Ich hab mir die beiden §§ am Ende dieses negativen PKH-Bescheides angeschaut.
https://dejure.org/gesetze/SGG/172.html
https://www.buzer.de/gesetz/951/a13545.htm
Wobei ich die Begründung der Ablehnung der Beschwerde mit dem 172 nicht so recht verstehe, denn die Hauptsache ist ja noch gar nicht entschieden und somit kann eine Berufung ja weder zugelassen noch abgelehnt sein.
Wenn ich den 144 recht verstanden habe, wäre Beschwerde - beim LSG? - nur möglich, wenn Du dem LSG klar machen kannst, dass sich aufgrund der Entwicklung der Pandemie auch ein laufender Bedarf herauskristallisiert hat.
Das wird aber tückische und recht aufwändige Angelegenheit, das zu argumentieren.
Denn inzwischen gibt's ja wiederverwendbare, voll waschbare Masken auch beim Lebensmittel-Discounter vom Billig-Grabbeltisch.
So zumindest beim letzten Einkauf gesehen.
Wie lange generell die halten und wie viele Waschgänge die aushalten
Auch ich werde - vermutlich - keine PKH erhalten.
Ich selbst werde im Fall der Fälle auf keinen Fall die Klage zurückziehen.
Dann muss Herr/Frau Richter sich mindestens eine ausführliche Begründung für eine Klageabweisung einfallen lassen bzw. eine ordentliche Begründung für ein negatives Urteil.