Zuschuss Masken-Beschaffung
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Das sagen die bei mir ja auch, eben ohne Darlehn anzubieten.
Bei marsu wurde auch kein Ermessen ausgeübt.
Auch er anders argumentiert, dürfte es schlussendlich auf eine Regelsatzklage hinauslaufen.
Oder ich versteht etwas immer noch nicht so ganz.
Bei marsu wurde auch kein Ermessen ausgeübt.
Auch er anders argumentiert, dürfte es schlussendlich auf eine Regelsatzklage hinauslaufen.
Oder ich versteht etwas immer noch nicht so ganz.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Also ich verstehe Regelsatzklage so: ich will jeden Monat 'nen hunni mehr.
Ich für meinen Teil klage nur auf einen einmaligen Zuschuss für die einmalige Anschaffung von ca. ½ Dutzend waschbarer und damit wiederverwendbarer Masken.
Ich für meinen Teil klage nur auf einen einmaligen Zuschuss für die einmalige Anschaffung von ca. ½ Dutzend waschbarer und damit wiederverwendbarer Masken.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Du verstehst es nicht.
Du stellst Antrag für Maske.
Begründung, der Pandemieschutz ist per Gesetz verordnet, aber nicht im Regelsatz enthalten, weil ....
JC bzw in deinem Fall GruSi-Amt sagt alle SBs machen täglich 3 Stunden Kopfschüttel-Workout. Deshalb Antrag abgelehnt, "par odre du mufti" 2 Wochen Fastenzeit und die Masken sind finanziert.
Du machst Freudensprünge, denn sie sind drauf reingefallen und haben in ihrer Arroganz auf die Ermessensausübung verzichtet. Jetzt Klage weil gesetzwidrig und eine kurze Begründung ein nachträglicher gesetzlich erzwungener Neubedarf kann nicht im Regelsatz enthalten sein.
Jetzt muss das JC bzw GruSi-Amt sich was aus dem Finger saugen und das Gericht muss entscheiden ob die neue Ausgabe vom Regelsatz gedeckt sein kann.
Du musst nicht um die Höhe des RS streiten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Mehrbedarf abgelehnt: viewtopic.php?p=552681#p552681
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Das JC setzte u. a. im Widerspruchsbescheid auf dieses Urteil.
Warte in dieser Angelegenheit die noch immer ausstehende PKH-Entscheidung, denn außer dem Hinweis
"Klage eingegangen, Aktenzeichen XYZ" kam nichts mehr.
Warte in dieser Angelegenheit die noch immer ausstehende PKH-Entscheidung, denn außer dem Hinweis
"Klage eingegangen, Aktenzeichen XYZ" kam nichts mehr.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Mal vorsichtig tel. nachfragen?
Aktenzeichen bereithalten.
Aktenzeichen bereithalten.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Vor einigen Tagen wurde meine tel. Nachfrage mit dem Hinweis "Corona verlangsame alles" beantwortet.
Heute ist ein Schreiben des SG, datiert auf den Tag der tel. Nachfrage, eingegangen.
Dieses enth?lt eine Erkl?rung, die eine Entbindung von der Geheimhaltungspflicht (? 35 SGB I, ? 68 SGB X) sowie der ?rztlichen Schweigepflicht erm?glicht.
Vielmehr scheint sich das SG f?r die gesundheitlichen Belange des Kl?gers zu interessieren, die m. E. in diesem Verfahren zweitrangig zu bewerten w?ren.
Auf Aufhebung des rechtswedrigen Bescheids wurde beantragt, weil das JC ohne Ermessensaus?bung nur gesetzliche Regelungen anf?hrte.
Aus diesem Grund tendiere dazu die Erkl?rung zu zeichnen, vorab jedoch 3 Abs?tze in denen es um die ?rztlicher Schweigepflichtentbindung geht zu streichen.
Heute ist ein Schreiben des SG, datiert auf den Tag der tel. Nachfrage, eingegangen.
Dieses enth?lt eine Erkl?rung, die eine Entbindung von der Geheimhaltungspflicht (? 35 SGB I, ? 68 SGB X) sowie der ?rztlichen Schweigepflicht erm?glicht.
