ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Das sieht ja richtig gut aus, hätte ich vom JC gar nicht erwartet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
So ähnlich sahen die Empfangsbestätigungen aus, die ausgedruckt wurden, wenn ich Unterlagen einreichte und um Empfangsbestätigung bat.
Wenn's gut läuft, soll's mir recht sein.
Aber ohne JC ist es garantiert schöner.
Wenn's gut läuft, soll's mir recht sein.
Aber ohne JC ist es garantiert schöner.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
So, ich habe den ganzen Kram gestern fertig bekommen und denen hochgeladen. War ein ganz schöner Zeitaufwand, alles zusammen zu sammeln, scannen, sortiert in PDFs zu packen usw.
Eine Frage ist mir blöderweise natürlich erst hinterher eingefallen, nachdem ich alles hochegladen hatte. Sonst hätte ich das auf dem Bogen der Rückanwort, in der ich einiges erläutert hatte, auch noch denen gegenüber erwähnt:
Ich habe noch Steuerschulden (Ust.), welche ich momentan nicht begleichen kann. Eine Stundung wurde mir dafür vom Finanzamt bereits gewährt, jedoch jetzt auch nicht so lange.
Das ist Geld, welches nach der Zahlung an das FA dann als Minus bei mir anfällt, wenn ich das richtig sehe. Momentan habe ich das Geld theoretisch noch und wurde in keiner Berechnung abgezogen.
Hätte ich das irgendwo in Anlage EKS oder KAS eintragen können/müssen? Denn spätestens, wenn ich diese Ust. nachbezahlt habe, bin ich nach momentaner vorläufiger Schätzung dann im Minus mit dem Gewerbe. Sollte ich dazu noch ein kurzes Infoschreiben nachreichen oder erst mal abwarten, welche vorläufige Leistung mir bewilligt wird?
Soweit ich das verstanden habe, muss ich nach dem ersten Bewilligungszeitraum (6 Monate) ohnehin die echten Zahlen der Einnahmen/Ausgaben nachreichen und dann wird geschaut, ob ich evtl. Leistung erstatten muss oder nicht.
Hat jemand in dieser Hinsicht schon Erfahrungen gemacht?
Eine Frage ist mir blöderweise natürlich erst hinterher eingefallen, nachdem ich alles hochegladen hatte. Sonst hätte ich das auf dem Bogen der Rückanwort, in der ich einiges erläutert hatte, auch noch denen gegenüber erwähnt:
Ich habe noch Steuerschulden (Ust.), welche ich momentan nicht begleichen kann. Eine Stundung wurde mir dafür vom Finanzamt bereits gewährt, jedoch jetzt auch nicht so lange.
Das ist Geld, welches nach der Zahlung an das FA dann als Minus bei mir anfällt, wenn ich das richtig sehe. Momentan habe ich das Geld theoretisch noch und wurde in keiner Berechnung abgezogen.
Hätte ich das irgendwo in Anlage EKS oder KAS eintragen können/müssen? Denn spätestens, wenn ich diese Ust. nachbezahlt habe, bin ich nach momentaner vorläufiger Schätzung dann im Minus mit dem Gewerbe. Sollte ich dazu noch ein kurzes Infoschreiben nachreichen oder erst mal abwarten, welche vorläufige Leistung mir bewilligt wird?
Soweit ich das verstanden habe, muss ich nach dem ersten Bewilligungszeitraum (6 Monate) ohnehin die echten Zahlen der Einnahmen/Ausgaben nachreichen und dann wird geschaut, ob ich evtl. Leistung erstatten muss oder nicht.
Hat jemand in dieser Hinsicht schon Erfahrungen gemacht?
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Ich würde es erst mal "laufen lassen", Wenn Du jetzt noch was "Kompliziertes" nachreichst, dann verzögerst Du nach meiner Meinung die Sache. Und ja, irgendwann wirst Du eine "korrekte Abrechnung" beim JC machen müssen, und dann entscheidet sich, ob Du was zurückzahlen musst oder noch ein paar Cent nachgezahlt bekommst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Eine Steuernachzahlung für Zeiträume vor Beginn der Leistungsbezuges hat schon mitunter Probleme gemacht. Problematisch könnte evtl. die Stundung sein. Jedoch muss eigentlich die Zahlung anerkannt werden. Daher lieber erst im Nachhinein in die EKS mit reinnehmen.
