Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#51

Beitrag von Stefan78 »

wurde so besprochen als der Gutachter da war, die andere Pflegeperson 7 Tage und ich einen Tag, da ich ja auch nur einen Teil davon hatte bislang. Man könnte höchstens versuchen, eine Erhöhung meiner Stunden reinschreiben zu lassen und/oder gleich eine Erhöhung des Pflegegrades versuchen. In den nächsten Wochen ist eh wieder Pflegebegutachtung durch die Diakonie vor Ort, werde das da mal ansprechen. Ab PG 3 ist man ja raus aus der Vermitllung, aber das wird dann immer noch schwierig, wenn ich auch bei PG 3 nur mit 1 Tag/Woche drinstünde.
Bleibt die Frage: wozu will man das Gutachten, wenn man das, was darin steht, eh nicht akzeptiert bzw meint, die Pflege am WE würde reichen.
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#52

Beitrag von Koelsch »

So lange da drin steht 1 mal pro Woche oder nur ein paar Stunden, dann ist das leider nachvollziehbar, wenn man sagt: Das geht doch locker am Wochenende so nebenher.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#53

Beitrag von Stefan78 »

in der Praxis machen wir es halt so, dass ich immer mehrere Tage dort bin am Stück aber nicht jede Woche. War bisher nie ein Problem, nur für den neuen SB ist es eines. Fahrzeit ca. 4h einfach. Am WE kaum Verbindungen. Es sind dann durch die Fahrerei eh mind. 2 Tage. Und: es sind ja 5 Stunden für jeden Pflegebedürftigen und nicht 5 für beide gesamt. Dazu kommt noch, dass der Pflegebedarf sich doch nicht nach dem WE richtet. Da haben die Ärzte etc. idR zu. Oder soll ich beim Facharzt sagen, hey ich kann nur am Sonntag mit dem Pflegling vorbeikommen, sorry, aber das JC sagt, ich darf nur am WE pflegen?! Oder wenn demnächst die Pflegebegutachtung kommen will. Leider nicht unter der Woche. Geht nicht, tut mir leid, müsst ihr halt auch am WE ran. Dumm gelaufen. Zzgl noch die organisatorischen Dinge, die ich von meinem Wohnsitz aus erledigen muss, 95% unter der Woche, da man ja nicht am WE/nachts div. Dinge regeln kann. Nun sitze ich de facto seit Wochen nur dran, die Pflege zu sichern. Toller Effekt. Da hätte man besseres mit der Zeit tun können :-(
Es ist doch eine Diskrepanz von PG 3 (nicht mehr vermittelbar) zu PG 2 (guck, wie du klarkommst, wir werfen dir noch zusätzliche Steine in den Weg, eben, weil wir es können).

Und: der neue SB macht ggf jegliche Bemühungen, eine Selbständigkeit auf die Beine zu stellen, zunichte, wenn ich diese nun auf Eis legen muss, weil ich vermutlich irgendwo hingedrängt werden soll, was ich nicht mit der Pflege, meiner Gesundheit, meinen eigenen Terminen etc vereinbaren kann. Soll das alles umsonst gewesen sein, was der alte SB gefördert und unterstützt hat? Kann man da so einfach drüber hinweggehen und sagen, nö, jetzt nicht mehr? Nur, weil es dem neuen nicht passt und der Empfänger nicht schnell genug gesund wird, nach einer Erkrankung für die er noch nicht mal was kann, da es ein Arztfehler war?
Was erwartet der neue SB, was sich nach numehr 11 Jahren JC plötzlich für eine Lösung auftut? Meint er ernsthaft mit nur genug Druck geht es mir mit dem PTBS und der Angststörung plötzlich besser? Wenn er mich in noch größere Krisen treiben will, kann ich nur sagen, ja, das funktioniert ganz wunderbar. Und los wird er mich dadurch immer weniger, denn meine Belastbarkeit steigt bestimmt nicht durch noch mehr/größere Ängste...

Vor drei Wochen hieß es schon, neuer SB meldet sich ab 7.9. mit Termin, hätte mich schon länger auf dem Schirm, mich einzuladen. Tja, noch immer nichts. Ganz schön viel heiße Luft. Alles mögliche in den Raum werfen und versprechen, aber bislang selbst nichts davon gehalten. Keine Antwortmails seit Monaten, keine Termine, kein Geld für den Lehrgangsanbieter seit Monaten...
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#54

Beitrag von Koelsch »

Das heißt im Klartext, Du brauchst was Schriftliches, aus dem hervorgeht
  1. Ich muss quasi auf Abruf bereit stehen für die Pflege
  2. die kann nicht auf 1 Tag begrenzt werden sondern ist zeitlich flexibel XX stunden/Woche
  3. aus Deinen gesundheitlichen Gründen kannst Du derzeit nicht an regelmäßigen Maßnahmen teilnehmen, weil
  4. Du aus diesen Gründen nur mit mehr oder minder freier Zeiteinteilung einsatzfähig bist
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Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#55