F?r die JC-Unterlagen gilt diese Erkl?rung wohl nicht, denn diese Unterlagen k?nnen ohne diese Erkl?rung angefordert werden." .... ich bin damit einverstanden, dass die vom Gericht zur Aufkl?rung des Sachverhalts f?r erforderlich gehaltenen Unterlagen beigezogen werden. ..."
Vielmehr scheint sich das SG f?r die gesundheitlichen Belange des Kl?gers zu interessieren, die m. E. in diesem Verfahren zweitrangig zu bewerten w?ren.
Auf Aufhebung des rechtswedrigen Bescheids wurde beantragt, weil das JC ohne Ermessensaus?bung nur gesetzliche Regelungen anf?hrte.
Aus diesem Grund tendiere dazu die Erkl?rung zu zeichnen, vorab jedoch 3 Abs?tze in denen es um die ?rztlicher Schweigepflichtentbindung geht zu streichen.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Sprich das mit Anwalt durch, keine Ahnung wie SG auf so was reagiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Dann werde ich das am Montag machen.
Purzelbäume ohne PKH-Bewilligung sind eher nicht zu erwarten.
Purzelbäume ohne PKH-Bewilligung sind eher nicht zu erwarten.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Wenn jemand kurz vor Einführung der Maskenpflicht Angebote - mit Blick auf Preis und Lieferzeiten - recherchiert und gespeichert, fotografiert ... hat, bitte her damit.
Mein Rechtsbeistand hat diesbezüglich angefragt, da es wahrscheinlich auch darauf hinauslaufen wird allerseits bekannte Tatsachen, nachzuweisen.
Zeitungsartikel aus denen Hinweise auf überhöhte Preise und extreme Lieferzeiten hervorgehen, sind teils vorhanden.
Mein Rechtsbeistand hat diesbezüglich angefragt, da es wahrscheinlich auch darauf hinauslaufen wird allerseits bekannte Tatsachen, nachzuweisen.
Zeitungsartikel aus denen Hinweise auf überhöhte Preise und extreme Lieferzeiten hervorgehen, sind teils vorhanden.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Die PKH-Entscheidung lässt weiter auf sich warten, dafür wurde ein SG-Schriftsatz aus Postschächtle dem Postfach gefischt.
Zur Kenntnis genommen werden darf, dass die Gegenseite beantragte
1. die Klage und
2. die Kostenerstattung abzuweisen.
Inhaltlich ebenso einfach wie der Ablehnungsbescheid ist auch die Begründung gestrickt: JC verweist auf den Vorgang sowie
zur Vermeidung von Wiederholungen auf Ausführungen aus dem Widerspruchsbescheid.
Für Irritation sorgt das Angebot der Akteneinsicht bei Gericht.
Eine Stellungnahme mit Fristsetzung wird freigestellt.
Anders als erwartet saugt das JC sich keine Erklärung aus dem Finger, bleibt die Frage nach dem nächsten Schritt.
Zur Kenntnis genommen werden darf, dass die Gegenseite beantragte
1. die Klage und
2. die Kostenerstattung abzuweisen.
Inhaltlich ebenso einfach wie der Ablehnungsbescheid ist auch die Begründung gestrickt: JC verweist auf den Vorgang sowie
zur Vermeidung von Wiederholungen auf Ausführungen aus dem Widerspruchsbescheid.
Für Irritation sorgt das Angebot der Akteneinsicht bei Gericht.
Eine Stellungnahme mit Fristsetzung wird freigestellt.
Anders als erwartet saugt das JC sich keine Erklärung aus dem Finger, bleibt die Frage nach dem nächsten Schritt.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Das Gericht bietet an die vorgelegten Verwaltungsakten einzusehen. in welcher Form diese vorliegen.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Wird nicht sonst immer eine Kopie an die jeweiligen Streitparteien verschickt?
Was ich auch nicht verstehe: wieso bietet das Gericht Akteneinsicht an? Eine Akte wird doch vom Jobcenter geführt und dort müsste doch dann Einsicht genommen werden.