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Genau, deshalb würde ich das nicht jetzt klären wollen. Das gibt dem JC die "wunderbare" Gelegenheit, die Sache zu verzögern. Also Klärung erst, nachdem Geld geflossen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Dann unternehme ich jetzt erstmal weiter nichts und warte mal ab. Danke für die Infos.
Von "Vereinfachter Antrag" konnte ich übrigens bislang nichts wahrnehmen. Ich schätze in meinem Fall ist nur die persönliche Vorstellung weggefallen und die wäre jetzt nicht wirklich aufwendig für mich gewesen.
Solange als nächstes Schreiben der Leistungsbescheid (oder wie sich das nennt) kommt, und nicht wieder irgendwas nachgefordert wird ...
Von "Vereinfachter Antrag" konnte ich übrigens bislang nichts wahrnehmen. Ich schätze in meinem Fall ist nur die persönliche Vorstellung weggefallen und die wäre jetzt nicht wirklich aufwendig für mich gewesen.
Solange als nächstes Schreiben der Leistungsbescheid (oder wie sich das nennt) kommt, und nicht wieder irgendwas nachgefordert wird ...
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Ja, der ist gut
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Heute kam der vorläufige Bewilligungsbescheid. Miete/Nebenkosten in voller Höhe + Regelsatz. Alles soweit erstmal gut.
Den Zuschuss für die Krankenkkasse (bin freiwillig gesetzlich versichert), welchen ich ja selber bezahle, hatte ich ja auch im Zuge des ganzen Antragswahns beantragt.
Allerdings steht im Bewilligungsbescheid unter "Kranken-,Pflege- und Rentenversicherung" nur meine Krankenkasse und daneben der Zeitraum der Bewilligung, jedoch kein Wort von einem Zuschuß. Weder an dieser Stelle, noch auf der letzten Seite mit der kompletten Leistungsberechnung.
Kommt dafür ein extra Bescheid? Oder haben die mich womöglich versehentlich als Pflichtversichert eingestuft und ich muss da nachhaken?
Soweit ich das aus den Merkblättern verstanden habe, bleibe ich ja trotzdem freiwillig gesetzlich versichert und muss den KV/PV-Beitrag wie vorher auch selber bezahlen (daher ja der Antrag SV).
Den Zuschuss für die Krankenkkasse (bin freiwillig gesetzlich versichert), welchen ich ja selber bezahle, hatte ich ja auch im Zuge des ganzen Antragswahns beantragt.
Allerdings steht im Bewilligungsbescheid unter "Kranken-,Pflege- und Rentenversicherung" nur meine Krankenkasse und daneben der Zeitraum der Bewilligung, jedoch kein Wort von einem Zuschuß. Weder an dieser Stelle, noch auf der letzten Seite mit der kompletten Leistungsberechnung.
Kommt dafür ein extra Bescheid? Oder haben die mich womöglich versehentlich als Pflichtversichert eingestuft und ich muss da nachhaken?
Soweit ich das aus den Merkblättern verstanden habe, bleibe ich ja trotzdem freiwillig gesetzlich versichert und muss den KV/PV-Beitrag wie vorher auch selber bezahlen (daher ja der Antrag SV).
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung endet, sobald das Jobcenter Leistungen vorläufig bewilligt hat. Stattdessen versichert Dich das Jobcenter direkt bei Deiner Krankenkasse und Du hast insoweit nichts mehr mit der Beitragszahlung zu tun. Im Bewilligungsbescheid steht dann drin "Versichert bei: Name der Krankenkasse" und der Zeitraum, meistens die sechs Monate des BWZ.
