SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

Hier bitte für Urteile, Download Hinweise und Tipps einstellen. Bitte mit Quellenangabe.
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marsupilami
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#1

Beitrag von marsupilami »

Gut zu wissen.
Danke.

Auch wenn ich selbst durch die genannten Zeiträume - wahrscheinlich - nicht profitieren werde.
Außer Coruña dauert über August hinaus.

Aber da wird man vermutlich erneut genau hinschauen müssen.


Da ich aber schon in dem System drinne bin, wird sich für mich auch dann nichts zu meinem Nachteil ändern.
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Pegasus
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#2

Beitrag von Pegasus »

(2) 1 Abweichend von § 2 Absatz 1, § 19 Absatz 1, 2 und 5, § 27 Absatz 1 und 2, § 39, § 41 Absatz 1, § 43 Absatz 1, § 43a Absatz 2 und § 90 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. 2 Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die leistungsnachsuchenden Personen dies im Antrag erklären.
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/3415/al88045-0.htm


Mhhhh also rein theoretisch denkt SB, die haben richtig Kohle, also nichts mit Leistungen ?
Andererseits kann jeder im Antrag erklären "ich habe kein Vermögen" :8:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wenn, dann wird erklärt, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.

Was ist erhebliches Vermögen?
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marsupilami
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#4

Beitrag von marsupilami »

Das kannst Du Dir doch selber ganz gut abschätzen.

Schonvermögen.
Demnach gilt grundsätzlich für jeden Leistungsempfänger ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Weiterhin wird ein Grundfreibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gewährt. Mindestens ist aber ein Schonvermögen von 3.100 Euro anzusetzen.
Quelle: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/schonvermoegen/

Also angenommen Du bist 40 Jahre alt dann sind das
40 x 150 = 6.000 plus die 750 cash en de däsch

Jetzt könnte man noch über den Wert des Autos streiten.


Ich denke, spätestens bei 25.000 / 30.000 fängt zumindes für ein JC, ein Sozialamt "erheblich" an.
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mehrheit der "neuen Aufstocker" dies auch so sieht.
Bin gespannt was wir in (ferner) Zukunft, in Urteilen, dazu lesen können. Das wird sicher interessant, da vermutlich einige ihr "erhebliches Vermögen" schützen möchten und es bei Bedarf gegen die JCs einsetzen werden ;-)

Gestern noch gehört, dass 200.000,- - 300.000,- auf der hohen Kante, sicher jetzt nicht als erheblich gelten dürften. Denn das wäre nicht mal der Betrag, den ein Solo-Selbständiger zur Altersvorsorge brauchen wird...
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#6

Beitrag von Olivia »

Die "erhebliche Vermögensgrenze" liegt bei 60.000 € für die erste Person und weiteren 30.000 € für jedes weitere Familienmitglied:
Berücksichtigt werden beispielsweise: Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien, Lebensversicherungen.

https://sozialberatung-kiel.de/2020/04/ ... -pandemie/
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 07:24 Die "erhebliche Vermögensgrenze" liegt bei 60.000 € für die erste Person und weiteren 30.000 € für jedes weitere Familienmitglied:
...
:ironiea:
Das ist viel zu viel. 6.000,- für die erste Person und weitere 3.000,-- für jedes weitere Familienmitgleid sind völlig ausreichend.
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#8

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 13:06 Das ist viel zu viel. 6.000,- für die erste Person und weitere 3.000,-- für jedes weitere Familienmitgleid sind völlig ausreichend.
Das entspricht ungefähr der üblichen Regelung des Schonvermögens von 150 € pro Lebensjahr zzgl. 750 € Haushaltsfreibetrag. Diese Regelung greift dann wieder, wenn die Krise vorbei ist.
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#9

Beitrag von Olivia »

Der Hinweis auf die aktuellen Schonvermögensgrenzen soll Ironie sein?
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 14:28 Der Hinweis auf die aktuellen Schonvermögensgrenzen soll Ironie sein?
Also; mein Beitrag (#13) ist ironisch gemeint. Denn die 60.000,-- sind kein "erhebliches" Vermögen, sondern ein Witz.

60.000,-- deckt nicht ansatzweise die Summe, welche man als Selbständiger für seine Altervorsorge parat haben sollte. Von Rücklagen für unternehmensbezogene Ersatzbeschaffungen, Investitionen usw. mal ganz abgesehen.
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#11

Beitrag von Olivia »

Und darauf antwortet der Gesetzgeber ganz ohne Ironie: 60.000 € sind ein so ausreichendes Vermögen, so dass daneben kein Grundsicherungsbezug gerechtfertigt ist. Oder anders gesagt, die Altersvorsorge über 60.000 € muss in der aktuellen Krise verwertet und für den Lebensunterhalt verbraucht werden.
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 16:33 Und darauf antwortet der Gesetzgeber ganz ohne Ironie: 60.000 € sind ein so ausreichendes Vermögen, so dass daneben kein Grundsicherungsbezug gerechtfertigt ist. Oder anders gesagt, die Altersvorsorge über 60.000 € muss in der aktuellen Krise verwertet und für den Lebensunterhalt verbraucht werden.
Der Gesetzgeber? Und die gesetzliche Grundlage ist ...!?
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#13

