Wampe hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 16:03
kleinchaos hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 08:01
Arbeitsschutz, hm. Der Gesetzgeber spricht von Mund-Nase-Abbdeckung, also Alltagsmasken. Der Gesetzgeber spricht explizit nicht von Arbeitsschutz, das ist ein anderes Gesetz. Und eben WEIL es ALLTAGSMASKEN sind, müssen die Kosten über einen Zuschuss zum REGELBEDARF abgedeckt werden
Wenn wegen Corona Arbeitgeber ihre Beschäftigten mit Masken ausstatten müssen, damit diese überhaupt arbeiten dürfen, kann es sich nicht um normale Alltagsbekleidung handeln. Diese muss ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten nach § 3 ArbSchG nämlich gerade nicht stellen, dort ist nur von Schutzausrüstung die Rede.
Dass als Notlösung auch ein Schal zulässig ist, ändert daran nichts; kein normaler Mensch läuft um diese Jahreszeit freiwillig mit nem dicken Schal durch die Gegend.
ich driffte jetzt ein wenig ab, komme aber wieder zurück...
Als Unternehmer kann ich die Kosten für die "Alltagsmasken"
a) als Einkauf buchen
b) meinen Kunden in Rechnung stellen und
c) vermutlich auch als "laufende", pandemiebedingte Kosten gegen die Soforthilfe ansetzen
d) bekomme die Masken von Kunden gestellt, wenn es sich z.B. um Städtische Kliniken handelt
Warum sollte eine Privatperson diese Kosten selbst tragen müssen? Also alle, nicht nur H4ler, müssten die Kosten erstattet bekommen.
Und wieder zurück; Warum sollte ein H4ler einen Schal, Socken oder was auch immer haben, um sich damit die Visage zu verdecken?
Was, wenn man keinen Schal usw. hat? Ich habe z.b. keinen Schal, weil ich den auch im Winter nicht anziehen würde...
Und, egal aus welchen Materialien man sich die "Alltagsmaske" bastelt, dass Material müsste an anderer Stelle fehlen.
Irgendwie kann man es drehen und wenden wie man will; die Bundesregierung muss die Kohle dafür frei geben...