LSG Sachsen, L 3 AS 64/18 v. 28.05.2020, Meldesanktion nur bei Zugangsnachweis

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tigerlaw
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LSG Sachsen, L 3 AS 64/18 v. 28.05.2020, Meldesanktion nur bei Zugangsnachweis

#1

Beitrag von tigerlaw »

Harald Thomé hat ein schönes Urteil veröffentlicht, wonach auch Sanktionen wegen versäumter Meldetermine nur rechtmäßig sind, wenn der Zugang der Einladungen im zweifel vom JC nachgewiesen werden kann:

https://harald-thome.de/fa/redakteur/Ha ... _64-18.pdf

Weitere Meldung dazu: https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2687/ unter Gliederungspunkt 2.8
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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