Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Stefan78
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Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#1

Beitrag von Stefan78 »

Hallo in die Runde,

nach längerer Zeit habe ich (Mitte 40, Akademiker, seit nunmehr >10 Jahren im Alg2) einen neuen SB und ein paar neue Fragen. Ich komme nach einer Bildungsgutschein-Maßnahme (aufgrund Krankheit und Corona noch nicht beendet, kann aber ggf. zukünftig noch auf eigene Kosten beendet werden) wieder in die Vermittlung. Musste deswegen mit dem neuen SB telefonieren und bekam gleich zig merkwürdige Fragen gestellt:

1. Ich pflege zwei Angehörige mit jeweils PG2, beide über 90, einer davon mit Demenz. Fahrt dorthin mit Öffentlichen 4 Stunden für 100km. Ich stehe als Pflegeperson in beiden Gutachten mit 1 Tag/Woche drin. Den Rest übernimmt ein Verwandter, der bei den Pflegebedürftigen wohnt. Ich bin dann immer mal ein paar Tage am Stück dort und übernehme dann einen Teil der Aufgaben und erledige zusätzlich deren Papierkram etc. von meinem Zuhause aus.
Nun fragt der neue SB,
a) ob nicht jemand anderes meinen Teil der Pflege übernehmen könne. - Nein, es gibt nur noch mich und die andere Pflegeperson.
b) ob ich nicht dorthin ziehen kann, um die lange Fahrtzeit zu sparen. - Nein, dort wohnt schon die andere Pflegeperson und ich kann nicht mit meinem kompletten Hausstand (inkl. Arbeitsbereich) in ein kleines 8qm-Zimmerchen dort ziehen. Und eine Wohnung zu finden ist bei ca. 200€ KDU dort wohl auch utopisch. Außerdem habe ich hier an meinem Wohnort meine Bezugspersonen und auch Termine (laufende Psychotherapie).
c) ich könne nur Freitags bis Sonntags fahren zur Pflege und das sei ein großes Zugeständnis, denn ich müsse rein rechtlich ja täglich den Briefkasten leeren. Also auch samstags. Und ortsabwesend wäre ich immer dann, wenn ich nicht täglich den Briefkasten leere, egal, wie viele km die Pflegestätte entfernt sei.
d) ich solle die beiden Pflegegutachten vorlegen.

2. Eigene Erkrankungen: ich habe sowohl physische als auch psychische Einschränkungen. Seit einem schwerwiegenden Ärztefehler vor ein paar Jahren habe ich u.a. eine Angststörung und PTBS. Bin seit knapp 2 Jahren deswegen in Therapie und mache Fortschritte. Krankgeschrieben werde ich aber deshalb vom Hausarzt nicht. Eigentlich bin ich selbständiger Aufstocker, diese Tätigkeit ruht aber seit dem Ärztefehler, weil ich trotz aller Bemühungen die Leistungsfähigkeit von davor noch immer nicht erreicht habe. Teils extreme Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Panikattacken u.a. Beim ÄD war ich noch nie, war vor Jahren mal angedacht, wurde aber mangels Personal beim ÄD verworfen. Schon die Aussicht, dass ich bald beim neuen SB vorstellig werden muss, wirft mich psychisch gerade wieder völlig aus der Bahn, erst Recht, da die Fragen des SB nichts Gutes erahnen lassen... Auch scheint er - im Gegensatz zum bisherigen SB - nicht gutzuheißen, dass ich meine Selbständigkeit (mit speziell meiner Ausbildung sind eigtl. die meisten selbständig tätig!) so nach und nach (je nach Gesundheitszustand) wieder aufnehmen möchte. Die freiberufliche Selbständigkeit ist jedoch a) mit meiner Ausbildung eben das Üblichste und b) die Tätigkeitsvariante, wo ich am besten sowohl die Pflege und meine eigenen Einschränkungen unter einen Hut bekommen kann. Ich kann orts- und zeitunabhängig sowohl bei den Pflegebedürftigen wie auch bei mir zuhause und zu jeder Zeit inkl. Wochenende, arbeiten. Je nachdem, wie ich eben fit genug bin.

