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SG Köln - S 15 AS 456/19 - Kosten für Laptop und Drucker sind zu übernehmen
SG Köln - S 15 AS 456/19 - Kosten für Laptop und Drucker sind zu übernehmen
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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SG Köln: "Schüler haben Anspruch auf Laptop und Drucker"
SG Köln, U. v. 11.08.2020 -S 15 AS 456/19-: "Schüler haben Anspruch auf Laptop und Drucker"
Leitsätze (von "tigerlaw") :
1. Im Regelbedarf nach § 20 Abs.1 SGB II ist der Bedarf für die Anschaffung eines Laptop bzw. Druckers zur Teilnahme am Schulunterricht nicht berücksichtigt.
2. Laptop und Drucker zählen auch nicht zu den gesondert anerkannten Bedarfe für Bildung und Teilhabe gem. § 28 SGB II,
3. Bei dem Bedarf handelt es sich um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung- und Teilhabe. Insbesondere verlangen die Herausforderungen des digitalen Wandels auch nach einer spezifisch digitalen Bildung.

Fundstellen bei https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... S%20456/19
Leitsätze (von "tigerlaw") :
1. Im Regelbedarf nach § 20 Abs.1 SGB II ist der Bedarf für die Anschaffung eines Laptop bzw. Druckers zur Teilnahme am Schulunterricht nicht berücksichtigt.
2. Laptop und Drucker zählen auch nicht zu den gesondert anerkannten Bedarfe für Bildung und Teilhabe gem. § 28 SGB II,
3. Bei dem Bedarf handelt es sich um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung- und Teilhabe. Insbesondere verlangen die Herausforderungen des digitalen Wandels auch nach einer spezifisch digitalen Bildung.

Fundstellen bei https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... S%20456/19
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: SG Köln: "Schüler haben Anspruch auf Laptop und Drucker"
Ich häng das Urteil dann mal hier an
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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