinen, die Kosten sind im Regelsatz enthalten. Und dann kommt das Argument, die Regierung hat die Maskenpflicht erlassen. Das geschah lange nach Regelsatzberechnung. Somit können die Masken nicht Bestandteil des Regelsatzes sein. Wegen der gestiegenen Preise gibt es auch keine Kostenverschiebung, es ist keine Luft mehr im Budget. mM nach muss das Gericht dem zustimmen.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#70

Beitrag von kleinchaos »

Das müsste es. Aber das läuft dann letzten Endes wieder auf eine Regelsatzklage hinaus, und die scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#71

Beitrag von Günter »

Ist aber mM nach der einzig zielführende Weg.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#72

Beitrag von marsupilami »

Deswegen bin ich ja für nur 1-mal Zuschuß.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#73

Beitrag von Aurora »

Dann hoffen wir mal die Damen und Herren Richer in the City sind uns wohlgesonnerner, als bei der letzten Regelsatzklage.

Hängt diese Vorgehensweise ausschließlich eigentlich ausschließlich vom Inhalt es Widerspruchs "keine Ermessensausübung" ab oder ist das bei maru's Masken"Geplänkel" mit dem Gruselamt ebenso?
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#74

Beitrag von marsupilami »

Nein.
Bei mir ist lt. Gesetz alles abgedeckt, es gibt nicht mehr.
Grundsätzlich.

Wenn überhaupt, dann nur als Darlehen nach § 37 SGB XII und der Bedarf muss in der Liste der Bedarfe für den Regelsatz enthalten sein.
ect. ect.

Ich muss also anders argumentieren.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#75

Beitrag von kleinchaos »

Mit dem jeweiligen Regelbedarfsermittlungsgesetz werden die Bedarfe für SGB II und XII festgesetzt.
Im SGB XII aber gibt es die Möglichkeit, zusätzlich besondere Bedarfe, die über die besonderen Bedarfe des Gesetzes hinausgehen, zu gewähren. Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens
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