3. der neue SB fragte mich ständig, ob der alte SB mir nicht gesagt hätte, dass ich den Bildungsgutschein gar nicht hätte bekommen sollen, denn ich wolle ja selbständig tätig sein und dafür gäbe es gar keine geförderten Fortbildungen. Entweder, man bringe alles für eine Selbständigkeit bereits mit oder eben nicht. Gefördert werden dürften nur Qualifikationen für eine Anstellung. Naja, mit der Fortbildung kann man beides, die ist auch für eine Anstellung eine weitere Qualifikation, wenn auch es hier in der Gegend dazu eh kaum Jobs gibt, da viele das ausschließlich freiberuflich machen.

Nun meine Fragen für den Moment (eine Begleitung für den ersten Besprechungstermin (steht noch aus) mit neuem SB habe ich schon angefragt):

1) sehe ich es richtig, dass die kompletten Pflegegutachten mit sämtlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen den SB gar nichts angehen, da Datenschutzproblematik? Wenn ja, was kann/muss ich stattdessen vorlegen (Name des Bescheids?)

2) kann der SB einen Umzug näher zu den Pflegebedürftigen verlangen, wenn ich selbst auch hier an meinem Wohnsitz eigene Verpflichtungen (Therapie) und mein stabiles soziales Umfeld habe, das für meine psych. Erkrankung natürlich immens wichtig ist?

3) kann der SB verlangen, dass ich mich z.b. deutschlandweit bewerbe, wenn dies das Aus meiner Pflegetätigkeit bedeuten würde mit noch größeren psych. Problematiken für mich (Therapiewechsel oder -Abbruch, Umzug u.a.)

4) kann mir der SB vorschreiben, wann ich mich überhaupt um die Pflegebedürftigen kümmern darf? Oder muss ich für die Pflege gar um Urlaub bitten? Was mache ich in Akutfällen? Ich kann ja im Notfall nicht warten, bis und ob überhaupt ich eine Erlaubnis bekomme, fahren zu dürfen??

5) wie sähe das aus, wenn ich eine Maßnahme machen müsste? Was hätte Vorrang? Meine Therapiesitzungen/Arzttermine und die Pflege oder die Maßnahme? Eine Therapiesitzung z.B. bedeutet 1 Stunde Sitzung plus ca. 50 Minuten Hin- und 50 Minuten Rückweg, ich wohne am Stadtrand.

6) würde es Sinn ergeben, für mich selbst einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen? Was wären ggf. zu bedenkende Vorteile und Nachteile? Von den vorliegenden Erkrankungen her könnten 50-60 GdB drin sein (d.h. ich habe mehrere und eine davon ergäbe schon 50-60, ich glaube, die werden ja nicht addiert?!).

7) Warum fragt der SB mehrfach, ob der alte SB mich aufgeklärt hätte, dass er die Fortbildung mit Bildungsgutschein angeblich gar nicht hätte bewilligen dürfen? Selbst wenn dem so wäre, woran ich doch große Zweifel habe, was hätte ich dann damit zu tun? Es obliegt doch wohl nicht mir, den SB auf irgendetwas diesbzgl. hinzuweisen, noch dazu in Unkenntnis von deren Vorgaben/Regularien etc. Worauf will der SB hier hinaus??

So, ist ganz schön lang geworden. Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen... Dankeschön!
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#2

Beitrag von Koelsch »

Kurzantwort:
  1. Du kannst die Gutachten einreichen, bitte den SB um Mitteilung der Adresse des medizinischen Dienstes und teil ihm mit, dass Du die Sachen nur dort direkt einreichen wirst, auf keinen Fall aber über das JC
  2. Nein
  3. Ich denke nein, ggf. muss man das "medizinisch" begründen durch Arztbrief o.ä.
  4. Nein, und die OA im Akutfall ist ein wichtiger Grund, da kann SB nicht mittem Kopp schütteln
  5. Arzttermine haben meines Erachtens Vorrang
  6. GdB macht Sinn, es gibt doch Einiges an Vergünstigungen und aucvh das JC sollte dann "gnädiger" sein.
    Sieh aber auf jeden Fall zu, dass Du mehr als 50% bekommst, alles bis 50% ist "ein nettes Stück Papier" und nicht viel mehr
  7. Vielleicht will er seinem Kollegen "eins reinwürgen". Mit Dir hat das aber nix zu tun. Ich würde aber antworten, nein, Kollege hat nicht gesagt, dass ich keinen Gutschein bekommen dürfte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#3

Beitrag von marsupilami »

Im Prinzip wie Koelsch.

Insbesondere zu 4:
wenn Du als Pflegeperson eingetragen bist, steht das - vermutlich - auch in den Gutachten.
Wenn Nein, dann das unbedingt hinzufügen (lassen).