Du bist also ab jetzt kein Selbstzahler bei der Krankenkasse mehr, sondern erst dann wieder, wenn Du den Bezug wieder verlässt. Stattdessen zahlt das Jobcenter einen Beitrag direkt an die Krankenkasse. Als "Grosskunde" zahlt das Jobcenter übrigens viel weniger an die Krankenkasse als Du als Selbstzahler, selbst als Mindesttarif. Vor einigen Jahren lag der Satz, den das JC an die Krankenkasse zahlt, bei ca. 85 € zzgl. Beitrag für die PV. Das ist aber für Dich jetzt nicht weiter relevant.
Du bist also ab jetzt kein Selbstzahler bei der Krankenkasse mehr, sondern erst dann wieder, wenn Du den Bezug wieder verlässt. Stattdessen zahlt das Jobcenter einen Beitrag direkt an die Krankenkasse. Als "Grosskunde" zahlt das Jobcenter übrigens viel weniger an die Krankenkasse als Du als Selbstzahler, selbst als Mindesttarif. Vor einigen Jahren lag der Satz, den das JC an die Krankenkasse zahlt, bei ca. 85 € zzgl. Beitrag für die PV. Das ist aber für Dich jetzt nicht weiter relevant.
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Danke Olivia.
Das hatte ich wohl (mal wieder) falsch in Erinnerung oder hatte schlicht das Wort "freiwillig" bei "freiwillig gesetzlich krankenversichert" überlesen.
Ich glaube ich habe mich noch nie zuvor mit so viel Regeln und Vorschriften auf einmal beschäftigen müssen.
Mindestens die Hälfte von dem, was ich da gelesen hatte, habe ich eh schon wieder vergessen.
Ein erneuter Blick in dieses Merkblatt:
"Waren Sie zuletzt vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II freiwillig gesetzlich krankenversichert, ist Ihr Schutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Leistungsbezug sichergestellt."
Das hatte ich wohl (mal wieder) falsch in Erinnerung oder hatte schlicht das Wort "freiwillig" bei "freiwillig gesetzlich krankenversichert" überlesen.
Ich glaube ich habe mich noch nie zuvor mit so viel Regeln und Vorschriften auf einmal beschäftigen müssen.
Mindestens die Hälfte von dem, was ich da gelesen hatte, habe ich eh schon wieder vergessen.
Ein erneuter Blick in dieses Merkblatt:
"Waren Sie zuletzt vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II freiwillig gesetzlich krankenversichert, ist Ihr Schutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Leistungsbezug sichergestellt."
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Das wird noch viel mehr werden. Falls Du den Leistungsbezug nicht zeitnah verlassen kannst und die vereinfachte Grundsicherung irgendwann endet, wirst Du mit einem Wust an weiteren Regeln zurechtkommen müssen. Besonders die abschliessende Leistungsbewilligung mit Einzelnachweis aller Einnahmen und Ausgaben sowie die Streichung von Kosten durch das Jobcenter, die dazu nötigen Widerspruchsverfahren, Sozialgerichtsprozesse und Aufrechnungsentscheidungen erfordern viel Energie und Durchsetzungsvermögen.
- marsupilami
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Das hast Du schön gesagt, Olivia.
Aber mach' dem jungen Mann nicht soviel Angst.
Oder sollte das ein "Tritt in die Sitzfläche" sein, damit er wirklich alles tut, um bald aus ALG II rauszukommen?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Das war klar, dass die irgendwann nachfragen, warum ich das Formular für die Vermittlung noch nicht zurückgeschickt habe.
Heute kam eine Mail mit dieser Nachfrage (nur wenige kurze Sätze, sieht ziemlich hingerotzt aus, Fehler ohne Ende - peinlich so was rauszuschicken. So jemand soll mein Arbeitsvermittler sein? Oh ha ... Aber das nur nebenbei).
Wie sollte ich darauf jetzt reagieren?
Meine Selbständigkeit ist zwar kein Vollzeitjob mehr, doch zu tun ist ja noch was. Längere Abwesenheit tagsüber würde nicht funktionieren.
Zudem ich schon viele Jahre aus meinem eigentlichen Beruf raus bin, den ich vorher gemacht habe (in diesem Bereich hat sich seit dem sehr viel getan).
