Zuschuss Masken-Beschaffung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#101

Beitrag von Aurora »

marsupilami hat geschrieben: Fr 11. Sep 2020, 20:28 ..., oder beim LSG beschweren.
Ich vermute, die Rechtsdingsbumsbelehrung weist auf diese Möglichkeit hin.
Nö, der Beschluss ist gemäß §§ 172 Abs. 3 Nr Buchst. b), 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG mit der Beschwerde nicht anfechtbar.


Morgen wird Beschluss gescannt und eingestellt.
Olivia
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#102

Beitrag von Olivia »

Es könnte eine wiederkehrende Leistung vorliegen, denn die Masken sind irgendwann hinüber und müssen dann nachgekauft werden.
Das gilt nicht, wenn die Berufung wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft.
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tigerlaw
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#103

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Sa 12. Sep 2020, 08:14 Es könnte eine wiederkehrende Leistung vorliegen, denn die Masken sind irgendwann hinüber und müssen dann nachgekauft werden.
Das gilt nicht, wenn die Berufung wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft.
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Olivia macht sich!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#104

Beitrag von Aurora »

#111 und #112 klingen angelehnt an #109 wie weitermachen ...
Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#105

Beitrag von Aurora »

So manch einer von euch kann sich vielleicht an Sigi Harreis und ihre malenden Gäste die Montagsmaler erinnern.
Wie aktiv diesen waren, werdet ihr beim Lesen des Beschluss entdecken.

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#106

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich es recht verstehe, betrifft dieser Beschluss ja erstmal den Antrag auf PKH - nicht die Klage selbst.

Dass die Begründung für diesen ablehnenden Beschluss die Basis für eine Ablehnung bzw. negatives Urteil für eine - ohne Anwalt - fortgeführte Klage ist, ist vorhersehbar.


Der nächste Schritt wäre: gehe in Dich und frage Dich 2 Dinge:
Will ich kämpfen auch ohne Anwalt bzw. lohnt der Aufwand ?
Steh' ich das gesundheitlich durch? Denn wenn ich mir recht erinnere, geht es Dir gesundheitlich nicht besonders gut.
Insbesondere immer dann, wenn da was mit JC/SG akut zugange ist.

Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Ansicht wäre der nächste Schritt eine Info an das Gericht:
Klage wird fortgeführt bzw. aufrecht erhalten oder eben zurückgezogen.

Nach dieser Info von Dir ist das Gericht dran.
Ich vermute eine Klageabweisung weil unbegründet und zu niedrigem Streitwert.
Ob Beschwerde beim LSG dann zugelassen/möglich ist, weiß ich nicht.


Inhaltliche Ansatzpunkte wären (ohne Einhaltung der Reihenfolge und Vollständigkeit):
- auch ein temperaturbeständiger Schal muss a) erstmal angeschafft werden und muss b) nach jedem Tragen gewaschen werden.
Also Kochtopf auffen Herd, Waschpulver, Wasser und Schal rin und waschen, spülen und dann trocknen weil wg. 1 Schal WaMa anwerfen ist unwirtschaftlich.

- dieses Spiegelinterview ist irrelevant, da erst nach Beginn der Corona-Krise geführt.
Es geht aber um Geld, das mit Beginn der Corona-Krise ausgegeben wurde.

- Regelsatz/Kleidung: kann's nicht sein, denn als das eruiert und aufgestellt wurde, war Corona kein Thema und damit auch nicht die Kosten für Masken.

- DIYS-Masken aus T-Shirts und Socken: siehe Satz 2 in Punkt 1.

- Durch die Corona-Verordnung ist ein endgültig unabweisbarer Bedarf entstanden, obwohl schon lange vorher jedem halbwegs intelligenten Menschen klar war, dass ein Schutz-Bedarf vorliegt. Woher sonst kamen die Engpässe bei der Maskenbeschaffung generell?
Außerdem entsteht laufender Bedarf, weil auch waschbare, wiederverwendbare bei häufigem Gebrauch (Öffies, Einkaufen, Arzt) verschleißen und ersetzt werden müssen, ist als Schutz nicht vom Regelbedarf erfaßt und wird von niemandem anderen bezahlt.
Punkt a) der Begründung des Beschlusses.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#107

Beitrag von Aurora »

Schönen Sonntag!

Die Entscheidung Klage aufrecht erhalten oder nicht, beschäftigt mich.
Ohne anwaltliche Vertretung wäre dies eine Sache für sich.

Wie bitte sind diese zwei Postings zu verstehen?
Kann doch Beschwerde beim LSG bzgl. der PKH-Ablehnung eingereicht werden - weil nicht ein einmaliger Mehrbedarf (eingeklagt), sondern anhaltender Mehrbedarf entsteht?
Argumentativ wäre Strategiewechsel notwendig, sofern dies möglich ist.
tigerlaw hat geschrieben: Sa 12. Sep 2020, 23:41
Olivia hat geschrieben: Sa 12. Sep 2020, 08:14 Es könnte eine wiederkehrende Leistung vorliegen, denn die Masken sind irgendwann hinüber und müssen dann nachgekauft werden.
Das gilt nicht, wenn die Berufung wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft.
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Olivia macht sich!