Beitrag von Stefan78 »

Update zum bisherigen Bildungsgutschein und warum die Fortbildung monatelang nicht bezahlt wurde:

Bewilligung der beruflichen Fortbildungsmaßnahme XY nach § 16 Abs 1 Satz 4 SGB II in Verbindung mit § 81ff. SGB III

Vorgesehene Teilnahmedauer 1.9.2019 bis 31.8.2020

Sehr geehrter
Ihnen wird nach §... die o.g. berufliche Weiterbildungsmaßnahme bewilligt.
Für die Dauer der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme übernehmen wir folgende Leistungen:

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes BW wurden die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ab dem 16.3.2020 weitgehend ausgesetzt- Die Zahlung der Lehrgangskosten und teilnehmerbezogenen Kosten wurde daraufhin zum 31.3.2020 zentral gestoppt.
Nachdem wir die Mitteilung erhalten haben, dass Sie Ihre Maßnahme in alternativer Form oder in der bisherigen Form fortsetzen dürfen, werden wir die monatliche Zahlung der Lehrgangskosten ab dem 1.4.2020* fortsetzen (Voraussetzung hierfür ist, dass sie die fehlenden Stunden in den Sommerferien** wie angekündigt*** aufholen). (... Passus bzgl. Fahrtkosten (entfällt hier ja)).


Brief wurde erstellt am 5.10.2020!

* Zahlung bis Anfang Oktober noch nicht erfolgt, nicht April!
** Sommerferien sind seit Wochen vorbei.
*** Angekündigt wo und wie? Hier und beim Lehrgangsanbieter kam hierzu nichts. Dies ist das erste Schreiben dazu.

1. Kann man Zeitmaschinen beantragen?

2. Muss man darauf irgendwie reagieren? Fortbildung ist von Seiten des Trägers ja zum 31.8. ausgelaufen (mit dem Bildungsgutschein). Dass weder der Träger noch ich über die Einstellung der Zahlungen sowie das Aussetzen der Fortbildung an sich, informiert wurden, finde ich ja eh schon ein starkes Stück. Ebenso, dass ich im Oktober darüber informiert werde, was ich in den vergangenen Sommerferien tun soll, ist auch ein Kracher...

3. Die Fortbildung ist eine reine Online-Fortbildung. Dass es Monate dauert, bis das Amt darüber Kenntnis erlangt (durch wen überhaupt?) ebenso ein starkes Stück. Die pauschale Zahlungseinstellung ist daher mMn auch nicht gerechtfertigt.

4. Wie kann die Zahlung, wie in dem Schreiben steht, an die Aufholung der Stunden (Fortbildung wird nicht nach Stunden sondern nach eingereichten Hausarbeiten beurteilt) gebunden sein, wenn der geforderte Zeitraum dafür in der Vergangenheit liegt?

5. Warte ich seit ca. 4 Wochen auf eine Antwort bzgl. der Verlängerung des Bildungsgutscheins. U.a. auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Anbieter den bisherigen als beendet ansieht - im Gegensatz zum JC.

Bin auf eure Meinungen wie immer sehr gespannt.
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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#56

Beitrag von marsupilami »

Wenn da tatsächlich "bewilligt" steht, wäre das doch ein Bescheid und dann könnte Stefan78 doch einen Widerspruch schreiben mit den Punkten, die er oben aufgeführt hat.

Oder bin ich mal wieder auf dem Holzweg?
Signatur?
Muss das sein?
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#57

Beitrag von Stefan78 »

Der Bildungsgutschein war ja schon im letzten Jahr bewilligt worden. Siehe Laufzeit 9/19 bis 8/2020. Aber ja, da steht tatsächlich "Bewilligung..." oben drüber. Das betrifft alles nur Corona, weswegen nicht gezahlt wurde. Oder der Gutschein ausgesetzt wurde oder was-auch-immer das bedeutet, denn es wurde ja keiner der Beteiligten (Institut und ich) informiert darüber. Und ich aus gesundheitlichen Gründen ja nicht hinterherkam, weil seit März längere Zeit bzw immer wieder krank.
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#58

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du den jetzigen Bescheid und die seinerzeitige Bewilligung des Gutscheins mal hier komplett anonymisiert hochladen. Vielleicht sieht man dann mehr. Ist jedenfalls sehr merkwürdig. Und klar, das ist nach Deiner Schilderung ein Bescheid und gegen den ist Widerspruch zulässig.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#59

Beitrag von Stefan78 »

Das ist der Brief von letzter Woche
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#60

