SG Stuttgart - S 21 AL 4798/19 - Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auch bei Geheimhaltungsvereinbarung

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Koelsch
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SG Stuttgart - S 21 AL 4798/19 - Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auch bei Geheimhaltungsvereinbarung

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich hab das mal hier (viewtopic.php?f=28&p=556714#p556714) rein gestellt, weil sich das SG sehr klar zu "Geheimhaltungsvereinbarungen" äußert, die ja auch von einem unserer User hier sehr gerne und sehr oft vorgetragen werden. Was hier für's SGB III gilt ist sicher 1:1 auf SGB II übertragbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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