Zu 6:
aus eigener Erfahrung: mit sog. Merkzeichen "G" gibt es entweder Ermäßigung bei Kfz.-Steuer ODER freie Fahrt mit ÖPNV.
Muss aber jedes Jahr dann neu beantragt werden.
Welches Merkzeichen bei Dir eingetragen würde, kann ich so aus dem Stegreif nicht sagen.
Du kannst Dich ja mal auf solchen https://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis/ und ähnlichen Seiten kundig machen, insbesondere welches "Merkzeichen" bei Dir eingetragen würde und welche Vergünstigungen bzw. Nachteilsausgleiche Dir dann zustehen.

Außerdem muss die Vermittlung das dann in ihren Vermittlungsangeboten und Bemühungen berücksichtigen, d.h. der Druck, den die machen könnten, wird zwangsläufig geringer.

Zu 7:
"Hören-Sagen" - links rein, rechts raus.


Generell:

1) Mach doch dem SB mal den Vorschlag, er/sie möge seine Vorstellungen und "Wünsche" ausformulieren und schriftlich fixieren und dann jeweils dazu die Rechtsgrundlage nennen.

2) :ironiea:
Außerdem möchte er doch bitte so freundlich sein, Deine Tel.Nr. aus allen Datensätzen entfernen (lassen).

Ernsthaft: selbiges schriftlich verlangen. Er/sie hat Postanschrift - das genügt.
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Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#4

Beitrag von Stefan78 »

Danke euch ganz herzlich!

Ich antworte hier mal noch auf Marsu:

zu 4. Ja, ich stehe in beiden Gutachten drin mit 1 Tag (=8 Stunden) pro Woche. Der Verwandte steht bei beiden Gutachten mit Umfang 7 Tage (=56 Stunden) drin.

zu 6. ich bekomme defintiv kein Merkzeichen! Bin weder geh- noch sehbehindert etc. Es sind andere Erkrankungen, die da vorliegen.

zu 1) ja werde ich dann beim Gespräch tun
zu 2) ich habe dort angerufen, musste leider sein (ich weiß...)

Dann harre ich mal der Dinge, wie das so weitergeht...
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#5

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#6

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
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Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#7

Beitrag von Stefan78 »

Gilt die Regelung mit 21 Tagen OA in dem Fall eigtl. auch? Dann wäre ich ja bei 1 Tag/Woche schon vor Mitte des Jahres durch und könnte den Rest des Jahres meiner Pflegetätigkeit gar nicht mehr nachkommen... Von so etwas wie Urlaub mal ganz abgesehen, eh utopisch.

Und wie macht man den wichtigen Grund der OA klar? Bzw. was ist für das JC ein wichtiger Grund? Ein schlichtes: ich muss da entweder a) jetzt, weil Notfall oder b) planbar von-bis, aufgrund von xyz hin? Muss xyz angegeben werden?

Denn viele Gründe sind ja quasi auch die Auswirkungen davon, dass ich für die andere Pflegeperson einspringen muss, weil diese selbst einen Termin hat und dann selbst nicht vor Ort sein kann. Was dann?
Mal ein denkbares Beispiel: die andere Pflegeperson muss mit dem Auto zum TÜV oder hat Termin bei Behörde/Arzt/u.a. oder muss etwas von weiter weg besorgen... Weder TÜV noch Behörde noch sonstwer werden ihm eine Bescheinigung ausstellen, dass er dort war/dorthin musste und in der Zeit unter der Woche (also nicht Fr-So) jemand anderes einspringen musste...
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#8

Beitrag von Koelsch »

Meines Erachtens ist die notwendige Pflege eines Angehörigen ein wichtiger Grund, der eine OA rechtfertigt
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#9

Beitrag von Stefan78 »

und wenn neuer SB sagt, er will einen Nachweis, dass das genau an den Tagen von-bis nötig ist und nicht am WE möglich ist? Falls ich diesen nicht bringen kann (schon gar nicht im voraus), dann keine genehmigte OA möglich? Da sitzt der SB doch immer am längeren Hebel... Mir graut...
Olivia
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#10

Beitrag von Olivia »

Ortsabwesenheit ist privat veranlasste auswärtige Erholung. Pflege von Angehörigen läuft extra, das muss weder genehmigt noch beantragt werden. Diese Tage müssen lediglich mitgeteilt werden. Die Pflege bildet bereits an sich einen wichtigen Grund als Vermittlungshindernis. Das ist so ähnlich wie die bundesweite Berufsausübung von Handelsvertretern. Diese müssen auch keinen Antrag stellen auf Ortsabwesenheit für ihre berufliche Auswärtstätigkeit.

