BSG - B 4 AS 1/20 R - Betriebsausgaben nach § 3 ALG II-V

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Koelsch
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BSG - B 4 AS 1/20 R - Betriebsausgaben nach § 3 ALG II-V

#1

Beitrag von Koelsch »

Bei der Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Arbeit können Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer noch gar nicht ausgeübten, sondern nur beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit stehen (hier: Kosten für eine Heilpraktikerschule), nicht nach § 3 II Alg II-V als Betriebsausgaben den Betriebseinnahmen gegenübergestellt werden, die aus einer anderen, gegenwärtig ausgeübten selbstständigen Tätigkeit erzielt werden.
Für eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Lage im Sinne eines Verlustausgleichs kann nicht analog auf § 10 S. 2 DVO zu § 82 SGB XII zurückgegriffen werden.22 Auch eine Berücksichtigung der Kosten als vorweggenommene Werbungskosten nach § 11b II 2 iVm 1 Nr. 5 SGB II kommt nicht in Betracht

Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=212233
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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