Überbrückungsdarlehen auch bei ALG I
Überbrückungsdarlehen auch bei ALG I
ALG I Bezieher bekommt neuen Job. Gehaltszahlung natürlich erst am Ende des ersten Arbeitsmonats. Kann er von der BA (oder von wem sonst) ein Überbrückungsdarlehen bekommen, um die Zeit zwischen Arbeitsaufnahme und erster Gehaltszahlung zu überbrücken?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Überbrückungsdarlehen auch bei ALG I
ALG-I wird doch nachschüssig gezahlt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!