Ortsabwesenheit müsste allerdings beantragt werden, wenn an die Pflegetage noch Erholungstage drangehängt werden.
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#11

Beitrag von Stefan78 »

@Olivia: hast du mir da ggf. eine Formulierungshilfe bzgl. der pflegerisch bedingten Abwesenheit? Um diese eben nicht als OA/Urlaub und nicht genehmigungspflichtig zu formulieren?

Und gibt es hierzu außer dem Paragraphen bzgl. der 21 Tage OA irgendeine rechtliche Quelle, ein Urteil o.ä.?

Da SB ja davon sprach, dass ich nur am WE ohne Genehmigung dorthin dürfe (da ich mich ja im ortsnahen Bereich aufhalten müsse, um täglich meine Post öffnen zu können) und bei Abwesehnheit von Mo bis So dies erst mit ihm absprechen müsse, vermute ich mal, SB zielt sehr wohl auf die 21 Tage ab. Er verlangt ja damit schon, dass ich es genehmigen lassen muss.
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#12

Beitrag von Koelsch »

So lange SB spricht, ist das eher irrelevant. Wenn SB Dir das schriftlich gibt, dann wird's interessant. Mein Vorschlag, Du schreibst ihm:

"Danke für das Gespräch am ..... in dem Sie meinten, ich dürfe für die Pflege meiner Angehörigen nur am WE ortsabwesend sein.
Könnten Sie mir dazu bitte noch schriftlich die Rechtsgrundlage nennen, damit ich das selbst nachlesen kann."
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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#13

Beitrag von marsupilami »

Genau!
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Olivia
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#14

Beitrag von Olivia »

Wer Angehörige pflegt, muss dabei nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn sich die Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche mit der Angehörigenpflege nicht vereinbaren lässt, besteht nach § 10 Abs. 4 SGB II keine Arbeitsverpflichtung und keine Verpflichtung, sich für den Arbeitsmarkt bereitzuhalten. Für Zeiten ohne Arbeitsverpflichtung besteht wiederum keine Pflicht zur Ortsanwesenheit, denn diese soll ja gerade die Vermittlung in Arbeit gewährleisten. Für Zeiten ohne Arbeitsverpflichtung kann demnach überhaupt keine Ortsabwesenheit beantragt werden, der Antrag würde ins Leere laufen. Ortsanwesenheit ist keine Strafe des Sozialrechts, sondern dient einem bestimmten Zweck, nämlich der werktäglichen Briefkastenleerung zwecks zeitnaher Kenntnisnahme von schriftlichen Vermittlungsvorschlägen des Jobcenters.

Selbstverständlich kann, darf und muss die Pflege bundesweit (und auch im Ausland) an dem Ort durchgeführt werden, wo sich die zu pflegende Person aufhält. Auch dies ergibt sich aus § 10 Abs. 4 SGB II.

Dem Jobcenter sollte mitgeteilt werden, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten gem. § 10 Abs. 4 SGB II wegen der Pflege keine Vermittlung in Arbeit stattfinden kann. An diesen Tagen entfällt zugleich das Erfordernis der Antragstellung zu privaten Ortsabwesenheiten zu Erholungszwecken, da solche Ortsabwesenheiten definitionsgemäss an diesen Tagen gar nicht möglich sind. Pflege und Urlaub schliessen sich gegenseitig aus.
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Günter
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#15

Beitrag von Günter »

1. Ich pflege zwei Angehörige mit jeweils PG2, beide über 90, einer davon mit Demenz.
Ganz dringend bei der Pflegeversicherung Antrag auf Höherstufung stellen. Vermutlich wird wegen Coraona das Pflegegutachten per Telefoninterview geführt. Wichtig, du bist bei dem Termin anwesend, du bereitest deine Leute vor und du machst dir schriftlich Stichpunkte über die "Behinderungen" ich hatte bei meiner Angehörigen dem Gutachter die Stichpunkte und relevante Arzt- und Krankenhausberichte zugemailt, das ging dann innerhalb einer Stunde locker über die Bühne und gut war.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#16

Beitrag von Stefan78 »

@Günter: Danke Günter, es gab seit Corona-beginn keine relevanten Änderungen, ich werde dies aber in den nächsten Wochen bei der nächsten Pflegebegutachtung ansprechen.

