Gewerbemieter aufgepasst - MwSt bei Mietzahlungen ab Juli anpassen!

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Olivia
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Gewerbemieter aufgepasst - MwSt bei Mietzahlungen ab Juli anpassen!

#1

Beitrag von Olivia »

Wer seine Gewerbemiete selbst überweist, sollte daran denken, dass ab Juli befristet bis Dezember 2020 ein MwSt-Satz von 16% gilt. Wenn der Vermieter also zur Mehrwertsteuer optiert hat, dann ist der monatliche Zahlbetrag nach unten anzupassen. Die in Ansatz zu bringende Vorsteuer verringert sich natürlich entsprechend.
Werden Gewerberäume umsatzsteuerpflichtig vermietet, so unterliegen Mieten, die für die Zeiträume Juli bis Dezember 2020 gezahlt werden, in der Regel dem Steuersatz von 16 Prozent. Gewerbemietverträge, in denen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, weil der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert hat, sollten nach Möglichkeit vor dem 30. Juni zeitlich befristet geändert werden, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das kann etwa durch einen Nachtrag zum Mietvertrag erfolgen.

Enthalte ein Gewerbemietvertrag einen Passus, dass "zusätzlich zur Miete die gesetzliche Umsatzsteuer" zu zahlen ist, müsse der Mietvertrag nicht angepasst werden, schreiben die Eigentümervertreter. In solchen und ähnlichen Fällen gilt automatisch der befristet geltende reduzierte Umsatzsteuersatz.

"Es kommt auf den Mietzeitraum an und nicht darauf, wann die Mieten gezahlt werden." Nachzahlungen von Mieten, die der Mieter für die Monate vor Juli 2020 leistet, unterliegen also unverändert dem Steuersatz von 19 Prozent.

https://www.haufe.de/immobilien/wirtsch ... 19250.html
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