Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#26

Beitrag von Koelsch »

Liest sich beides ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#27

Beitrag von marsupilami »

Stefan78 hat geschrieben: So 6. Sep 2020, 20:21 Die Regelung bzgl OA gilt doch aber trotzdem, soweit ich weiß? Ich fürchte halt, dass genau dann, wenn ich ein paar Tage weg bin, der Brief bzgl Termin/neuer EGV kommt...
Das ist Schwarz-Malerei!

Im Prinzip hast Du ja recht mit dieser OA-Geschichte - nur: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn ich es recht im Kopf hab, bist Du selber ja noch mit der Tagesklinik zu Gange.
Also im Grunde derzeit eh nicht vermittelbar.

Wenn Du also fährst, ohne das JC zu informieren - wie sollte es davon erfahren?


Andererseits: wenn Du das JC vorab informieren willst, reicht die von Dir formulierte Kurzform völlig aus.
Achte aber darauf, dass Du entweder eine Empfangsbestätigung bzw. belegbare Versendung bekommst.
Also grundsätzlich schriftlich - auf Papier - oder per Fax.

Wenn Du das "rechtzeitig" im Vorfeld machst, bekommst Du garantiert ein Schreiben, wo die mindestens fragen:
Warum, wieso, weshalb; wir wollen vor einer OA-Genehmigung folgende Unterlagen:
1.) ....
2.) ....
Bitte reichen sie diese bis zum .... ein.
Mitwirkung § 60 SGB II, ansonsten Gefängegnisse bis zum Tode

oder gar Ablehnung!


Wenn Du ohne Info oder gar Genehmigung fährst, riskierst Du, dass man Dir Leistungskürzung androht oder gar durchzieht.
Also ist da Widerspruch angesagt.

Wenn Du informierst, riskierst Du mindestens dumme Fragen (ohne direkte "Genehmigung") garantiert aber eine erhebliche Zeitverzögerung wenn nicht gar Ablehnung.

Wenn Du informierst und fährst ohne eine Antwort abzuwarten, erwartet Dich bei Deiner Rückkehr garantiert Post vom JC.

Du bist also so und so gekniffen.

Wie stabil ist Deine Psyche, um zu fahren, ohne zu informieren und gegebenenfalls den "Kampf" aufzunehmen?
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#28

Beitrag von Koelsch »

Zusätzlicher Problempunkt - wenn Du dem JC sagst, von .... bis .... mach ich Pflege und bin deshalb OA, dann bist Du verpflichtet, Dich am nächsten Tag persönlich beim JC zu melden. Sonst können Sie die Leistungen einstellen. Ob das jetzt zu CORONA-Zeiten auch gilt :1:

Ich denke, Marsu's Gedanke hat was - wie sollen die es erfahren?
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Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#29

Beitrag von Stefan78 »

hmm, ok, dann geh ich mal in mich. Problem ist halt, dass SB meinte, mich ab dieser Woche zeitnah einladen zu wollen. Das könnte dann halt auch nächste Woche sein. Oder in 2 Monaten...

Aber: Eigentlich ist damit die Frage, ob ich nur mit schriftlicher Ankündigung (und ohne Genehmigung) der Pflege nachkommen darf, noch immer nicht geklärt. Es kann doch nicht sein, dass es darauf hinausläuft, dass ich - da eine Genehmigung ggf. ausbleiben wird - nur ohne Ankündigung fahren kann und es eben riskieren müsste, in der Zeit eine Einladung zu verpassen. Mit allen Konsequenzen. Und das Spiel soll dann alle paar Wochen so gehen?

Es muss doch möglich sein, der Pflege auf ganz offiziellem Wege nachzukommen, ohne entweder ungenehmigt OA zu sein oder die Pflege vernachlässigen oder gar aufgeben zu müssen, nur weil die Genehmigung ausbleibt??

Gibt es dazu außer diesem einen Paragraphen keinerlei Hinweis, wie das zu in der Praxis zu bewerkstelligen ist? Diese Probleme haben doch sicherlich viele Pflegende.

(Ich bin nicht in Tagesklinik, war ich auch nie. Ich habe allerdings 1-2 Stunden Therapiegespräch pro Woche.)
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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#30

Beitrag von marsupilami »

Tut mir leid, dann hab ich da was durcheinander gebracht.

