Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
man sieht, manchmal arbeitet das JC auch recht flott. Nachgerechnet hab ich aber noch nicht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
aber erst mal verifizieren.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Kölsch hat nur die erste Seite veröffentlicht, mir liegt auch die zweite Seite mit dem Berechnungsbogen vor.
Ich denke, dass das eine Tabellenkalkulation ist, das Ergebnis dürfte dann zutreffend sein. Die Eingabeparameter stimmen jedenfalls.
Ich denke, dass das eine Tabellenkalkulation ist, das Ergebnis dürfte dann zutreffend sein. Die Eingabeparameter stimmen jedenfalls.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Dann aber vielleicht noch erwähnen:
Laut dieser Tabelle gingen alle Unterlagen ein in 8/2011, die Leistungszahlung erfolgte dann schon in 7/2020
Laut dieser Tabelle gingen alle Unterlagen ein in 8/2011, die Leistungszahlung erfolgte dann schon in 7/2020
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Noch etwas näher:
EKS, viele Ausgaben mit teils abstrusen Argumenten abgelehnt, --> Ertrag deckte Bedarfe angeblich mehr als ausreichend ab.
Im Klageverfahren hat JC schließlich noch einmal nachgerechnet, kam zum Ergebnis, dass die Ausgaben doch angesetzt werden könnten --> Originäre Bewilligung. JC hat Leistungsbescheide erlassen, wir haben das als "Anerkenntnis" gewertet. Jetzt also auch Zins-VA.
So weit, so gut. Nur - JC weigert sich, die KK-Beiträge zu zahlen. Wir hätten in einem Schriftsatz darauf verzichtet, die KV-Beiträge einzuklagen.
Der Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle ist aber ein "dreckiges A***** der Sondergüte!!!"
Denn ich hatte formuliert:
Vor mehreren Jahren wurde über einen anderen BWZ ein Vergleich getroffen über eine (recht geringe) originäre SGB-II-Berechtigung, und da hatte das JC eine Nachversicherung durchgeführt!
EKS, viele Ausgaben mit teils abstrusen Argumenten abgelehnt, --> Ertrag deckte Bedarfe angeblich mehr als ausreichend ab.
Im Klageverfahren hat JC schließlich noch einmal nachgerechnet, kam zum Ergebnis, dass die Ausgaben doch angesetzt werden könnten --> Originäre Bewilligung. JC hat Leistungsbescheide erlassen, wir haben das als "Anerkenntnis" gewertet. Jetzt also auch Zins-VA.
So weit, so gut. Nur - JC weigert sich, die KK-Beiträge zu zahlen. Wir hätten in einem Schriftsatz darauf verzichtet, die KV-Beiträge einzuklagen.
Der Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle ist aber ein "dreckiges A***** der Sondergüte!!!"
Denn ich hatte formuliert:
Aus dem Anerkenntnis kann ich keinen Zwangsvollstreckung einleiten, etwa auf Abführung der Beiträge durch das JC an die TK, das gibt das Gesetz nicht her --> also muss Widerspruch und ggf Klage gegen TK erhoben werden auf Verpflichtung, die Beiträge vom JC anzufordern.Welche Beträge der Kläger an die KV/PV gezahlt hat, ist nicht relevant: Da er (überhaupt) leistungsberechtigt war, muss der Beklagte ihn bei der Techniker-KV gemäß § 5 I Nr. 2a SGB V (und entsprechend im SGB XI) nachversichern. Die vom Kläger seinerzeit gezahlten KV/PV-Beiträge wird ihm die TK alsdann erstatten.
Und wenn der Kläger seinerzeit nicht die KV/PV-Beiträge gezahlt gehabt hätte, dann hätte er ganz sicher nach § 16 IIIa SGB V von der KV nur noch Notfallbehandlung in Anspruch nehmen dürfen!
Vor mehreren Jahren wurde über einen anderen BWZ ein Vergleich getroffen über eine (recht geringe) originäre SGB-II-Berechtigung, und da hatte das JC eine Nachversicherung durchgeführt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Mal ganz doof gefragt:
JC hätte zahlen müssen in 2011 - gerichtlich festgestellt in 2020.
Jetzt bequemt sich das JC "auf Antrag" Zinsen zu zahlen?
Ist so eine Zinszahlung normalerweise nicht Bestandteil des Urteils?
Oder schon gleich im Nachzahlungen betreffenden Gesetz vorgesehen?
JC hätte zahlen müssen in 2011 - gerichtlich festgestellt in 2020.
Jetzt bequemt sich das JC "auf Antrag" Zinsen zu zahlen?
Ist so eine Zinszahlung normalerweise nicht Bestandteil des Urteils?
Oder schon gleich im Nachzahlungen betreffenden Gesetz vorgesehen?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Nur wenn die Zinsen beantragt werden, dann werden die auch gezahlt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Kann man das nicht gleich in der Klage mit unterbringen?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Könnte man sicherlich, hatten wir allerdings nicht getan. Immerhin war es aber auch so, dass die Klage bereits im August 2012 eingereicht wurde.
Den Antrag hatten wir zuletzt auch deshalb zuerst einmal nicht gestellt, um das "Klima nicht zu gefährden".
Den Antrag hatten wir zuletzt auch deshalb zuerst einmal nicht gestellt, um das "Klima nicht zu gefährden".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
um das "Klima nicht zu gefährden".
war ja dann auch ein voller Erfolg
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
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Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer beantragen. Zusätzlich
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Nee, wir waren immer am Fingerhakeln, die Akte hat nicht - durch Verschulden des Gerichts - auf Eis gelegen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
Schade
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so
ich freue mich das "Ihr" erfolgreich wart. sehr schön
venceremos
- marsupilami
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