@Olivia: es gibt hier zwei Konstellationen:
a) Akutfall, d.h. ich bekomme einen Anruf, dass ich gebraucht werde und mache zeitnah auf den Weg (hier informierte ich bisher schnell per Mail zur Kenntnis des Amtes) und
b) geplant: ich weiß ein paar Tage bis ca. 10 Tage davor, wann ich dort gebraucht werde, und bin dann ein paar Tage vor Ort. (Ebenfalls gemeldet per Mail ans JC).
Hat bisher immer so funktioniert ohne viel Tamtam wie Antrag auf Erlaubnis der Ortsabwesenheit etc.

Problem:
ich kann nicht pauschal sagen, ich kann zb montags nicht oder so. Der Bedarf entsteht teils sehr spontan. Und durch meine lange Fahrtzeit ist es viel sinniger, ein paar Tage am Stück dort zu sein, als 1x die Woche zu fahren. 1x/Woche heißt 4 h hin und 4 h zurück. D.h. ich muss am Tag davor anreisen, um einen kompletten Tag dort zu haben und am Tag danach wieder abreisen. Sind also je Woche schonmal rechnerisch zwei Tage weg. Wenn ich nur alle 2-4 Wochen mehrere Tage fahre, spare ich Unmengen an Fahrtzeit, die ich doch sinnvoller für die Wiederaufnahme der Selbständigkeit investiere...
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#17

Beitrag von marsupilami »

Mach Dir jetzt nicht so viel Kopf.

Erst mal das aus Posting viewtopic.php?f=3&p=558824#p558785 auf den Weg bringen und das von Günter aus viewtopic.php?f=3&p=558824#p558804

Dann fährst Du im Moment dann zu Deinem "Pflege-Job" wenn es notwendig ist bzw. wie es derzeit geplant ist.

Hast Du derzeit eine EGV, wo die OA ein Thema ist?
Wenn ja, sorg dafür dass während Deiner 2-4 tägigen Abwesenheit jemand an Deine Post kann und - falls Post vom JC drinne - Dir vorlesen kann.
Du kannst dann entscheiden: muss sofort zurück!

Wenn keine EGV, dann gar keinen Kopf wg. OA machen, einfach fahren.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#18

Beitrag von Günter »

Für die Zeit der Pflege gibt es keine Stallpflicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#19

Beitrag von Stefan78 »

Vielen lieben Dank euch. Aktuell keine gültige EGV, da Fortbildung gerade erst ausgelaufen. (werde das aber nochmal checken)
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#20

Beitrag von Stefan78 »

@Olivia:
ich nochmal: wird mir dann für diese Zeiten/Tage, in denen ich im Pflegeeinsatz bin, das Alg2 gekürzt werden (dürfen)?
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#21

Beitrag von Koelsch »

Nein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#22

Beitrag von Olivia »

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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#23

Beitrag von marsupilami »

Und wenn sie's doch tun, Widerspruch!
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#24

Beitrag von Stefan78 »

Danke! Ihr seid die Besten!
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#25

Beitrag von Stefan78 »

So, ich habe zZt keine gültige EGV.

Die Regelung bzgl OA gilt doch aber trotzdem, soweit ich weiß? Ich fürchte halt, dass genau dann, wenn ich ein paar Tage weg bin, der Brief bzgl Termin/neuer EGV kommt...

Wie formuliere ich dann die Abwesenheit am besten, also so, dass ich a) weg muss wegen der Pflege und nicht etwa in Urlaub bin und b) ich hierfür (auch mit EGV) keine Genehmigung vom SB brauche?

Habt ihr mir da einen Formulierungsvorschlag? Ich habe leider hier niemanden, der nach der Post gucken kann.

So in der Art:
"Zu Ihrer Information: Ich werde vom-bis bei meinen Großeltern in xy sein. Grund: Pflegetätigkeit".

oder "Ich muss vom-bis zu meinen Großeltern nach xy. Grund: Pflegetätigkeit."

Oder habt ihr da bessere Ideen? Mir wäre es ganz recht, wenn man mir da nicht nachher doch wegen OA einen Strick draus drehen kann, wenn ich es nicht zumindest angekündigt habe.
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