Eigentlich sind ja alle Leistungsbezieher von diese besonderen Ausgaben aus dem Regelsatz zu stemmen.
Hat neben Marsu und mir noch jemand geklagt?
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marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#108

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mir die beiden §§ am Ende dieses negativen PKH-Bescheides angeschaut.
https://dejure.org/gesetze/SGG/172.html
https://www.buzer.de/gesetz/951/a13545.htm

Wobei ich die Begründung der Ablehnung der Beschwerde mit dem 172 nicht so recht verstehe, denn die Hauptsache ist ja noch gar nicht entschieden und somit kann eine Berufung ja weder zugelassen noch abgelehnt sein.

Wenn ich den 144 recht verstanden habe, wäre Beschwerde - beim LSG? - nur möglich, wenn Du dem LSG klar machen kannst, dass sich aufgrund der Entwicklung der Pandemie auch ein laufender Bedarf herauskristallisiert hat.
Das wird aber tückische und recht aufwändige Angelegenheit, das zu argumentieren.
Denn inzwischen gibt's ja wiederverwendbare, voll waschbare Masken auch beim Lebensmittel-Discounter vom Billig-Grabbeltisch.
So zumindest beim letzten Einkauf gesehen.
Wie lange generell die halten und wie viele Waschgänge die aushalten :1:


Auch ich werde - vermutlich - keine PKH erhalten.
Ich selbst werde im Fall der Fälle auf keinen Fall die Klage zurückziehen.
Dann muss Herr/Frau Richter sich mindestens eine ausführliche Begründung für eine Klageabweisung einfallen lassen bzw. eine ordentliche Begründung für ein negatives Urteil.
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marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#109

Beitrag von marsupilami »

Aber es kann doch nicht sein, dass unsereiner sich in seine Budget-Decke noch mehr Löcher reinschneiden muss, während Lufthansa neun Milliarden - 9.000.000.000 € die Anzahl der Nullen ist schon beachtlich - eingeblasen bekommt.
Wozu brauchen wir in Zeiten, wo nur die feierwütigen Corona-Verweigerer und Verschwörungstheoretiker unbedingt nach Malle zum Saufen fliegen müssen, eine "deutsche" Fluglinie?

JaJaJaJaJa.
Ich hör ja schon auf.
Polemik, OT, ....
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#110

Beitrag von Aurora »

750 Euro für Maskenbeschaffung/Pflege, was auch immer - da schlag ich 3 Kreuze damit dies an uns vorüber zieht.

Da einer kurzzeitigen Übergangslösung eine Dauermaßnahme wurde, lässt sich ein Strategiewechsel von Einmalbedarf zu mehrfachem/wiederkehrenden Bedarf vollziehen. Bezüglich der PKH-Ablehnung würde dies zumindest würde den Weg zur Beschwerde ebnen.

Sicher gibt es mittlerweile ein breites Angebot günstigerer Masken als zu Beginn.
Ein Hinweis der PKH-Ablehnung zielt die Waschbarkeit von Schals bei 60 Grad ab und zeigt indirekt Energiekosten wie ein Mehrbedarf an Strom aus,
sofern es keine Waschmaschine mit Handkurbel gibt.
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marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#111

Beitrag von marsupilami »

Den Mehrbedarf Strom für Schal-waschen kriegst Du nicht durch.
Also glaube ich zumindest.

Was den wiederkehrenden Bedarf angeht: ist zwar richtig, aber :1: wie man das formulieren könnte, auf dass ein LSG anspringt.

Die werden vermutlich auch da auf dem Streitwert rumreiten.
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Koelsch
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#112

Beitrag von Koelsch »

Was Besseres fällt mir dazu auch nicht ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#113

Beitrag von Aurora »

Schönen Sonntag allerseits!
Das Wochenende über am "Schaffen" - der SG-Termin in dieser Sache steht an.
Nachdem PKH abgelehnt wurde, wurden hier Argumente die den Richter hoffentlich überzeugend, zusammengetragen.

Sicherlich mag noch etwas fehlen, zuviel, falsch und anders richtig bewertet sein.
Schaut bitte mal drauf und lasst mich Eure Gedanken dazu lesen.
SG Termin Vorbereitung.doc
:Auri:
... wie ich diesen Smilie liebe ....Danke dafür @Günter
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Koelsch
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#114

Beitrag von Koelsch »

Liest sich stimmig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#115

Beitrag von marsupilami »

Richtig. Mind. letzter Absatz.
Die Streichung der maske-tragenden Asiaten befürworte ich.

