Da könnt' ich schon wieder auf der Sau durch den Hühnerstall ....
Die mit der leistungsberechtigten Person auf alternativen Kommunikationswegen getroffenen Vereinbarungen sind in VerBIS zu dokumentieren und können bei Bedarf schriftlich zusammengefasst und der leistungsberechtigten Person als Informationsschreiben zugesendet werden.
Heißt für mich: SB MUSS ein Telefongespräch im "System" dokumentieren und wenn ich keinen Beistand, Zeugen, ... dabei habe, schreibt der womöglich irgendwelchen Schwachfug rein und unsereins ist hinterher der Mops.
"können bei Bedarf" - nix da! SB hat grundsätzlich ein Protokoll anzufertigen für Verbis und direkt ohne "Bedarf" an den "Kunden" zu schicken und um Genehmigung zu bitten.
Wenn der "Kunde" nicht genehmigt, dann kommt das Protokoll auch so nicht in's "System".
Denn nur weil SB das in's Verbis getippselt hat, muss das noch lange nicht richtig sein!
Telefongespräch für mich nur, wenn das von mir aufgezeichnet werden darf oder mind. "Beistand" mithört und gleich Notizen macht.
E-Mail nur mit sofortigen screen-shots UND Ausdruck auf Papier!
Bei allem anderen geht doch nur das Gezerfe los: wer hat was gesagt und dann doch ganz anders gemeint.
Das ist für den eLB mehr als lästig, da in der Regel er nach den Gesetzen des SGB in der Beweispflicht ist und nur in ganz seltenen Fällen umgekehrt.