Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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schimmy
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Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Ich brauche einmal bitte eure Hilfe zwecks der neuen EGV.

Ich habe eine neue EGV bekommen,wurde mir per Post zugeschickt, vorraus gegangen ist ein Anruf am letzten Dienstag dem 19.1.21,der Anruf dauerte keine Drei Minuten, es wurde nur gefragt ob es irgendwelche Änderungen gibt. Dann kam das Thema EGV zur Sprache, es müsste mal wieder eine neue abgeschlossen werden,da die alte EGV vom 16.12.2019 erneut bzw fortgeschrieben werden soll, nun kommt der Punkt,mir ist weder eine EGV vom 16.12.2019 bekannt, noch habe ich einen VA erhalten bezüglich der nicht Unterschrift der EGV vom 16.12.2019.

Ich werde die neue EGV hier einmal anonym einstellen.
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Koelsch
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Re: Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich seh an der EGV nix zu meckern
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#3

Beitrag von marsupilami »

Ich auch nicht.

Du bist ja noch nicht mal zu einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen verdonnert.


Es bringt meiner Ansicht nach nix, wenn Du gegen diese EGV "anstinken" willst, nur wegen der Dir unbekannten EGV vom [Datum]
Im Gegenteil: sowas weckt nur schlafende Hunde.


Und wenn Du einfach nix machst, kommt das - vermutlich - einfach so als VA und ist auch dann wohl recht ungefährlich.
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Olivia
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Re: Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#4

Beitrag von Olivia »

Sollte man dann nicht vielleicht die EGV einfach unterschreiben und zurückschicken?
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marsupilami
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Re: Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#5

Beitrag von marsupilami »

Gegenfrage: warum?
Das koschtet Porto!
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
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Re: Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#6

Beitrag von schimmy »

Guten Abend zusammen,

erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Unterschreiben werde ich die EGV dann wohl, ich hatte schon andere und die hatten wesendlich mehr Inhalt.

Wenn Rücksendung der EGV, dann nur per FAX,dafür gebe ich kein Porto aus.
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Günter
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Re: Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#7

Beitrag von Günter »

Das harmlose eil würde ich auch unterschreiben. MM nach sind die Rfbs auch fehlerhaft, daher nict unbedingt gültig. Falls der einen VA erlässt, fällt ihm das vielleicht auf. Besser kann es kaum werden, eher schlimmer also Unterschrift und weg damit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#8

Beitrag von schimmy »

Günter hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 18:08 Das harmlose eil würde ich auch unterschreiben. MM nach sind die Rfbs auch fehlerhaft, daher nict unbedingt gültig. Falls der einen VA erlässt, fällt ihm das vielleicht auf. Besser kann es kaum werden, eher schlimmer also Unterschrift und weg damit.
Hallo Günter,

Auch dir vielen Dank für deine Antwort. Ich werde die EGV unterschreiben und dann an das Jobcenter zurück senden.
schimmy
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Re: Neue Eingliederungsvereinbarung (Rückgabe bis zum 5.2.21)

#9

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

die EGV ist Unterschrieben und an das Jobcenter zurück gesendet.

Danke nochmal für eure Hilfe.
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