Contergangeschädigte behinderte Menschen darf, das Jobcenter nicht zur Deckung ihres existenzsichernden Mehrbedarfs auf ihre Monatliche Conterganrente verweisen. Dabei stehe dem Bezug von SGB II-Leistungen durch Empfänger einer Rente nach dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (ContStifG) weder ihre laufende Rentenleistung noch eine aus Mitteln dieser Rente angeschaffte, selbst bewohnte Eigentumswohnung entgegen. Dieses hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
https://www.eu-schwerbehinderung.eu/ind ... nrechenbar
Danke an Turtle39 für den Hinweis
LSG NRW - L 6 AS 1651/17 - Conterganrente nicht auf Hartz-IV-Leistungen anrechenbar
LSG NRW - L 6 AS 1651/17 - Conterganrente nicht auf Hartz-IV-Leistungen anrechenbar
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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