In der Hinsicht hätte ich die Befürchtung, dass die mich erst mal zu einer Weiterbildung schicken würden, um wieder auf dem Laufenden zu sein.
Und das würde gar nicht funktionieren, 8, 10 oder mehr Stunden tagsüber woanders zu sein.
Ist das von der Bundesarbeitsagentur denn so gedacht, dass Selbständige, welche aufgrund der derzeitigen Krise ALG II beantragen mussten, sofort in die Vermittlung für ein Angestelltenverhältnis gehen?
Heute kam eine Mail mit dieser Nachfrage (nur wenige kurze Sätze, sieht ziemlich hingerotzt aus, Fehler ohne Ende - peinlich so was rauszuschicken. So jemand soll mein Arbeitsvermittler sein? Oh ha ... Aber das nur nebenbei).
Wie sollte ich darauf jetzt reagieren?
Meine Selbständigkeit ist zwar kein Vollzeitjob mehr, doch zu tun ist ja noch was. Längere Abwesenheit tagsüber würde nicht funktionieren.
Zudem ich schon viele Jahre aus meinem eigentlichen Beruf raus bin, den ich vorher gemacht habe (in diesem Bereich hat sich seit dem sehr viel getan).
In der Hinsicht hätte ich die Befürchtung, dass die mich erst mal zu einer Weiterbildung schicken würden, um wieder auf dem Laufenden zu sein.
Und das würde gar nicht funktionieren, 8, 10 oder mehr Stunden tagsüber woanders zu sein.
Ist das von der Bundesarbeitsagentur denn so gedacht, dass Selbständige, welche aufgrund der derzeitigen Krise ALG II beantragen mussten, sofort in die Vermittlung für ein Angestelltenverhältnis gehen?
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Selbständige
Tätigkeit
(10.38)
Tätigkeit
(10.38)
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015846.pdfLeistungsberechtigte die eine selbstständige Tätigkeit ausüben,
können u.a. durch die Vorlage einer Tragfähigkeitsprognose oder einer anderweitigen Dokumentation darlegen, dass durch die bisherige Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann. Ist aufgrund eines nachvollziehbaren Geschäftsplans abzusehen, dass zukünftig ein ausreichender Überschuss erzielt wird, stellt dies eine
ausreichende Dokumentation dar. Für die Beurteilung der Tragfähigkeit oder sonstigen Dokumentation kann sofern das Jobcenter
nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügt, auf externe Dritte
zurückgegriffen werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Also schreib denen, ganz im Sinne von Günter's Zitat, dass Deine Selbstständigkeit tragfähig war, Du jetzt dank Corona einen vorübergehenden Einbruch hast und natürlich alle Kraft und Zeit daran setzest, diesen Einbruch baldmöglichst zu beenden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Macht Sinn. Das Jobcenter könnte unter Umständen ein Tragfähigkeitsgutachten bei einem Massnahmeträger anfordern. So lief das jedenfalls vor der Corona-Krise. Dies erfolgt im Rahmen einer Zuweisung zu einer Massnahme. Voraussetzung ist eine EGV, die solche Zuweisungen zulässt. Der EGV wiederum muss eine Potentialanalyse vorangehen. Eine EGV sollte im beiderseitigen Einvernehmen verhandelt werden, dabei sind die äusseren Umstände (Gewinneinbruch wegen Corona-Krise) mit zu berücksichtigen.
Die Überprüfung der Tragfähigkeit ist eine über mehrere Wochen gehende Veranstaltung, wo ein Jobcenter-Coach eine Betriebsbegehung durchführt, die Buchführung auswertet, Aufträge einsieht und dann seinen Senf dazugibt, wie er das Unternehmen beurteilt. Daran anschliessend wird ein Coaching durchgeführt, was wiederum ebenfalls mehrere Wochen geht. Dazu werden kleinere Gruppen gebildet und dort werden die Selbständigen durch den Coach beschult. Ergebnis ist ein Gutachten, das ans Jobcenter geht. Es wird u.a. die Mitarbeit der Massnahmeteilnehmer bewertet und die sich aus dem Coaching ergebenden Perspektiven. Es bestehen eingeschränkte Mitspracherechte der jeweiligen Massnahmeteilnehmer.
