BVerwG: 10 C 23.19 - Gebühr für IFG-Auskunft darf nach Verwaltungsaufwand bemessen werden

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kleinchaos
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Re: BVerwG: 10 C 23.19 - Gebühr für IFG-Auskunft darf nach Verwaltungsaufwand bemessen werden

#1

Beitrag von kleinchaos »

Die Rentenversicherung wollte 0,50€/Seite von einer Antragstellerin im Rahmen der Akteneinsicht. Hat sich dann aber erweichen lassen und die komplette Akte kopiert übersandt, kostenlos.

Vor ein paar Jahren hat ein Kläger gegen das Schlüssige Konzept der Stadt Leipzig aufgegeben, weil er im Rahmen des IFG die Datengrundlage von der Stadt haben wollte. Die haben die jeweiligen Angebote der Immobilienfirmen im Internet gespeichert. Jedes Angebot besteht in der Druckversion aus 3-5 Seiten. Pro Seite wollte man ebenfalls 0,50€ haben, auch wenn es als PDF übersandt worden wäre. Insgesamt wären das rund 10.000€ geworden, die der Kläger nicht aufbringen konnte. Das Gericht sah sich aber auch nicht genötigt, diese Daten anzufordern (dann hätte der Staat das bezahlen müssen).
Fazit: Aufklärung und Information sowie Recht nur für Reiche.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: BVerwG: 10 C 23.19 - Gebühr für IFG-Auskunft darf nach Verwaltungsaufwand bemessen werden

#2

Beitrag von marsupilami »

Irgendwas kapier' ich da nicht.

Diese Brüdern und Schwestern werde doch aus Steuergeldern bezahlt.
Genauso wie deren Dach über'm Kopp und der Heizung im Keller, vom Bürostuhl bis zum Bleistiftanspitzer.

Dass die 4 Stunden für eine Abschrift brauchen, lass ich mal dahingestellt sein.


Aber ich dachte bisher immer: diese Brüdern und Schwestern sind für uns, für das Volk da.
Um für uns, für ihren Dienstherren, Dienstleistungen zu erbringen.

Und dann werd' ich nochmal abgezockt für eine Auskunft?
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: BVerwG: 10 C 23.19 - Gebühr für IFG-Auskunft darf nach Verwaltungsaufwand bemessen werden

#3

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: So 18. Okt 2020, 12:13 Irgendwas kapier' ich da nicht.

Diese Brüdern und Schwestern werde doch aus Steuergeldern bezahlt.
Genauso wie deren Dach über'm Kopp und der Heizung im Keller, vom Bürostuhl bis zum Bleistiftanspitzer.

Dass die 4 Stunden für eine Abschrift brauchen, lass ich mal dahingestellt sein.


Aber ich dachte bisher immer: diese Brüdern und Schwestern sind für uns, für das Volk da.
Um für uns, für ihren Dienstherren, Dienstleistungen zu erbringen.

Und dann werd' ich nochmal abgezockt für eine Auskunft?
Gegenbeispiel: Wenn Du ein Auto an- oder abmeldest, musst Du auch Gebühren bezahlen, die -insgesamt gesehen - schon einen guten Teil der Betriebskosten einer Behörde abdecken.

Eine mögliche Perspektive: Was soll etwa ein überzeugter ÖP(N)V-Nutzer mit seinen Steuern dafür zahlen, dass jemand anders die Umwelt belasten will (ja, ich weiß, sehr plakativ und provokativ, aber gleichwohl ...)?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: BVerwG: 10 C 23.19 - Gebühr für IFG-Auskunft darf nach Verwaltungsaufwand bemessen werden

#4

Beitrag von marsupilami »

Das hinkt so'n bisken.
Denn der Autofahrer wird ja doppelt geschröpft.
Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer auf den Umsatz drauf, Kfz.-Steuer, usw.

So ganz langsam ....
Signatur?
Muss das sein?
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