Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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ysksunpab
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Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#1

Beitrag von ysksunpab »

Hallo und guten Tag,
Ich bin neu hier und bin mir nicht sicher ob, dass das richtige Forum ist. Ich versuche es dennoch :)

Undzwar bin ich 19, fast 20 und habe zum Wintersemester angefangen zu studieren. Meine Uni ist 1:45h entfernt von Zuhause aus und ich würde gerne entweder einen Platz im Studentenheim oder halt eine Einzimmerwohnung beziehen.
Mein Problem:
- Meine Mutter ist alleinerziehend & hat 2 Kinder in einer 58,43m² Wohnung
- Beziehen Harz IV und Wohnzuschuss
-meine Mutter kann aus gesundheitlichen Gründen nur als Aushilfe arbeiten (reicht regelmäßig ihre Atteste ein)
Meine Frage ist halt, wenn ich ausziehe, verlieren meine Mutter und meine kleine Schwester den Anspruch auf die Wohnung und Hilfe? Ich würde eigentlich nur 4 Tage in der Woche da sein und in den Ferien ganz Zuhause. Wie kann ich das so klären, damit meine Mutter kaum finanzielle Einschränkungen bekommt? Ich werde halt Bafög Beziehen (warte noch auf die Auszahlung) und da sind halt 250€ extra noch für eine Wohnung eingeplant (wenn ich den Mietvertrag zusende, hab noch keine Wohnung da ich mir Sorgen um meine Mutter und Schwester mache).

Lohnt es sich einen Zweitwohnsitz in der Uni Stadt anzumelden oder soll ich lieber immer Pendeln, was auf Dauer nicht zumutbar ist...oder halt den Erstwohnsitz in der Uni Stadt und den Zweitwohnsitz bei meiner Mom.

Ich danke euch allen jetzt schon für eure Hilfe.
Bleibt gesund.
Zuletzt geändert von ysksunpab am Do 12. Nov 2020, 15:07, insgesamt 4-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#2

Beitrag von Koelsch »

Lies Dich auch mal hier durch - https://www.studentenwerk-oldenburg.de/ ... ?showall=1
vielleicht findest Du auch da noch was "Gutes"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
ysksunpab
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#3

Beitrag von ysksunpab »

Wampe hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 14:31 59m² sollten größenmäßig für 2 Personen noch angemessen sein. Ob die Wohnung dann auch von den Kosten her noch angemessen ist, wäre anhand des Wohnorts zu prüfen. Schau mal hier nach, ob du da fündig wirst:
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Der grundsätzliche Alg2-Anspruch fällt nicht weg, wenn eine/r auszieht.
Den Regelsatz für Dich wird deine Mutter dann aber definitiv nicht mehr bekommen.
Meine Mutter muss für 58,43m² 336,62€ bezahlen. Mit 3 Personen wäre 402,40€ die max. Angemessene Kaltmiete. Mit 2 Personen wäre es 326,95€.
Wenn man weiterhin mit 2 Personen rechnet, wären die 141€ Betriebskosten über die 114,40€ aus der Datei.
Ich bin ehrlich, ich habe null Ahnung mit solchen Sachen, könnte sie dann die ~10 Euro aus eigener Tasche bezahlen? Was wäre dann mit den Nebenkosten?
Tut mir leid, weiß leider wirklich nichts über dieses Thema...
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Koelsch
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#4

Beitrag von Koelsch »

Nenn mal bitte den Ort, dann wird's leichter für uns
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
ysksunpab
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#5

Beitrag von ysksunpab »

Koelsch hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 14:51 Lies Dich auch mal hier durch - https://www.studentenwerk-oldenburg.de/ ... ?showall=1
vielleicht findest Du auch da noch was "Gutes"
Danke für Ihren Beitrag, aber die alleinerziehende Person ist meine Mutter und nicht ich, deswegen weiss ich gerade nicht ob der Beitrag mir weiterhelfen kann
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Koelsch
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#6

Beitrag von Koelsch »

OK, dann hatte ich das mistverstanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#7

Beitrag von ysksunpab »

Koelsch hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 15:05 Nenn mal bitte den Ort, dann wird's leichter für uns
Hamm NRW
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#8

Beitrag von ysksunpab »

Wampe hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 15:15 Wenn die Miete drüber liegt, muss das JC erstmal ein sog. Kostensenkungsaufforderung verschicken.
Also die Mitteilung dass die Miete zu hoch ist, verbunden mit der Aufforderung die Kosten zu senken. Dafür gibt es üblicherweise ein Frist von 6 Monaten, solange wird noch die volle Miete übernommen. Danach gibt es nur noch die angemessenen Kosten vom JC, der Rest müsste dann selber gezahlt werden.
Bei den Betriebskosten ist zu beachten, dass die in den Aufstellungen genannten Zahlen normalerweise nur die kalten Betriebskosten umfassen, Heizkosten kommen da noch drauf. Wenn die Heizkosten in den 141€ schon drin sein sollten, könnte deine Mutter vielleicht sogar Glück haben und weiterhin die vollen Unterkunftskosten vom JC bekommen. Eine andere Frage wäre auch, ob die Dateien bei H. Thome alle so aktuell sind, wie man sich das wünscht.

Leider sind die Heizkosten nicht in den 141€. Also kommen noch 109€ Heizkosten dazu.
Ich will ja nicht direkt ganz aus der Wohnung Ausziehen ich will nur für die 4 Tage der Woche einen Zweitwohnsitz im Studentenwohnheim oder eine kleine Wohnung. Kann man nicht einfach in beiden Wohnungen angemeldet sein? Ich werde meine Ferien doch Zuhause bei meiner Mutter Verbringen, deswegen kann die Studentenwohnung doch nicht als Erstwohnsitz zählen? Hab in diversen Foren darüber gelesen, dass das wohl gehen würde aber die sind halt alle fast 10 Jahre alt.
ysksunpab
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#9

Beitrag von ysksunpab »

Wampe hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 15:45
ysksunpab hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 15:35 Ich will ja nicht direkt ganz aus der Wohnung Ausziehen ich will nur für die 4 Tage der Woche einen Zweitwohnsitz im Studentenwohnheim oder eine kleine Wohnung. Kann man nicht einfach in beiden Wohnungen angemeldet sein? Ich werde meine Ferien doch Zuhause bei meiner Mutter Verbringen, deswegen kann die Studentenwohnung doch nicht als Erstwohnsitz zählen?
Wenn du als Studentin weiterhin bei deiner Mutter wohnst, würde das JC ein Drittel der Unterkunftskosten dir zurechnen, also nur noch zwei Drittel übernehmen.
Mit der Angemessenheit gibt's dann keine Probleme, dafür aber die Frage wie du das finanzieren willst. Die Studentenbude gibt's ja auch nicht für umsonst.
Also müsste ich ⅓ der Miete von meinem Bafög an meine Mutter zahlen (ungefähr 196€) und noch die Studentenwohnung (man kriegt ja mit Bafög für die Wohnung 250€ zuschuss) ?
ysksunpab
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Re: Zweitwohnsitz als Studentin mit ALG II Familie

#10

Beitrag von ysksunpab »

Wampe hat geschrieben: Do 12. Nov 2020, 15:55 Ja.
Und was zu essen brauchst du vermutlich auch.
Ja, danke. Wird zwar hart aber machbar;)
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