Beitrag von Stefan78 »

Aber was soll ein Widerspruch da bringen? Der Lehrgangsanbieter verlängert bestimmt nicht um die Monate April bis Oktober. Die Vorgaben vom Lehrgang heißen: Verlängerungen sind 12 Monate lang (mit und ohne Bildungsgutschein). Also entweder ich bekomme einen neuen Bildungsgutschein oder eben nicht. 4 Wochen sind seit Antragstellung vergangen. Oder kann der SB einfach so die Zeit, die einseitig durch Seiten des JC gecancelt wurde, hinten anhängen? Zu diesem gerade Ende August abgelaufenen Bildungsgutschein hatte der Lehrgangsanbieter ja auch in den Monaten April bis Ende August (Laufzeit des Gutscheins) seine Leistung parat gehalten, trotz Nicht-Zahlung durch das JC. D.h. ich hätte (wenn ich gesund gewesen wäre), ja weitermachen können, auch von der Sperre wusste ich ja nichts bzw. erfuhr ich erst mit dem o.g. Schreiben.
Vielleicht sollte man nicht immer mit Textbausteinen arbeiten, dann wären Fristen auch nicht in der Vergangenheit.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#61

Beitrag von Koelsch »

Aber evtl. gibt's 'nen neuen Gutschein, wie Du ja schreibst.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#62

Beitrag von Stefan78 »

Das wäre schön, aber nach dem Druck, der da bisher schon aufgebaut wurde, glaube ich das kaum...
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#63

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja, mal alles anonymisiert hier hochladen. Vielleicht sehen wir ja noch was
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#64

Beitrag von Stefan78 »

So, habe jetzt endlich jemanden dort erreicht bei der Stelle, die die Gutscheine bearbeitet. Der Bescheid wird geändert (falsche Textbausteine, Bearbeitungsstau) und mir wurde aufgrund der div. Vorkommnisse nahegelegt, einen Antrag auf Verlängerung des Bildungsgutscheines zu stellen (schon passiert, s.o.), da wegen Corona gerade viele verlängert werden mussten aus bekannten Gründen. Gelder sind wohl genug da. Und ich soll die ganzen Vorkommnisse noch eine Stelle weiter oben melden, denn das Verhalten mir gegenüber sei inakzeptabel durch pAP und Teamleitung.
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marsupilami
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#65

Beitrag von marsupilami »

Das wären dann wohl Regionaldirektion und Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg.

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns ... irektionen


https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/kontakt/de
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit
BA-Service-Haus
Kundenreaktionsmanagement
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

Tel.: 0911 / 179-0
Fax: 0911 / 179-2123
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
oder: Service-Haus@arbeitsagentur.de
Signatur?
Muss das sein?
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#66

Beitrag von Stefan78 »

vielen lieben Dank!
Ist das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg auch bei Optionskommunen zuständig?
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Koelsch
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#67

Beitrag von Koelsch »

Nein, für Optionskommunen ist Nürnberg nicht zuständig. Ich denke, das ist dann der zuständige Regierungspräsident, sicher bin ich mir da aber auch nicht.
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Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#68

Beitrag von Stefan78 »

Hallo in die Runde,

ein kleines Update.

1. ich habe bisher noch immer keinen Termin bekommen und somit seit August keine gültige EGV. Man lässt mich in Ruhe.

2. Höherstufung Pflegegrad aussichtslos laut Pflegebegutachtung der Diakonie vor ein paar Wochen.
Die Punkte würden bei beiden nicht reichen für PG 3.

3. Antrag auf Weiterbewilligung des Bildungsgutscheins ist seit Abgabe Anfang September unbeantwortet. Ich hatte damals in einem Kuvert 2 Dinge eingereicht, einmal den Antrag auf Verlängerung des Bildungsgutscheines und einmal den WBA. Der WBA wurde noch am selben Tag bearbeitet (von einem anderen SB, der für diese Sachen zuständig ist), der Verlängerungsantrag liegt beim anderen SB unbearbeitet rum...
Wie verfahre ich hier weiter? Die 6 Monate bzgl. Untätigkeit greifen doch auch hier oder? Ich wäre geneigt, per Mail nachzufragen, wann ich denn mit einer Bearbeitung rechnen könne, im CC zwei der anderen SB dort, damit es nicht wieder nur bei dem einen SB verpufft, wie bisher jegliche andere Korrespondenz.
Oder was schlagt ihr vor?