Dann mach doch folgendes:
so eine Kurz-Info - schriftlich, dass Du gemäß Absprache / Plan zur Pflege laut beiliegenden Pflege-Gutachten (Kopien) fährst.
Vom [Datum] bis voraussichtlich [Datum]
Sie zu, dass Du eine Empfangsbestätigung bekommst oder einen sog. qualifizierten Fax-Sendebericht.
Mach das relativ kurzfristig, damit die keine Gelegenheit groß nachzufragen oder gar abzulehen.

Rechne aber mit .... ähhhh ..... interessanter Korrespondenz nach Deiner Rückkehr.
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Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#31

Beitrag von Stefan78 »

Kein Problem ;-) Und: danke für eure Mühe!

Ok das klingt schon besser. Ich bin kein Freund von so Manövern und bin ja bei dem bisherigen SB immer gut damit gefahren.

Mit interessanter Korrespondenz werde ich rechnen müssen, ja...
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kleinchaos
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#32

Beitrag von kleinchaos »

Für Arbeitnehmer gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung zur Pflege. Wenn in dem folgenden Link von einer Zeit bis zu einem halben Jahr die Rede ist, dann kann man meiner Meinung nach dieses halbe Jahr auch splitten. Und jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Arbeitszeit so zu verändern, dass er die Pflege mit der beruflichen Tätigkeit vereinbaren kann. Nix anderes machst du, wenn du an ein paar Tagen im Monat die Pflege durchführst und ansonsten der Vermittlung zur Verfügung stehst. https://www.betriebsrat.com/wissen/pers ... -YQAvD_BwE
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#33

Beitrag von kleinchaos »

Achso: ich würde noch damit argumentieren, dass die Pflege durch Angehörige die Pflegekasse weit weniger belastet, als wenn die Pflege von einem Pflegedienst durchgeführt würde oder gar in einem Pflegeheim
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Günter
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#34

Beitrag von Günter »

Es gibt bei den Pflegekassen Beratungsstellen. Da würde ich mich mal schlau machen. Und auch die Alternative Heimpflege (ich weiß, würdest du nie machen, aber das wissen die nicht) kostenmäßig ins Gespräch einbringen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... rige-13922
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#35

Beitrag von Günter »

Ehe ich´s vergesse, lass dich wegen der Zuschüsse der Pflegeversicherung in deine Rentenversicherung beraten. Sind zwar nur geringe Beträge, könnten aber wegen der Beitragsjahre für die Mindestrente wichtig werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#36

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Di 8. Sep 2020, 09:50 Ehe ich´s vergesse, lass dich wegen der Zuschüsse der Pflegeversicherung in deine Rentenversicherung beraten. Sind zwar nur geringe Beträge, könnten aber wegen der Beitragsjahre für die Mindestrente wichtig werden.
So gering sind sie auch wiederum nicht. Zumindest beim höchsten Pflegegrad wird ein ganzer Jahrespunkt eingezahlt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#37

Beitrag von Olivia »

Ein ganzer Punkt entspricht 34,19 € späterer Altersrente. Bei Rürup müsste man dafür ca. 12.500 € selbst ansparen.
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#38

Beitrag von Stefan78 »

ok vielen Dank, ich guck mir das alles mal an!
Olivia
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#39

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Di 8. Sep 2020, 09:50 Ehe ich´s vergesse, lass dich wegen der Zuschüsse der Pflegeversicherung in deine Rentenversicherung beraten. Sind zwar nur geringe Beträge, könnten aber wegen der Beitragsjahre für die Mindestrente wichtig werden.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/servi ... 376ba0f3cb
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#40

Beitrag von Stefan78 »

Hallo

habe nun doch mal mit der Vorgesetzten telefoniert, weil es sich zuhause bei den Pfleglingen gerade ziemlich zuspitzt und ich ggf. nun doch außerhalb irgendwelcher Wochenenden kurzfristig vielleicht sogar innerhalb von ein paar Stunden heim muss. Hätte ich besser nicht getan. Meine Intention war, hier für Klärung zu sorgen, dass ich eben im Notfall doch heim darf, ohne eine Antwort vom SB abzuwarten, da diese Mails ja seit Monaten nicht beantwortet. Warte ja noch immer auf die Antworten auf mehrere Mails seit April.

