Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

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Upstocker
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Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#1

Beitrag von Upstocker »

Da könnte ich mich echt aufregen, das führt doch letztlich dazu, das kaum einer
mehr wechselt, weil kein Anreiz mehr da ist. Letztlich werden sich die Jobcenter dann wegen
steigender Strompreise dann vermehrt Darlehensanträgen wegen Stromschulden gegenübersehen.
Wie kurzsichtig muß man eigentlich sein, um solche Entscheidungen zu treffen?

viewtopic.php?f=27&t=27065
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Koelsch
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#2

Beitrag von Koelsch »

Antwort - sehr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#3

Beitrag von marsupilami »

Es ist doch aber bereits im Vorfeld die Frage zu stellen:
Wie..... ähhhhh ...... unwissend sich manche Verbraucher stellen?

Die ganzen Boni müssen doch auch erwirtschaftet werden!
Diese ganzen Strom-Lieferanten sind doch keine Strom-Erzeuger!
Das sind doch Broker(?) die Strom bei den Erzeugern einkaufen und hoffen, dass sie genügend ..... ähhhh .... Menschen mit Grüner Mütze finden, die "ihren" Strom kaufen - und bezahlen, damit sie - die Broker - wiederum ihre Rechnung beim Strom-Erzeuger (Wasserkraftwerk, Wind-Park, Kohlekraftwerk) im In- und Ausland bezahlen können.

So, und weil ich als (Schtrom-Broker-)Firma nix zu verschenken habe (ich muss Steuern zahlen, Mitarbeiter wollen Geld, Büro-Miete, Schtrom,....) muss ich auch die Boni einpreisen.
Sonst mach' ich doch Miese, lande in den roten Zahlen und das Finanzamt behauptet dann, das sei ein Hobby und ich bekomme die pekuniären Aufwendungen eben nicht mehr von der Steuer abgesetzt und muss Insolvenz anmelden.

Oder seh ich das falsch?
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Pegasus
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#4

Beitrag von Pegasus »

Na dann werden die jährlichen Strom-"Hopser" wohl nicht mehr wegen Bonuszahlung wechseln. Man gönnt den Leistungsempfängern nicht mal den Schmutz unterm Fingerhagel. Bloß nicht zulassen, das die ein paar Euros mehr in der Kasse haben. Das geht ja gar nicht.
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#5

Beitrag von Knipsibunti »

Wird der Sofortbonus tatsächlich ausgezahlt?
Ich kenne das eher so, dass das dann mit den ersten Abschlägen verrechnet wird. Was nicht aufs Konto kommt, ist kein Einkommen. Also vereinbaren, dass die Wechselprämie künftig nicht mehr ausgezahlt wird, sondern als Gutschrift verbucht wird. Damit dürfte das Thema erledigt sein.

Ich wechsle regelmäßig den Stromanbieter, im Schnitt alle 3 Jahre, aber die Tarife mit Sofortprämie waren meist nur im ersten Jahr günstiger, wenn man die Prämie mit den weiteren Kosten verrechnet. Ich achte insbesondere auf den Verbrauch pro kw/h und auf eine günstige Grundgebühr. Das war mir immer wichtiger als irgendwelche Prämien.
Olivia
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#6

Beitrag von Olivia »

Das BSG wird das Urteil kassieren, alles andere ergibt keinen Sinn. Ob die Prämie ausgezahlt wird oder nicht, spielt keine Rolle. Wichtig ist die gesamtwirtschaftliche Betrachtung eines Vertragsjahres. Es gab dazu schon mal ein ähnliches Urteil bezüglich Handyverträgen mit Auszahlung.
Olivia
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#7

Beitrag von Olivia »

Was bedeutet das für den Wechsel des Stromanbieters von Leistungsbeziehern?
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marsupilami
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#8

Beitrag von marsupilami »

Wenn sich das rumspricht, werden immer weniger Leistungsbezieher - also Voll-Hartzler, Aufstocker, Gruselianer, .... alle die's nötig hätten, zu sparen und zu billigsten Angeboten zu wechseln, eben nicht mehr wechseln.

Damit sind dann die Lockangebote der Stromversorger für'n Eimer.

Da aber die oben genannten Leistungsbezieher immer mehr werden, und immer mehr versuchen Strom zu sparen, wird sich das spürbar auf den Strommarkt auswirken.

Und die Strompreise weiter ansteigen.
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Olivia
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#9

Beitrag von Olivia »

Was ich nicht verstehe: wieso wird nicht eine Gesamtbetrachtung des Stromvertrages vorgenommen. Es ist doch völlig egal, ob ein Bonus am Anfang, in der Mitte oder nach Beendigung des Stromvertrages gezahlt wird, wenn sowieso jährlich wieder neu gewechselt wird.
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Günter
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#10

Beitrag von Günter »

Ich, wenn ich betroffen wäre, würde mich von einem Dritten (Nichtleistungsbezieher) anwerben lassen, der dann für mich die Werbeprämie kassiert. Was der mit dem Geld macht geht niemand was an.





Nur Bares ist Wahres!




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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#12

Beitrag von Koelsch »

Dann müsste das BSG meines Erachtens zu einem anderen Ergebnis kommen, weil es ja einzig und allein "Dein Bier" ist, wie viel Du für Strom bezahlst.
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#13

Beitrag von Olivia »

Wampe hat geschrieben: Do 15. Okt 2020, 10:12 Aus dem Terminbericht:
Zudem war er in der Verwendung nicht gebunden.
Dieser Punkt würde ja anders aussehen, wenn der Bonus auf dem Kundenkonto verbleibt und mit den ersten Abschlägen verrechnet wird.
Ob das BSG dann zu einem anderen Ergebnis käme?
Auf jeden Fall müsste das BSG dann zu einem anderen Ergebnis kommen. Gelder, die auf einem Kundenkonto des Energieversorgers gutgeschrieben werden, ohne zur Auszahlung auf ein Girokonto vorgesehen zu sein, sind keine bereiten Mittel.

Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten:

a) der Gesetzgeber ändert das SGB II und stellt Sofortboni von Stromanbietern ausdrücklich frei von der Anrechnung

b) der Paritätische Gesamtverband und andere Sozialverbände setzen sich dafür ein, dass der Gesetzgeber entsprechend tätig wird, bspw. auch deswegen um der Stromarmut entgegenzuwirken

c) Vergleichsportale wie Verivox und Check24 führen eine neue Auswahloption "Sozialleistungsbezug" ein, damit Tarife mit Sofortbonus ausgeblendet werden

d) die Energieversorger reagieren und führen eine Wahloption ein: Auszahlung eines Sofortbonus auf das Girokonto oder Gutschrift auf dem Kundenkonto des Energieversorgers (ohne Geldzufluss auf das Girokonto)

e) für Bestandsfälle vereinbaren Leistungsempfänger individuell mit ihrem Stromanbieter, dass es zu keiner Auszahlung eines Sofortbonus auf das Girokonto kommt, sondern dass die Prämie stattdessen dem Kundenkonto des Stromanbieters gutgeschrieben wird
Zuletzt geändert von Olivia am Do 15. Okt 2020, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#14

Beitrag von Olivia »

Wampe hat geschrieben: Do 15. Okt 2020, 11:48 c) kannst du streichen, die Option gibt es bereits.
erledigt
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#15

Beitrag von Olivia »

Das Urteil mit der Anrechnung ist unlogisch und wenig durchdacht. Besser gepasst hätte eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung, die sich an der Lebenswirklichkeit orientiert.
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tigerlaw
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#16

Beitrag von tigerlaw »

Gleichwohl: Vorerst gilt der Latriniker-Satz (auf Deutsch): "Rom hat gesprochen, die Sache ist damit abgeschlossen".

Das bedeutet: Entweder es wird umgestellt auf ein Guthaben beim EVU, da bei der Abrechnung verrechnet wird (das ist wohl der "sicherste Weg"),

oder aber ein anderer Betroffener klagt bei derselben Konstellation gegen das JC, versucht beim SG die Berufungszulassung (oder gar die Sprungrevision direkt zum BSG) zu erhalten (denn der Bonus wird auf jeden Fall unter 750 € liegen) und gibt damit den Richtern in Kassel die Gelegenheit, ihre bisherige Ansicht zu überdenken.

Eine Gesetzesänderung dürfte illusorisch sein!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#17

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Do 15. Okt 2020, 16:36 oder aber ein anderer Betroffener klagt bei derselben Konstellation gegen das JC, versucht beim SG die Berufungszulassung (oder gar die Sprungrevision direkt zum BSG) zu erhalten (denn der Bonus wird auf jeden Fall unter 750 € liegen) und gibt damit den Richtern in Kassel die Gelegenheit, ihre bisherige Ansicht zu überdenken.
Wäre da aber nicht wahrscheinlicher, dass das Sozialgericht die Klage dann direkt abbügelt, da das BSG zu diesem Thema nun bereits gesprochen hat?
Eine Gesetzesänderung dürfte illusorisch sein!
Es sei denn, die Sozialverbände machen Druck und dringen in der Corona-Krise mit diesem Anliegen durch. Womit jedoch nicht zu rechnen ist. Und somit hast Du Recht.
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tigerlaw
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#18

Beitrag von tigerlaw »

Eben deshalb hatte ich ja geschrieben, die Berufung (oder gar "Sprungrevision") zulassen zu lassen.

Es könnte theoretisch auch sein, dass das SG sich von unseren Überlegungen überzeugen lässt und der Klage stattgibt, dann würde das Jobcenter seinerseits Berufungszulassung anstreben.
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#19

Beitrag von Olivia »

Vergleichsportal Verivox verständnislos über BSG-Urteil:
Beim Heidelberger Vergleichsportal Verivox, das permanent auch den hiesigen Strommarkt analysiert, ist man ob des Urteils verständnislos. Der Stromanbieterwechsel sei eine Möglichkeit, die Lücke zwischen staatlichen Leistungen und realen Kosten zumindest etwas abzumildern, sagt Thorsten Storck, Energieexperte des Unternehmens. „Dass Verbraucher, die sich um einen günstigeren Stromtarif mit Bonus kümmern, dann vom Jobcenter dafür bestraft werden, ist ungerecht.“ Zumal der Stromkostenanteil im Hartz-IV-Satz ohnehin zu niedrig sei.

https://www.berliner-zeitung.de/news/jo ... -li.111543
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#20

Beitrag von Olivia »

Bundessozialgericht senkt Bezüge von Wechslern des Stromanbieters: https://www.focus.de/finanzen/news/alg- ... 54511.html
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#21

Beitrag von Olivia »

Vor kurzem kam eine Nachricht vom Stromanbieter.
Wir haben ihren Sofortbonus in eine Gutschrift auf die Abschlagszahlungen umgewandelt. Der Sofortbonus wird mit den nächsten Abschlagszahlugen verrechnet. Eine Auszahlung auf Ihr Girokonto findet nicht statt.
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Koelsch
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#22

Beitrag von Koelsch »

Sehr gut für eLB etc.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#23

Beitrag von Olivia »

Dem vorausgegangen war eine E-Mail mit der Bitte, den Bonus in ein Guthaben umzuwandeln.
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Koelsch
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Re: Diskussion zu: Sofortbonus beim Wechsel eines Energieversorgers ist anzurechnendes Einkommen

#24

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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