VG und danke!
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Günter
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#69

Beitrag von Günter »

"Pflegebegutachtung der Diakonie"???
Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe
Falls die anerkannte Pflegestufe nicht mehr ausreichend war, konnten Versicherte bzw. Ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag auf Anhebung Ihrer Pflegestufe stellen. Danach erfolgte ein Wiederholungsgutachten durch MDK bzw. MEDICPROF, der wie beim Erstgutachten eine Empfehlung an die zuständige Pflegekasse über die Höherstufung oder Beibehalt einer Pflegestufe abgab.

https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... lsrc=3p.ds

Nach meinem Kenntnisstand begutachtet die Diakonie ob die zu Pflegenden von den Pflegern (Angehörigen) auch richtig betreut werden. Die haben mit dem Pflegegrad nix zu tun.

In Potsdam ist es so, dass wegen der Pandemie die Begutachtung durch den MDK telefonisch erfolgt, es wird bei dir nicht viel anders sein.

Also Antrag bei der Pflegekasse.

Mach dir eine Liste (schriftlich) was sich verschlimmert hat, welche Hilfen deine Leute brauchen usw.

Und trainiere mit deinen Leuten. In der Regel ist es so, dass alte Menschen beweisen wollen was sie alles können. Nur führt das nicht zum Ziel, im Geigenteil. Die müssen wissen was sie nicht können und ....

ich denke du verstehst mich.

Lass dich nicht von der Diakonie ablenken, die verfolgen eigene Ziele, die sind nicht deckungsgleich mit euren Interessen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#70

Beitrag von Stefan78 »

Die Pflegebegutachtung muss 2x im Jahr bei Leuten gemacht werden, die zuhause gepflegt werden, aber kein Pflegedienst regelmäßig ins Haus kommt. Ohne Nachweis dieser Begutachtung gibt es kein Pflegegeld.
Die von der Gutachterin angesprochenen Punkte sind durchweg plausibel, habe diese abgeglichen.
Es gab keine nennenswerten Verschlechterungen, die eine Höherstufung ermöglichen würden. Wir würden niemals genug Punkte erreichen, um zum nächsten Pflegegrad zu kommen.
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#71

Beitrag von Günter »

Ich weiß was die Pflegebegutachtung ist, deswegen stutzte ich, weil ich dein Posting beim ersten Lesen etwas falsch verstanden hatte.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#72

Beitrag von Stefan78 »

Also es war in dem Fall schon die Diakonie zur Begutachtung da und nicht der MDK. Aber ändert nichts daran, dass wir bei beiden PG 3 nicht erreichen können zum momentanen Zeitpunkt. Und ganz ehrlich, ich bin froh, wenn es noch eine Weile so bleibt.
Stefan78
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#73

Beitrag von Stefan78 »

Die Frage ist halt: Was mache ich bzgl. des Bildungsgutscheins?
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#74

Beitrag von Koelsch »

Zunächst mal "nett" nachfragen und dann ggf. tatsächlich Untätigkeitsklage androhen
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Re: Pflege von Angehörigen - eigene Erkrankung u.v.m

#75

Beitrag von Stefan78 »

So, da bin ich mal wieder.

Bzgl. Bildungsgutschein kam nach nunmehr 8 Monaten seit Antragstellung noch immer keine Reaktion seitens des JC. Habe diesbzgl. noch nichts weiter unternommen, da ich anderweitig arg eingespannt war.

Bzgl. der Pflegegrade werde ich für den dementen Pflegling aufgrund einer deutlichen Verschlechterung nun PG 3 beantragen, bin aber damit immer noch mit 6 Stunden pro Tag vermittelbar laut Tabelle.

Hätte, wenn der PG3 bewilligt wird, dann einen Pflegling mit PG 3 und einen mit PG2.

Wollte bei der Gelegenheit auch gerne meine Stundenzahl im Gutachten erhöhen lassen, um die zweite Pflegeperson weiter entlasten zu können. Welche Stundenzahl würde sich da anbieten? Bislang stehe ich mit 1 Tag/Woche in jedem Gutachten drin und der pAP (und Vorgesetzter) sagt ja, ich dürfe nur am Wochenende der Pflege nachkommen, da ich von Mo-Fr täglich meine Post persönlich in Empfang nehmen müsse. O-Ton damals: "Und ortsabwesend wäre ich immer dann, wenn ich nicht täglich den Briefkasten leere, egal, wie viele km die Pflegestätte entfernt sei." - Ich bekam btw. in den letzten 13 Monaten 0 Briefe/Einladungen/Vermittlungsvorschläge etc. und habe auch keine EGV. Auch die damals zugesagte Einladung zum MDK erfolgte nicht.

Die Pfleglinge wohnen ja ca. 4 Stunden einfache Fahrtzeit (100km) mit Öffis entfernt.

Was meint ihr? Gibt es irgendwo Infos, wie es sich bei 2 Pfleglingen verhält? Finde nur PG2 6 Stunden und PG3 6 Stunden. Aber das wird ja nur 1 Pflegling sein?!

Vielen Dank schonmal für eure Mühe!
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