Was ich auch nicht verstehe: wieso bietet das Gericht Akteneinsicht an? Eine Akte wird doch vom Jobcenter geführt und dort müsste doch dann Einsicht genommen werden.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Die Frage in welcher Form die Akte vorliegt erscheint mir zumindest nebensächlich.
Wichtiger ist : wieso das Gericht mir als Kläger Akteneinsicht anbietet.
Anwaltspflicht gibt es beim SG m. E. nach nicht.
Weswegen Befürchtungen, der PKH-Antrag könne abgelehnt werden, mehren.
Wichtiger ist : wieso das Gericht mir als Kläger Akteneinsicht anbietet.
Anwaltspflicht gibt es beim SG m. E. nach nicht.
Weswegen Befürchtungen, der PKH-Antrag könne abgelehnt werden, mehren.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Das läuft nicht über Anwalt?
Ich würd' schon aus Neugier und in meiner Situation aus Langeweile die Akteneinsicht bei Gericht wahrnehmen.
Schriftlich Termin vereinbaren, nach Maske ja/nein fragen, Akku vom foto-händie bis Oberkante Stehkragen aufladen und Platz schaffen für viele Fotos.
Oder so.
Ich würd' schon aus Neugier und in meiner Situation aus Langeweile die Akteneinsicht bei Gericht wahrnehmen.
Schriftlich Termin vereinbaren, nach Maske ja/nein fragen, Akku vom foto-händie bis Oberkante Stehkragen aufladen und Platz schaffen für viele Fotos.
Oder so.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Nein, nur der eigentliche Schrieb mit ggf. Anlagen.
Wenn aber SG Akteneinsicht anbietet, dann argumentieren:
Dies wird ja wohl nicht ohne Anlass gemacht, die Sache ist wohl verzwickt.
Also erst recht PKH-Bewilligung und dann Akte an Anwalt/in, damit diese/r sich durchkämpfen kann ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Oder halt so. Besser aber dürfte es sein, mit Schwierigkeit der Lage zu argumentieren, wesderhalb PKH bewilligt werden muss ...marsupilami hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 17:40 Das läuft nicht über Anwalt?
Ich würd' schon aus Neugier und in meiner Situation aus Langeweile die Akteneinsicht bei Gericht wahrnehmen.
Schriftlich Termin vereinbaren, nach Maske ja/nein fragen, Akku vom foto-händie bis Oberkante Stehkragen aufladen und Platz schaffen für viele Fotos.
Oder so.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Akteneinsicht wahrnehmen ja oder nein?
Das Gericht hat auf meine Nachricht reagiert und lässt wissen, eine Akteneinsicht sei ohne Hintergedanken im PKH-Verfahren üblich.
Dies bietet dem Kläger nach Eingang der Verwaltungsakte die Möglichkeit seine Stellungnahme zu ergänzen.
Wird dies gewünscht, solle ich mich melden.
Falls nicht wird direkt über den PKH-Antrag entschieden.
Hand auf's Herz: Neugierig wäre ich.
Beim Anwalt darf die Akte nur eingesehen, bestenfalls Notizen gemacht werden.
Kopien oder gar Fotos machen ist nicht möglich.
Wenn dies bei Gericht möglich ist, warum nicht?!
Eine Ergänzung zur Stellungnahme kann daraus erfolgen, muss aber nicht.
Der Zeitpunkt der PKH-Entscheidung verzögert sich.
Der Gesundheit zuliebe möchte ich möglichst wenig Zeit in JC-Streitigkeiten investieren.
Ohne Akteneinsicht würde unmittelbar über PKH entschieden.
Sollte diese wider Erwarten abgelehnt werden, denke ich, müsste eine Akteneinsichtnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
Denn in diesem Fall müsse man/frau seine Interessen selbst vor Gericht vertreten.
Es sei den das Gericht hätte die Rücknahme des Antrag nahe gelegt.
Zu verlieren gäbe es in diesem Stadium nichts.
Das Gericht hat auf meine Nachricht reagiert und lässt wissen, eine Akteneinsicht sei ohne Hintergedanken im PKH-Verfahren üblich.
Dies bietet dem Kläger nach Eingang der Verwaltungsakte die Möglichkeit seine Stellungnahme zu ergänzen.