Punkt 2 d) Satz 2 muss dann komplett heißen:
"Die Ablehnung ausreichend zu begründen, scheint selbst das LSG vor gewisse Probleme zu stellen, da auch ein halbes Jahr nach dem Urteil immer noch keine Urteilsbegründung veröffentlicht ist."
https://dejure.org/2020,9379

Ansonsten gute Arbeit, ordentliche Gliederung, .... :Daumenhoch:


löcherige Socken :lachen1:
ist aber gut und für mich richtig.
Klau' ich mir evtl.


3-mal ausdrucken.
Für Dich, Richter, gegn. Anwalt und dann bei der Erörterung verteilen - sofern sie das annehmen wg. Corona.
Und darum bitten, dass Du das einem Schwung vortragen darfst, damit Du nicht durcheinander kommst.


Auf alle Fälle :Daumen:
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Aurora
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#116

Beitrag von Aurora »

marsupilami hat geschrieben: So 8. Nov 2020, 18:21
löcherige Socken :lachen1:
ist aber gut und für mich richtig.
Klau' ich mir evtl.
Das war genau die erste Reaktion meiner Anwältin, welche mich gerne vertreten hätte.
Während unseres 1. Telefonats meinte Sie: "... die spinnen doch. Das schiesst doch den Vogel ab. Löchrige Socken kann man im Alltag noch tragen. Eine löchrige Maske nicht. Genau genommen muss eine Einwegmaske wenn ich Sie 2 Sekunden in der Bäckerei getragen habe, um ein Brötchen zu kaufen, entsorgt werden."

Morgen werden dann die Änderungsvorschläge überarbeitet. Evtl. erstelle ich noch eine Chronik die auf div. Berichterstattungen hinweist.
Die nächsten Tag mal schauen ob mir noch was dazu einfällt.
Dann Kopien anfertigen und alles in einem separaten Ordner archivieren.
Etwas entspannen um dann dem Bartel zu zeigen woher wir den Moscht haben.

Ein herzliches DANKE allen und einen schönen Abend.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#117

Beitrag von Koelsch »

Jep, passt gut
Vielleicht auch mal die "freundliche" Frage stellen, ob JC seinen Mitarbeitern Masken stellt, und wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#118

Beitrag von HarzerUrvieh »

"meine" Berufsgenossenschaft bietet folgende Info zum Thema persönliche Schutzausrüstung im Zusammenhang mit der Coronakrise:

https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit ... oronakrise

Warum sollten Menschen, die nicht Arbeitnehmer sind, anders geschützt werden als Arbeitnehmer?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#119

Beitrag von Aurora »

Moin Allerseits!
Grad mal eben diese Anmerkung in einem anderen Fred gefunden:
Koelsch hat geschrieben: So 12. Nov 2017, 19:16Das BSG hat in mehreren Entscheidungen festgelegt, dass es keine "Bagatellgrenze" im Bereich des ALG II gibt,
vgl. B 14/7b AS 50/06 R, B 14 AS 30/13 R. Das aber heißt, der Regelbedarf darf (und selbst das ist ja umstritten) nur bei "Verschulden" des eLB vorübergehend unterschritten werden. Und selbst da ist die zeitgrenze sehr eng.
Dieser Hinweis kann evtl. dezent eingebracht werden, da es bei der Beschaffung von Infektionsschutzmaßennahmen wie Masken, ja nicht um Lebensunterhalt und da seitens des eLB keine Verschuldung, sondern eine Mitwirkungspficht besteht.
Zuletzt geändert von Wampe am Fr 13. Nov 2020, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat repariert. Die Zitierfunktion funktioniert auch threadübergreifend.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#120

Beitrag von Koelsch »

Richtig
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#121

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Guter Fund!
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#122

Beitrag von Aurora »

Terminverschiebung.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#123

Beitrag von Aurora »

Seitens des SG wurde der gestellte PKH-Antrags abgelehnt.
Wie bei marsu ist die Beschwerde ist mit §§ 172 Abs 3 Nr 3 Buchstabe b), 144 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 SGG nicht anfechtbar.
Da in der Anlage nur eine Erklärung zur Klagerücknahme enthalten war, brauchte es keine RFB.
Fristen sind somit nicht zu halten.

Nach dem Motto „wer nicht wagt, der nicht gewinnt“ würde ich Günter's Vorschlag aufgreifen und mal eben das LSG anschreiben.
Bestenfalls kann dies evtl. die Verhandlungsposition verbessern.

Das Ganze ohne viel Chi Chi ...das LSG die Akten wird beim SG einfordern.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#124

Beitrag von marsupilami »

Probieren geht über studieren.

Ich hab' bisken drin rumgepfuscht.
2020_11_22 Mundschutz NZB LSG V_m.doc
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung

#125

Beitrag von Aurora »

Das Fax ist raus, mal sehen was passiert.
Antworten

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