Die Überprüfung der Tragfähigkeit ist eine über mehrere Wochen gehende Veranstaltung, wo ein Jobcenter-Coach eine Betriebsbegehung durchführt, die Buchführung auswertet, Aufträge einsieht und dann seinen Senf dazugibt, wie er das Unternehmen beurteilt. Daran anschliessend wird ein Coaching durchgeführt, was wiederum ebenfalls mehrere Wochen geht. Dazu werden kleinere Gruppen gebildet und dort werden die Selbständigen durch den Coach beschult. Ergebnis ist ein Gutachten, das ans Jobcenter geht. Es wird u.a. die Mitarbeit der Massnahmeteilnehmer bewertet und die sich aus dem Coaching ergebenden Perspektiven. Es bestehen eingeschränkte Mitspracherechte der jeweiligen Massnahmeteilnehmer.
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Ich würde in etwa folgendes schreiben.
Liebes JC,
vielen Dank für Ihre hochgeschätzten Vermittlungbemühungen. Wie Sie meinen Unterlagen entnehmen können, bin ich selbstständig und mein Unternehmen war in Zeiten vor der "Corona-Krise" tragfähig. Ich bin derzeit bemüht neue Kontakte zu potentiellen Kunden aufzubauen, daher habe ich weder Zeit noch Interesse an irgendwelchen Maßnahmen teilzunehmen oder mich als Arbeitnehmer vermitteln zu lassen.
Ich sehe es als Ihre Aufgabe an, mein physisches Überleben zu sichern und als meine Aufgabe mein Gewerbe zu stärken um nach der Krise voll durchstarten zu können und die Steuerkasse zu füllen.
Mit freundlichen......
Liebes JC,
vielen Dank für Ihre hochgeschätzten Vermittlungbemühungen. Wie Sie meinen Unterlagen entnehmen können, bin ich selbstständig und mein Unternehmen war in Zeiten vor der "Corona-Krise" tragfähig. Ich bin derzeit bemüht neue Kontakte zu potentiellen Kunden aufzubauen, daher habe ich weder Zeit noch Interesse an irgendwelchen Maßnahmen teilzunehmen oder mich als Arbeitnehmer vermitteln zu lassen.
Ich sehe es als Ihre Aufgabe an, mein physisches Überleben zu sichern und als meine Aufgabe mein Gewerbe zu stärken um nach der Krise voll durchstarten zu können und die Steuerkasse zu füllen.
Mit freundlichen......
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Unter Nutzung von Günter's Vorlage:
Liebes JC,
vielen Dank für Ihre sicherlich wohlmeinenden Vermittlungbemühungen in Zeiten von Entlassungen und Kurzarbeit - mit sehr guten Chancen auf Verlängerung der selben.
Wie Sie meinen Unterlagen sicherlich bereits entnehmen konnten, war und bin ich selbstständig und will es wieder sein.
Nicht nur weil mir meine Tätigkeit ein Auskommen gesichert hat, sondern es mir auch viel Freude bereitet, meine Kunden selbstständig zu beraten und - bei Auftragserteilung - die notwendigen Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit eigenständig durchzuführen.
Mein Unternehmen war in Zeiten vor der "Corona-Krise" durchaus tragfähig - sämtliche Betriebs- und privaten Fixkosten waren gedeckt, die sonstigen Lebenshaltungskosten in gut bürgerlichem Maße zu bestreiten.
Derzeit bin ich intensiv damit beschäftigt neue Kontakte zu potentiellen Kunden aufzubauen, die alten - so gut es mit Abstand und Maske geht - zu pflegen.
Des weiteren bin ich dabei, die Chancen auf ein zweites, eben in dieser Krisensituation tragfähiges, Standbein auszuloten:
neues Geschäftsfeld, mögliche Kunden, Geschäftspartner, Finanzierung, ect.
Aufgrund dieses zeitlich sehr intensiven Engagements habe ich den Kopf nicht frei für eine fruchtbare Teilnahme an unspezifischen Maßnahmen mit Inhalten außerhalb meines Geschäftsfeldes oder mich als Arbeitnehmer in Kurzarbeiter-Jobs vermitteln zu lassen.
Ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn ich mich voll und ganz den oben beschriebenen Aufgaben und Herausforderungen unter finanzieller Unterstützung Ihres Hauses widmen kann, um mit Abflauen der Corona-Krise mein Gewerbe zu stärken und mit Ende der Krise mit ganzer Kraft meine Hilfsbedürftigkeit zu beenden und einen bescheidenen Beitrag zum Steueraufkommen beizutragen.
Mit corona-konformem "Namaste"
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
nach meiner Ansicht bessererwar und bin ich selbstständig und will es wieder weiterhin sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Ich mag es lieber kurz und bündig, daher
Günter hat geschrieben: ↑Fr 11. Sep 2020, 07:58
Liebes JC,
vielen Dank für Ihre hochgeschätzten Vermittlungbemühungen. Wie Sie meinen Unterlagen entnehmen können, bin ich selbstständig und mein Unternehmen war in Zeiten vor der "Corona-Krise" tragfähig. Ich bin derzeit bemüht neue Kontakte zu potentiellen Kunden aufzubauen und neue Geschäftsideen zu entwickeln, daher habe ich weder Zeit noch Interesse an irgendwelchen Maßnahmen teilzunehmen oder mich als Arbeitnehmer vermitteln zu lassen.
Ich habe in der Vergangenheit bewiesen, dass ich meinen Lebensunterhalt alleine verdienen kann, daher benötige ich auch kein Coaching von selbsternannten Fortbildungsexperten. Meine Geschäftszahlen und mein Geschäftsmodell sind mein Betriebsgeheimnis, daher werde ich sie auch nicht in irgendwelchen Maßnahmen Dritten offenbaren, die damit dann in ihren Kursen hausieren gehen.
Ich sehe es als Ihre Aufgabe an, mein physisches Überleben zu sichern und als meine Aufgabe mein Gewerbe zu stärken um nach der Krise voll durchstarten zu können und die Steuerkasse zu füllen. Das nannte mal ein ehemaliger Kanzler Fordern und Fördern.
Mit freundlichen......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
Gefällt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert
So viele Tipps gleich. Danke.
Am Freitag habe ich erst mal mit einer eher kurzen E-Mail geantwortet. Nur soviel wie Corona-Krise/Umsatzeinbruch und dass mein Gewerbe eben noch läuft.
Umfassender kann ich immer noch antworten, wenn die sich stur stellen und mich trotzdem gleich vermitteln oder irgendwo hinschicken wollen.
Dann werde ich eure Vorchlage mal als Ideen-Pool für eine entsprechend ausführliche Antwort nehmen.
Bis jetzt kam auch noch gar keine Antwort. Ist das jetzt gut oder schlecht?
Wie sind die SB/Arbeitsvermittler nach euren Erfahrungen denn so drauf? Versucht man es dort eher erst mal mit einen vernünftigen Dialog oder schicken die womöglich direkt was Schriftliches mit Paragraphen und so'n Kram raus, wenn die nicht die Antwort bekommen, die sie wahrscheinlich erwarten?
Am Freitag habe ich erst mal mit einer eher kurzen E-Mail geantwortet. Nur soviel wie Corona-Krise/Umsatzeinbruch und dass mein Gewerbe eben noch läuft.
Umfassender kann ich immer noch antworten, wenn die sich stur stellen und mich trotzdem gleich vermitteln oder irgendwo hinschicken wollen.
Dann werde ich eure Vorchlage mal als Ideen-Pool für eine entsprechend ausführliche Antwort nehmen.
Bis jetzt kam auch noch gar keine Antwort. Ist das jetzt gut oder schlecht?
Wie sind die SB/Arbeitsvermittler nach euren Erfahrungen denn so drauf? Versucht man es dort eher erst mal mit einen vernünftigen Dialog oder schicken die womöglich direkt was Schriftliches mit Paragraphen und so'n Kram raus, wenn die nicht die Antwort bekommen, die sie wahrscheinlich erwarten?