a) bzgl. Pflege: Neuer SB hätte Recht, dass Pflege möglichst nur am WE stattfinden soll, damit die Arbeitsaufnahme davon nicht betroffen ist. Ich müsse nicht (auch nicht kurzfristig) vor Ort sein. Auf meinen Einwand, dass wenn z.B. die Hauptpflegeperson mit einem der Pflegebedürftigen zum Arzt müssse, jemand ja nach der zweiten Pflegeperson schauen müsse, kam: entweder der Pflegende nimmt dann beide mit zum Arzt oder man schaltet den kath. oder evang. Pflegedienst (keine Ahnung, ob es den dort gibt) dazu ein, der solange den anderen Pflegebdürftigen versorgt/im Auge hat. Ich selbt brauche und dürfe deswegen nicht dorthin fahren und zig Tausende andere Pflegende könnten das auch nicht. Und bleibt der Pflegedienst dann für Stunden dort vor Ort, bis die andere Pflegeperson wieder zuhause ist? Wozu gibt es diesen Punkt in § 10, wenn es doch nicht erlaubt sein soll, aus Alg2 heraus Angehörige zu pflegen??

b) bgzl. meiner ausgelaufenen Fortbildung: ich kam da leider aus gesundheitlichen/psych. Gründen nicht ganz hinterher und dann machte mir ja Corona noch einen Strich durch die Rechnung. Ich war von März bis Juni fast komplett im Bett mit Atemnot, konnte erst nach 7 Wochen zum C-Test. Ärztin hatte keine Schutzkleidung, beim Gesundheitsamt kam man nicht durch. Der erste Anlauf zum C-Test ist gescheitert, Ärztin hatte mich hingeschickt aber bei der Abstrichstelle wurde man wieder weggeschickt, weil eh niemand getestet würde, diese Info bekam meine Ärztin dann auch kurz darauf. Test also nach 7 Wochen erst, erwartungsgemäß negativ. Teamchef nun: naja sie hätten je zum Test früher gehen können, ein Anruf beim Gesundheitsamt genügt (kam ich wochenlang (!) nicht durch), sie wisse das, da wäre man super einfach durchgekommen und zum Arzt wegen einer Krankmeldung hätte man auch gekonnt (nein, konnte man nicht, siehe keine Schutzkleidung) und da ich nicht beweisen könne, dass ich mich wirklich um einen Test bemüht hätte, wäre meine Aussage darüber doch zweifelhaft. Ähm bitte? Das kann meine Ärztin doch alles bestätigen!

c) zwischen den Zeilen kam dann noch durch, dass ich die sauteure (Kosten ca. 2000€ für 1 Jahr ausschließlich im Fernunterricht/Homeoffice, keinerlei Kosten für weiteres Material/PC/Papier/Drucker/Internet (muss ich zusätzlich alles selbst besorgen bzw. bezahlen), Fahrtkosten, Logis (entstand beides nicht) etc.) nicht fertig gemacht hätte, sei eine Frechheit (nicht so konkret formuliert, aber doch deutlich erkennbar). So viel Geld, ich so jung und nur Ausreden. Hallo? Drei Monate von März ab krank im Bett, wegen Corona einige der für die Fortbildung nötigen prüfungsrelevanten Dinge auch nicht absolvieren können und ansonsten gesundheitlich und psychisch auch angeschlagen. Aber ja, man will sich ja nur drücken, ist klar.
Fun Fact: der Lehrgangsanbieter wartet seit Monaten auf die letzten Raten vom JC, weil der neue SB diese nicht überweist, obwohl er dies schon mehrfach per Mail und telefonisch versprochen hat. Ist irgendwie pikant: SB ist unzuverlässig zu mir und dem Lehrgangsanbieter und der Vorgesetzte unterstellt mir, der alles bestmöglich regeln will, dass ich unzuverlässig bin etc. und macht mir die Pflege und meine Erkrankungen noch zum Vorwurf.

d) Anruf bei der Sozialrechtsberatung beim VdK: er kannte den Paragraphen 10 bzgl Zumutbarkeit gar nicht (sic!) und meinte, ich solle mich schon vor der Gesprächseinladung beim JC bei der Arbeitsagentur als jobsuchend melden, mir über die Datenbank passende Jobs raussuchen und mich deutschlandweit bewerben und die Pflege müsse ich eh aufgeben. Wo sind wir denn hier bitte??