Beitrag von Olivia »

Wampe hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 16:44
Olivia hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 16:33Und darauf antwortet der Gesetzgeber ganz ohne Ironie: 60.000 € sind ein so ausreichendes Vermögen, so dass daneben kein Grundsicherungsbezug gerechtfertigt ist.
Der Betrag stammt aus einer Anweisung der BA, nicht aus dem SGB II.
Nein, der Betrag stammt aus dem Wohngeldgesetz. https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz ... aph21.html
HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 17:15 Der Gesetzgeber? Und die gesetzliche Grundlage ist ...!?
§ 21 WoGG
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#14

Beitrag von Olivia »

Die BA ist eine Art "Ersatzgesetzgeber" für die Jobcenter. Die haben im Wohngeldgesetz nach Vermögensgrenzen gesucht und sind fündig geworden. Woanders wird aber vehement die Geltung des Steuerrechts abgelehnt.
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tigerlaw
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#15

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 18:04
Wampe hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 16:44
Olivia hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 16:33Und darauf antwortet der Gesetzgeber ganz ohne Ironie: 60.000 € sind ein so ausreichendes Vermögen, so dass daneben kein Grundsicherungsbezug gerechtfertigt ist.
Der Betrag stammt aus einer Anweisung der BA, nicht aus dem SGB II.
Nein, der Betrag stammt aus dem Wohngeldgesetz. https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz ... aph21.html
HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 17:15 Der Gesetzgeber? Und die gesetzliche Grundlage ist ...!?
§ 21 WoGG
Nein, Oli, dein Zitat-link ist zwar interessant, enthält aber die Verwaltungsvorschrift zu § 21 WoGG.

§ 21 WoGG selber lautet ganz schlicht:
§ 21 Sonstige Gründe

Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,

1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,

2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder

3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
Mehr nicht.

Es mag durchaus sein, dass die Verfasser der Verwaltungsvorschrift der BA sich am WoGG orientiert haben, aber, noch einmal, diese Zahl steht nicht im Gesetz!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#16

Beitrag von tigerlaw »

Wampe hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 18:47
Olivia hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 18:26Die BA ist eine Art "Ersatzgesetzgeber" für die Jobcenter.
:angel:
Die BA ist eine Behörde und damit kein Gesetzgebungsorgan.
:jojo: :jojo: :jojo:


Auch wenn ihre Vorgaben natürlich die einzelnen JC und die SBchen dort binden!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#17

Beitrag von Olivia »

Oder es wird verlangt, frei verfügbares Vermögen in Rürup o.ä. umzuschichten, bevor Leistungen beansprucht werden können.
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#18

Beitrag von Olivia »

Wampe hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 16:06 Hier die SGB II-Sonderregelungen wegen Corona:
https://www.buzer.de/gesetz/2602/al88046-0.htm

Auch nicht-selbständige Leistungsbezieher sollten mal einen Blick hinein werfen, für die hält Absatz 5 etwas parat.

Wer sich das gesamte Corona-Sozialschutz-Gesetzespaket antun möchte:
https://www.buzer.de/gesetz/13845/l.htm
Verlängerung der entsprechenden Regeln bis 30.09.2020 vorgesehen: https://makronom.de/was-taugt-das-coron ... aket-36177

siehe auch viewtopic.php?p=551917#p551917
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#19

Beitrag von Olivia »

Verlängerung der Massnahmen zum vereinfachten Zugang zu Hartz-IV-Leistungen fehlt im Gesetzestext:
Die Verlängerung der Maßnahmen zum vereinfachten Zugang zu Hartz IV Leistungen ist trotz offiziellem Beschluss des Bundeskabinetts noch nicht in den Gesetzestext mit aufgenommen. Der Beschluss ist dennoch gültig.

https://www.hartziv.org/news/20200623-c ... ungen.html
(runterscrollen bis zum Textende, dort siehe den Info-Kasten)
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Re: SGB II- und SGB XII-Sonderregelungen wegen Corona

#20

Beitrag von Olivia »

Müsste die Rechtsverordnung dann nicht wenigstens im Bundesanzeiger enthalten sein?
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Re: WBA ja oder nein Bewilligungsbescheid endet am 31.08.2020

#21

Beitrag von Olivia »

Die BA hat soeben neue Formulare für die vereinfachte Antragstellung online gestellt, gültig bis 30.09.2020.

Vereinfachter Hauptantrag VA https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf
Kurzanlage KAS für Selbständige https://www.arbeitsagentur.de/datei/ver ... 146400.pdf
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