Wird dies gewünscht, solle ich mich melden.
Falls nicht wird direkt über den PKH-Antrag entschieden.
Hand auf's Herz: Neugierig wäre ich.
Beim Anwalt darf die Akte nur eingesehen, bestenfalls Notizen gemacht werden.
Kopien oder gar Fotos machen ist nicht möglich.
Wenn dies bei Gericht möglich ist, warum nicht?!
Eine Ergänzung zur Stellungnahme kann daraus erfolgen, muss aber nicht.
Der Zeitpunkt der PKH-Entscheidung verzögert sich.
Der Gesundheit zuliebe möchte ich möglichst wenig Zeit in JC-Streitigkeiten investieren.
Ohne Akteneinsicht würde unmittelbar über PKH entschieden.
Sollte diese wider Erwarten abgelehnt werden, denke ich, müsste eine Akteneinsichtnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
Denn in diesem Fall müsse man/frau seine Interessen selbst vor Gericht vertreten.
Es sei den das Gericht hätte die Rücknahme des Antrag nahe gelegt.
Zu verlieren gäbe es in diesem Stadium nichts.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4143
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
In meinem anwaltsfreien Klageverfahren bekomme ich zwar Akteneinsicht, aber die Akte nicht in Kopie.
Die Akte in Kopie erhällt, normalerweise, nur der RA und RA muss diese Akte auch erst "beantragen".
Ich würde mir die Chance auf eine Aktenkopie nicht entgehen lassen.
Die Akte in Kopie erhällt, normalerweise, nur der RA und RA muss diese Akte auch erst "beantragen".
Ich würde mir die Chance auf eine Aktenkopie nicht entgehen lassen.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Akteneinsicht wahrnehmen.
Abklären ob Fotos gemacht werden dürfen, das erübrigt Kopien.
Es geht ja nicht darum, irgendwas zu klären, zu bemängeln, sich über irgendwas aufzuregen.
Vielleicht vorher ein paar Stichworte aufschreiben:
Wo nach will ich im einzelnen schauen?
Evtl. die eigenen, Fall-bezogenen Unterlagen mit nehmen und die JC-Akte dahingehend abgleichen.
Haben die alles, was ich habe bzw. denen geschickt habe?
Und umgekehrt?
Abklären ob Fotos gemacht werden dürfen, das erübrigt Kopien.
Es geht ja nicht darum, irgendwas zu klären, zu bemängeln, sich über irgendwas aufzuregen.
Vielleicht vorher ein paar Stichworte aufschreiben:
Wo nach will ich im einzelnen schauen?
Evtl. die eigenen, Fall-bezogenen Unterlagen mit nehmen und die JC-Akte dahingehend abgleichen.
Haben die alles, was ich habe bzw. denen geschickt habe?
Und umgekehrt?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 4143
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Oha, ich hatte es so verstanden, dass TE die Akte in Kopie bekommt...
Aber ja, Akteneinsicht und Fotos davon würde ich mir auch nicht entgehen lassen. ;-)
Aber ja, Akteneinsicht und Fotos davon würde ich mir auch nicht entgehen lassen. ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Der PKH-Antrag in dieser Angelegenheit wurde abgelehnt.
Es gäbe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Das Gericht folgt insoweit sinngemäß dem LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2020 - L 7 AS 635/20.
Alltagsmasken reichen. Gehören zu Kleidung. Besondere Materialien bedarf es keiner. I.d.R. genügt eine Wässche bei 60 Grad.
Im Handel gibt es Schals mit diesen Eigenschaften.
Es gäbe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Das Gericht folgt insoweit sinngemäß dem LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2020 - L 7 AS 635/20.
Alltagsmasken reichen. Gehören zu Kleidung. Besondere Materialien bedarf es keiner. I.d.R. genügt eine Wässche bei 60 Grad.
Im Handel gibt es Schals mit diesen Eigenschaften.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Also entweder selber ohne Anwalt durchziehen, oder beim LSG beschweren.
Ich vermute, die Rechtsdingsbumsbelehrung weist auf diese Möglichkeit hin.
Ich vermute, die Rechtsdingsbumsbelehrung weist auf diese Möglichkeit hin.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?