Was meint ihr? Ja, ich weiß, telefonieren war mal wieder ein Fehler... Aber trotzdem, was meint ihr zu diesen ganzen Aussagen?
Vielen Dank für eure Mühe!
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#41

Beitrag von Koelsch »

Wie Du richtig schreist, telefonieren ......
So lange Du das nicht schriftlich bekommst von denen ist es eben nur "Geblabber" um Dich gefügig zu machen.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#42

Beitrag von Stefan78 »

Ich hab die Nerven für den Mist nicht. Mir gehts nur noch Kacke seit Wochen, aber nein, die hauen nur weiter drauf. Der neue SB ist ja jetzt bestimmt gleich noch geladener, wenn er erfährt, dass ich bei Chef angerufen habe und Chef ja auch gegen alles ist. Da kann ich mich warm anziehen. Die PTBS freut sich riesig.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#43

Beitrag von Stefan78 »

Habe ich eigtl einen Rechtsanspruch darauf, vor Vermittlung in eine Maßnahme/in Arbeit zum med. Dienst geschickt zu werden?
Also kann ich beim Gespräch dort vor Ort sagen, ich will erst zum med. Dienst und erst dann geht es weiter mit den Gesprächen bzgl. Eingliederung etc.? Oder was ich dafür tun und wie stelle ich das am besten an?
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#44

Beitrag von Koelsch »

Du teilst dem JC jetzt mit, dass Du Dich aus gesundheitlichen Gründen außer Stande siehst, an einer Maßnahme teilzunehmen. Optimal reichst Du ein entsprechendes Briefchen vom Hausarzt ein.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#45

Beitrag von Stefan78 »

Und wozu wollen die unbedingt dann trotzdem die kompletten Gutachten bzgl. der Pflegetätigkeit, wenn sie es doch nicht anerkennen? Wenn ich nur von Fr-So pflegen darf, wenn keine Einladung zum JC möglich ist, da Wochenende, gehen sie die Gutachten erst Recht nichts an?!?
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#46

Beitrag von Stefan78 »

@Koelsch: danke, aber ich hab das ja alles bisher nur mündlich. Also auch die Androhungen erfolgten bislang nur mündlich.
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#47

Beitrag von Koelsch »

Deshalb besorg Dir was vom Hausarzt, damit Du da im Zweifel schnell reagieren kannst.

Mündlich ist erst mal blablabla
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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#48

Beitrag von marsupilami »

Hast Du Dir denn inzwischen was schriftliches besorgt, dass Du als Pflegender "eingetragen" bist?
Völlig unabhängig von irgendwelchen Plänen?

Wie Koelsch schon gepostet hat: Krankschreibung(en) besorgen solange Hausarzt mitspielt.
Daran denken, dass wenn Krankmeldung bis Freitag geht, nicht erst am Montag wieder zum Doc sonder schon Donnerstag, spätestens aber Freitag damit das wirklich nahtlos ineinander übergeht.

Vermutlich wird das JC dann von sie aus den MD einschalten.
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Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#49

Beitrag von Stefan78 »

So, die Pflegekasse wollte mir schon vor knapp 3 Wochen eine Übersicht über Namen, die zwei Pflegegrade etc schicken. Damit ich nicht die kompletten Gutachten einreichen muss (Datenschutz). Kam bis jetzt nicht. Grade nochmal dort angerufen: sowas gäbe es auch gar nicht. Man muss die erste Seite des Gutachtens kopieren und den Rest ggf. schwärzen. Warum sagen mir die am Tel vor drei Wochen dann, sie schicken mir was zu und ich warte die ganze Zeit? Das ist doch alles echt nicht wahr. Die linke weiß nicht, was die rechte tut, egal in welcher Behörde oder Verband oder oder.
In den Gutachten stehe ich bei beiden mit je 1 Tag bzw. 5 Stunden pro Woche drin. Da werden die leider wirklich sagen können, das reicht am WE.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#50

Beitrag von Koelsch »

Du erkennst - telefonieren ist wirklich hilfreich, denn selbstverständlich hat Dir das nie jemand gesagt. Beweis mal das Gegenteil.

Und wie ist das zustande gekommen mit dem 1 Tag?
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