Harald Thomé hat ein schönes Urteil veröffentlicht, wonach auch Sanktionen wegen versäumter Meldetermine nur rechtmäßig sind, wenn der Zugang der Einladungen im zweifel vom JC nachgewiesen werden kann:
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Ha ... _64-18.pdf
Weitere Meldung dazu: https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2687/ unter Gliederungspunkt 2.8
LSG Sachsen, L 3 AS 64/18 v. 28.05.2020, Meldesanktion nur bei Zugangsnachweis
LSG Sachsen, L 3 AS 64/18 v. 28.05.2020, Meldesanktion nur bei Zugangsnachweis
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!