Jobcenter muss nach erfolgreichem Eilantrag zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=215768
SG Karlsruhe - S 12 AS 213/21 ER - JC muss FFP2 Masken zahlen
SG Karlsruhe - S 12 AS 213/21 ER - JC muss FFP2 Masken zahlen
Zuletzt geändert von Wampe am So 14. Feb 2021, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zahlendreher im Aktenzeichen korrigiert.
Grund: Zahlendreher im Aktenzeichen korrigiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SG Karlsruhe - S 12 AS 213/21 ER - JC muss FFP2 Masken zahlen
Ein Wahnsinnsbeschluss!
(Ich nehme an, dass das LSG die Beschwerde zulässt wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage ...)
Zuletzt geändert von Wampe am So 14. Feb 2021, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zahlendreher im Aktenzeichen korrigiert.
Grund: Zahlendreher im Aktenzeichen korrigiert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: SG Karlsruhe - S 12 AS 213/21 ER - JC muss FFP2 Masken zahlen
Ist angeblich rechtskräftig geworden, so wurde mir berichtet
Zuletzt geändert von Wampe am So 14. Feb 2021, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zahlendreher im Aktenzeichen korrigiert.
Grund: Zahlendreher im Aktenzeichen korrigiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SG Karlsruhe - S 12 AS 213/21 ER - JC muss FFP2 Masken zahlen
@Wampe:
Hast recht, ich hatte im Kopf zu viel "Analogie"
Berchtold schreibt in seiner Kommentierung zu § 172 SGG, Rn 13:
Hast recht, ich hatte im Kopf zu viel "Analogie"
Berchtold schreibt in seiner Kommentierung zu § 172 SGG, Rn 13:
Also ist der Beschluss bestandskräftig!Der Ausschlusstatbestand in Nr.?1 knüpft an die Statthaftigkeit der Berufung für das Hauptsacheverfahren (§?144 Abs.?1) an, sieht aber für das Beschwerdeverfahren eine eigenständige Nichtzulassungsbeschwerde (§?145) nicht vor. Eine entsprechende Anwendung des §?145 ist nicht vorgesehen und nicht geboten, weil es sich bei dem Ausschlusstatbestand der Nr.?1 nur um einstweiligen Rechtsschutz in Angelegenheiten handelt, in denen – vor Art.?19 Abs.?4 GG zulässig – der Zugang zur Rechtsmittelinstanz auch in der Hauptsache beschränkt ist. Diese Wertung darf vom Gesetzgeber insofern im Wege des erst-recht-Schlusses übertragen werden. (...)
Zuletzt geändert von Wampe am So 14. Feb 2021, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zahlendreher im Aktenzeichen korrigiert.
Grund: Zahlendreher im Aktenzeichen korrigiert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!